Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Das französisch-belgische Militärabkommen

Beeinträchtigung von deutscher Seite her durch militärische Vereinbarungen, die
bekannten anglo-belgischen Konventionen von 1906 und 1912, die übrigens schon
während der kriegerischen Spannung des Jahres 1875 ein weniger beachtetes
Vorspiel gehabt haben, entgegenzuwirken. Bei Ausbruch des Weltkrieges
endlich konnte man sich in der Betonung der heiligen Vertragspflichten kaum
genug tun und hätte in der Tat aus eigensten Interesse eine Festsetzung der
deutschen Macht an der flandrischen Küste sozusagen bis zum letzten Atemzuge
bekämpft.

Ich erinnere an alles das nur, um darauf hinzuweisen, daß mit dieser
zähen Überlieferung der britischen Politik das französisch-belgische Militärabkommen
in scharfem Widerspruch steht. Man hat es englischerseits zu verhindern gesucht,
indem man sich bereit erklärte, auf fünf Jahre die Garantie einer erneuten
belgischen Neutralität zu übernehmen. Eine derartige Garantie hätte an die
historische Überlieferung angeknüpft und für die Zukunft immer noch die Möglich¬
keit der Rückkehr zu einer internationalen Verbürgung der belgischen Neutralität,
etwa durch den bis dahin erstarkten Völkerbund, offengehalten. Freilich wäre
auch diese englische Garantie nicht mehr die gleiche wie die von 1831 gewesen.
Von einer einzigen, in die europäischen Händel auf das tiefste verwickelten Macht
ausgesprochen, hätte sie in gewissem Sinne ebenfalls den Charakter eines Militär¬
abkommens gehabt: allerdings einseitig, ohne Belgien andere Verpflichtungen als
eben die der dauernden Neutralität aufzuerlegen,' aber auch für England nicht
so bindend wie eine Militärkonvention, da es sich die Auslegung der Garantie¬
verpflichtung wohl ähnlich wie in früherer Zeit vorbehalten hätte. Eben deshalb
wird auch England nicht von sich aus ein Militärabkommen angeboten haben, da
es in festländischen Angelegenheiten nach Möglichkeit stets die Politik der freien
Hand bevorzugt hat. Aus dem gleichen Grunde verstehen wir aber auch, weshalb
die belgische Regierung den Abschluß mit Frankreich der englischen Garantie vor¬
gezogen hat, denn jenes mit der näheren und stärkeren Landmacht vereinbarte
Abkommen bot neben größerer Sicherheit, die nicht subjektiver Auslegung unter¬
worfen war, wenigstens den Schein der freien Selbständigkeit und Gleich¬
berechtigung eines restlos souveränen Staates, ganz abgesehen davon, daß eine
starke Strömung im Lande schon vor dem Weltkriege und seitdem noch in erhöhtem
Maße auf eine engere Verbindung mit Frankreich drängte.

England wird diese politische Schlappe zunächst, solange es selbst der Ver¬
bündete Frankreichs ist, vielleicht nicht allzu tragisch nehmen, zumal es zur Teil¬
nahme an der Konvention eingeladen worden ist und ihr noch jetzt jederzeit be¬
treten könnte. Aber wenn es seine Vergangenheit nicht gänzlich verleugnen will,
dürfte es doch darauf bedacht sein, aus diesem ersten Keim einer dauernden
französisch-belgischen Vereinigung nicht noch weiteres erwachsen zu lassen, was
dann doch den britischen Interessen geradezu zuwiderlaufen würde. Eben in
dieser Hinsicht könnten es die Besprechungen Pariser Blätter stutzig machen. So
schreibt der "Eclair": "Das Bündnis, das soeben abgeschlossen worden ist, ist,
genau gesprochen, nicht ein eigentliches Bündnis, aber es ist so gut wie ein
Bündnis, und es besteht aller Grund zur Annahme, daß es enger und immer
enger werden wird." "Die öffentliche Meinung Frankreichs," schreibt "l'Avenir,
"begrüßt den Abschluß des Übereinkommens mit warmer Genugtuung. Sie sieht


Das französisch-belgische Militärabkommen

Beeinträchtigung von deutscher Seite her durch militärische Vereinbarungen, die
bekannten anglo-belgischen Konventionen von 1906 und 1912, die übrigens schon
während der kriegerischen Spannung des Jahres 1875 ein weniger beachtetes
Vorspiel gehabt haben, entgegenzuwirken. Bei Ausbruch des Weltkrieges
endlich konnte man sich in der Betonung der heiligen Vertragspflichten kaum
genug tun und hätte in der Tat aus eigensten Interesse eine Festsetzung der
deutschen Macht an der flandrischen Küste sozusagen bis zum letzten Atemzuge
bekämpft.

