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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Lin neues Beweisstück zur Rechtfertigung des Ubootkneges

befaßt, wie dem Gespenst entgegenzutreten sein würde, wenn es sich wirklich einmal
zeigen sollte. Als aber der Krieg ausgebrochen war, als in der Nordsee schon nach
wenigen Wochen wett außerhalb der britischen Hoheitsgewässer Hunderte von
britischen Minen lauerten und die deutsche Seekriegführung dazu zwangen, diesem
Völkerrechtsbruch den Uboothandelskrieg entgegenzusetzen, da wurde die Entrüstung
künstlich und mit geschicktester Mache geschürt. Warum hat Großbritannien nicht
schon vor dem Kriege die Völker zu einer Besprechung eingeladen, die die Ver¬
wendung des Ubootes als einzigen Gegenstand auf die Tagesordnung setzte, wenn
das neue Kampfmittel, dessen Bau und Förderung England sich im übrigen selbst sehr
angelegen sein ließ, wirklich so verabscheuungswürdig war, wie man es während
des Krieges darzustellen beliebte? Die Antwort ist einfach gegeben: England
hat zu keiner Zeit ernstlich daran gedacht, die Ubootwaffe auszuschalten, und zwar
deshalb nicht, weil es sie selber braucht, nicht nur rein militärisch, sondern gegebenen¬
falls auch im Handelskriege! Der Entrüstungssturm über den gesamten Ubootkrieg,
der nach Abschluß des Waffenstillstandes in der herrischen Forderung ausdröhnte,
das Uboot müsse kraft zwischenstaatlicher Vereinbarungen als eine fluchbeladene
Schöpfung abgeschafft werden, ist denn auch längst wieder verklungen. Der Lärm des
britischen Propagandatheaters schweigt, die Wirklichkeit tritt wieder in ihre Rechte
und damit auch die restlose Anerkennung, daß die Ubootwaffe in jeder Form ihre
volle Berechtigung hat und weiter entwickelt werden wird.

Auch Frankreich steht auf demselben Standpunkt. Es hat uns sogar neuer¬
dings ein Beweisstück an die Hand gegeben, das so offenherzig wie keines zuvor zugibt,
daß man mit der Verurteilung des Ubootkrieges nur den dünnnen Michel hat
täuschen wollen. In der "Revue militaire", dem Organ des französischen Marine¬
ministeriums, haben kürzlich folgende Ausführungen gestanden: "Es ist höchste
Zeit, mit allen irreführender Meinungen über den Ge¬
brauch der Ubootwaffe durch Deutschlandaufzuräumen. Der
Ubootkrieg war vollkommen gerechtfertigt, und das Gegenteil zu be¬
haupten, ist nicht nur falsch, sondernschafft auch vom mili¬
tärischen Standpunkt aus ein durchaus unzutreffendes Bild. Es ist
ferner an der Zeit, mit dem Glauben aufzuräumen, als sei der Gebrauch der
Ubootwaffe durch die Deutschen mit den Gebräuchen des internationalen Kriegs¬
rechts nicht zu vereinbaren gewesen. Diese während des Krieges
irrtümlich (?) verbreitete Ansicht könnte unserer natio¬
nalen Verteidigung für die Zukunft großen Schaden zu-
fügen Unter diesem höheren Gesichtspunkt muß rückhaltlos anerkannt werden,
daß die deutsche oberste Kriegslcitung ihr gutes Recht vertrat, wenn sie sich der
Ubootwaffe als Mittel zur Erlangung des endgültigen Sieges bediente. Esmuß
daher mit allem Nachdruck darauf bestanden werden, daß
trotz der während des Krieges lautgewordenenEinsprüche
gegen den Gebrauch der Ubootwaffe diese selbst, vom mili¬
tärischen Standpunkt aus betrachtet, unanfechtbar ist. Es
ist auch vollkommen ungerechtfertigt, wie man im Anfang des Krieges immer glaubte,
daß ein feindliches Handelsschiff vor der Torpedierung gewarnt werden müsse.
Hier handelt es sich um grundsätzliche Fragen des Kriegsrechts, über deren Aus¬
legung bei denen nicht der geringste Zweifel bestehen sollte, die die Verantwortung


