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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.

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Die Behandlung des versailler Friedens als "Fetzen Papier" usw.

. abgäbe möglichst ausgiebig zur Füllung des britischen und französische"
Staatssäckels beitragen sollen!

Bei den Franzosen vergeht neuerdings keine Woche ohne schwere Verstöße
gegen wichtigste Grundlagen des Versailler Friedens. Die soeben gemeldete
amtliche Erklärung, daß Frankreich die diplomatische und konsularische Vertretung
der "Bewohner des Saargebiets" übernehme, ist wieder ein Bruch feierlicher
Verpflichtungen, denn ein "Saargebiet" hat der Versailler Frieden nicht geschaffen,
und die Tatsache, daß 1935 "die Bevölkerung dieses Gebiets" gemäß Artikel 49
des Friedensvertrags abstimmen soll, zu welchem Staat sie künftig gehören will,
gestattet, ebensowenig wie die zeitweilige Abtretung der Regierungsgewalt im Saar¬
becken, in keiner Weise eine Interpretation dahin, daß das Saargcbiet bis heute
aufgehört hat, ein Teil des Deutschen Reiches zu sein und zu Preußen zu gehören.

Aber diese jüngsten schweren Vertragsbrüche sind nur Glieder in einer viel,
viel längeren Kette! Und gerade das wird und muß sich -- in einer gar nicht
sehr fernen Zukunft -- schwer rächen, so sicher, wie zweimal zwei vier ist!

Betrachten wir nachfolgend nur die wesentlichsten Durchlöcherungen des
Friedensvertrags, die sich die Entente schon vor den letzten Pariser Beschlüssen
hat zu Schulden kommen lassen:

Zunächst ist auf der jüngsten Genfer Völkerbundstagung, was in Deutsch¬
land viel zu wenig beachtet worden ist, der famose Völkerbundsvertrag, der an
die Spitze des Versailler FricdensdokumentS gestellt worden war, höchst bedenklich
verdenke worden. Er steht zwar in gar keinem organischen Zusammenhang mit
dem Knebelungsvcrtrag für Deutschland, aber daß gerade die Bestimmungen dieses
von sogenanntem "Idealismus" entworfenen und von einem Nimbus umstrahlten
Dokuments in der rauhen Welt der Wirklichkeit so vollkommen umgeblasen wurden,
ist doch ein Symptom, dem man einen gewissen boshaft-ironischen Zug nicht
abzusprechen vermag.

Im Artikel ö des Friedensvertrags heißt es z. B. über den Völkerbund:
"Die Versammlung und der Rat werden zum ersten Male durch den Präsi¬
denten der Vereinigten Staaten einberufen." -- Wer lacht da?,Als ein
billiges Kompliment für den Vater des Völkerbundes, den Präsidenten Wilson,
dessen "Bölkerbundsmarotte" durch die ersten 26 Artikel des Friedensdiktats
befriedigt werden sollte, ist dieser Satz in das Versailler Dokument aufgenommen
worden--und nun hat der Senat und der.Kongreß der Vereinigten Staaten
den Beitritt in einen Völkerbund Clömenceauscher Färbung, der nichts weiter ist
als eine G. in. b. H. zur Sicherung des Versailler Raubes, rundweg abgelehnt,
und Präsident Wilson wurde damit gezwungen, das Kind, das er in die Welt
gesetzt hat, zu verleugnen. Er konnte den Völkerbund nicht einberufen, und dessen
Genfer November-Dezember-Tagung ist daher schon nur durch eine Verletzung des
Versailler Friedens, also ungesetzmäßig, ermöglicht worden! Damit nicht genug,
ist auch der sensationell-dramatische Austritt Argentiniens aus dem Völkerbund,
der am S. Dezember erfolgte, nichts anderes gewesen als eine Durchlöcherung des
Versailler Friedens, denn im Artikel 1 heißt es: "Jedes Bundesmitglied kann
nach zweijähriger Kündigung (!) aus dem Bunde austreten." Demgegenüber
erfolgte der Austritt aus dem Bunde mit sofortiger Wirkung, und die Entente¬
staaten nahmen die Austrittserklärung widerspruchslos hin und hießen somit eine


Die Behandlung des versailler Friedens als „Fetzen Papier" usw.