Ich erinnere an alles das nur, um darauf hinzuweisen, daß mit dieser
zähen Überlieferung der britischen Politik das französisch-belgische Militärabkommen
in scharfem Widerspruch steht. Man hat es englischerseits zu verhindern gesucht,
indem man sich bereit erklärte, auf fünf Jahre die Garantie einer erneuten
belgischen Neutralität zu übernehmen. Eine derartige Garantie hätte an die
historische Überlieferung angeknüpft und für die Zukunft immer noch die Möglich¬
keit der Rückkehr zu einer internationalen Verbürgung der belgischen Neutralität,
etwa durch den bis dahin erstarkten Völkerbund, offengehalten. Freilich wäre
auch diese englische Garantie nicht mehr die gleiche wie die von 1831 gewesen.
Von einer einzigen, in die europäischen Händel auf das tiefste verwickelten Macht
ausgesprochen, hätte sie in gewissem Sinne ebenfalls den Charakter eines Militär¬
abkommens gehabt: allerdings einseitig, ohne Belgien andere Verpflichtungen als
eben die der dauernden Neutralität aufzuerlegen,' aber auch für England nicht
so bindend wie eine Militärkonvention, da es sich die Auslegung der Garantie¬
verpflichtung wohl ähnlich wie in früherer Zeit vorbehalten hätte. Eben deshalb
wird auch England nicht von sich aus ein Militärabkommen angeboten haben, da
es in festländischen Angelegenheiten nach Möglichkeit stets die Politik der freien
Hand bevorzugt hat. Aus dem gleichen Grunde verstehen wir aber auch, weshalb
die belgische Regierung den Abschluß mit Frankreich der englischen Garantie vor¬
gezogen hat, denn jenes mit der näheren und stärkeren Landmacht vereinbarte
Abkommen bot neben größerer Sicherheit, die nicht subjektiver Auslegung unter¬
worfen war, wenigstens den Schein der freien Selbständigkeit und Gleich¬
berechtigung eines restlos souveränen Staates, ganz abgesehen davon, daß eine
starke Strömung im Lande schon vor dem Weltkriege und seitdem noch in erhöhtem
Maße auf eine engere Verbindung mit Frankreich drängte.

England wird diese politische Schlappe zunächst, solange es selbst der Ver¬
bündete Frankreichs ist, vielleicht nicht allzu tragisch nehmen, zumal es zur Teil¬
nahme an der Konvention eingeladen worden ist und ihr noch jetzt jederzeit be¬
treten könnte. Aber wenn es seine Vergangenheit nicht gänzlich verleugnen will,
dürfte es doch darauf bedacht sein, aus diesem ersten Keim einer dauernden
französisch-belgischen Vereinigung nicht noch weiteres erwachsen zu lassen, was
dann doch den britischen Interessen geradezu zuwiderlaufen würde. Eben in
dieser Hinsicht könnten es die Besprechungen Pariser Blätter stutzig machen. So
schreibt der „Eclair": „Das Bündnis, das soeben abgeschlossen worden ist, ist,
genau gesprochen, nicht ein eigentliches Bündnis, aber es ist so gut wie ein
Bündnis, und es besteht aller Grund zur Annahme, daß es enger und immer
enger werden wird." „Die öffentliche Meinung Frankreichs," schreibt „l'Avenir,
„begrüßt den Abschluß des Übereinkommens mit warmer Genugtuung. Sie sieht


