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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr.

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Die wahre Stellung des polnischen Rlerus zur katholischen Rirche

lichen Grunde strömten sie jetzt zu.den neu aufgekommenen Jesuitenschulen. Von
orthodoxen Eifer keine Spur!

Diese rasch aufeinanderfolgenden konfessionellen Wandlungen in der ent¬
scheidenden Epoche der Reformation (1525 bis 1565) charakterisieren für alle
Zeiten die geringe Tiefe des religiösen Empfindens im Polentum, die lose Ver¬
bindung des Klerus mit seinen geistlichen Obergewalten, sofern sie nicht im
Polentum stark verankert sindt Umsonst halte im Sinne der Wiederherstellung
und Stärkung eines inneren Friedens, nach der Unterdrückung des Polen¬
aufstandes von 1830/31, Papst Gregor XVI. zwei Mahnschreiben an die pol¬
nischen Bischöfe gerichtet, sie sollten bei Klerus und Volk auf Treue, Gehorsam
und Friede dringen und zur Wiederherstellung der politischen Ordnung mitwirken.

Derartige Friedensmahnungen wurden von keiner Seite beachtet. Daß
die nationalistischen Wühlereien schließlich in den Jahren 1861 bis 1864 mehr¬
fach zu revolutionären Ausbrüchen und blutigen Gefechten geführt haben, ist nicht
in letzter Linie Schuld des polnischen Klerus gewesen.

Bezeichnend war sein Treiben schon in der außerhalb des eigentlichen
kongreßpolnischen Revolutionsgebietes liegenden Provinz Posen. Ungescheut gab
er gerade dort anläßlich der sogenannten "Kreuzeserrichtungen" das Beispiel der
Gefährdung des öffentlichen Friedens und der Mißachtung der Gesetze. Überall
in offener Auflehnung gegen die Staatsbehörden, suchte er die ihn treffenden
zahlreichen strafgerichtlichen Verfolgungen wegen Vergehens gegen das Vereins¬
gesetz und die öffentliche Ordnung, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt
und Beleidigung der Beamten, dem großen Haufen als Gott wohlgefälliges
Martyrium, sich selbst aber als Märtyrer darzustellen.

Die kirchliche Oberbehörde der Diözese sah diesem Treiben zu, ohne ihm
in irgend einer erkennbaren Weise entgegenzutreten.

Selten ist die Neigung zur Opposition gegenüber der Regierung, sofern sie
sich nicht engnationalistischen Wünschen gefügig zeigt, so treffend gekennzeichnet
worden, als in jenen Revolutionstagen durch die Proklamation des russischen
Gouverneurs General Michael Nikolajewitsch Murawiew II. vom 5. Juli 1863
aus Wilna ("An alle Stände"):

"Der Ruf zum Aufstande erschallt von der Höhe der Kanzel. Reden, vom
Geiste des Hasses und der Zerstörung durchdrungen, hört man in den katholischen
Heiligtümern. Ja, einige fanatische Geistliche greifen selbst zu den Waffen,
gesellen sich zu den Rebellenhaufen und führen einzelne derselben an. Die hohe
Geistlichkeit aber, die das beste und sicherste Mittel besitzt, um das Land zu be¬
ruhigen, ist absichtlich untätig."

Mit eiserner Energie ist General Murawiew gegen die also charakterisierte
polnische Geistlichkeit vorgegangen; mit ihr und ihren Umtrieben hatte sich wenige
Jahre später der aus der Nation selbst stammende Erzbischof von Posen, Gras
M. Halka-Ledochowski, abzufinden. Bald nach seiner Erhebung und Anerkennung
durch König Wilhelm I. von Preußen (1866) beschränkte er, um die immer noch
fortdauernde national-polnische Agitation zu dämpfen, den Gebrauch der
polnischen Sprache bei kirchlichen Handlungen und verbot, noch weiter
gehend als jetzt Kardinal Bertram und nach ihm der neuentsandte päpstliche
Kommissar Monsignore Ogno, der Geistlichkeit jeglichen Anteil an den Wahlen.


