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Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr.

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Zur Verteidigung der geschichtlichen Betrachtung

der ersten Kriegszeit hingewiesen hat), während Bismarck ganz in der Geschichte
lebt. Ebenso ist Tirpitz, der stärkste lebende Gegensatz gegen Bethmann, ein
großer Kenner und Denker der Geschichte.

Gehen wir dann zu der allgemeinen Frage über, ob die Romantik uns
tatsächlich den alles anzweifelnden Relativismus, den des Entschlusses baren
Historismus, die lebensmüde Ironie gebracht hat, so wollen wir nicht lange
bei Begriffsbestimmungen verweilen. Nur das sei bemerkt, daß, wenn die
Ironie als die Erhebung über den Stoff gedeutet wird, sie keineswegs die Ab¬
lehnung eines festen Standpunktes in sich zu schließen braucht. Verfahren wir
aber schlicht als Historiker und richten wir daher unser Augenmerk darauf, wie
die von romantischen Gedanken erfüllten Menschen im Kampf des Lebens sich
gestellt haben.

Es ist richtig, daß die Romantiker in weitem Umfang den Gesichtspunkt
des Relativismus verwertet haben. In ihrem Kampf gegen Aufklärung, Rationa¬
lismus, Naturrecht, natürliche Religion machen sie geltend, daß das, was uns
im Menschenleben entgegentritt, geschichtlich bedingt sei, daß es kein Naturrecht,
keine natürliche Religion gebe, sondern nur geschichtliches Recht, geschichtliche
Religion. Wenn sie aber dem Gegner bestritten, daß sein System feste Stützen
habe, wenn sie die absolute Geltung, die er für seine Thesen forderte, bestritten
und ihnen höchstens relative Geltung zuerkannten, wenn sie in der Bekämpfung
der gegnerischen Position öfters dem Relativismus zu huldigen schienen, so
gaben sie darum für sich noch keineswegs den Glauben an feste Ideale auf.
Wenn z. B. Savigny gegen den vom 18. Jahrhundert überkommenen Gesetz¬
gebungseifer und dessen Aberglauben an die Allmacht der Gesetzgebung relativi¬
stische Bedenken geltend machte, so wäre es durchaus irrig, ihn darum als Relati-
visten schlechthin aufzufassen. Er war ein sehr fester Idealist. Um hier nicht von
seinem besonderen religiösen, kirchlichen und politischen Bekenntnis zu sprechen,
so war ihm das Walten des Volksgeistes etwas so Unbezweifelbares, daß er hier
alle relativistischen Einwände ablehnte. Und in seinem Urteil über das römische
Recht stand er auch ganz fe.se, wie umgekehrt die Germanisten unter den Roman¬
tikern mit einem Eifer, wie ihn nur der Idealismus verleiht, für das deutsche
Recht eintraten. Der Kampf der Romanisten und der Germanisten innerhalb
derselben historischen Rechtsschule ist der Kampf zweier Parteien, die sich je um
ein festes Ideal scharen. Die Romantiker der historischen Rechtsschule waren
so wenig Relativisten, daß sie vielmehr manche nicht unberechtigte relativistische
Einwände, die gegen ihre Auffassung vorgebracht wurden, übersahen. Was
von der Rechtswissenschaft gilt, gilt von den anderen Wissenschaften ebenso. Die
Betonung des geschichtlichen Charakters der Religionen z. B. führte die roman¬
tisch beeinflußte Theologie keineswegs dahin, die Selbständigkeit des religiösen
Gedankens im Hinblick auf seine Beziehungen zu den wechselnden Zeitverhält¬
nissen zu bestreiten; in der Einmaligkeit, Einzigartigkeit, NichtWiederholbarkeit
der geschichtlichen Erscheinungen sah die Romantik -- die Auffassung der neueren
Philosophenschule Windelband-Rickerts folgt ihr hier -- vielmehr ein Gegen¬
gewicht und die Ausschließung einer relativistischen Auflösung; zumal wenn die
Religion als geoffenbarte Religion aufgefaßt wurde.

