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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen

sprechend der Beamtenverbesserung -- nur auf das Dreifache erhöht, haben aber
durch die automatische Erhöhung der Objekte noch eine indirekte Erhöhung erfahren.
Wenn man nun das Vierfache für die Schulgelder fordert, so ist zunächst zu beachten,
daß diese Gebühren zwar gewiß nach den Kosten der Einrichtung für den Staat
(bzw. die Gemeinde) zu bemessen sind, nicht nach dem (unschätzbaren) Wert der
Leistung für den Empfänger. Dabei muß die Bemessung bekanntlich eine objektive
bleiben, kann nicht subjektiv nach der Leistungsfähigkeit erfolgen, sonst schlägt die
Gebühr in eine Steuer um, worauf noch zurückzukommen ist. Wohl aber kann man
vom Kostenprinzip aus die Gebühren objektiv über die konkreten Kosten (oder, wie
hie?, über das übliche Drittel der Kosten) steigern oder senken. Wenn man sie
steigert, so bedeutet das eine Art Sperre, und wenn auch die jetzige Erhöhung nicht
so gemeint ist/ so könnte sie doch in solchem Falle als Sperre der höheren Schulen
für weite Kreise wirken. Dagegen wird man die Gebühr senken, wenn man die
Bedeutung der zu entgeltenden Leistung für die Allgemeinheit anerkennt; das liegt
bei den Schulgeldern schon in der Drittelung: es läßt sich aber noch verstärken,
wenn die Last für die einzelnen so unerträglich wird, daß tatsächlich auch bei Ein¬
haltung des Drittelbetrages eine Sperre entsteht.

Will man sich ein Bild machen, ob dies der Fall ist, so muß man beachten,
daß die höheren Schulen keineswegs nur von "Reichen" benutzt werden, wie in
der Agitation oft ganz unberechtigtermaßen behauptet wird. Die Arbeitsgemein¬
schaft der Charlottenburger Elternbeiräte der höheren Schulen hat,in diesen Tagen
in Anlehnung an ein schon früher benutztes Schema des Charlottenburger Magistrats
Erhebungen angestellt, die von den Direktoren zum Teil unterstützt worden sind-
Dabei zeigt sich wieder, daß der Prozentsatz der reichen Eltern verhältnismäßig
klein ist. Bei einem in wohlhabender Gegend liegenden Lhzeum und einer mehr
im Verkehrsmittelpunkt liegenden Oberrealschule ergaben sich folgende Ziffern, denen
die Ergebnisse einer früheren Erhebung des Charlottenburger Magistrats über die
Vermögensverhältnisse der die Vorschulen beschickenden Eltern aus der Friedenszeit
beigefügt seien:

Lhzeum Oberrealschule Vorschule
1.Reiche Kaufleute, Industrielle usw. . . .160, 4396^ 3,5 H
?>.924031469-^52,3 "
4.Gewerbetreibende, kleine Kaufleute, Arbeiter255326413--14,3 "
5.7973131-- 4,6 "
6.Zweifelhaft......".....802
82010062797

Hiernach beträgt in dem reichen Lyzeum die 1. Kategorie zirka V°, in der
Oberrealschule nur V--°, in den Vorschulen sogar nur V-" (-- 3,5 ?Z) der Schüler.
Selbst wenn man aber die beiden ersten Kategorien zusammenrechnet (was voll¬
kommen unberechtigt ist, wie ein einfacher Blick in das Beamtenbesoldungsgesetz
lehrt, nicht zu reden von der Notlage vieler Anwälte und Ärzte usw.), so ergibt sich
bei dem Lyzeum zirka bei den Realschülern '/-, bei den Vorschulen etwas mehr
als (-- 28,3 A). Wenn man also vorsichtig schätzt, so sind durchgängig aller¬
mindestens 75 ?S der Schüler und Schülerinnen aus recht wenig bemittelten Kreisen-


Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen

sprechend der Beamtenverbesserung — nur auf das Dreifache erhöht, haben aber
durch die automatische Erhöhung der Objekte noch eine indirekte Erhöhung erfahren.
Wenn man nun das Vierfache für die Schulgelder fordert, so ist zunächst zu beachten,
daß diese Gebühren zwar gewiß nach den Kosten der Einrichtung für den Staat
(bzw. die Gemeinde) zu bemessen sind, nicht nach dem (unschätzbaren) Wert der
Leistung für den Empfänger. Dabei muß die Bemessung bekanntlich eine objektive
bleiben, kann nicht subjektiv nach der Leistungsfähigkeit erfolgen, sonst schlägt die
Gebühr in eine Steuer um, worauf noch zurückzukommen ist. Wohl aber kann man
vom Kostenprinzip aus die Gebühren objektiv über die konkreten Kosten (oder, wie
hie?, über das übliche Drittel der Kosten) steigern oder senken. Wenn man sie
steigert, so bedeutet das eine Art Sperre, und wenn auch die jetzige Erhöhung nicht
so gemeint ist/ so könnte sie doch in solchem Falle als Sperre der höheren Schulen
für weite Kreise wirken. Dagegen wird man die Gebühr senken, wenn man die
Bedeutung der zu entgeltenden Leistung für die Allgemeinheit anerkennt; das liegt
bei den Schulgeldern schon in der Drittelung: es läßt sich aber noch verstärken,
wenn die Last für die einzelnen so unerträglich wird, daß tatsächlich auch bei Ein¬
haltung des Drittelbetrages eine Sperre entsteht.

Will man sich ein Bild machen, ob dies der Fall ist, so muß man beachten,
daß die höheren Schulen keineswegs nur von „Reichen" benutzt werden, wie in
der Agitation oft ganz unberechtigtermaßen behauptet wird. Die Arbeitsgemein¬
schaft der Charlottenburger Elternbeiräte der höheren Schulen hat,in diesen Tagen
in Anlehnung an ein schon früher benutztes Schema des Charlottenburger Magistrats
Erhebungen angestellt, die von den Direktoren zum Teil unterstützt worden sind-
Dabei zeigt sich wieder, daß der Prozentsatz der reichen Eltern verhältnismäßig
klein ist. Bei einem in wohlhabender Gegend liegenden Lhzeum und einer mehr
im Verkehrsmittelpunkt liegenden Oberrealschule ergaben sich folgende Ziffern, denen
die Ergebnisse einer früheren Erhebung des Charlottenburger Magistrats über die
Vermögensverhältnisse der die Vorschulen beschickenden Eltern aus der Friedenszeit
beigefügt seien:

Lhzeum Oberrealschule Vorschule
1.Reiche Kaufleute, Industrielle usw. . . .160, 4396^ 3,5 H
?>.924031469-^52,3 „
4.Gewerbetreibende, kleine Kaufleute, Arbeiter255326413—14,3 „
5.7973131— 4,6 „
6.Zweifelhaft......».....802
82010062797

Hiernach beträgt in dem reichen Lyzeum die 1. Kategorie zirka V°, in der
Oberrealschule nur V--°, in den Vorschulen sogar nur V-» (— 3,5 ?Z) der Schüler.
Selbst wenn man aber die beiden ersten Kategorien zusammenrechnet (was voll¬
kommen unberechtigt ist, wie ein einfacher Blick in das Beamtenbesoldungsgesetz
lehrt, nicht zu reden von der Notlage vieler Anwälte und Ärzte usw.), so ergibt sich
bei dem Lyzeum zirka bei den Realschülern '/-, bei den Vorschulen etwas mehr
als (— 28,3 A). Wenn man also vorsichtig schätzt, so sind durchgängig aller¬
mindestens 75 ?S der Schüler und Schülerinnen aus recht wenig bemittelten Kreisen-


