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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr.

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Erzberger und kein Ende

kratischen Mitte" zur Folge, wovon auch Erzberger als Exponent dieser Demokratie
profitierte. Und so kam es, daß bei der Kaudidateimufstellung für die Reichs¬
tagswahlen des Frühsommers 1920 auch Erzberger ungeniert auftauchte. Zwar
hatte sich der Reichsausschuß der Zentrumspartei am 19. April zu einer Beratung
zusammengefunden, in der nach einem Referat Fehrenbachs mit 49 gegen 1V
Stimmen beschlossen wurde, den Abgeordneten Erzberger zu ersuchen, nicht mehr
für den Reichstag zu kandidieren: aber Erzberger kandidierte doch, weil er den
"Wunsch seiner Wähler" für gewichtiger hielt, als den Willen und den Beschluß
der höchsten Parteiinstanz. .(Wie hätte Wohl Erzberger im Zcchre 1912 gegen
Martin Spahn gezetert, wenn dieser dem Wunsche seiner Wähler ent¬
sprechend gegen den Wunsch der Parteiführung sich in Warburg-Höchster hätte
aufstellen lassen!) Erzberger war ja von jeher "Volksvertreter" gegen jegliche
"Obrigkeit" (wenn er nicht selbst zugleich Obrigkeit war) und fühlte sich auch jetzt
in seinem Trotz gegen die Parteiführung vom sogenannten Willen der Massen ge¬
tragen. Am 6. Juni wählten die Biberacher den gerichtsnotorisch nnwahrhaftigen,
unanständigen und korrupten Herr" Erzberger abermals als Abgeordneten in
den Deutschen Reichstag.

Was sollte nun die Partei, was sollte die Reichstagsfraktion mit dem aus-
erwählten Gewählten machen? Hatte das Zentrum eine kraftvolle Führung, so
war die Entscheidung einfach und klar. Man Hütte kurz und bündig Herrn Erz--
berger bescheinigt, daß er als Fraktionsloser, als "Wilder" in: Reichstag nach
Belieben schalten und walten könne, daß er aber als Zentrumsnbgeordneter nicht
mehr in Frage käme. Zu solchem Entschluß war die Zentrumsführnug zu schwach.
Als am 24. Juni der Reichsausschuß der Partei sich mit der Angelegenheit be¬
faßte, fand er mir einen formal-juristischen Ausweg: Herr Erzberger habe gegen
das Urteil des Monbiter Gerichts Revision eingelegt, der Prozeß sei also keines¬
wegs endgültig enischicdeu: man wolle die endgültige Stellungnahme des Reichs¬
gerichts abwarten, um dann selbst endgültig Stellung nehme" zu könne": Herr
Erzberger müsse vorerst auf die Ausübung seiner parlamentarischen Rechte ver¬
zichten und politische Zurückhaltung übe".

Erzberger zog sich auch tatsächlich im Sommer 1920 "ach Jordcmsbad
zurück, "in seine "Kriegserinnerungen" zu schreiben. Das Buch war von ihm
zugleich als Rechtfertigungsbuch gedacht. Es dauerte nicht lange, und das
Buch war mit Erzbergerscher Hast und Oberflächlichkeit zusammengeschrieben. Es
"rechtfertigte" ihn zwar nicht. Es belastete ihn als politischen Menschen nur
noch mehr. Aber das Qualitative war Erzberger stets Nebensache. Er beurteilt
alle Dinge mechanisch quantitativ. Aber selbst von dieser quantitativ-materia-
listischen Weltanschauung aus mutzte diese Sommerarbeit als durchaus
minderwertig erscheinen. Der große Zeitgenosse war ein ganz a"teres Datenfeld
gewöhnt. Mit Spannung sah er deshalb dein Reichsgerichtsurteil entgegen und
nicht ohne inneren Druck dein dann zu erwartenden Richterspruch seiner Partei.

