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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Wirkungen des Krieges auf Gstasien

Bündnisses für Japan, das, selbst nachdem während des Krieges der Vertrag er¬
neuert worden und dabei England vertraglich auf seine Seite getreten war, doch
nicht die Früchte seiner Siege so voll ernten konnte, wie es das japanische Voll
erwartete und wie es ihm möglich gewesen wäre, wenn von der anderen Seite
auch Deutschland als Bundesgenosse Nußland angegriffen oder doch bedroht
hätte. Die Bedeutung dieses 'Mangels wird gerade heute recht klar, wenn man
sieht, unter welchen Schwierigkeiten Japan sich bemüht, sich diejenige Stellung,
in den zum ehemaligen russischen Reich gehörenden Gebieten zu schaffen, die es
schon vor 20 Jahren erstrebte und die es haben muß, wenn es nicht von seinen
großen Nachbarn jenseits der es rings umgebenden Meere erdrückt werden will.

Als nach der wiederholten Erneuerung des Bündnisvertrages er zum
zweiten'Mal wirksam werden sollte, im August 1914, war der Umstand, daß
Deutschland ihm nicht angehörte, zunächst nur für Deutschland von unheilvollen
Folgen, weil er England das Zusammengehen mit Deutschlands Feinden er¬
leichterte und Japan (obwohl ihm, wie erst kürzlich wieder der Ministerpräsident
von Neuseeland im Parlament ausdrücklich bestätigt hat, der Bündnisvertrag
keine Verpflichtung dazu gab) doch einen willkommenen Anlaß zur Kriegs¬
beteiligung gegen Deutschland bot. Für Japan hatte die Unvollkommenheit,
nur einen einzigen Verbündeten zu haben, jetzt keine Bedeutung, da auf Eng¬
lands und damit auf Japans Seite zahlreiche andere Verbündete standen.

Für beide Bundesgenossen hat also das Bündnis sich jedenfalls zweimal
als wirksam erwiesen. Beide Male mehr zu Japans als zu Englands Nutzen.
Auch 1914. Wenigstens was den unmittelbaren Gewinn Japans in Ostasien be¬
trifft. Die aus dem schließlichen Versagen der deutscheu Kraft entstehende Macht-
verschiebung zugunsten der beiden angelsächsischen Reiche hatte wohl kaum ein
Japaner damals erwartet, jedenfalls keiner gewünscht.

"Ob Deutschland oder England siegt, ist uns gleichgültig", sagte der da¬
malige japanische Minister des Äußeren, "aber an unserem Bündnis mit Eng¬
land müssen wir festhalten". Es scheint, daß Japans Regierende damals mit
einem kurzen Krieg rechneten, der mit seinem Ausgang nicht weiter als der
russisch-japanische Krieg wirken würde und dem bald eine der russtsch-japa-
Verständigung der Nachkriegsjahre entsprechende Verständigung zwischen Deutsch¬
land einerseits und England-Japan anderseits erfolgen könne. Noch 1918 muß
der damalige Ministerpräsident Terauchi unter solchen Vorstellungen und Zielen
gehandelt haben, als er die Aufsehen erregenden Lobpreisungen des dentschen
Heeres und die Möglichkeit einer künftigen deutsch-japanischen Verbindung aus--
sprach. "Japan darf nicht isoliert werden", war die Begründung, die Terauchi
dieser Meinungsäußerung gab. Auch damals also sah offenbar der leitende
japanische Staatsmann voraus, daß das Bündnis mit England allein Japan
nicht genügende Sicherheit böte.