Die wahre Stellung des polnischen Rlerus zur katholischen Rirche

lichen Grunde strömten sie jetzt zu.den neu aufgekommenen Jesuitenschulen. Von
orthodoxen Eifer keine Spur!

Diese rasch aufeinanderfolgenden konfessionellen Wandlungen in der ent¬
scheidenden Epoche der Reformation (1525 bis 1565) charakterisieren für alle
Zeiten die geringe Tiefe des religiösen Empfindens im Polentum, die lose Ver¬
bindung des Klerus mit seinen geistlichen Obergewalten, sofern sie nicht im
Polentum stark verankert sindt Umsonst halte im Sinne der Wiederherstellung
und Stärkung eines inneren Friedens, nach der Unterdrückung des Polen¬
aufstandes von 1830/31, Papst Gregor XVI. zwei Mahnschreiben an die pol¬
nischen Bischöfe gerichtet, sie sollten bei Klerus und Volk auf Treue, Gehorsam
und Friede dringen und zur Wiederherstellung der politischen Ordnung mitwirken.

Derartige Friedensmahnungen wurden von keiner Seite beachtet. Daß
die nationalistischen Wühlereien schließlich in den Jahren 1861 bis 1864 mehr¬
fach zu revolutionären Ausbrüchen und blutigen Gefechten geführt haben, ist nicht
in letzter Linie Schuld des polnischen Klerus gewesen.

Bezeichnend war sein Treiben schon in der außerhalb des eigentlichen
kongreßpolnischen Revolutionsgebietes liegenden Provinz Posen. Ungescheut gab
er gerade dort anläßlich der sogenannten „Kreuzeserrichtungen" das Beispiel der
Gefährdung des öffentlichen Friedens und der Mißachtung der Gesetze. Überall
in offener Auflehnung gegen die Staatsbehörden, suchte er die ihn treffenden
zahlreichen strafgerichtlichen Verfolgungen wegen Vergehens gegen das Vereins¬
gesetz und die öffentliche Ordnung, wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt
und Beleidigung der Beamten, dem großen Haufen als Gott wohlgefälliges
Martyrium, sich selbst aber als Märtyrer darzustellen.

Die kirchliche Oberbehörde der Diözese sah diesem Treiben zu, ohne ihm
in irgend einer erkennbaren Weise entgegenzutreten.

Selten ist die Neigung zur Opposition gegenüber der Regierung, sofern sie
sich nicht engnationalistischen Wünschen gefügig zeigt, so treffend gekennzeichnet
worden, als in jenen Revolutionstagen durch die Proklamation des russischen
Gouverneurs General Michael Nikolajewitsch Murawiew II. vom 5. Juli 1863
aus Wilna („An alle Stände"):

„Der Ruf zum Aufstande erschallt von der Höhe der Kanzel. Reden, vom
Geiste des Hasses und der Zerstörung durchdrungen, hört man in den katholischen
Heiligtümern. Ja, einige fanatische Geistliche greifen selbst zu den Waffen,
gesellen sich zu den Rebellenhaufen und führen einzelne derselben an. Die hohe
Geistlichkeit aber, die das beste und sicherste Mittel besitzt, um das Land zu be¬
ruhigen, ist absichtlich untätig."

Mit eiserner Energie ist General Murawiew gegen die also charakterisierte
polnische Geistlichkeit vorgegangen; mit ihr und ihren Umtrieben hatte sich wenige
Jahre später der aus der Nation selbst stammende Erzbischof von Posen, Gras
M. Halka-Ledochowski, abzufinden. Bald nach seiner Erhebung und Anerkennung
durch König Wilhelm I. von Preußen (1866) beschränkte er, um die immer noch
fortdauernde national-polnische Agitation zu dämpfen, den Gebrauch der
polnischen Sprache bei kirchlichen Handlungen und verbot, noch weiter
gehend als jetzt Kardinal Bertram und nach ihm der neuentsandte päpstliche
Kommissar Monsignore Ogno, der Geistlichkeit jeglichen Anteil an den Wahlen.


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339148/52>, abgerufen am 23.12.2024.