Lin neues Beweisstück zur Rechtfertigung des Ubootkneges

befaßt, wie dem Gespenst entgegenzutreten sein würde, wenn es sich wirklich einmal
zeigen sollte. Als aber der Krieg ausgebrochen war, als in der Nordsee schon nach
wenigen Wochen wett außerhalb der britischen Hoheitsgewässer Hunderte von
britischen Minen lauerten und die deutsche Seekriegführung dazu zwangen, diesem
Völkerrechtsbruch den Uboothandelskrieg entgegenzusetzen, da wurde die Entrüstung
künstlich und mit geschicktester Mache geschürt. Warum hat Großbritannien nicht
schon vor dem Kriege die Völker zu einer Besprechung eingeladen, die die Ver¬
wendung des Ubootes als einzigen Gegenstand auf die Tagesordnung setzte, wenn
das neue Kampfmittel, dessen Bau und Förderung England sich im übrigen selbst sehr
angelegen sein ließ, wirklich so verabscheuungswürdig war, wie man es während
des Krieges darzustellen beliebte? Die Antwort ist einfach gegeben: England
hat zu keiner Zeit ernstlich daran gedacht, die Ubootwaffe auszuschalten, und zwar
deshalb nicht, weil es sie selber braucht, nicht nur rein militärisch, sondern gegebenen¬
falls auch im Handelskriege! Der Entrüstungssturm über den gesamten Ubootkrieg,
der nach Abschluß des Waffenstillstandes in der herrischen Forderung ausdröhnte,
das Uboot müsse kraft zwischenstaatlicher Vereinbarungen als eine fluchbeladene
Schöpfung abgeschafft werden, ist denn auch längst wieder verklungen. Der Lärm des
britischen Propagandatheaters schweigt, die Wirklichkeit tritt wieder in ihre Rechte
und damit auch die restlose Anerkennung, daß die Ubootwaffe in jeder Form ihre
volle Berechtigung hat und weiter entwickelt werden wird.

Auch Frankreich steht auf demselben Standpunkt. Es hat uns sogar neuer¬
dings ein Beweisstück an die Hand gegeben, das so offenherzig wie keines zuvor zugibt,
daß man mit der Verurteilung des Ubootkrieges nur den dünnnen Michel hat
täuschen wollen. In der „Revue militaire", dem Organ des französischen Marine¬
ministeriums, haben kürzlich folgende Ausführungen gestanden: „Es ist höchste
Zeit, mit allen irreführender Meinungen über den Ge¬
brauch der Ubootwaffe durch Deutschlandaufzuräumen. Der
Ubootkrieg war vollkommen gerechtfertigt, und das Gegenteil zu be¬
haupten, ist nicht nur falsch, sondernschafft auch vom mili¬
tärischen Standpunkt aus ein durchaus unzutreffendes Bild. Es ist
ferner an der Zeit, mit dem Glauben aufzuräumen, als sei der Gebrauch der
Ubootwaffe durch die Deutschen mit den Gebräuchen des internationalen Kriegs¬
rechts nicht zu vereinbaren gewesen. Diese während des Krieges
irrtümlich (?) verbreitete Ansicht könnte unserer natio¬
nalen Verteidigung für die Zukunft großen Schaden zu-
fügen Unter diesem höheren Gesichtspunkt muß rückhaltlos anerkannt werden,
daß die deutsche oberste Kriegslcitung ihr gutes Recht vertrat, wenn sie sich der
Ubootwaffe als Mittel zur Erlangung des endgültigen Sieges bediente. Esmuß
daher mit allem Nachdruck darauf bestanden werden, daß
trotz der während des Krieges lautgewordenenEinsprüche
gegen den Gebrauch der Ubootwaffe diese selbst, vom mili¬
tärischen Standpunkt aus betrachtet, unanfechtbar ist. Es
ist auch vollkommen ungerechtfertigt, wie man im Anfang des Krieges immer glaubte,
daß ein feindliches Handelsschiff vor der Torpedierung gewarnt werden müsse.
Hier handelt es sich um grundsätzliche Fragen des Kriegsrechts, über deren Aus¬
legung bei denen nicht der geringste Zweifel bestehen sollte, die die Verantwortung


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/344>, abgerufen am 22.07.2024.