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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Grundfragen der deutschen Wirtschaftsgeschichte

Rentenbezieher, überwiegend wird der große Besitz genutzt durch Übertragung
einzelner Güter an Bauern gegen die Verpflichtung zur Lieferung von Abgaben und
zur Leistung von Diensten, wobei aber der Nachdruck durchaus auf den Abgaben
liegt. Während die nordostdeutsche Gutswirtschaft in erster Reihe für den Verkauf
ihrer Erzeugnisse auf dem Markt arbeitet, kauft im Mittelalter der Händler land¬
wirtschaftliche Erzeugnisse überwiegend vom Bauern, weit weniger vom Grundherrn.
Die Grundherrschaft bildet keine geschlossene Hauswirtschaft. Sie hat keineswegs
das Wirtschaftsleben der damaligen Zeit fast ausschließlich beherrscht, wie man früher
glaubte, vielmehr hat neben ihr die bäuerliche Bevölkerung stets einen mehr oder
weniger selbständigen Platz behauptet. Die Bedeutung der Grundherrschast ist vor
allem auf kulturgeschichtlichem Gebiete zu suchen. Der Fortschritt der Kultur ist an
die Ungleichheit der Güterverteilung und an die Arbcitsverteilung geknüpft, vermöge
deren sich der eine gewissen besonderen Bestrebungen widmen kann, weil ihm der
andere gewisse Arbeiten abnimmt. Reiche Einnahmen aus Grundbesitz bildeten die
notwendige Voraussetzung für die Pflege der Wissenschaft in den Klöstern und für
die Ausbildung einer ritterlichen Kultur. Als Haupttatsachen der Agrargeschichte
des hohen Mittelalters werden sodann erörtert der Landesausbau in Altdeutsch¬
land durch Rodungen, die Kolonisierung und Germanisierung des slavischen Ostens,
die Rückwirkung des aufblühenden Städtewesens auf die Landwirtschaft, die Auf¬
lösung der alten Villikationsverfassung der Grundhcrrschaft und das Eingreifen der
Gerichtsherrschast in die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die große technische Leistung
der deutschen Landwirtschaft im Mittelalter erhellt vor allem daraus, daß bis zum
13. Jahrhundert die Zahl der Ortschaften in Altdeutschland erreicht wird, die
auch das 19. Jahrhundert kennt, daß im 8. Jahrhundert im Zusammenhang mit
der vermehrten Pflege des Ackerbaues ein Betriebssystem, die Dreifelderwirtschaft
aufkommt, mit demi Deutschland bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts aus¬
zukommen vermag, und daß die höhere landwirtschaftliche Kultur nach dem slawischen
Osten erst durch die Deutschen gebracht worden ist. Ebenso günstig gestalteten sich
aber auch die sozialen Verhältnisse. Der deutsche Bauer erfreute sich im Mittelalter
rechtlich und wirtschaftlich einer gesicherten Stellung. Die bunte Mannigfaltigkeit
der Besitzverhältnissc, die Verteilung des Besitzes auf sehr viele Hände und die
milden standesrechtlichen Unterschiede in Deutschland stehen in wohltuendem Gegen¬
satz zu den schroffen Einseitigkeiten, denen wir in anderen Ländern begegnen.
Die Scholle hat ihren Mann durchaus ernährt. Ein verarmtes Proletariat finden
wir nirgends. Der Ertrag des Landbaues kam in den meisten Gebieten mehr dem
Bauern als dem Grundherrn zu. Mit der rechtlichen Abhängigkeit von einem
Grundherrn war ein weitgehendes Maß wirtschaftlicher Selbständigkeit verbunden.

Die dritte Abhandlung, "Die Fürsorge des Staates für die
Landwirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit" (S. 78
bis 142) schildert die Weiterentwicklung der Landwirtschaft vom Ausgang des
Mittelalters bis zur Gegenwart unter dem Gesichtspunkte der Fürsorge, die der
Staat ihr zuwendet. Man begegnet nicht selten der Auffassung, daß der staatliche
Schutz der Landwirtschaft ein überlebter Rest mittelalterlicher Gedankenwelt und mit
den Verhältnissen der Neuzeit nicht recht vereinbar sei. In Wirklichkeit ist es
gerade für das Mittelalter kennzeichnend, daß eine staatliche Fürsorge für die
Landwirtschaft fehlt. Soweit sich der Staat überhaupt der wirtschaftlichen und


