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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen

mehr gelitten als die der höheren Schulen. Jetzt wird den kinderreichen Familien
der höheren Schulen der Brotkorb noch höher gehängt!

5. Man hat sich nach Mitteln umgesehen, um alle diese Folgen zu vermeiden
und das Schulgeld zu erhalten. Dabei ist man auf den Gedanken der Staffelung
des Schulgeldes nach der Einkommensteuer verfallen. Der Gedanke ist ebenfalls
nicht ganz neu, er ist insbesondere schon einmal für Groß-Berlin erwogen worden-
Er ist tatsächlich undurchführbar. Wollte man die Schulgelder auf diesem Wege
etwa auf das erste Fünftel der Eltern im wesentlichen abwälzen, so kommt man
pro Kind auf das Fünffache von 500 also auf 2500 -F; will man es auf das
erste Zwanzigstel, das wirklich tragfähig ist, abwälzen, so kommt man pro Kind auf
10 000 Aber auch wenn man die geringeren Einkommen etwas heranzieht, werden
bei fortgesetzter Steigerung die Ziffern für die höheren Einkommen enorm. Be¬
schränkt man dabei die Berechnung auf die einzelnen Schulen, so muß man damit
rechnen, daß die reichen Zensiten sich der Leistung leicht entziehen; einmal wohnen
diese in der Regel in der Großstadt in bestimmten Stadtvierteln zusammen und
werden ihre Kinder immer mehr konzentrieren, andererseits werden isolierte reiche
Zensiten zum Privatunterricht übergehen. Man muß daher auf alle Fälle durch
ganz Preußen durchstaffeln, allenfalls müßte man für Groß-Berlin durchstaffeln-
Dann kommt man wieder zu sinnlos und dabei zugleich finanziell zwecklos hohen
Beträgen für die reichen Zensiten. Denn vor dem Kriege betrugen in ganz Preußen
die Zensiten mit Einkommen über 6500 bekanntlich nur etwa 354 A (1911-
3,256). Diesem Einkommen kann man heute etwa ein Einkommen von 25000°^
durchschnittlich gleichstellen (bei Beamten ist es erheblich weniger). Man muß also.
auel> die mittleren Einkommen stark heranziehen. Die Folge ist eine Belastung schou
dieser mittleren Einkommen in abnormer Höhe. Die Sache ist nun in einigen
Fällen praktisch durchgeführt oder wenigstens beschlossen worden, insbesondere liegt
mir das Material der rheinischen Stadt Velbert vor; dort hat man für das Real¬
gymnasium durch Beschulß vom 16. April 1920 gestaffelt, und zwar bis 4000
Einkommen frei, bis 5000: 50 -F, bis 7000: 100 -F, bis 10 000: 200 bis
13 000: 300 bis 16 000: 400 bis 18 000: 500 -///, bis 20 000: 600
bis 25 000: 800 -F, darüber: 1000 -F. Über diese Summe hat man begreiflicher¬
weise überhaupt nicht weiter gestaffelt. Es wird also hiernach die Summe von
500 bereits in einer Einkoinmenshöhe überschritten, welche noch durchaus ZU
den mittleren, ja zu den kleineren Einkommen Zu rechnen ist, so daß gerade diese
durch das System noch schwerer getroffen werden! Allerdings hat man in Velbert
bei einer Mehrzahl von Kindern das Schulgeld abgestafselt, und zwar bei dem zweiten
Kinde eine Stufe, beim dritten zwei Stufen, beim vierten und jedem weiteren drei
Stufen. Aber auch unter Berücksichtigung dieser Staffelung stellt sich das Schulgeld
bei 25 000 Einkommen für vier Kinder dann immer noch auf 3000 -/^ bei
20 000 bis 25 000 Einkommen auf 2300 ^, so daß für diese mittleren Ein¬
kommen die Sachlage sich noch ungünstiger stellt, als bei 500 Fixum. Selbst in
Velbert hat man über 1000 in der Staffelung hinauszugehen sich nicht ent¬
schließen können. Man hätte auch damit nichts finanziell Nennenswertes erreiche"
können.

Es ist daher auch durchaus erklärlich, daß der für grundsätzliche Schulgeld¬
freiheit eintretende Deutsche Lehrervcrein in Halle am 13. und 14. Mai 1920 Be-


Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen

mehr gelitten als die der höheren Schulen. Jetzt wird den kinderreichen Familien
der höheren Schulen der Brotkorb noch höher gehängt!