. abgäbe möglichst ausgiebig zur Füllung des britischen und französische»
Staatssäckels beitragen sollen!

Bei den Franzosen vergeht neuerdings keine Woche ohne schwere Verstöße
gegen wichtigste Grundlagen des Versailler Friedens. Die soeben gemeldete
amtliche Erklärung, daß Frankreich die diplomatische und konsularische Vertretung
der „Bewohner des Saargebiets" übernehme, ist wieder ein Bruch feierlicher
Verpflichtungen, denn ein „Saargebiet" hat der Versailler Frieden nicht geschaffen,
und die Tatsache, daß 1935 „die Bevölkerung dieses Gebiets" gemäß Artikel 49
des Friedensvertrags abstimmen soll, zu welchem Staat sie künftig gehören will,
gestattet, ebensowenig wie die zeitweilige Abtretung der Regierungsgewalt im Saar¬
becken, in keiner Weise eine Interpretation dahin, daß das Saargcbiet bis heute
aufgehört hat, ein Teil des Deutschen Reiches zu sein und zu Preußen zu gehören.

Aber diese jüngsten schweren Vertragsbrüche sind nur Glieder in einer viel,
viel längeren Kette! Und gerade das wird und muß sich — in einer gar nicht
sehr fernen Zukunft — schwer rächen, so sicher, wie zweimal zwei vier ist!

Betrachten wir nachfolgend nur die wesentlichsten Durchlöcherungen des
Friedensvertrags, die sich die Entente schon vor den letzten Pariser Beschlüssen
hat zu Schulden kommen lassen:

Zunächst ist auf der jüngsten Genfer Völkerbundstagung, was in Deutsch¬
land viel zu wenig beachtet worden ist, der famose Völkerbundsvertrag, der an
die Spitze des Versailler FricdensdokumentS gestellt worden war, höchst bedenklich
verdenke worden. Er steht zwar in gar keinem organischen Zusammenhang mit
dem Knebelungsvcrtrag für Deutschland, aber daß gerade die Bestimmungen dieses
von sogenanntem „Idealismus" entworfenen und von einem Nimbus umstrahlten
Dokuments in der rauhen Welt der Wirklichkeit so vollkommen umgeblasen wurden,
ist doch ein Symptom, dem man einen gewissen boshaft-ironischen Zug nicht
abzusprechen vermag.

Im Artikel ö des Friedensvertrags heißt es z. B. über den Völkerbund:
„Die Versammlung und der Rat werden zum ersten Male durch den Präsi¬
denten der Vereinigten Staaten einberufen." — Wer lacht da?,Als ein
billiges Kompliment für den Vater des Völkerbundes, den Präsidenten Wilson,
dessen „Bölkerbundsmarotte" durch die ersten 26 Artikel des Friedensdiktats
befriedigt werden sollte, ist dieser Satz in das Versailler Dokument aufgenommen
worden--und nun hat der Senat und der.Kongreß der Vereinigten Staaten
den Beitritt in einen Völkerbund Clömenceauscher Färbung, der nichts weiter ist
als eine G. in. b. H. zur Sicherung des Versailler Raubes, rundweg abgelehnt,
und Präsident Wilson wurde damit gezwungen, das Kind, das er in die Welt
gesetzt hat, zu verleugnen. Er konnte den Völkerbund nicht einberufen, und dessen
Genfer November-Dezember-Tagung ist daher schon nur durch eine Verletzung des
Versailler Friedens, also ungesetzmäßig, ermöglicht worden! Damit nicht genug,
ist auch der sensationell-dramatische Austritt Argentiniens aus dem Völkerbund,
der am S. Dezember erfolgte, nichts anderes gewesen als eine Durchlöcherung des
Versailler Friedens, denn im Artikel 1 heißt es: „Jedes Bundesmitglied kann
nach zweijähriger Kündigung (!) aus dem Bunde austreten." Demgegenüber
erfolgte der Austritt aus dem Bunde mit sofortiger Wirkung, und die Entente¬
staaten nahmen die Austrittserklärung widerspruchslos hin und hießen somit eine


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338432/222>, abgerufen am 24.07.2024.