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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Wirkungen des Krieges auf Gstasten

benutzte Rußland die während der chinesischen Revolution erfolgte Unabhängigkeit^ -
crklärung der Äußeren Mongolei, um durch einen unmittelbaren Vertrag mit ihr,
ohne chinesische Mitwirkung, ihre Beziehungen zu China zu lösen, bis diese 191K
durch einen Vertrag zwischen China, Nußland und der Mongolei in einer die
Souveränitätsansprüche Chinas anerkennenden, aber doch verschiedene Wünsche
Rußlands, besonders auf handelspolitischem Gebiet, erfüllenden Weise wieder her¬
gestellt und neu geregelt wurden. Ungefähr gleichzeitig ging Japan in der
Inneren Mongolei vor, verständigte sich mit Rußland, das ihm dort freie Hand
ließ, und da es mit China zu einer unanfechtbaren friedlichen Einigung nicht ge¬
langen konnte, so erzwang es 1913 mit militärischem Druck die Unterschrift
Chinas unter jene 21 Forderungen, zu denen auch gewisse Vorrechte in der
inneren östlichen Mongolei gehörten, nämlich: Zulassung von japanisch-chinesischen
Unternehmungen für Landwirtschaft und dazu gehörige Industriegebiete, Bevor¬
rechtigung Japans bei Bahnbauten, Bahnanleihen und damit zusammenhängenden
Sieuerverpfändungen, sowie Öffnung von Handelsplätzen für den ausländischen
Handel -- wozu dann noch die damals für ganz China erworbene, aber
gerade für die Mongolei als besonders zweckdienlich erkannte Berechtigung zum
Erwerb von Grundstücken für japanische Schul- und Hospitalbauten und zur An¬
stellung japanischer Ratgeber kommt. Zwar erkennt China jenen mit dem ehemaligen
russischen Zarenreiche geschlossenen Vertrag heute nicht mehr an und fordert auch
Aufhebung jener 21 Forderungen, aber die von Japan gewünschte Öffnung mon¬
golischer Handelsplätze ist inzwischen geschehen, zahlreiche Anleihen gegen Ver¬
pfändung mongolischer Naturschätze sind an Japaner begeben, die japanische
Handels- und Unternehmertätigkeit ist weit in das Land eingedrungen, japanische
Schulen sind entstanden, und -- was besonders charakteristisch für die Ver¬
änderung der Verhältnisse ist -- auch die Vereinigten Staaten von Amerika
haben, zunächst im Jshii-Lansing-Abkommen 1917 und später bei den Verhand¬
lungen des amerikanischen Finanzmannes Lamont über eine China zu gewährende
internationale Finanzunterstützung die besonderen Interessen Japans in den ihm
angrenzenden Teilen Chinas, also auch in der Mongolei, anerkannt. So wird
die Mongolei gleichzeitig von der Mandschurei her und durch das oben be¬
sprochene russische Zusammengehen mit mongolischen Fürsten von zwei Seilei'
in Angriff genommen, und auf beiden Seiten ist der japanische Einfluß deutlich
erkennbar.

Demgegenüber ist aber in diesen Jahren auch 'ein stärkeres Auftreten
Chinas wahrnehmbar, das im Jahre 1919 zu dem Versuche der Pekinger Re¬
gierung führte, unter Berufung auf einen von mongolischen Fürsten geäußerten
Wunsch, die Mongolei völlig China einzuverleiben. Damals erklärte ein Erlas?
des Präsidenten der chinesischen Republik, unter Protest des russischen Gesandten
in Peking, die Verträge zwischen Rußland und der Mongolei für aufgehoben,
und wenn heute berichtet wird, daß. die von Japan unterstützten russischen
Gewalthaber Ostsibiriens im Einverständnis mit dem Hutuktu gegen die chinesische
Herrschaft vorgegangen sind und die Chinesen aus Urga vertrieben haben, so
erklärt sich das aus jenen Angriffen Chinas gegen die Selbständigkeit des mon¬
golischen Staats- und Kirchenhauptes, dessen politisch richtige Behandlung die
Japaner anscheinend bisher besser verstanden haben. Von Urga aus droht diese


