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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Her Selbstschutz

nachträglich den Ordnungstruppen seine Anerkennung ausspricht und der noch vor
knapp einem halben Jahre alle Nachrichten über die "rote Armee in Sachsen" als
übertrieben hinstellte, den Aufständischen, bei der Waffenabgnbe nicht nach deu
Namen der Gesetzesübertreter und Landesverräter zu fragen. Diejenigen aber,
die sich in Selbstschutzvrganisationen zusammengefunden haben, werden mit strengen
Strafen bedroht. Und bedauerlicherweise besteht die Tatsache, daß weite Kreise
unseres Volkes sich gar nicht klar sind über die Gefahren, in denen sie schweben,
Gefahren, die den ganzen Willen zum Wiederaufbau gegenstandslos machen. Auch
hier erlebt man wieder dasselbe Bild- der ordnungsliebende Deutsche läßt sich
nicht aufklären.

Wie schwer es damals im Ruhrgebiet gewesen ist, die Allgemeinheit, ja
selbst verantwortliche Stellen über die tatsächlich bereiten Kräfte aller Umsturz-
bewegnngen und über die dem Staate und allen Ordnungsliebenden drohenden
Gefahren aufzuklären, wissen diejenigen am besten, die an leitender Stelle im
dortigen Gebiet gewirkt oder Einblick erhalten haben. Noch mehr als damals
befinden sich heute Negierung und vaterländisches Volk in Gefahr, noch mehr als
damals stehen sie vor der Frage, wie sie gegebenen Falles in Notwehr
handeln sollen. Schon beginnt das Gefühl der Unsicherheit und des Wehrlos¬
seins sich in der ordnungsliebenden Bevölkerung Mitteldeutschlands fühlbar zu
machen. Aus sich heraus sendet das deutsche Volk jener Gegenden telegraphische
Hilferufe nu die Reichsregierung und die preußische Landesregierung. Man fordert
Reichswehr, man verlangt das Recht des Selbstschutzes, ja man droht, sich zum
Selbstschutz zu organisieren. Man erkennt die Notwehr, in der man sich befindet.

Solange es geordnete Rechtsverhältnisse gab und geben wird, ist die Not¬
wehr ein Grundrecht aller Staaten und Volker. Die Notwehr berechtigt jeden
einzelnen, dort, wo anderer Schutz für ihn ausbleibt, von diesem äußersten Mittel
Gebrauch zu machen, um sein Leben und sein Eigentum vor widerrechtlicher Ver¬
gewaltigung zu schützen. In der ganzen Welt ist dies anerkannt, und das öffent¬
liche Rechtsgefühl geht so weit, daß man es dein Mann als unfrei und unmännlich
verdenke, wenn er zur Verteidigung des Heiligsten davon nicht Gebrauch macht.
Was für den einzelnen innerhalb des Staatslebens gilt, ist auch in den all¬
gemeinen Gebrauch und die Auffassung des Völkerlebens übergegangen. Ein
Staatengebildc, das, in räuberischer Weise in seiner Existenz und nationalen
Ehre bedroht, nicht zur Notwehr greift, verliert die Achtung und Geltung im Kreise
seiner Mitstaaten. Die ganzen Grundsätze idealer Schwärmer zerfallen vor der
unumstößlichen Tatsache, daß die Erde nicht von Engeln, sondern von Menschen
bewohnt ist, mit allen ihren Fehlern, Gebrechen und verbrecherischen Neigungen.
Der Versailler Vertrag, die Konferenzen von Spa und London und schwächliche
eigene Haltung haben dazu geführt, daß die realen Machtmittel des Staates auf
ein Maß zurückgebildet werden mußten, daß sie nicht nur nach unserem Urteil,
sonder" anch nach dem Urteil maßvoller Neutraler und Ausländer nicht mehr
genügen, uni Aufruhrbestrebungen im Innern oder räuberischen Bedrohungen
unserer Grenzgebiete unbedingt Herr zu sein. Wir sind machtlos gemacht. Diese
Erkenntnis hat sich Wohl allmählich mit Erschrecken durchgerungen. Sie muß eine
bleibende Aufmunterung sein für alle diejenigen Elemente, die, sei es im Innern,
sei es an den Grenzen, in verbrecherischer Weise zum Umsturz drängen. Ein
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Her Selbstschutz