Heute steht Japans Regierung wieder vor derselben Frage. Der am
1Z. Juli 1911 mit zehnjähriger Geltungsdauer geschlossene letzte englisch-japanische
Bündnisvertrag läuft, da er im vorigen Jahre, soviel bekannt geworden, nicht
gekündigt worden ist, an sich auch über den 13. Juli 1921 hinaus weiter; er
muß jedoch auf Grund einer von beiden Vertragsteilen am 8. Juli 1920 dein
Völkerbundsrat gegenüber eingegangenen Verpflichtung vor dem 1. Juli 1921 in


Wirkungen des Krieges auf Gstasien

Bündnisses für Japan, das, selbst nachdem während des Krieges der Vertrag er¬
neuert worden und dabei England vertraglich auf seine Seite getreten war, doch
nicht die Früchte seiner Siege so voll ernten konnte, wie es das japanische Voll
erwartete und wie es ihm möglich gewesen wäre, wenn von der anderen Seite
auch Deutschland als Bundesgenosse Nußland angegriffen oder doch bedroht
hätte. Die Bedeutung dieses 'Mangels wird gerade heute recht klar, wenn man
sieht, unter welchen Schwierigkeiten Japan sich bemüht, sich diejenige Stellung,
in den zum ehemaligen russischen Reich gehörenden Gebieten zu schaffen, die es
schon vor 20 Jahren erstrebte und die es haben muß, wenn es nicht von seinen
großen Nachbarn jenseits der es rings umgebenden Meere erdrückt werden will.

Als nach der wiederholten Erneuerung des Bündnisvertrages er zum
zweiten'Mal wirksam werden sollte, im August 1914, war der Umstand, daß
Deutschland ihm nicht angehörte, zunächst nur für Deutschland von unheilvollen
Folgen, weil er England das Zusammengehen mit Deutschlands Feinden er¬
leichterte und Japan (obwohl ihm, wie erst kürzlich wieder der Ministerpräsident
von Neuseeland im Parlament ausdrücklich bestätigt hat, der Bündnisvertrag
keine Verpflichtung dazu gab) doch einen willkommenen Anlaß zur Kriegs¬
beteiligung gegen Deutschland bot. Für Japan hatte die Unvollkommenheit,
nur einen einzigen Verbündeten zu haben, jetzt keine Bedeutung, da auf Eng¬
lands und damit auf Japans Seite zahlreiche andere Verbündete standen.

Für beide Bundesgenossen hat also das Bündnis sich jedenfalls zweimal
als wirksam erwiesen. Beide Male mehr zu Japans als zu Englands Nutzen.
Auch 1914. Wenigstens was den unmittelbaren Gewinn Japans in Ostasien be¬
trifft. Die aus dem schließlichen Versagen der deutscheu Kraft entstehende Macht-
verschiebung zugunsten der beiden angelsächsischen Reiche hatte wohl kaum ein
Japaner damals erwartet, jedenfalls keiner gewünscht.

„Ob Deutschland oder England siegt, ist uns gleichgültig", sagte der da¬
malige japanische Minister des Äußeren, „aber an unserem Bündnis mit Eng¬
land müssen wir festhalten". Es scheint, daß Japans Regierende damals mit
einem kurzen Krieg rechneten, der mit seinem Ausgang nicht weiter als der
russisch-japanische Krieg wirken würde und dem bald eine der russtsch-japa-
Verständigung der Nachkriegsjahre entsprechende Verständigung zwischen Deutsch¬
land einerseits und England-Japan anderseits erfolgen könne. Noch 1918 muß
der damalige Ministerpräsident Terauchi unter solchen Vorstellungen und Zielen
gehandelt haben, als er die Aufsehen erregenden Lobpreisungen des dentschen
Heeres und die Möglichkeit einer künftigen deutsch-japanischen Verbindung aus--
sprach. „Japan darf nicht isoliert werden", war die Begründung, die Terauchi
dieser Meinungsäußerung gab. Auch damals also sah offenbar der leitende
japanische Staatsmann voraus, daß das Bündnis mit England allein Japan
nicht genügende Sicherheit böte.

