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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr.

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Das Kartenspiel um Gberschlesien

Verfahren im voraus als den Betrug der Welt zu kennzeichnen, der es in Wirk¬
lichkeit ist.

Nehmen wir einmal an, der ausgesprochen blaue Teil der bewußten pol¬
nischen Abstimmuugskarte wäre gegen den überwiegend roten durch eine Linie ab¬
gegrenzt, so wäre ohne jeden Zweifel die Zahl der roten Ortschaften im dia,um
Teil sehr viel kleiner, als die der blauen im roten. Wer der Unterschied dieser
beiden Zahlen gäbe nicht entfernt das Maß der Vergewaltigung, die unsern^
Volk und Staat mit einer Teilung nach dieser Linie widerführe. Vielmehr muß
die Frage genau so gestellt und beantwortet werden, wie ich das für das' Jn>-
dustriegcbiet durchgeführt habe. Es müßte nicht nur genau festgestellt werden,
wieviel polnische Stimmen im westlichen Teil und wieviel deutsche im östlichen
sich der Mehrheit fügen müßte", sondern man müßte auch die sachliche Berechti¬
gung einer solchen Trennungslinie mitten durch das Abstimmungsgebiet hin¬
durch einer Prüfung unterziehen.

Das ist natürlich nur möglich, wenn die Linie festgelegt ist. Wir Wollen
daher, um ohne weiteres Zahlen für unsere Untersuchung griffbereit zu haben,
die Trennungslinie so annehmen, daß sie längs der östlichen Kreisgrenzen der
Kreise Rosenberg, Oppeln, Kösel und Ratibor-Land vertiefe. Wir hätten
dann im blauen Teil westli es 3 2 8 1 50 de u t s es c und 76 4 19
polnische Stimmen, im roten Teil östlich 381 198 deutsche
und 493 328 polnische. Im ersten Fall wäre eine Minderheit von
Pvlcnwilligeu in Höhe von 18,9 Prozent, im zweiten eine Minderheit von
Deutschwilligen von 48,6 Prozent an den Staat seines Widerwillens ausge¬
liefert. Von eiuer annähernd gleichen Behandlung der deutschen und polni¬
schen Minderheit auf beiden Seiten, könnte also gar keine Rede sein. Es läge
vielmehr eine ganz gewaltige Benachteiligung des deutscheu
B e v ö l ke r u n g s t e i l e s im Osten vor. Von eiuer äußeren Gerechtigkeit
bei dieser Teilung in einen östlichen polnischen und einen westlichen deutschen
Anteil kann also ganz und Mr keine Rede sein.

Eine innere Berechtigung aber für die Aufteilung des
Abstimmungsgebietes durch eine nordsüdlich verlaufende
Linie liegt noch viel weniger vor. Man hat, als man in die Ab¬
stimmung für Oberschlesien willigte, weil man nach den Einwänden der deut¬
schen Regierung in ihren Gegenvorschlägen zu dem Entwurf des Friedens
Vertrages die rechtliche Verbrämung der einfachen Weggabe Oberschlesiens an.
Polen nicht aufrecht erhalten konnte, die Grenze für das Abstimmungsgebiet sich
sehr sorgfältig überlegt. Das seit 700 Jahren politisch mit Deutschland ver-.
buntere Gebiet, das nun schon seit bald zwei Jahrhunderte" in der sichere"
Ordnung "meer der preußische" Staatsverwaltung einheitlich seine Entwicklung
fortgesetzt hat, ist ja nicht in seinen bestehenden oberschlesischen Grenzen zur Ab¬
stimmung zugelassen worden; vielmehr hat man das der Ab/timmung zu unter¬
werfende Gebiet so aus seinem Zusammenhange herausgeschnitten, daß man sich
einer Mehrheit der polnischen Stimmen versichert Zu haben glaubte. Es lohnt
sich der Mühe, die Grenze des Abstimmungsgebiets mit der "Nationalitäten¬
grenze" der Spettschen Karte zu vergleichen und die weitgehende Uebereinstim¬
mung festzustellen, insbesondere auch die Einbeziehung eines Teils des Kreises


Das Kartenspiel um Gberschlesien

Verfahren im voraus als den Betrug der Welt zu kennzeichnen, der es in Wirk¬
lichkeit ist.