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0354" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337995"/>
          <fw type="header" place="top"> Das französisch-belgische Militärabkommen</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_1344" prev="#ID_1343"> Beeinträchtigung von deutscher Seite her durch militärische Vereinbarungen, die<lb/>
bekannten anglo-belgischen Konventionen von 1906 und 1912, die übrigens schon<lb/>
während der kriegerischen Spannung des Jahres 1875 ein weniger beachtetes<lb/>
Vorspiel gehabt haben, entgegenzuwirken. Bei Ausbruch des Weltkrieges<lb/>
endlich konnte man sich in der Betonung der heiligen Vertragspflichten kaum<lb/>
genug tun und hätte in der Tat aus eigensten Interesse eine Festsetzung der<lb/>
deutschen Macht an der flandrischen Küste sozusagen bis zum letzten Atemzuge<lb/>
bekämpft.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1345"> Ich erinnere an alles das nur, um darauf hinzuweisen, daß mit dieser<lb/>
zähen Überlieferung der britischen Politik das französisch-belgische Militärabkommen<lb/>
in scharfem Widerspruch steht. Man hat es englischerseits zu verhindern gesucht,<lb/>
indem man sich bereit erklärte, auf fünf Jahre die Garantie einer erneuten<lb/>
belgischen Neutralität zu übernehmen. Eine derartige Garantie hätte an die<lb/>
historische Überlieferung angeknüpft und für die Zukunft immer noch die Möglich¬<lb/>
keit der Rückkehr zu einer internationalen Verbürgung der belgischen Neutralität,<lb/>
etwa durch den bis dahin erstarkten Völkerbund, offengehalten. Freilich wäre<lb/>
auch diese englische Garantie nicht mehr die gleiche wie die von 1831 gewesen.<lb/>
Von einer einzigen, in die europäischen Händel auf das tiefste verwickelten Macht<lb/>
ausgesprochen, hätte sie in gewissem Sinne ebenfalls den Charakter eines Militär¬<lb/>
abkommens gehabt: allerdings einseitig, ohne Belgien andere Verpflichtungen als<lb/>
eben die der dauernden Neutralität aufzuerlegen,' aber auch für England nicht<lb/>
so bindend wie eine Militärkonvention, da es sich die Auslegung der Garantie¬<lb/>
verpflichtung wohl ähnlich wie in früherer Zeit vorbehalten hätte. Eben deshalb<lb/>
wird auch England nicht von sich aus ein Militärabkommen angeboten haben, da<lb/>
es in festländischen Angelegenheiten nach Möglichkeit stets die Politik der freien<lb/>
Hand bevorzugt hat. Aus dem gleichen Grunde verstehen wir aber auch, weshalb<lb/>
die belgische Regierung den Abschluß mit Frankreich der englischen Garantie vor¬<lb/>
gezogen hat, denn jenes mit der näheren und stärkeren Landmacht vereinbarte<lb/>
Abkommen bot neben größerer Sicherheit, die nicht subjektiver Auslegung unter¬<lb/>
worfen war, wenigstens den Schein der freien Selbständigkeit und Gleich¬<lb/>
berechtigung eines restlos souveränen Staates, ganz abgesehen davon, daß eine<lb/>
starke Strömung im Lande schon vor dem Weltkriege und seitdem noch in erhöhtem<lb/>
Maße auf eine engere Verbindung mit Frankreich drängte.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_1346" next="#ID_1347"> England wird diese politische Schlappe zunächst, solange es selbst der Ver¬<lb/>
bündete Frankreichs ist, vielleicht nicht allzu tragisch nehmen, zumal es zur Teil¬<lb/>
nahme an der Konvention eingeladen worden ist und ihr noch jetzt jederzeit be¬<lb/>
treten könnte. Aber wenn es seine Vergangenheit nicht gänzlich verleugnen will,<lb/>
dürfte es doch darauf bedacht sein, aus diesem ersten Keim einer dauernden<lb/>
französisch-belgischen Vereinigung nicht noch weiteres erwachsen zu lassen, was<lb/>
dann doch den britischen Interessen geradezu zuwiderlaufen würde. Eben in<lb/>
dieser Hinsicht könnten es die Besprechungen Pariser Blätter stutzig machen. So<lb/>
schreibt der &#x201E;Eclair": &#x201E;Das Bündnis, das soeben abgeschlossen worden ist, ist,<lb/>
genau gesprochen, nicht ein eigentliches Bündnis, aber es ist so gut wie ein<lb/>
Bündnis, und es besteht aller Grund zur Annahme, daß es enger und immer<lb/>