Im Dezember sprach das Reichsgericht sein Urteil. Beide Revisionen, so¬
wohl die von Helfferich, wie die von Erzberger, wurden verworfen, und damit
wurde das Moabiter Urteil vom 12. März für rechtskräftig erklärt. Der große
Prozeß war endgültig entschieden. Zunngnusten Erzbergers. Von Rechts wegen
-mußte nun sofort der Reichsausschuß der Zentrumspartei zusammentreten, den


Erzberger und kein Ende

kratischen Mitte" zur Folge, wovon auch Erzberger als Exponent dieser Demokratie
profitierte. Und so kam es, daß bei der Kaudidateimufstellung für die Reichs¬
tagswahlen des Frühsommers 1920 auch Erzberger ungeniert auftauchte. Zwar
hatte sich der Reichsausschuß der Zentrumspartei am 19. April zu einer Beratung
zusammengefunden, in der nach einem Referat Fehrenbachs mit 49 gegen 1V
Stimmen beschlossen wurde, den Abgeordneten Erzberger zu ersuchen, nicht mehr
für den Reichstag zu kandidieren: aber Erzberger kandidierte doch, weil er den
„Wunsch seiner Wähler" für gewichtiger hielt, als den Willen und den Beschluß
der höchsten Parteiinstanz. .(Wie hätte Wohl Erzberger im Zcchre 1912 gegen
Martin Spahn gezetert, wenn dieser dem Wunsche seiner Wähler ent¬
sprechend gegen den Wunsch der Parteiführung sich in Warburg-Höchster hätte
aufstellen lassen!) Erzberger war ja von jeher „Volksvertreter" gegen jegliche
„Obrigkeit" (wenn er nicht selbst zugleich Obrigkeit war) und fühlte sich auch jetzt
in seinem Trotz gegen die Parteiführung vom sogenannten Willen der Massen ge¬
tragen. Am 6. Juni wählten die Biberacher den gerichtsnotorisch nnwahrhaftigen,
unanständigen und korrupten Herr» Erzberger abermals als Abgeordneten in
den Deutschen Reichstag.

Was sollte nun die Partei, was sollte die Reichstagsfraktion mit dem aus-
erwählten Gewählten machen? Hatte das Zentrum eine kraftvolle Führung, so
war die Entscheidung einfach und klar. Man Hütte kurz und bündig Herrn Erz--
berger bescheinigt, daß er als Fraktionsloser, als „Wilder" in: Reichstag nach
Belieben schalten und walten könne, daß er aber als Zentrumsnbgeordneter nicht
mehr in Frage käme. Zu solchem Entschluß war die Zentrumsführnug zu schwach.
Als am 24. Juni der Reichsausschuß der Partei sich mit der Angelegenheit be¬
faßte, fand er mir einen formal-juristischen Ausweg: Herr Erzberger habe gegen
das Urteil des Monbiter Gerichts Revision eingelegt, der Prozeß sei also keines¬
wegs endgültig enischicdeu: man wolle die endgültige Stellungnahme des Reichs¬
gerichts abwarten, um dann selbst endgültig Stellung nehme» zu könne»: Herr
Erzberger müsse vorerst auf die Ausübung seiner parlamentarischen Rechte ver¬
zichten und politische Zurückhaltung übe».

Erzberger zog sich auch tatsächlich im Sommer 1920 »ach Jordcmsbad
zurück, »in seine „Kriegserinnerungen" zu schreiben. Das Buch war von ihm
zugleich als Rechtfertigungsbuch gedacht. Es dauerte nicht lange, und das
Buch war mit Erzbergerscher Hast und Oberflächlichkeit zusammengeschrieben. Es
„rechtfertigte" ihn zwar nicht. Es belastete ihn als politischen Menschen nur
noch mehr. Aber das Qualitative war Erzberger stets Nebensache. Er beurteilt
alle Dinge mechanisch quantitativ. Aber selbst von dieser quantitativ-materia-
listischen Weltanschauung aus mutzte diese Sommerarbeit als durchaus
minderwertig erscheinen. Der große Zeitgenosse war ein ganz a»teres Datenfeld
gewöhnt. Mit Spannung sah er deshalb dein Reichsgerichtsurteil entgegen und
nicht ohne inneren Druck dein dann zu erwartenden Richterspruch seiner Partei.