5. Man hat sich nach Mitteln umgesehen, um alle diese Folgen zu vermeiden
und das Schulgeld zu erhalten. Dabei ist man auf den Gedanken der Staffelung
des Schulgeldes nach der Einkommensteuer verfallen. Der Gedanke ist ebenfalls
nicht ganz neu, er ist insbesondere schon einmal für Groß-Berlin erwogen worden-
Er ist tatsächlich undurchführbar. Wollte man die Schulgelder auf diesem Wege
etwa auf das erste Fünftel der Eltern im wesentlichen abwälzen, so kommt man
pro Kind auf das Fünffache von 500 also auf 2500 -F; will man es auf das
erste Zwanzigstel, das wirklich tragfähig ist, abwälzen, so kommt man pro Kind auf
10 000 Aber auch wenn man die geringeren Einkommen etwas heranzieht, werden
bei fortgesetzter Steigerung die Ziffern für die höheren Einkommen enorm. Be¬
schränkt man dabei die Berechnung auf die einzelnen Schulen, so muß man damit
rechnen, daß die reichen Zensiten sich der Leistung leicht entziehen; einmal wohnen
diese in der Regel in der Großstadt in bestimmten Stadtvierteln zusammen und
werden ihre Kinder immer mehr konzentrieren, andererseits werden isolierte reiche
Zensiten zum Privatunterricht übergehen. Man muß daher auf alle Fälle durch
ganz Preußen durchstaffeln, allenfalls müßte man für Groß-Berlin durchstaffeln-
Dann kommt man wieder zu sinnlos und dabei zugleich finanziell zwecklos hohen
Beträgen für die reichen Zensiten. Denn vor dem Kriege betrugen in ganz Preußen
die Zensiten mit Einkommen über 6500 bekanntlich nur etwa 354 A (1911-
3,256). Diesem Einkommen kann man heute etwa ein Einkommen von 25000°^
durchschnittlich gleichstellen (bei Beamten ist es erheblich weniger). Man muß also.
auel> die mittleren Einkommen stark heranziehen. Die Folge ist eine Belastung schou
dieser mittleren Einkommen in abnormer Höhe. Die Sache ist nun in einigen
Fällen praktisch durchgeführt oder wenigstens beschlossen worden, insbesondere liegt
mir das Material der rheinischen Stadt Velbert vor; dort hat man für das Real¬
gymnasium durch Beschulß vom 16. April 1920 gestaffelt, und zwar bis 4000
Einkommen frei, bis 5000: 50 -F, bis 7000: 100 -F, bis 10 000: 200 bis
13 000: 300 bis 16 000: 400 bis 18 000: 500 -///, bis 20 000: 600
bis 25 000: 800 -F, darüber: 1000 -F. Über diese Summe hat man begreiflicher¬
weise überhaupt nicht weiter gestaffelt. Es wird also hiernach die Summe von
500 bereits in einer Einkoinmenshöhe überschritten, welche noch durchaus ZU
den mittleren, ja zu den kleineren Einkommen Zu rechnen ist, so daß gerade diese
durch das System noch schwerer getroffen werden! Allerdings hat man in Velbert
bei einer Mehrzahl von Kindern das Schulgeld abgestafselt, und zwar bei dem zweiten
Kinde eine Stufe, beim dritten zwei Stufen, beim vierten und jedem weiteren drei
Stufen. Aber auch unter Berücksichtigung dieser Staffelung stellt sich das Schulgeld
bei 25 000 Einkommen für vier Kinder dann immer noch auf 3000 -/^ bei
20 000 bis 25 000 Einkommen auf 2300 ^, so daß für diese mittleren Ein¬
kommen die Sachlage sich noch ungünstiger stellt, als bei 500 Fixum. Selbst in
Velbert hat man über 1000 in der Staffelung hinauszugehen sich nicht ent¬
schließen können. Man hätte auch damit nichts finanziell Nennenswertes erreiche"
können.