Werden wir hiernach die Romantiker von dem Borwurf des Relativismus


Zur Verteidigung der geschichtlichen Betrachtung

der ersten Kriegszeit hingewiesen hat), während Bismarck ganz in der Geschichte
lebt. Ebenso ist Tirpitz, der stärkste lebende Gegensatz gegen Bethmann, ein
großer Kenner und Denker der Geschichte.

Gehen wir dann zu der allgemeinen Frage über, ob die Romantik uns
tatsächlich den alles anzweifelnden Relativismus, den des Entschlusses baren
Historismus, die lebensmüde Ironie gebracht hat, so wollen wir nicht lange
bei Begriffsbestimmungen verweilen. Nur das sei bemerkt, daß, wenn die
Ironie als die Erhebung über den Stoff gedeutet wird, sie keineswegs die Ab¬
lehnung eines festen Standpunktes in sich zu schließen braucht. Verfahren wir
aber schlicht als Historiker und richten wir daher unser Augenmerk darauf, wie
die von romantischen Gedanken erfüllten Menschen im Kampf des Lebens sich
gestellt haben.

Es ist richtig, daß die Romantiker in weitem Umfang den Gesichtspunkt
des Relativismus verwertet haben. In ihrem Kampf gegen Aufklärung, Rationa¬
lismus, Naturrecht, natürliche Religion machen sie geltend, daß das, was uns
im Menschenleben entgegentritt, geschichtlich bedingt sei, daß es kein Naturrecht,
keine natürliche Religion gebe, sondern nur geschichtliches Recht, geschichtliche
Religion. Wenn sie aber dem Gegner bestritten, daß sein System feste Stützen
habe, wenn sie die absolute Geltung, die er für seine Thesen forderte, bestritten
und ihnen höchstens relative Geltung zuerkannten, wenn sie in der Bekämpfung
der gegnerischen Position öfters dem Relativismus zu huldigen schienen, so
gaben sie darum für sich noch keineswegs den Glauben an feste Ideale auf.
Wenn z. B. Savigny gegen den vom 18. Jahrhundert überkommenen Gesetz¬
gebungseifer und dessen Aberglauben an die Allmacht der Gesetzgebung relativi¬
stische Bedenken geltend machte, so wäre es durchaus irrig, ihn darum als Relati-
visten schlechthin aufzufassen. Er war ein sehr fester Idealist. Um hier nicht von
seinem besonderen religiösen, kirchlichen und politischen Bekenntnis zu sprechen,
so war ihm das Walten des Volksgeistes etwas so Unbezweifelbares, daß er hier
alle relativistischen Einwände ablehnte. Und in seinem Urteil über das römische
Recht stand er auch ganz fe.se, wie umgekehrt die Germanisten unter den Roman¬
tikern mit einem Eifer, wie ihn nur der Idealismus verleiht, für das deutsche
Recht eintraten. Der Kampf der Romanisten und der Germanisten innerhalb
derselben historischen Rechtsschule ist der Kampf zweier Parteien, die sich je um
ein festes Ideal scharen. Die Romantiker der historischen Rechtsschule waren
so wenig Relativisten, daß sie vielmehr manche nicht unberechtigte relativistische
Einwände, die gegen ihre Auffassung vorgebracht wurden, übersahen. Was
von der Rechtswissenschaft gilt, gilt von den anderen Wissenschaften ebenso. Die
Betonung des geschichtlichen Charakters der Religionen z. B. führte die roman¬
tisch beeinflußte Theologie keineswegs dahin, die Selbständigkeit des religiösen
Gedankens im Hinblick auf seine Beziehungen zu den wechselnden Zeitverhält¬
nissen zu bestreiten; in der Einmaligkeit, Einzigartigkeit, NichtWiederholbarkeit
der geschichtlichen Erscheinungen sah die Romantik — die Auffassung der neueren
Philosophenschule Windelband-Rickerts folgt ihr hier — vielmehr ein Gegen¬
gewicht und die Ausschließung einer relativistischen Auflösung; zumal wenn die
Religion als geoffenbarte Religion aufgefaßt wurde.

Werden wir hiernach die Romantiker von dem Borwurf des Relativismus


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 80, 1921, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341913_338432/152>, abgerufen am 24.07.2024.