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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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boden zu bereiten, auf dem der Keim sich zu entfalten vermag. Lassen Sie mich ein
Beispiel dafür anführen, wie auf diesem Umwege, wenn er im rechten Augenblick ein¬
geschlagen wird, der soziale Fortschritt ungleich wirksamer gefördert werden kann
als durch all unsere sogenannte Sozialpolitik.

Die Gelegenheit, die ich meine, ist die Geburt des Kapitalismus. Ich ver¬
stehe darunter den Ausgangspunkt der Entwicklung, die das Kapital durch Los¬
lösung von der Person des Eigentümers zu einer selbständigen Macht sich aus-
wachsen ließ. Denn erst das unheimliche Walten dieser unpersönlichen Macht ver¬
dient den Namen des Kapitalismus mit seinem gehässigen Unterton. Erst mit der
durch das moderne Gesellschaftsrecht ihm verliehenen Fähigkeit, unabhängig vom
Willen des Besitzers, sozusagen auf eigene Faust, zu wirken und Verbindungen ein¬
zugehen, erlangte das Kapital die grenzenlose Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit
zu der unerhörten Zusammenballung und rücksichtslosen Kraftentfaltung, die ihm die
Reiche der Welt zu Füßen gelegt hat und die es zugleich in dieser, aller menschlichen
Beziehungen entkleideten Form zu einer so furchtbaren Gefahr für den sozialen
Frieden hat heranwachsen lassen. Die Aktiengesellschaft, die beliebig viele Kapital¬
anteile beliebiger Kapitalisten, unter Ausschaltung der Verlustgefahr für ihr übriges
Vermögen, zu einem selbsttätigen Organismus zusammenschweißt, ist die Wurzel
dieses neuzeitlichen Kapitalismus. Mit der Schaffung des Aktienrechts, das dieser
"anonymen" Gesellschaftsform durch Regelung ihrer Organisation und Einschaltung
von Sicherungen gegen Mißbrauch das öffentliche Vertrauen gewann und den Teil¬
habern die Sicherheit gegen Verlustrisiko bestätigte, wurde der ebenso verheißungs¬
voller wie gefährlichen Pflanze der Boden bereitet.

Damals hatte der Staat die Fäden der Entwicklung in der Hand. Krieg und
Frieden barg der Gesetzgeber in seiner Toga: die soziale Verständigung und den
Klassenkampf. Ahnungslos, welche Entscheidung in seine Hand gelegt war, zog
er den Erisapfel hervor. Er bot dem Kapital die unschätzbare Rüstung der neuen
Gesellschaftsform zum Geschenk, ohne die geringste soziale Gegenleistung zu fordern,
und verhalf ihm dadurch in der Folge zu der erdrückenden Übermacht, die, an sich
eine Herausforderung, aus Neidern Feinde weckend, als Verleitung zum Mißbrauch
doppelt gefährlich, den Kapitalismus zum sozialen Störenfriede gemacht hat. Mit
der bedingungslosen Zulassung des unpersönlichen Kapitals aus dem wirtschaftlichen
Kampfplatze war die verhängnisvolle Entwicklung vorgezeichnet, die zu der sozialen
Krise der letzten Jahrzehnte führen mußte. Diese Folgen waren damals nicht zu
übersehen, überhaupt hatte die herrschende Manchesterlehre den Blick für die soziale
Seite wirtschaftlicher Fragen nicht geschärft. So erkannte man weder die Möglichkeit
noch die Notwendigkeit, durch Abgrenzung des Kampfplatzes, durch Bedingungen,
die man dem neuen, mit einer so furchtbaren Waffe ausgestatteten Kämpfer auf¬
erlegte, die gesamte soziale Entwicklung der Folgezeit -- organisch, ohne unmittel¬
baren Eingriff -- zu beeinflussen und in friedliche Bahnen zu leiten.

Wie anders hätten die Dinge sich gestalten können, wäre der Staat sich dieser
seiner Verpflichtung rechtzeitig bewußt geworden! Unendliche soziale Werte konnten
für die dem Kapital durch den Schutz seines Zusammenschlusses gewährte Ver¬
günstigung eingetauscht werden. Es bedürfte nur einer Gesetzesbestimmung, die den
Aktiengesellschaften neben den Bedingungen organisatorischer und wirtschaftlicher
Art, an die ihr Vorrecht gebunden wurde, neben der Bildung eines Aufsichtsrats


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boden zu bereiten, auf dem der Keim sich zu entfalten vermag. Lassen Sie mich ein
Beispiel dafür anführen, wie auf diesem Umwege, wenn er im rechten Augenblick ein¬
geschlagen wird, der soziale Fortschritt ungleich wirksamer gefördert werden kann
als durch all unsere sogenannte Sozialpolitik.