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[0084] Die Erhöhung des Schulgeldes der höheren Schulen sprechend der Beamtenverbesserung — nur auf das Dreifache erhöht, haben aber durch die automatische Erhöhung der Objekte noch eine indirekte Erhöhung erfahren. Wenn man nun das Vierfache für die Schulgelder fordert, so ist zunächst zu beachten, daß diese Gebühren zwar gewiß nach den Kosten der Einrichtung für den Staat (bzw. die Gemeinde) zu bemessen sind, nicht nach dem (unschätzbaren) Wert der Leistung für den Empfänger. Dabei muß die Bemessung bekanntlich eine objektive bleiben, kann nicht subjektiv nach der Leistungsfähigkeit erfolgen, sonst schlägt die Gebühr in eine Steuer um, worauf noch zurückzukommen ist. Wohl aber kann man vom Kostenprinzip aus die Gebühren objektiv über die konkreten Kosten (oder, wie hie?, über das übliche Drittel der Kosten) steigern oder senken. Wenn man sie steigert, so bedeutet das eine Art Sperre, und wenn auch die jetzige Erhöhung nicht so gemeint ist/ so könnte sie doch in solchem Falle als Sperre der höheren Schulen für weite Kreise wirken. Dagegen wird man die Gebühr senken, wenn man die Bedeutung der zu entgeltenden Leistung für die Allgemeinheit anerkennt; das liegt bei den Schulgeldern schon in der Drittelung: es läßt sich aber noch verstärken, wenn die Last für die einzelnen so unerträglich wird, daß tatsächlich auch bei Ein¬ haltung des Drittelbetrages eine Sperre entsteht. Will man sich ein Bild machen, ob dies der Fall ist, so muß man beachten, daß die höheren Schulen keineswegs nur von „Reichen" benutzt werden, wie in der Agitation oft ganz unberechtigtermaßen behauptet wird. Die Arbeitsgemein¬ schaft der Charlottenburger Elternbeiräte der höheren Schulen hat,in diesen Tagen in Anlehnung an ein schon früher benutztes Schema des Charlottenburger Magistrats Erhebungen angestellt, die von den Direktoren zum Teil unterstützt worden sind- Dabei zeigt sich wieder, daß der Prozentsatz der reichen Eltern verhältnismäßig klein ist. Bei einem in wohlhabender Gegend liegenden Lhzeum und einer mehr im Verkehrsmittelpunkt liegenden Oberrealschule ergaben sich folgende Ziffern, denen die Ergebnisse einer früheren Erhebung des Charlottenburger Magistrats über die Vermögensverhältnisse der die Vorschulen beschickenden Eltern aus der Friedenszeit beigefügt seien: Lhzeum Oberrealschule Vorschule 1.Reiche Kaufleute, Industrielle usw. . . .160, 4396^ 3,5 H ?>.924031469-^52,3 „ 4.Gewerbetreibende, kleine Kaufleute, Arbeiter255326413—14,3 „ 5.7973131— 4,6 „ 6.Zweifelhaft......».....802 82010062797 Hiernach beträgt in dem reichen Lyzeum die 1. Kategorie zirka V°, in der Oberrealschule nur V--°, in den Vorschulen sogar nur V-» (— 3,5 ?Z) der Schüler. Selbst wenn man aber die beiden ersten Kategorien zusammenrechnet (was voll¬ kommen unberechtigt ist, wie ein einfacher Blick in das Beamtenbesoldungsgesetz lehrt, nicht zu reden von der Notlage vieler Anwälte und Ärzte usw.), so ergibt sich bei dem Lyzeum zirka bei den Realschülern '/-, bei den Vorschulen etwas mehr als (— 28,3 A). Wenn man also vorsichtig schätzt, so sind durchgängig aller¬ mindestens 75 ?S der Schüler und Schülerinnen aus recht wenig bemittelten Kreisen-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/84>, abgerufen am 22.07.2024.