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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr.

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Wirkungen des Krieges auf Vstasien

Nachrichten wieder die, schon in dem Mangel an geschulten und tropenerfahrenem
Personal begründete, Unfähigkeit Neuseelands zur Verwaltung dieser Kolonie
gezeigt hat.

Auch Australien ist dem traurigen Beispiel der Negierung des Mutterlandes
gefolgt, indem es für Neu-Guinea nicht das Mandat des Völkerbundes abgewartet
hat, sondern schon auf Grund des Friedensvertrags und der Abmachungen, welche
die Alliierten unter sich getroffen haben, die Herrschaft über die Kolonie ausübt.
An das mit dem deutschen Gouverneur bei der Kapitulation im Jahre 1914
geschlossene Abkommen, nach welchem die Deutschen dort während des Krieges
ungestört weiterleben durften, betrachtet sie sich nicht mehr als gebunden. Eine
Verordnung vom 1. September 1920 sieht die Enteignung des dortigen deutschen
Eigentums und die Ausweisung der dort noch ansässigen etwa 680 Deutschen vor.
Bis jetzt scheint man von dieser Ausweisungsbefugnis noch keinen Gebrauch
gemacht zu haben) im Gegenteil man verwehrt den Deutschen heimzukehren
oder erschwert ihnen wenigstens die Heimkehr, jedenfalls ist die Entlassung von
Angestellten der liquidierten deutschen Unternehmungen, offenbar aus Mangel an
geeignetem Personal, verboten worden -- eine Behandlung, die nicht mehr sehr
verschieden von Sklaverei ist. Für manche dieser fast unglaublichen Erscheinungen
mag die Erklärung darin liegen, daß an die Spitze der Enteignungsbehörde der
Leiter eines australischen Handels- und Schiffahrtunternehmens berufen ist, das
von jeher in scharfem wirtschaftlichen Wettkampf mit den deutschen Unternehmungen
gestanden hat.

Nächst den blühenden deutschen Plantagen- und Handelsunternehmungen
interessiert man sich in Australien hauptsächlich für Neu-Guineas Petroleum¬
vorkommen, auf das die holländisch-englischen Verhandlungen um das die anglo-
Persische Gesellschaft anscheinend sehr interessierende Petroleum des holländischen
Teils Neu-Guineas die Aufmerksamkeit gelenkt zu haben scheinen. Im Mai v. I.
erklärte die australische Regierung im Parlament ihre Bereitwilligkeit, Petroleum¬
forschungen in Deutsch-Neu-Guinea zu unterstützen, und im November v. I. ist
eine von der australischen Regierung unterstützte wissenschaftliche Expedition nach
Neu-Guinea gegangen. Sonst aber scheint man in Australien die Neuerwerbungen
in der Südsee nicht besonders froh aufgenommen zu haben) eine von der
Regierung dorthin geschickte Kommission hat sich laut Parlamentserklärung des
sonst viel zuversichtlicher urteilenden Ministerpräsidenten recht pessimistisch über
die Zukunft der Südseebesitzungen geäußert.

Das Abkommen zwischen der britischen Regierung und den Regierungen
von Australien und Neuseeland, welches die dem Britischen Reich zukommende
Verwaltung der Insel Nauru auf Grund der Pariser Verhandlungen zwischen
den drei Regierungen geteilt hat Muru Islanä Agreement vom 2. 7. 20),
ist inzwischen im Wortlaut bekannt geworden. Danach ist dort eine Zivilverwal¬
tung eingerichtet mit einem Administrator an der Spitze, der für die nächsten
fünf Jahre von Australien ernannt ist, und einem IZoarä ok eommissivners, von
denen je einer von den drei Regierungen bestellt wird. Der Kern des Abkommens,
die Übernahme der Phosphatlager gegen Entschädigung der bisherigen Besitzerin,
der ?g,Liüv ?IwsxI>als eomMnz?, durch die drei Mandatsregierungen zwecks Ver¬
waltung durch ihre drei Kommissare, hat Anlaß zu einer Debatte im englischen


Wirkungen des Krieges auf Vstasien

Nachrichten wieder die, schon in dem Mangel an geschulten und tropenerfahrenem
Personal begründete, Unfähigkeit Neuseelands zur Verwaltung dieser Kolonie
gezeigt hat.