nachträglich den Ordnungstruppen seine Anerkennung ausspricht und der noch vor
knapp einem halben Jahre alle Nachrichten über die „rote Armee in Sachsen" als
übertrieben hinstellte, den Aufständischen, bei der Waffenabgnbe nicht nach deu
Namen der Gesetzesübertreter und Landesverräter zu fragen. Diejenigen aber,
die sich in Selbstschutzvrganisationen zusammengefunden haben, werden mit strengen
Strafen bedroht. Und bedauerlicherweise besteht die Tatsache, daß weite Kreise
unseres Volkes sich gar nicht klar sind über die Gefahren, in denen sie schweben,
Gefahren, die den ganzen Willen zum Wiederaufbau gegenstandslos machen. Auch
hier erlebt man wieder dasselbe Bild- der ordnungsliebende Deutsche läßt sich
nicht aufklären.

Wie schwer es damals im Ruhrgebiet gewesen ist, die Allgemeinheit, ja
selbst verantwortliche Stellen über die tatsächlich bereiten Kräfte aller Umsturz-
bewegnngen und über die dem Staate und allen Ordnungsliebenden drohenden
Gefahren aufzuklären, wissen diejenigen am besten, die an leitender Stelle im
dortigen Gebiet gewirkt oder Einblick erhalten haben. Noch mehr als damals
befinden sich heute Negierung und vaterländisches Volk in Gefahr, noch mehr als
damals stehen sie vor der Frage, wie sie gegebenen Falles in Notwehr
handeln sollen. Schon beginnt das Gefühl der Unsicherheit und des Wehrlos¬
seins sich in der ordnungsliebenden Bevölkerung Mitteldeutschlands fühlbar zu
machen. Aus sich heraus sendet das deutsche Volk jener Gegenden telegraphische
Hilferufe nu die Reichsregierung und die preußische Landesregierung. Man fordert
Reichswehr, man verlangt das Recht des Selbstschutzes, ja man droht, sich zum
Selbstschutz zu organisieren. Man erkennt die Notwehr, in der man sich befindet.

Solange es geordnete Rechtsverhältnisse gab und geben wird, ist die Not¬
wehr ein Grundrecht aller Staaten und Volker. Die Notwehr berechtigt jeden
einzelnen, dort, wo anderer Schutz für ihn ausbleibt, von diesem äußersten Mittel
Gebrauch zu machen, um sein Leben und sein Eigentum vor widerrechtlicher Ver¬
gewaltigung zu schützen. In der ganzen Welt ist dies anerkannt, und das öffent¬
liche Rechtsgefühl geht so weit, daß man es dein Mann als unfrei und unmännlich
verdenke, wenn er zur Verteidigung des Heiligsten davon nicht Gebrauch macht.
Was für den einzelnen innerhalb des Staatslebens gilt, ist auch in den all¬
gemeinen Gebrauch und die Auffassung des Völkerlebens übergegangen. Ein
Staatengebildc, das, in räuberischer Weise in seiner Existenz und nationalen
Ehre bedroht, nicht zur Notwehr greift, verliert die Achtung und Geltung im Kreise
seiner Mitstaaten. Die ganzen Grundsätze idealer Schwärmer zerfallen vor der
unumstößlichen Tatsache, daß die Erde nicht von Engeln, sondern von Menschen
bewohnt ist, mit allen ihren Fehlern, Gebrechen und verbrecherischen Neigungen.
Der Versailler Vertrag, die Konferenzen von Spa und London und schwächliche
eigene Haltung haben dazu geführt, daß die realen Machtmittel des Staates auf
ein Maß zurückgebildet werden mußten, daß sie nicht nur nach unserem Urteil,
sonder» anch nach dem Urteil maßvoller Neutraler und Ausländer nicht mehr
genügen, uni Aufruhrbestrebungen im Innern oder räuberischen Bedrohungen
unserer Grenzgebiete unbedingt Herr zu sein. Wir sind machtlos gemacht. Diese
Erkenntnis hat sich Wohl allmählich mit Erschrecken durchgerungen. Sie muß eine
bleibende Aufmunterung sein für alle diejenigen Elemente, die, sei es im Innern,
sei es an den Grenzen, in verbrecherischer Weise zum Umsturz drängen. Ein
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/9>, abgerufen am 22.07.2024.