Heute steht Japans Regierung wieder vor derselben Frage. Der am
1Z. Juli 1911 mit zehnjähriger Geltungsdauer geschlossene letzte englisch-japanische
Bündnisvertrag läuft, da er im vorigen Jahre, soviel bekannt geworden, nicht
gekündigt worden ist, an sich auch über den 13. Juli 1921 hinaus weiter; er
muß jedoch auf Grund einer von beiden Vertragsteilen am 8. Juli 1920 dein
Völkerbundsrat gegenüber eingegangenen Verpflichtung vor dem 1. Juli 1921 in


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[0224] Wirkungen des Krieges auf Gstasien Bündnisses für Japan, das, selbst nachdem während des Krieges der Vertrag er¬ neuert worden und dabei England vertraglich auf seine Seite getreten war, doch nicht die Früchte seiner Siege so voll ernten konnte, wie es das japanische Voll erwartete und wie es ihm möglich gewesen wäre, wenn von der anderen Seite auch Deutschland als Bundesgenosse Nußland angegriffen oder doch bedroht hätte. Die Bedeutung dieses 'Mangels wird gerade heute recht klar, wenn man sieht, unter welchen Schwierigkeiten Japan sich bemüht, sich diejenige Stellung, in den zum ehemaligen russischen Reich gehörenden Gebieten zu schaffen, die es schon vor 20 Jahren erstrebte und die es haben muß, wenn es nicht von seinen großen Nachbarn jenseits der es rings umgebenden Meere erdrückt werden will. Als nach der wiederholten Erneuerung des Bündnisvertrages er zum zweiten'Mal wirksam werden sollte, im August 1914, war der Umstand, daß Deutschland ihm nicht angehörte, zunächst nur für Deutschland von unheilvollen Folgen, weil er England das Zusammengehen mit Deutschlands Feinden er¬ leichterte und Japan (obwohl ihm, wie erst kürzlich wieder der Ministerpräsident von Neuseeland im Parlament ausdrücklich bestätigt hat, der Bündnisvertrag keine Verpflichtung dazu gab) doch einen willkommenen Anlaß zur Kriegs¬ beteiligung gegen Deutschland bot. Für Japan hatte die Unvollkommenheit, nur einen einzigen Verbündeten zu haben, jetzt keine Bedeutung, da auf Eng¬ lands und damit auf Japans Seite zahlreiche andere Verbündete standen. Für beide Bundesgenossen hat also das Bündnis sich jedenfalls zweimal als wirksam erwiesen. Beide Male mehr zu Japans als zu Englands Nutzen. Auch 1914. Wenigstens was den unmittelbaren Gewinn Japans in Ostasien be¬ trifft. Die aus dem schließlichen Versagen der deutscheu Kraft entstehende Macht- verschiebung zugunsten der beiden angelsächsischen Reiche hatte wohl kaum ein Japaner damals erwartet, jedenfalls keiner gewünscht. „Ob Deutschland oder England siegt, ist uns gleichgültig", sagte der da¬ malige japanische Minister des Äußeren, „aber an unserem Bündnis mit Eng¬ land müssen wir festhalten". Es scheint, daß Japans Regierende damals mit einem kurzen Krieg rechneten, der mit seinem Ausgang nicht weiter als der russisch-japanische Krieg wirken würde und dem bald eine der russtsch-japa- Verständigung der Nachkriegsjahre entsprechende Verständigung zwischen Deutsch¬ land einerseits und England-Japan anderseits erfolgen könne. Noch 1918 muß der damalige Ministerpräsident Terauchi unter solchen Vorstellungen und Zielen gehandelt haben, als er die Aufsehen erregenden Lobpreisungen des dentschen Heeres und die Möglichkeit einer künftigen deutsch-japanischen Verbindung aus-- sprach. „Japan darf nicht isoliert werden", war die Begründung, die Terauchi dieser Meinungsäußerung gab. Auch damals also sah offenbar der leitende japanische Staatsmann voraus, daß das Bündnis mit England allein Japan nicht genügende Sicherheit böte. Heute steht Japans Regierung wieder vor derselben Frage. Der am 1Z. Juli 1911 mit zehnjähriger Geltungsdauer geschlossene letzte englisch-japanische Bündnisvertrag läuft, da er im vorigen Jahre, soviel bekannt geworden, nicht gekündigt worden ist, an sich auch über den 13. Juli 1921 hinaus weiter; er muß jedoch auf Grund einer von beiden Vertragsteilen am 8. Juli 1920 dein Völkerbundsrat gegenüber eingegangenen Verpflichtung vor dem 1. Juli 1921 in

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/224>, abgerufen am 22.07.2024.