Auch Australien ist dem traurigen Beispiel der Negierung des Mutterlandes
gefolgt, indem es für Neu-Guinea nicht das Mandat des Völkerbundes abgewartet
hat, sondern schon auf Grund des Friedensvertrags und der Abmachungen, welche
die Alliierten unter sich getroffen haben, die Herrschaft über die Kolonie ausübt.
An das mit dem deutschen Gouverneur bei der Kapitulation im Jahre 1914
geschlossene Abkommen, nach welchem die Deutschen dort während des Krieges
ungestört weiterleben durften, betrachtet sie sich nicht mehr als gebunden. Eine
Verordnung vom 1. September 1920 sieht die Enteignung des dortigen deutschen
Eigentums und die Ausweisung der dort noch ansässigen etwa 680 Deutschen vor.
Bis jetzt scheint man von dieser Ausweisungsbefugnis noch keinen Gebrauch
gemacht zu haben) im Gegenteil man verwehrt den Deutschen heimzukehren
oder erschwert ihnen wenigstens die Heimkehr, jedenfalls ist die Entlassung von
Angestellten der liquidierten deutschen Unternehmungen, offenbar aus Mangel an
geeignetem Personal, verboten worden — eine Behandlung, die nicht mehr sehr
verschieden von Sklaverei ist. Für manche dieser fast unglaublichen Erscheinungen
mag die Erklärung darin liegen, daß an die Spitze der Enteignungsbehörde der
Leiter eines australischen Handels- und Schiffahrtunternehmens berufen ist, das
von jeher in scharfem wirtschaftlichen Wettkampf mit den deutschen Unternehmungen
gestanden hat.

Nächst den blühenden deutschen Plantagen- und Handelsunternehmungen
interessiert man sich in Australien hauptsächlich für Neu-Guineas Petroleum¬
vorkommen, auf das die holländisch-englischen Verhandlungen um das die anglo-
Persische Gesellschaft anscheinend sehr interessierende Petroleum des holländischen
Teils Neu-Guineas die Aufmerksamkeit gelenkt zu haben scheinen. Im Mai v. I.
erklärte die australische Regierung im Parlament ihre Bereitwilligkeit, Petroleum¬
forschungen in Deutsch-Neu-Guinea zu unterstützen, und im November v. I. ist
eine von der australischen Regierung unterstützte wissenschaftliche Expedition nach
Neu-Guinea gegangen. Sonst aber scheint man in Australien die Neuerwerbungen
in der Südsee nicht besonders froh aufgenommen zu haben) eine von der
Regierung dorthin geschickte Kommission hat sich laut Parlamentserklärung des
sonst viel zuversichtlicher urteilenden Ministerpräsidenten recht pessimistisch über
die Zukunft der Südseebesitzungen geäußert.

Das Abkommen zwischen der britischen Regierung und den Regierungen
von Australien und Neuseeland, welches die dem Britischen Reich zukommende
Verwaltung der Insel Nauru auf Grund der Pariser Verhandlungen zwischen
den drei Regierungen geteilt hat Muru Islanä Agreement vom 2. 7. 20),
ist inzwischen im Wortlaut bekannt geworden. Danach ist dort eine Zivilverwal¬
tung eingerichtet mit einem Administrator an der Spitze, der für die nächsten
fünf Jahre von Australien ernannt ist, und einem IZoarä ok eommissivners, von
denen je einer von den drei Regierungen bestellt wird. Der Kern des Abkommens,
die Übernahme der Phosphatlager gegen Entschädigung der bisherigen Besitzerin,
der ?g,Liüv ?IwsxI>als eomMnz?, durch die drei Mandatsregierungen zwecks Ver¬
waltung durch ihre drei Kommissare, hat Anlaß zu einer Debatte im englischen


