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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr.

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Preußen und das Deutsche Reich

Staate den Garaus zu machen. Wurden doch selbst Männer des alten Systems,
wie der Oberpräsident v. Batocki, an ihm irrs. Der Schlamm der Schmähungen,
in denen sich der lange aufgespeicherte Haß gegen Preußen entlud, soll hier nicht
wieder aufgerührt werden. Diese Ergüsse der Leidenschaft hätten auch damals
keine politische Bedeutung erlangt, wenn nicht nüchterne Überlegung ihnen zu
zu Hilfe gekommen wäre. Die Forderung des Jahres 1848, daß Preußen in
Deutschland aufgehen müsse, wurde wieder lebendig; denn nur auf diese Weise
schien das Übergewicht Preußens in Deutschland auf die Dauer beseitigt werden
zu können. Auf diesen Gedanken baute der Staatssekretär Dr. Preuß den ersten'
Entwurf der Reichsverfassung auf, und neben den preuszenfeindlichen Parteien
stimmten ihm vor allem die Theoretiker zu; zahlreiche Professoren haben damals
mit den verschiedensten Motivierungen die Auflösung Preußens zugunsten der
deutschen Einheit gefordert. Gewiß wäre das Aufgehen Preußens in Deutsch¬
land das größte und letzte Opfer, das Preußen der deutschen Einheit bringen
könnte. Aber dann müßte Deutschland reif sein, einen Einheitsstaat zu ertragen.
Die Professorenideologie, deren Rolle beim deutschen Verfassungswerk von 1919
freilich wesentlich geringer geblieben ist als in der Paulskirche von 1848/49,
glaubte, daß mit der Entfernung der Dynastien und mit der Abschaffung des den
ostelbischen Konservatismus begünstigenden Dreiklassenwahlrechts und der alten
Wahlkreiseinteilung die Hindernisse der Einheit des deutschen Volkes aus dem
Wege geräumt seien. Die Wirklichkeit bewies sehr rasch das Gegenteil.

Denn gerade aus den süddeutschen Volksstaaten kam der erste Widerspruch
gegen die Beseitigung Preußens und die Übertragung aller staatlichen Rechte
Preußens an das Reich; sie wollten, daß Preußen als Staat bestehen bleibe,
damit auch ihr staatliches Dasein gesichert sei. Hier bereits zeigte es sich, daß
der Partikularismus, die Neigung zum staatlichen Sonderdasein, keine dynastische
Eigentümlichkeit ist, sondern von starken Volksstimmungen getragen wird. Diese
traten auch während der Verfassungsberatungen in Weimar sehr deutlich zutage
und wenn auch die republikanische deutsche Reichsgewalt mehr Befugnisse erhalten
hat, als sie dem Kaisertum einst zugestanden hatten, so mußte doch den Einzel¬
staaten ein wesentliches Stück der staatlichen Funktionen belassen werden. Unter
diesen Umständen aber hätte die Aufteilung Preußens nicht eine Verstärkung der
Einheit, sondern eine Vermehrung der Kleinstaaterei mit allen ihren, auch
finanziellen Nachteilen bedeutet. So wurde es denn still mit dem Ruf nach
Zerschlagung Preußens. Nur im Artikel 18 der Reichsverfassung hat er einen
Niederschlag gefunden. Die Vorrechte, die Preußen auf Grund der alten Reichs¬
verfassung besaß, sind freilich durch die neue Verfassung beseitigt worden. Preußen
steht nicht mehr besser da als die andern "Länder", wie es jetzt heißt, sondern
es ist sogar benachteiligt, weil seine Stimmenzahl im Reichsrat ungleich geringer
ist, als seiner Bevölkerung entspricht.

