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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr.

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Bürokraten-Briefe

nennen, Künstler und Dichter voran -- mit Ausnahme allerdings, und auch das ist
kennzeichnend, aller wahrhaft Großen --, politisch so leicht dem Radikalismus ver¬
fallen. Je feiner eine Natur organisiert ist, je stärker sie empfindet, um so tiefer
wird sie von der Unzulänglichkeit des Irdischen ergriffen, um so leidenschaftlicher
bäumt sie sich auf beim Anblick aller der Grausamkeiten, die der schaffenden Natur,
auch auf dem Gebiete menschlichen Zusammenlebens, beliebte Mittel für ihre ver¬
borgenen Zwecke sind. Wo dies starke und edle Gefühl nicht durch sicheren Instinkt
oder kritischen Verstand geleitet wird, wo nicht religiöser Sinn oder philosophisches
Unterscheidungsvermögen den Trieb nach Vollkommenheit und Harmonie dahin
weisen, wo er Heimatsrecht besitzt: ihn aus dem Zeitlichen ins Ewige, aus der Welt
der Erscheinungen ins Transszendentale, aus dem Sozialen ins Reich der Per¬
sönlichkeit, mit dem bekannten Wort F. Th. Wischers gesagt: aus dem unteren in den
Oberstock der Menschheit hinüberrettcn, da wird der Drang nach Weltverbcsserung
übermächtig und rennt den Wirklichkeitssinn und das Verantwortlichkeitsbewußtsein
über den Haufen. So sind gerade die feinsten Geister, wenn in ihrer Entwicklung
nicht durch besonders glückliche Fügung jene überwachenden Kräfte mit der Ver¬
feinerung gleichen Schritt gehalten haben, am meisten in Gefahr, eingefangen und
mitgerissen zu werden, wenn der Radikalismus mit der Peitsche knallt, um die Ent¬
wicklung der Menschheit zum Galopp anzutreiben. Und die weniger feinen Ge¬
fährten, Jünger und Mitläufer legen Wert darauf, sich an ihrer Seite zu halten. Sie
sind es auch, die bei der Stange zu bleiben pflegen, wenn jene Edleren sich ent¬
täuscht in der Erkenntnis abwenden, daß die Zeit ihren gleichen Schritt, unbekümmert
um alles Geknall und Geißelschwingen, weitergeht. Die Schläge aber, wenn solche
literarische Weltverbesserungswut Gewalt über die Politik bekommt, treffen den
Staat, dem sie mit der Forderung im Nacken sitzen, ihre Ideale von heut auf
morgen in die Wirklichkeit umzusetzen.

Das ist der Grund, weshalb ich zugunsten der Staatskunst für reinliche Schei¬
dung zwischen Ober- und Unterstock eifere. Es heißt eine Kunst verderben, wenn
man von ihr verlangt, was sie ihrem Wesen nach nicht leisten kann.

Die Staatskunst hat freilich nicht erst seit gestern unter solchen unbilligen
Forderungen zu leiden. Schon die Erklärung der Menschenrechte, die aus den
Konstitutionen der amerikanischen Freistaaten in die der ersten französischen Republik
und von da in so viele neue europäische Verfassungen übergegangen ist, nannte unter
den Aufgaben des Staates die Sorge für die "Glückseligkeit der Einwohner".
Ebensogut könnte man in einen Wegebauplan die Pflasterung der Milchstraße hinein-
schreiben! Kein geringerer als Jakob Burckhardt sieht in der verfassungsmäßigen
Festlegung dieser Menschenrechte den verhängnisvollen Beginn einer unseligen Ver¬
wischung der Grenzen zwischen den Aufgaben des Staates und denen der Gesellschaft
und beklagt es, daß man dem Staate "in sein täglich wachsendes Pflichtenheft schlecht¬
weg alles oktroyiert, wovon man weiß oder ahnt, daß es die Gesellschaft nicht tun
werde". "Man will eben" -- sagt er und rührt damit an den letzten Grund unseres
Politischen Elends, "man will die größten Hauptsachen nicht mehr der Gesellschaft
überlassen, weil man das Unmögliche will und meint, nur Staatszwang könne dieses
garantieren". Er kann es aber nicht! Er kann es am allerwenigsten. Man tut
dem Staate Unrecht und man tut ihm Schaden, wenn man von ihm verlangt, was
bestenfalls die Gesellschaft in allmählicher, Jahrhunderte währender Entwicklung zu