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[0109] Wirkungen des Krieges auf Vstasien Nachrichten wieder die, schon in dem Mangel an geschulten und tropenerfahrenem Personal begründete, Unfähigkeit Neuseelands zur Verwaltung dieser Kolonie gezeigt hat. Auch Australien ist dem traurigen Beispiel der Negierung des Mutterlandes gefolgt, indem es für Neu-Guinea nicht das Mandat des Völkerbundes abgewartet hat, sondern schon auf Grund des Friedensvertrags und der Abmachungen, welche die Alliierten unter sich getroffen haben, die Herrschaft über die Kolonie ausübt. An das mit dem deutschen Gouverneur bei der Kapitulation im Jahre 1914 geschlossene Abkommen, nach welchem die Deutschen dort während des Krieges ungestört weiterleben durften, betrachtet sie sich nicht mehr als gebunden. Eine Verordnung vom 1. September 1920 sieht die Enteignung des dortigen deutschen Eigentums und die Ausweisung der dort noch ansässigen etwa 680 Deutschen vor. Bis jetzt scheint man von dieser Ausweisungsbefugnis noch keinen Gebrauch gemacht zu haben) im Gegenteil man verwehrt den Deutschen heimzukehren oder erschwert ihnen wenigstens die Heimkehr, jedenfalls ist die Entlassung von Angestellten der liquidierten deutschen Unternehmungen, offenbar aus Mangel an geeignetem Personal, verboten worden — eine Behandlung, die nicht mehr sehr verschieden von Sklaverei ist. Für manche dieser fast unglaublichen Erscheinungen mag die Erklärung darin liegen, daß an die Spitze der Enteignungsbehörde der Leiter eines australischen Handels- und Schiffahrtunternehmens berufen ist, das von jeher in scharfem wirtschaftlichen Wettkampf mit den deutschen Unternehmungen gestanden hat. Nächst den blühenden deutschen Plantagen- und Handelsunternehmungen interessiert man sich in Australien hauptsächlich für Neu-Guineas Petroleum¬ vorkommen, auf das die holländisch-englischen Verhandlungen um das die anglo- Persische Gesellschaft anscheinend sehr interessierende Petroleum des holländischen Teils Neu-Guineas die Aufmerksamkeit gelenkt zu haben scheinen. Im Mai v. I. erklärte die australische Regierung im Parlament ihre Bereitwilligkeit, Petroleum¬ forschungen in Deutsch-Neu-Guinea zu unterstützen, und im November v. I. ist eine von der australischen Regierung unterstützte wissenschaftliche Expedition nach Neu-Guinea gegangen. Sonst aber scheint man in Australien die Neuerwerbungen in der Südsee nicht besonders froh aufgenommen zu haben) eine von der Regierung dorthin geschickte Kommission hat sich laut Parlamentserklärung des sonst viel zuversichtlicher urteilenden Ministerpräsidenten recht pessimistisch über die Zukunft der Südseebesitzungen geäußert. Das Abkommen zwischen der britischen Regierung und den Regierungen von Australien und Neuseeland, welches die dem Britischen Reich zukommende Verwaltung der Insel Nauru auf Grund der Pariser Verhandlungen zwischen den drei Regierungen geteilt hat Muru Islanä Agreement vom 2. 7. 20), ist inzwischen im Wortlaut bekannt geworden. Danach ist dort eine Zivilverwal¬ tung eingerichtet mit einem Administrator an der Spitze, der für die nächsten fünf Jahre von Australien ernannt ist, und einem IZoarä ok eommissivners, von denen je einer von den drei Regierungen bestellt wird. Der Kern des Abkommens, die Übernahme der Phosphatlager gegen Entschädigung der bisherigen Besitzerin, der ?g,Liüv ?IwsxI>als eomMnz?, durch die drei Mandatsregierungen zwecks Ver¬ waltung durch ihre drei Kommissare, hat Anlaß zu einer Debatte im englischen

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338800/109>, abgerufen am 23.11.2024.