Es ist daher auch durchaus erklärlich, daß der für grundsätzliche Schulgeld¬
freiheit eintretende Deutsche Lehrervcrein in Halle am 13. und 14. Mai 1920 Be-


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[0086] Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen mehr gelitten als die der höheren Schulen. Jetzt wird den kinderreichen Familien der höheren Schulen der Brotkorb noch höher gehängt! 5. Man hat sich nach Mitteln umgesehen, um alle diese Folgen zu vermeiden und das Schulgeld zu erhalten. Dabei ist man auf den Gedanken der Staffelung des Schulgeldes nach der Einkommensteuer verfallen. Der Gedanke ist ebenfalls nicht ganz neu, er ist insbesondere schon einmal für Groß-Berlin erwogen worden- Er ist tatsächlich undurchführbar. Wollte man die Schulgelder auf diesem Wege etwa auf das erste Fünftel der Eltern im wesentlichen abwälzen, so kommt man pro Kind auf das Fünffache von 500 also auf 2500 -F; will man es auf das erste Zwanzigstel, das wirklich tragfähig ist, abwälzen, so kommt man pro Kind auf 10 000 Aber auch wenn man die geringeren Einkommen etwas heranzieht, werden bei fortgesetzter Steigerung die Ziffern für die höheren Einkommen enorm. Be¬ schränkt man dabei die Berechnung auf die einzelnen Schulen, so muß man damit rechnen, daß die reichen Zensiten sich der Leistung leicht entziehen; einmal wohnen diese in der Regel in der Großstadt in bestimmten Stadtvierteln zusammen und werden ihre Kinder immer mehr konzentrieren, andererseits werden isolierte reiche Zensiten zum Privatunterricht übergehen. Man muß daher auf alle Fälle durch ganz Preußen durchstaffeln, allenfalls müßte man für Groß-Berlin durchstaffeln- Dann kommt man wieder zu sinnlos und dabei zugleich finanziell zwecklos hohen Beträgen für die reichen Zensiten. Denn vor dem Kriege betrugen in ganz Preußen die Zensiten mit Einkommen über 6500 bekanntlich nur etwa 354 A (1911- 3,256). Diesem Einkommen kann man heute etwa ein Einkommen von 25000°^ durchschnittlich gleichstellen (bei Beamten ist es erheblich weniger). Man muß also. auel> die mittleren Einkommen stark heranziehen. Die Folge ist eine Belastung schou dieser mittleren Einkommen in abnormer Höhe. Die Sache ist nun in einigen Fällen praktisch durchgeführt oder wenigstens beschlossen worden, insbesondere liegt mir das Material der rheinischen Stadt Velbert vor; dort hat man für das Real¬ gymnasium durch Beschulß vom 16. April 1920 gestaffelt, und zwar bis 4000 Einkommen frei, bis 5000: 50 -F, bis 7000: 100 -F, bis 10 000: 200 bis 13 000: 300 bis 16 000: 400 bis 18 000: 500 -///, bis 20 000: 600 bis 25 000: 800 -F, darüber: 1000 -F. Über diese Summe hat man begreiflicher¬ weise überhaupt nicht weiter gestaffelt. Es wird also hiernach die Summe von 500 bereits in einer Einkoinmenshöhe überschritten, welche noch durchaus ZU den mittleren, ja zu den kleineren Einkommen Zu rechnen ist, so daß gerade diese durch das System noch schwerer getroffen werden! Allerdings hat man in Velbert bei einer Mehrzahl von Kindern das Schulgeld abgestafselt, und zwar bei dem zweiten Kinde eine Stufe, beim dritten zwei Stufen, beim vierten und jedem weiteren drei Stufen. Aber auch unter Berücksichtigung dieser Staffelung stellt sich das Schulgeld bei 25 000 Einkommen für vier Kinder dann immer noch auf 3000 -/^ bei 20 000 bis 25 000 Einkommen auf 2300 ^, so daß für diese mittleren Ein¬ kommen die Sachlage sich noch ungünstiger stellt, als bei 500 Fixum. Selbst in Velbert hat man über 1000 in der Staffelung hinauszugehen sich nicht ent¬ schließen können. Man hätte auch damit nichts finanziell Nennenswertes erreiche" können. Es ist daher auch durchaus erklärlich, daß der für grundsätzliche Schulgeld¬ freiheit eintretende Deutsche Lehrervcrein in Halle am 13. und 14. Mai 1920 Be-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/86>, abgerufen am 22.07.2024.