Die Erfahrung von zwei Jahren hat nun gezeigt, daß das Reich einen
starken preußischen Staat gar nicht entbehren kann. Die Reichsregierung schwebt
in der Luft, weil sie keine ausführenden Organe hat. Unser Heer, das jetzt
Neichssache ist, stellt keinen Machtfaktor mehr dar. Die Beamten der Neichs-
eisenbahn und der Reichspost sind Beamte von Betriebsverwaltungen, nicht
Träger einer staatlichen Organisation; außerdem ist auf ihre Ernennung den


Preußen und das Deutsche Reich

Staate den Garaus zu machen. Wurden doch selbst Männer des alten Systems,
wie der Oberpräsident v. Batocki, an ihm irrs. Der Schlamm der Schmähungen,
in denen sich der lange aufgespeicherte Haß gegen Preußen entlud, soll hier nicht
wieder aufgerührt werden. Diese Ergüsse der Leidenschaft hätten auch damals
keine politische Bedeutung erlangt, wenn nicht nüchterne Überlegung ihnen zu
zu Hilfe gekommen wäre. Die Forderung des Jahres 1848, daß Preußen in
Deutschland aufgehen müsse, wurde wieder lebendig; denn nur auf diese Weise
schien das Übergewicht Preußens in Deutschland auf die Dauer beseitigt werden
zu können. Auf diesen Gedanken baute der Staatssekretär Dr. Preuß den ersten'
Entwurf der Reichsverfassung auf, und neben den preuszenfeindlichen Parteien
stimmten ihm vor allem die Theoretiker zu; zahlreiche Professoren haben damals
mit den verschiedensten Motivierungen die Auflösung Preußens zugunsten der
deutschen Einheit gefordert. Gewiß wäre das Aufgehen Preußens in Deutsch¬
land das größte und letzte Opfer, das Preußen der deutschen Einheit bringen
könnte. Aber dann müßte Deutschland reif sein, einen Einheitsstaat zu ertragen.
Die Professorenideologie, deren Rolle beim deutschen Verfassungswerk von 1919
freilich wesentlich geringer geblieben ist als in der Paulskirche von 1848/49,
glaubte, daß mit der Entfernung der Dynastien und mit der Abschaffung des den
ostelbischen Konservatismus begünstigenden Dreiklassenwahlrechts und der alten
Wahlkreiseinteilung die Hindernisse der Einheit des deutschen Volkes aus dem
Wege geräumt seien. Die Wirklichkeit bewies sehr rasch das Gegenteil.

Denn gerade aus den süddeutschen Volksstaaten kam der erste Widerspruch
gegen die Beseitigung Preußens und die Übertragung aller staatlichen Rechte
Preußens an das Reich; sie wollten, daß Preußen als Staat bestehen bleibe,
damit auch ihr staatliches Dasein gesichert sei. Hier bereits zeigte es sich, daß
der Partikularismus, die Neigung zum staatlichen Sonderdasein, keine dynastische
Eigentümlichkeit ist, sondern von starken Volksstimmungen getragen wird. Diese
traten auch während der Verfassungsberatungen in Weimar sehr deutlich zutage
und wenn auch die republikanische deutsche Reichsgewalt mehr Befugnisse erhalten
hat, als sie dem Kaisertum einst zugestanden hatten, so mußte doch den Einzel¬
staaten ein wesentliches Stück der staatlichen Funktionen belassen werden. Unter
diesen Umständen aber hätte die Aufteilung Preußens nicht eine Verstärkung der
Einheit, sondern eine Vermehrung der Kleinstaaterei mit allen ihren, auch
finanziellen Nachteilen bedeutet. So wurde es denn still mit dem Ruf nach
Zerschlagung Preußens. Nur im Artikel 18 der Reichsverfassung hat er einen
Niederschlag gefunden. Die Vorrechte, die Preußen auf Grund der alten Reichs¬
verfassung besaß, sind freilich durch die neue Verfassung beseitigt worden. Preußen
steht nicht mehr besser da als die andern „Länder", wie es jetzt heißt, sondern
es ist sogar benachteiligt, weil seine Stimmenzahl im Reichsrat ungleich geringer
ist, als seiner Bevölkerung entspricht.

Die Erfahrung von zwei Jahren hat nun gezeigt, daß das Reich einen
starken preußischen Staat gar nicht entbehren kann. Die Reichsregierung schwebt
in der Luft, weil sie keine ausführenden Organe hat. Unser Heer, das jetzt
Neichssache ist, stellt keinen Machtfaktor mehr dar. Die Beamten der Neichs-
eisenbahn und der Reichspost sind Beamte von Betriebsverwaltungen, nicht
Träger einer staatlichen Organisation; außerdem ist auf ihre Ernennung den


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339148/72>, abgerufen am 24.07.2024.