Grundfragen der deutschen Wirtschaftsgeschichte

Rentenbezieher, überwiegend wird der große Besitz genutzt durch Übertragung
einzelner Güter an Bauern gegen die Verpflichtung zur Lieferung von Abgaben und
zur Leistung von Diensten, wobei aber der Nachdruck durchaus auf den Abgaben
liegt. Während die nordostdeutsche Gutswirtschaft in erster Reihe für den Verkauf
ihrer Erzeugnisse auf dem Markt arbeitet, kauft im Mittelalter der Händler land¬
wirtschaftliche Erzeugnisse überwiegend vom Bauern, weit weniger vom Grundherrn.
Die Grundherrschaft bildet keine geschlossene Hauswirtschaft. Sie hat keineswegs
das Wirtschaftsleben der damaligen Zeit fast ausschließlich beherrscht, wie man früher
glaubte, vielmehr hat neben ihr die bäuerliche Bevölkerung stets einen mehr oder
weniger selbständigen Platz behauptet. Die Bedeutung der Grundherrschast ist vor
allem auf kulturgeschichtlichem Gebiete zu suchen. Der Fortschritt der Kultur ist an
die Ungleichheit der Güterverteilung und an die Arbcitsverteilung geknüpft, vermöge
deren sich der eine gewissen besonderen Bestrebungen widmen kann, weil ihm der
andere gewisse Arbeiten abnimmt. Reiche Einnahmen aus Grundbesitz bildeten die
notwendige Voraussetzung für die Pflege der Wissenschaft in den Klöstern und für
die Ausbildung einer ritterlichen Kultur. Als Haupttatsachen der Agrargeschichte
des hohen Mittelalters werden sodann erörtert der Landesausbau in Altdeutsch¬
land durch Rodungen, die Kolonisierung und Germanisierung des slavischen Ostens,
die Rückwirkung des aufblühenden Städtewesens auf die Landwirtschaft, die Auf¬
lösung der alten Villikationsverfassung der Grundhcrrschaft und das Eingreifen der
Gerichtsherrschast in die wirtschaftlichen Verhältnisse. Die große technische Leistung
der deutschen Landwirtschaft im Mittelalter erhellt vor allem daraus, daß bis zum
13. Jahrhundert die Zahl der Ortschaften in Altdeutschland erreicht wird, die
auch das 19. Jahrhundert kennt, daß im 8. Jahrhundert im Zusammenhang mit
der vermehrten Pflege des Ackerbaues ein Betriebssystem, die Dreifelderwirtschaft
aufkommt, mit demi Deutschland bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts aus¬
zukommen vermag, und daß die höhere landwirtschaftliche Kultur nach dem slawischen
Osten erst durch die Deutschen gebracht worden ist. Ebenso günstig gestalteten sich
aber auch die sozialen Verhältnisse. Der deutsche Bauer erfreute sich im Mittelalter
rechtlich und wirtschaftlich einer gesicherten Stellung. Die bunte Mannigfaltigkeit
der Besitzverhältnissc, die Verteilung des Besitzes auf sehr viele Hände und die
milden standesrechtlichen Unterschiede in Deutschland stehen in wohltuendem Gegen¬
satz zu den schroffen Einseitigkeiten, denen wir in anderen Ländern begegnen.
Die Scholle hat ihren Mann durchaus ernährt. Ein verarmtes Proletariat finden
wir nirgends. Der Ertrag des Landbaues kam in den meisten Gebieten mehr dem
Bauern als dem Grundherrn zu. Mit der rechtlichen Abhängigkeit von einem
Grundherrn war ein weitgehendes Maß wirtschaftlicher Selbständigkeit verbunden.

Die dritte Abhandlung, „Die Fürsorge des Staates für die
Landwirtschaft eine Errungenschaft der Neuzeit" (S. 78
bis 142) schildert die Weiterentwicklung der Landwirtschaft vom Ausgang des
Mittelalters bis zur Gegenwart unter dem Gesichtspunkte der Fürsorge, die der
Staat ihr zuwendet. Man begegnet nicht selten der Auffassung, daß der staatliche
Schutz der Landwirtschaft ein überlebter Rest mittelalterlicher Gedankenwelt und mit
den Verhältnissen der Neuzeit nicht recht vereinbar sei. In Wirklichkeit ist es
gerade für das Mittelalter kennzeichnend, daß eine staatliche Fürsorge für die
Landwirtschaft fehlt. Soweit sich der Staat überhaupt der wirtschaftlichen und


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/203>, abgerufen am 23.11.2024.