Wirkungen des Krieges auf Gstasten

benutzte Rußland die während der chinesischen Revolution erfolgte Unabhängigkeit^ -
crklärung der Äußeren Mongolei, um durch einen unmittelbaren Vertrag mit ihr,
ohne chinesische Mitwirkung, ihre Beziehungen zu China zu lösen, bis diese 191K
durch einen Vertrag zwischen China, Nußland und der Mongolei in einer die
Souveränitätsansprüche Chinas anerkennenden, aber doch verschiedene Wünsche
Rußlands, besonders auf handelspolitischem Gebiet, erfüllenden Weise wieder her¬
gestellt und neu geregelt wurden. Ungefähr gleichzeitig ging Japan in der
Inneren Mongolei vor, verständigte sich mit Rußland, das ihm dort freie Hand
ließ, und da es mit China zu einer unanfechtbaren friedlichen Einigung nicht ge¬
langen konnte, so erzwang es 1913 mit militärischem Druck die Unterschrift
Chinas unter jene 21 Forderungen, zu denen auch gewisse Vorrechte in der
inneren östlichen Mongolei gehörten, nämlich: Zulassung von japanisch-chinesischen
Unternehmungen für Landwirtschaft und dazu gehörige Industriegebiete, Bevor¬
rechtigung Japans bei Bahnbauten, Bahnanleihen und damit zusammenhängenden
Sieuerverpfändungen, sowie Öffnung von Handelsplätzen für den ausländischen
Handel — wozu dann noch die damals für ganz China erworbene, aber
gerade für die Mongolei als besonders zweckdienlich erkannte Berechtigung zum
Erwerb von Grundstücken für japanische Schul- und Hospitalbauten und zur An¬
stellung japanischer Ratgeber kommt. Zwar erkennt China jenen mit dem ehemaligen
russischen Zarenreiche geschlossenen Vertrag heute nicht mehr an und fordert auch
Aufhebung jener 21 Forderungen, aber die von Japan gewünschte Öffnung mon¬
golischer Handelsplätze ist inzwischen geschehen, zahlreiche Anleihen gegen Ver¬
pfändung mongolischer Naturschätze sind an Japaner begeben, die japanische
Handels- und Unternehmertätigkeit ist weit in das Land eingedrungen, japanische
Schulen sind entstanden, und — was besonders charakteristisch für die Ver¬
änderung der Verhältnisse ist -- auch die Vereinigten Staaten von Amerika
haben, zunächst im Jshii-Lansing-Abkommen 1917 und später bei den Verhand¬
lungen des amerikanischen Finanzmannes Lamont über eine China zu gewährende
internationale Finanzunterstützung die besonderen Interessen Japans in den ihm
angrenzenden Teilen Chinas, also auch in der Mongolei, anerkannt. So wird
die Mongolei gleichzeitig von der Mandschurei her und durch das oben be¬
sprochene russische Zusammengehen mit mongolischen Fürsten von zwei Seilei'
in Angriff genommen, und auf beiden Seiten ist der japanische Einfluß deutlich
erkennbar.

Demgegenüber ist aber in diesen Jahren auch 'ein stärkeres Auftreten
Chinas wahrnehmbar, das im Jahre 1919 zu dem Versuche der Pekinger Re¬
gierung führte, unter Berufung auf einen von mongolischen Fürsten geäußerten
Wunsch, die Mongolei völlig China einzuverleiben. Damals erklärte ein Erlas?
des Präsidenten der chinesischen Republik, unter Protest des russischen Gesandten
in Peking, die Verträge zwischen Rußland und der Mongolei für aufgehoben,
und wenn heute berichtet wird, daß. die von Japan unterstützten russischen
Gewalthaber Ostsibiriens im Einverständnis mit dem Hutuktu gegen die chinesische
Herrschaft vorgegangen sind und die Chinesen aus Urga vertrieben haben, so
erklärt sich das aus jenen Angriffen Chinas gegen die Selbständigkeit des mon¬
golischen Staats- und Kirchenhauptes, dessen politisch richtige Behandlung die
Japaner anscheinend bisher besser verstanden haben. Von Urga aus droht diese


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/312>, abgerufen am 22.07.2024.