enger werden wird." &#x201E;Die öffentliche Meinung Frankreichs," schreibt &#x201E;l'Avenir,<lb/>
&#x201E;begrüßt den Abschluß des Übereinkommens mit warmer Genugtuung. Sie sieht</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0354] Das französisch-belgische Militärabkommen Beeinträchtigung von deutscher Seite her durch militärische Vereinbarungen, die bekannten anglo-belgischen Konventionen von 1906 und 1912, die übrigens schon während der kriegerischen Spannung des Jahres 1875 ein weniger beachtetes Vorspiel gehabt haben, entgegenzuwirken. Bei Ausbruch des Weltkrieges endlich konnte man sich in der Betonung der heiligen Vertragspflichten kaum genug tun und hätte in der Tat aus eigensten Interesse eine Festsetzung der deutschen Macht an der flandrischen Küste sozusagen bis zum letzten Atemzuge bekämpft. Ich erinnere an alles das nur, um darauf hinzuweisen, daß mit dieser zähen Überlieferung der britischen Politik das französisch-belgische Militärabkommen in scharfem Widerspruch steht. Man hat es englischerseits zu verhindern gesucht, indem man sich bereit erklärte, auf fünf Jahre die Garantie einer erneuten belgischen Neutralität zu übernehmen. Eine derartige Garantie hätte an die historische Überlieferung angeknüpft und für die Zukunft immer noch die Möglich¬ keit der Rückkehr zu einer internationalen Verbürgung der belgischen Neutralität, etwa durch den bis dahin erstarkten Völkerbund, offengehalten. Freilich wäre auch diese englische Garantie nicht mehr die gleiche wie die von 1831 gewesen. Von einer einzigen, in die europäischen Händel auf das tiefste verwickelten Macht ausgesprochen, hätte sie in gewissem Sinne ebenfalls den Charakter eines Militär¬ abkommens gehabt: allerdings einseitig, ohne Belgien andere Verpflichtungen als eben die der dauernden Neutralität aufzuerlegen,' aber auch für England nicht so bindend wie eine Militärkonvention, da es sich die Auslegung der Garantie¬ verpflichtung wohl ähnlich wie in früherer Zeit vorbehalten hätte. Eben deshalb wird auch England nicht von sich aus ein Militärabkommen angeboten haben, da es in festländischen Angelegenheiten nach Möglichkeit stets die Politik der freien Hand bevorzugt hat. Aus dem gleichen Grunde verstehen wir aber auch, weshalb die belgische Regierung den Abschluß mit Frankreich der englischen Garantie vor¬ gezogen hat, denn jenes mit der näheren und stärkeren Landmacht vereinbarte Abkommen bot neben größerer Sicherheit, die nicht subjektiver Auslegung unter¬ worfen war, wenigstens den Schein der freien Selbständigkeit und Gleich¬ berechtigung eines restlos souveränen Staates, ganz abgesehen davon, daß eine starke Strömung im Lande schon vor dem Weltkriege und seitdem noch in erhöhtem Maße auf eine engere Verbindung mit Frankreich drängte. England wird diese politische Schlappe zunächst, solange es selbst der Ver¬ bündete Frankreichs ist, vielleicht nicht allzu tragisch nehmen, zumal es zur Teil¬ nahme an der Konvention eingeladen worden ist und ihr noch jetzt jederzeit be¬ treten könnte. Aber wenn es seine Vergangenheit nicht gänzlich verleugnen will, dürfte es doch darauf bedacht sein, aus diesem ersten Keim einer dauernden französisch-belgischen Vereinigung nicht noch weiteres erwachsen zu lassen, was dann doch den britischen Interessen geradezu zuwiderlaufen würde. Eben in dieser Hinsicht könnten es die Besprechungen Pariser Blätter stutzig machen. So schreibt der „Eclair": „Das Bündnis, das soeben abgeschlossen worden ist, ist, genau gesprochen, nicht ein eigentliches Bündnis, aber es ist so gut wie ein Bündnis, und es besteht aller Grund zur Annahme, daß es enger und immer enger werden wird." „Die öffentliche Meinung Frankreichs," schreibt „l'Avenir, „begrüßt den Abschluß des Übereinkommens mit warmer Genugtuung. Sie sieht

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/354
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/354>, abgerufen am 01.10.2024.