Bürokraten-Briefe

nennen, Künstler und Dichter voran — mit Ausnahme allerdings, und auch das ist
kennzeichnend, aller wahrhaft Großen —, politisch so leicht dem Radikalismus ver¬
fallen. Je feiner eine Natur organisiert ist, je stärker sie empfindet, um so tiefer
wird sie von der Unzulänglichkeit des Irdischen ergriffen, um so leidenschaftlicher
bäumt sie sich auf beim Anblick aller der Grausamkeiten, die der schaffenden Natur,
auch auf dem Gebiete menschlichen Zusammenlebens, beliebte Mittel für ihre ver¬
borgenen Zwecke sind. Wo dies starke und edle Gefühl nicht durch sicheren Instinkt
oder kritischen Verstand geleitet wird, wo nicht religiöser Sinn oder philosophisches
Unterscheidungsvermögen den Trieb nach Vollkommenheit und Harmonie dahin
weisen, wo er Heimatsrecht besitzt: ihn aus dem Zeitlichen ins Ewige, aus der Welt
der Erscheinungen ins Transszendentale, aus dem Sozialen ins Reich der Per¬
sönlichkeit, mit dem bekannten Wort F. Th. Wischers gesagt: aus dem unteren in den
Oberstock der Menschheit hinüberrettcn, da wird der Drang nach Weltverbcsserung
übermächtig und rennt den Wirklichkeitssinn und das Verantwortlichkeitsbewußtsein
über den Haufen. So sind gerade die feinsten Geister, wenn in ihrer Entwicklung
nicht durch besonders glückliche Fügung jene überwachenden Kräfte mit der Ver¬
feinerung gleichen Schritt gehalten haben, am meisten in Gefahr, eingefangen und
mitgerissen zu werden, wenn der Radikalismus mit der Peitsche knallt, um die Ent¬
wicklung der Menschheit zum Galopp anzutreiben. Und die weniger feinen Ge¬
fährten, Jünger und Mitläufer legen Wert darauf, sich an ihrer Seite zu halten. Sie
sind es auch, die bei der Stange zu bleiben pflegen, wenn jene Edleren sich ent¬
täuscht in der Erkenntnis abwenden, daß die Zeit ihren gleichen Schritt, unbekümmert
um alles Geknall und Geißelschwingen, weitergeht. Die Schläge aber, wenn solche
literarische Weltverbesserungswut Gewalt über die Politik bekommt, treffen den
Staat, dem sie mit der Forderung im Nacken sitzen, ihre Ideale von heut auf
morgen in die Wirklichkeit umzusetzen.

Das ist der Grund, weshalb ich zugunsten der Staatskunst für reinliche Schei¬
dung zwischen Ober- und Unterstock eifere. Es heißt eine Kunst verderben, wenn
man von ihr verlangt, was sie ihrem Wesen nach nicht leisten kann.

Die Staatskunst hat freilich nicht erst seit gestern unter solchen unbilligen
Forderungen zu leiden. Schon die Erklärung der Menschenrechte, die aus den
Konstitutionen der amerikanischen Freistaaten in die der ersten französischen Republik
und von da in so viele neue europäische Verfassungen übergegangen ist, nannte unter
den Aufgaben des Staates die Sorge für die „Glückseligkeit der Einwohner".
Ebensogut könnte man in einen Wegebauplan die Pflasterung der Milchstraße hinein-
schreiben! Kein geringerer als Jakob Burckhardt sieht in der verfassungsmäßigen
Festlegung dieser Menschenrechte den verhängnisvollen Beginn einer unseligen Ver¬
wischung der Grenzen zwischen den Aufgaben des Staates und denen der Gesellschaft
und beklagt es, daß man dem Staate „in sein täglich wachsendes Pflichtenheft schlecht¬
weg alles oktroyiert, wovon man weiß oder ahnt, daß es die Gesellschaft nicht tun
werde". „Man will eben" — sagt er und rührt damit an den letzten Grund unseres
Politischen Elends, „man will die größten Hauptsachen nicht mehr der Gesellschaft
überlassen, weil man das Unmögliche will und meint, nur Staatszwang könne dieses
garantieren". Er kann es aber nicht! Er kann es am allerwenigsten. Man tut
dem Staate Unrecht und man tut ihm Schaden, wenn man von ihm verlangt, was
bestenfalls die Gesellschaft in allmählicher, Jahrhunderte währender Entwicklung zu