Die Gelegenheit, die ich meine, ist die Geburt des Kapitalismus. Ich ver¬
stehe darunter den Ausgangspunkt der Entwicklung, die das Kapital durch Los¬
lösung von der Person des Eigentümers zu einer selbständigen Macht sich aus-
wachsen ließ. Denn erst das unheimliche Walten dieser unpersönlichen Macht ver¬
dient den Namen des Kapitalismus mit seinem gehässigen Unterton. Erst mit der
durch das moderne Gesellschaftsrecht ihm verliehenen Fähigkeit, unabhängig vom
Willen des Besitzers, sozusagen auf eigene Faust, zu wirken und Verbindungen ein¬
zugehen, erlangte das Kapital die grenzenlose Bewegungsfreiheit, die Möglichkeit
zu der unerhörten Zusammenballung und rücksichtslosen Kraftentfaltung, die ihm die
Reiche der Welt zu Füßen gelegt hat und die es zugleich in dieser, aller menschlichen
Beziehungen entkleideten Form zu einer so furchtbaren Gefahr für den sozialen
Frieden hat heranwachsen lassen. Die Aktiengesellschaft, die beliebig viele Kapital¬
anteile beliebiger Kapitalisten, unter Ausschaltung der Verlustgefahr für ihr übriges
Vermögen, zu einem selbsttätigen Organismus zusammenschweißt, ist die Wurzel
dieses neuzeitlichen Kapitalismus. Mit der Schaffung des Aktienrechts, das dieser
„anonymen" Gesellschaftsform durch Regelung ihrer Organisation und Einschaltung
von Sicherungen gegen Mißbrauch das öffentliche Vertrauen gewann und den Teil¬
habern die Sicherheit gegen Verlustrisiko bestätigte, wurde der ebenso verheißungs¬
voller wie gefährlichen Pflanze der Boden bereitet.

Damals hatte der Staat die Fäden der Entwicklung in der Hand. Krieg und
Frieden barg der Gesetzgeber in seiner Toga: die soziale Verständigung und den
Klassenkampf. Ahnungslos, welche Entscheidung in seine Hand gelegt war, zog
er den Erisapfel hervor. Er bot dem Kapital die unschätzbare Rüstung der neuen
Gesellschaftsform zum Geschenk, ohne die geringste soziale Gegenleistung zu fordern,
und verhalf ihm dadurch in der Folge zu der erdrückenden Übermacht, die, an sich
eine Herausforderung, aus Neidern Feinde weckend, als Verleitung zum Mißbrauch
doppelt gefährlich, den Kapitalismus zum sozialen Störenfriede gemacht hat. Mit
der bedingungslosen Zulassung des unpersönlichen Kapitals aus dem wirtschaftlichen
Kampfplatze war die verhängnisvolle Entwicklung vorgezeichnet, die zu der sozialen
Krise der letzten Jahrzehnte führen mußte. Diese Folgen waren damals nicht zu
übersehen, überhaupt hatte die herrschende Manchesterlehre den Blick für die soziale
Seite wirtschaftlicher Fragen nicht geschärft. So erkannte man weder die Möglichkeit
noch die Notwendigkeit, durch Abgrenzung des Kampfplatzes, durch Bedingungen,
die man dem neuen, mit einer so furchtbaren Waffe ausgestatteten Kämpfer auf¬
erlegte, die gesamte soziale Entwicklung der Folgezeit — organisch, ohne unmittel¬
baren Eingriff — zu beeinflussen und in friedliche Bahnen zu leiten.

Wie anders hätten die Dinge sich gestalten können, wäre der Staat sich dieser
seiner Verpflichtung rechtzeitig bewußt geworden! Unendliche soziale Werte konnten
für die dem Kapital durch den Schutz seines Zusammenschlusses gewährte Ver¬
günstigung eingetauscht werden. Es bedürfte nur einer Gesetzesbestimmung, die den
Aktiengesellschaften neben den Bedingungen organisatorischer und wirtschaftlicher
Art, an die ihr Vorrecht gebunden wurde, neben der Bildung eines Aufsichtsrats


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/297>, abgerufen am 22.07.2024.