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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.

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Die Behandlung des versailler Friedens als "Fetzen Papier" ufm.

grobe Verletzung des wichtigen Spitzenartikels im Versailler Vertrag ohne weiteres
gut, weil sie froh waren, den unbequem objektiven argentinischen Mahner und
Störenfried auf diese Weise loszuwerden. Somit sind also schon zwei der
wesentlichsten Bestimmungen des in Versailles abgeschlossenen Völkerbundsvertrags
im zartesten Kindesalter dieser weltbeglückenden Neuerung umgestoßen worden.
Glaubt man wirklich, daß ein Bund lebensfähig bleibt, der seine eigenen Grund¬
gesetze in so leichtfertiger Weise mißachtet? Und kann es für Deutschland lohnen,
den Eintritt in eine so wankelmütige Körperschaft zu suchen?

Eine weitere Verletzung des Versailler Vertrags durch die Entente, die in
letzter Zeit besonders viel von sich reden gemacht hat, knüpft an den Artikel 95
an, in dem es bezüglich des Abstimmungsmodus in den der Volksabstimmung
unterworfenen Gebieten heißt:


"Jeder stimmt in der Gemeinde ab, wo sich sein Wohnsitz befindet,
oder, wenn er keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in dem Gebiet besitzt,
in der Gemeinde, wo er geboren ist."

Für die bevorstehende oberschlesische Abstimmung hat die internationale
Kommission bekanntlich den letzten Teil dieser Bestimmungen ("in der Gemeinde,
wo er geboren ist") einseitig annulliert und statt dessen die Abstimmungen der im
Reiche wohnenden geborenen Oberschlesier an ihren jeweiligen Wohnsitzen vor¬
geschrieben, angeblich, um dadurch besser die Ruhe zu sichern, in Wahrheit, um
eine größere Chance zu gewinnen, daß Oberschlesien von Deutschland losgerissen
und den Polen in die Hände gespielt wird. Die deutsche Regierung hat dagegen
Protestiert -- warum, ist eigentlich nicht recht zu ersehen, denn erstens einmal
werden erfahrungsgemäß doch alle deutschen Proteste und Noten unbeachtet
gelassen, und zweitens hat die Entente mit jener Begründung den Deutschen ja
die denkbar glänzendste Gelegenheit gegeben, ihr Verlangen auf Revision des
Versailler Friedens immer aufs neue zu wiederholen: wenn die Entente selbst
zugibt, daß gewisse Bestimmungen des von ihr erdachten und diktierten Friedens¬
instruments undurchführbar sind, so bestätigt sie ja damit nur, was wir Deutschen
schon immer behauptet haben, und trägt somit in erfreulichster Weise zur Erkenntnis
der Nevisivnsbedürftigkeit des ungeheuerlichen Vertrages bei.---

Ebenfalls als undurchführbar erkannt darf man heute den Z 5 der Anlage III
zum Abschnitt "Wiedergutmachungen" bezeichnen, der Deutschland verpflichtet, ans
seinen Wersten 5 Jahre lang bedeutende Mengen von Schiffsraum für die
Entente zu bauen, Mengen, die für jedes Jahr im voraus zu bestimmen sind
und im Maximum 200 000 Bruttoregistertonnen im Jahr nicht übersteigen dürfen,
Als diese demütigende Verpflichtung dem Friedensvertrag einverleibt wurde, litt
die Welt noch unter den Nachwehen der ungeheuren Schiffsraumknappheit der
letzten Kriegsjahre. Als aber ein Jahr später, am 10. April 1920 (drei Monate
nach der Ratifizierung des Friedens), die Frist für die Herstellung der deutschen
Fron-SchisfSbautcn im Dienst der Entente begann, hatte das Blatt sich gründlichst
gewendet. Die ungeheuer forcierte Schaffung von neuer Schiffstonnage, von der
das Jahr 1919 die beispiellose Nckvrdmcnge von über 7 Millionen Tonnen hervor¬
gebracht hatte (bis 1917 hatte es kein Jahr auf 3 Millionen Tonnen gebracht!),
war die Ursache, daß binnen zwei Jahren aus einer beispiellosen Schiffsraum¬
knappheit ein ebenso beispielloser Schifssraumüberfluß geworden war. Die Folge


Grenzboten I 19S1 14
Die Behandlung des versailler Friedens als „Fetzen Papier" ufm.