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[0221] Bürokraten-Briefe nennen, Künstler und Dichter voran — mit Ausnahme allerdings, und auch das ist kennzeichnend, aller wahrhaft Großen —, politisch so leicht dem Radikalismus ver¬ fallen. Je feiner eine Natur organisiert ist, je stärker sie empfindet, um so tiefer wird sie von der Unzulänglichkeit des Irdischen ergriffen, um so leidenschaftlicher bäumt sie sich auf beim Anblick aller der Grausamkeiten, die der schaffenden Natur, auch auf dem Gebiete menschlichen Zusammenlebens, beliebte Mittel für ihre ver¬ borgenen Zwecke sind. Wo dies starke und edle Gefühl nicht durch sicheren Instinkt oder kritischen Verstand geleitet wird, wo nicht religiöser Sinn oder philosophisches Unterscheidungsvermögen den Trieb nach Vollkommenheit und Harmonie dahin weisen, wo er Heimatsrecht besitzt: ihn aus dem Zeitlichen ins Ewige, aus der Welt der Erscheinungen ins Transszendentale, aus dem Sozialen ins Reich der Per¬ sönlichkeit, mit dem bekannten Wort F. Th. Wischers gesagt: aus dem unteren in den Oberstock der Menschheit hinüberrettcn, da wird der Drang nach Weltverbcsserung übermächtig und rennt den Wirklichkeitssinn und das Verantwortlichkeitsbewußtsein über den Haufen. So sind gerade die feinsten Geister, wenn in ihrer Entwicklung nicht durch besonders glückliche Fügung jene überwachenden Kräfte mit der Ver¬ feinerung gleichen Schritt gehalten haben, am meisten in Gefahr, eingefangen und mitgerissen zu werden, wenn der Radikalismus mit der Peitsche knallt, um die Ent¬ wicklung der Menschheit zum Galopp anzutreiben. Und die weniger feinen Ge¬ fährten, Jünger und Mitläufer legen Wert darauf, sich an ihrer Seite zu halten. Sie sind es auch, die bei der Stange zu bleiben pflegen, wenn jene Edleren sich ent¬ täuscht in der Erkenntnis abwenden, daß die Zeit ihren gleichen Schritt, unbekümmert um alles Geknall und Geißelschwingen, weitergeht. Die Schläge aber, wenn solche literarische Weltverbesserungswut Gewalt über die Politik bekommt, treffen den Staat, dem sie mit der Forderung im Nacken sitzen, ihre Ideale von heut auf morgen in die Wirklichkeit umzusetzen. Das ist der Grund, weshalb ich zugunsten der Staatskunst für reinliche Schei¬ dung zwischen Ober- und Unterstock eifere. Es heißt eine Kunst verderben, wenn man von ihr verlangt, was sie ihrem Wesen nach nicht leisten kann. Die Staatskunst hat freilich nicht erst seit gestern unter solchen unbilligen Forderungen zu leiden. Schon die Erklärung der Menschenrechte, die aus den Konstitutionen der amerikanischen Freistaaten in die der ersten französischen Republik und von da in so viele neue europäische Verfassungen übergegangen ist, nannte unter den Aufgaben des Staates die Sorge für die „Glückseligkeit der Einwohner". Ebensogut könnte man in einen Wegebauplan die Pflasterung der Milchstraße hinein- schreiben! Kein geringerer als Jakob Burckhardt sieht in der verfassungsmäßigen Festlegung dieser Menschenrechte den verhängnisvollen Beginn einer unseligen Ver¬ wischung der Grenzen zwischen den Aufgaben des Staates und denen der Gesellschaft und beklagt es, daß man dem Staate „in sein täglich wachsendes Pflichtenheft schlecht¬ weg alles oktroyiert, wovon man weiß oder ahnt, daß es die Gesellschaft nicht tun werde". „Man will eben" — sagt er und rührt damit an den letzten Grund unseres Politischen Elends, „man will die größten Hauptsachen nicht mehr der Gesellschaft überlassen, weil man das Unmögliche will und meint, nur Staatszwang könne dieses garantieren". Er kann es aber nicht! Er kann es am allerwenigsten. Man tut dem Staate Unrecht und man tut ihm Schaden, wenn man von ihm verlangt, was bestenfalls die Gesellschaft in allmählicher, Jahrhunderte währender Entwicklung zu

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_338022/221>, abgerufen am 22.07.2024.