Nehmen wir einmal an, der ausgesprochen blaue Teil der bewußten pol¬
nischen Abstimmuugskarte wäre gegen den überwiegend roten durch eine Linie ab¬
gegrenzt, so wäre ohne jeden Zweifel die Zahl der roten Ortschaften im dia,um
Teil sehr viel kleiner, als die der blauen im roten. Wer der Unterschied dieser
beiden Zahlen gäbe nicht entfernt das Maß der Vergewaltigung, die unsern^
Volk und Staat mit einer Teilung nach dieser Linie widerführe. Vielmehr muß
die Frage genau so gestellt und beantwortet werden, wie ich das für das' Jn>-
dustriegcbiet durchgeführt habe. Es müßte nicht nur genau festgestellt werden,
wieviel polnische Stimmen im westlichen Teil und wieviel deutsche im östlichen
sich der Mehrheit fügen müßte», sondern man müßte auch die sachliche Berechti¬
gung einer solchen Trennungslinie mitten durch das Abstimmungsgebiet hin¬
durch einer Prüfung unterziehen.

Das ist natürlich nur möglich, wenn die Linie festgelegt ist. Wir Wollen
daher, um ohne weiteres Zahlen für unsere Untersuchung griffbereit zu haben,
die Trennungslinie so annehmen, daß sie längs der östlichen Kreisgrenzen der
Kreise Rosenberg, Oppeln, Kösel und Ratibor-Land vertiefe. Wir hätten
dann im blauen Teil westli es 3 2 8 1 50 de u t s es c und 76 4 19
polnische Stimmen, im roten Teil östlich 381 198 deutsche
und 493 328 polnische. Im ersten Fall wäre eine Minderheit von
Pvlcnwilligeu in Höhe von 18,9 Prozent, im zweiten eine Minderheit von
Deutschwilligen von 48,6 Prozent an den Staat seines Widerwillens ausge¬
liefert. Von eiuer annähernd gleichen Behandlung der deutschen und polni¬
schen Minderheit auf beiden Seiten, könnte also gar keine Rede sein. Es läge
vielmehr eine ganz gewaltige Benachteiligung des deutscheu
B e v ö l ke r u n g s t e i l e s im Osten vor. Von eiuer äußeren Gerechtigkeit
bei dieser Teilung in einen östlichen polnischen und einen westlichen deutschen
Anteil kann also ganz und Mr keine Rede sein.

Eine innere Berechtigung aber für die Aufteilung des
Abstimmungsgebietes durch eine nordsüdlich verlaufende
Linie liegt noch viel weniger vor. Man hat, als man in die Ab¬
stimmung für Oberschlesien willigte, weil man nach den Einwänden der deut¬
schen Regierung in ihren Gegenvorschlägen zu dem Entwurf des Friedens
Vertrages die rechtliche Verbrämung der einfachen Weggabe Oberschlesiens an.
Polen nicht aufrecht erhalten konnte, die Grenze für das Abstimmungsgebiet sich
sehr sorgfältig überlegt. Das seit 700 Jahren politisch mit Deutschland ver-.
buntere Gebiet, das nun schon seit bald zwei Jahrhunderte» in der sichere»
Ordnung »meer der preußische» Staatsverwaltung einheitlich seine Entwicklung
fortgesetzt hat, ist ja nicht in seinen bestehenden oberschlesischen Grenzen zur Ab¬
stimmung zugelassen worden; vielmehr hat man das der Ab/timmung zu unter¬
werfende Gebiet so aus seinem Zusammenhange herausgeschnitten, daß man sich
einer Mehrheit der polnischen Stimmen versichert Zu haben glaubte. Es lohnt
sich der Mühe, die Grenze des Abstimmungsgebiets mit der „Nationalitäten¬
grenze" der Spettschen Karte zu vergleichen und die weitgehende Uebereinstim¬
mung festzustellen, insbesondere auch die Einbeziehung eines Teils des Kreises


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339148/30>, abgerufen am 23.12.2024.