grobe Verletzung des wichtigen Spitzenartikels im Versailler Vertrag ohne weiteres
gut, weil sie froh waren, den unbequem objektiven argentinischen Mahner und
Störenfried auf diese Weise loszuwerden. Somit sind also schon zwei der
wesentlichsten Bestimmungen des in Versailles abgeschlossenen Völkerbundsvertrags
im zartesten Kindesalter dieser weltbeglückenden Neuerung umgestoßen worden.
Glaubt man wirklich, daß ein Bund lebensfähig bleibt, der seine eigenen Grund¬
gesetze in so leichtfertiger Weise mißachtet? Und kann es für Deutschland lohnen,
den Eintritt in eine so wankelmütige Körperschaft zu suchen?

Eine weitere Verletzung des Versailler Vertrags durch die Entente, die in
letzter Zeit besonders viel von sich reden gemacht hat, knüpft an den Artikel 95
an, in dem es bezüglich des Abstimmungsmodus in den der Volksabstimmung
unterworfenen Gebieten heißt:


„Jeder stimmt in der Gemeinde ab, wo sich sein Wohnsitz befindet,
oder, wenn er keinen Wohnsitz oder Aufenthalt in dem Gebiet besitzt,
in der Gemeinde, wo er geboren ist."

Für die bevorstehende oberschlesische Abstimmung hat die internationale
Kommission bekanntlich den letzten Teil dieser Bestimmungen („in der Gemeinde,
wo er geboren ist") einseitig annulliert und statt dessen die Abstimmungen der im
Reiche wohnenden geborenen Oberschlesier an ihren jeweiligen Wohnsitzen vor¬
geschrieben, angeblich, um dadurch besser die Ruhe zu sichern, in Wahrheit, um
eine größere Chance zu gewinnen, daß Oberschlesien von Deutschland losgerissen
und den Polen in die Hände gespielt wird. Die deutsche Regierung hat dagegen
Protestiert — warum, ist eigentlich nicht recht zu ersehen, denn erstens einmal
werden erfahrungsgemäß doch alle deutschen Proteste und Noten unbeachtet
gelassen, und zweitens hat die Entente mit jener Begründung den Deutschen ja
die denkbar glänzendste Gelegenheit gegeben, ihr Verlangen auf Revision des
Versailler Friedens immer aufs neue zu wiederholen: wenn die Entente selbst
zugibt, daß gewisse Bestimmungen des von ihr erdachten und diktierten Friedens¬
instruments undurchführbar sind, so bestätigt sie ja damit nur, was wir Deutschen
schon immer behauptet haben, und trägt somit in erfreulichster Weise zur Erkenntnis
der Nevisivnsbedürftigkeit des ungeheuerlichen Vertrages bei.---

Ebenfalls als undurchführbar erkannt darf man heute den Z 5 der Anlage III
zum Abschnitt „Wiedergutmachungen" bezeichnen, der Deutschland verpflichtet, ans
seinen Wersten 5 Jahre lang bedeutende Mengen von Schiffsraum für die
Entente zu bauen, Mengen, die für jedes Jahr im voraus zu bestimmen sind
und im Maximum 200 000 Bruttoregistertonnen im Jahr nicht übersteigen dürfen,
Als diese demütigende Verpflichtung dem Friedensvertrag einverleibt wurde, litt
die Welt noch unter den Nachwehen der ungeheuren Schiffsraumknappheit der
letzten Kriegsjahre. Als aber ein Jahr später, am 10. April 1920 (drei Monate
nach der Ratifizierung des Friedens), die Frist für die Herstellung der deutschen
Fron-SchisfSbautcn im Dienst der Entente begann, hatte das Blatt sich gründlichst
gewendet. Die ungeheuer forcierte Schaffung von neuer Schiffstonnage, von der
das Jahr 1919 die beispiellose Nckvrdmcnge von über 7 Millionen Tonnen hervor¬
gebracht hatte (bis 1917 hatte es kein Jahr auf 3 Millionen Tonnen gebracht!),
war die Ursache, daß binnen zwei Jahren aus einer beispiellosen Schiffsraum¬
knappheit ein ebenso beispielloser Schifssraumüberfluß geworden war. Die Folge


Grenzboten I 19S1 14
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338432/223>, abgerufen am 24.07.2024.