Im Dezember sprach das Reichsgericht sein Urteil. Beide Revisionen, so¬
wohl die von Helfferich, wie die von Erzberger, wurden verworfen, und damit
wurde das Moabiter Urteil vom 12. März für rechtskräftig erklärt. Der große
Prozeß war endgültig entschieden. Zunngnusten Erzbergers. Von Rechts wegen
-mußte nun sofort der Reichsausschuß der Zentrumspartei zusammentreten, den


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[0106] Erzberger und kein Ende kratischen Mitte" zur Folge, wovon auch Erzberger als Exponent dieser Demokratie profitierte. Und so kam es, daß bei der Kaudidateimufstellung für die Reichs¬ tagswahlen des Frühsommers 1920 auch Erzberger ungeniert auftauchte. Zwar hatte sich der Reichsausschuß der Zentrumspartei am 19. April zu einer Beratung zusammengefunden, in der nach einem Referat Fehrenbachs mit 49 gegen 1V Stimmen beschlossen wurde, den Abgeordneten Erzberger zu ersuchen, nicht mehr für den Reichstag zu kandidieren: aber Erzberger kandidierte doch, weil er den „Wunsch seiner Wähler" für gewichtiger hielt, als den Willen und den Beschluß der höchsten Parteiinstanz. .(Wie hätte Wohl Erzberger im Zcchre 1912 gegen Martin Spahn gezetert, wenn dieser dem Wunsche seiner Wähler ent¬ sprechend gegen den Wunsch der Parteiführung sich in Warburg-Höchster hätte aufstellen lassen!) Erzberger war ja von jeher „Volksvertreter" gegen jegliche „Obrigkeit" (wenn er nicht selbst zugleich Obrigkeit war) und fühlte sich auch jetzt in seinem Trotz gegen die Parteiführung vom sogenannten Willen der Massen ge¬ tragen. Am 6. Juni wählten die Biberacher den gerichtsnotorisch nnwahrhaftigen, unanständigen und korrupten Herr» Erzberger abermals als Abgeordneten in den Deutschen Reichstag. Was sollte nun die Partei, was sollte die Reichstagsfraktion mit dem aus- erwählten Gewählten machen? Hatte das Zentrum eine kraftvolle Führung, so war die Entscheidung einfach und klar. Man Hütte kurz und bündig Herrn Erz-- berger bescheinigt, daß er als Fraktionsloser, als „Wilder" in: Reichstag nach Belieben schalten und walten könne, daß er aber als Zentrumsnbgeordneter nicht mehr in Frage käme. Zu solchem Entschluß war die Zentrumsführnug zu schwach. Als am 24. Juni der Reichsausschuß der Partei sich mit der Angelegenheit be¬ faßte, fand er mir einen formal-juristischen Ausweg: Herr Erzberger habe gegen das Urteil des Monbiter Gerichts Revision eingelegt, der Prozeß sei also keines¬ wegs endgültig enischicdeu: man wolle die endgültige Stellungnahme des Reichs¬ gerichts abwarten, um dann selbst endgültig Stellung nehme» zu könne»: Herr Erzberger müsse vorerst auf die Ausübung seiner parlamentarischen Rechte ver¬ zichten und politische Zurückhaltung übe». Erzberger zog sich auch tatsächlich im Sommer 1920 »ach Jordcmsbad zurück, »in seine „Kriegserinnerungen" zu schreiben. Das Buch war von ihm zugleich als Rechtfertigungsbuch gedacht. Es dauerte nicht lange, und das Buch war mit Erzbergerscher Hast und Oberflächlichkeit zusammengeschrieben. Es „rechtfertigte" ihn zwar nicht. Es belastete ihn als politischen Menschen nur noch mehr. Aber das Qualitative war Erzberger stets Nebensache. Er beurteilt alle Dinge mechanisch quantitativ. Aber selbst von dieser quantitativ-materia- listischen Weltanschauung aus mutzte diese Sommerarbeit als durchaus minderwertig erscheinen. Der große Zeitgenosse war ein ganz a»teres Datenfeld gewöhnt. Mit Spannung sah er deshalb dein Reichsgerichtsurteil entgegen und nicht ohne inneren Druck dein dann zu erwartenden Richterspruch seiner Partei. Im Dezember sprach das Reichsgericht sein Urteil. Beide Revisionen, so¬ wohl die von Helfferich, wie die von Erzberger, wurden verworfen, und damit wurde das Moabiter Urteil vom 12. März für rechtskräftig erklärt. Der große Prozeß war endgültig entschieden. Zunngnusten Erzbergers. Von Rechts wegen -mußte nun sofort der Reichsausschuß der Zentrumspartei zusammentreten, den

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_339148/106>, abgerufen am 24.07.2024.