Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.

Bild:
<< vorherige Seite
Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft

Parteien (z. B. Whigs und Tories, Republikaner und Demokraten) einander
gegenüberstehen Und durch Rede Und Gegenrede einen Ausgleich ihrer Interessen
herbeizuführen bestrebt sind. Nach diesem Vorbild entstanden der klassenweise Zu¬
sammenschluß von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in weiterer Folge die Tarif¬
bewegung und paritätische Arbeitsgemeinschaften. Friedrich Naumann prägte hierzu
das Wort von der konstitutionellen Fabrik. Gewisse Vorzüge dieses Systems sind
unbestreitbar, wie die Erzielung einer formalen Gleichberechtigung innerhalb der
einzelnen Arbeiterkategorien, die eine Preisunterbietung der von ihnen geleisteten
Arbeit verhinderte. Hiermit erschöpft sich im allgemeinen aber auch der Wert des
Systems, welches Wege zur Verbesserung des Produktionsprozesses und zur Hebung
der Wirtschaft fast nirgends Zu zeigen gewußt hat und damit schließlich auch für
den Arbeitnehmer versagt. Denn wenn die Konjunktur so schlecht wird, daß die
gleichmäßige Entlohnung aller das Existenzminimum des einzelnen nicht mehr
verbürgt, geht auch hier die Macht der Verhältnisse vor Recht, wenn nicht gar die
gleichmäßige Behandlung der Arbeiterschaft in völliger Betriebseinstellung ihren
Ausdruck finden muß. Wie der Parlamentarismus im großen sich zur Lösung
wirtschaftlicher Aufgaben als untauglich erwiesen hat, so auch im kleinen. Er ist
letzten Endes unproduktiv.

Anders die berufsständische Gedankenreihe, die von der Wirtschaft selbst aus¬
geht. Sie sieht davon ab, nach parlamentarischem Vorbilde unabhängig vom Pro¬
duktionsprozeß für alle Beteiligten erst gleiches Recht zu schaffen, sondern will
vielmehr die Rechte nach der Produktionsleistung abstufen. Das ist an sich schon
eine grundsätzliche Absage an jeden Versuch kapitalistischer Ausbeutung, die nicht
nur durch erfahrungsgemäß leicht zu umgehende Gesetze, sondern durch die Organi¬
sation des Produktionsprozesses selbst von Grund aus verhindert werden soll. Eine
gerechte Anerkennung auch der geringsten körperlichen Leistung wird auf diese Weise
Zweifellos besser gewährleistet. Die Arbeitsleistung bestimmt nun über das ihrem
wahren Werte entsprechende Maß politischer Rechte. Das Vertrauen der Arbeit
selbst wählt die Meister und die Meister treten zusammen und entscheiden. Wie
das im einzelnen möglich und durchführbar ist, darüber sind von vielen Seiten die
weitest durchdachten Vorschläge gemacht worden. Je weniger in ihnen die berufs¬
ständische, vertikale Gedankenreihe durch parlamentarische Horizontalschichtungen
unterbrochen wird, desto sachlicher werden die berufsständischen Körperschaften
urteilen, desto wertvoller werden sie sein.

Der Artikel 165 der Reichsverfassung und der auf ihm aufgebaute vorläufige
Reichsivirtschaftsrat sind der bislang kümmerliche Niederschlag des berufsständischen
Gedankens im amtlichen Deutschland. Die in der Zusammensetzung des letzteren
grundsätzlich durchgeführte Parität läßt deutlich erkennen, wie der berufsständische
Gedanke sich nur mühsam und allmählich neben und durch den parlamentarischen Ge¬
danken zu eignem Leben durchringen kann. Schwere Widerstände sind dabei zu
überwinden. Neben kleinlichen Schikanen, wie bei der Raumfrage für den vor¬
bereitenden Reichswirtschaftsrat, wird als gewichtigstes Argument gegen die praktische
Durchführbarkeit einer berufsständischen Kammer ihre Unfähigkeit zur Behandlung
reinpolitischer und kultureller Fragen zu beweisen versucht. Diese Beweisführung
geht indessen fehl. Kein ernst denkender Vorkämpfer der Kammer der Arbeit will
bestreiten, daß diese neben und zum Schutze ihrer Arbeit anderer staatlicher Faktoren


Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft

Parteien (z. B. Whigs und Tories, Republikaner und Demokraten) einander
gegenüberstehen Und durch Rede Und Gegenrede einen Ausgleich ihrer Interessen
herbeizuführen bestrebt sind. Nach diesem Vorbild entstanden der klassenweise Zu¬
sammenschluß von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in weiterer Folge die Tarif¬
bewegung und paritätische Arbeitsgemeinschaften. Friedrich Naumann prägte hierzu
das Wort von der konstitutionellen Fabrik. Gewisse Vorzüge dieses Systems sind
unbestreitbar, wie die Erzielung einer formalen Gleichberechtigung innerhalb der
einzelnen Arbeiterkategorien, die eine Preisunterbietung der von ihnen geleisteten
Arbeit verhinderte. Hiermit erschöpft sich im allgemeinen aber auch der Wert des
Systems, welches Wege zur Verbesserung des Produktionsprozesses und zur Hebung
der Wirtschaft fast nirgends Zu zeigen gewußt hat und damit schließlich auch für
den Arbeitnehmer versagt. Denn wenn die Konjunktur so schlecht wird, daß die
gleichmäßige Entlohnung aller das Existenzminimum des einzelnen nicht mehr
verbürgt, geht auch hier die Macht der Verhältnisse vor Recht, wenn nicht gar die
gleichmäßige Behandlung der Arbeiterschaft in völliger Betriebseinstellung ihren
Ausdruck finden muß. Wie der Parlamentarismus im großen sich zur Lösung
wirtschaftlicher Aufgaben als untauglich erwiesen hat, so auch im kleinen. Er ist
letzten Endes unproduktiv.

Anders die berufsständische Gedankenreihe, die von der Wirtschaft selbst aus¬
geht. Sie sieht davon ab, nach parlamentarischem Vorbilde unabhängig vom Pro¬
duktionsprozeß für alle Beteiligten erst gleiches Recht zu schaffen, sondern will
vielmehr die Rechte nach der Produktionsleistung abstufen. Das ist an sich schon
eine grundsätzliche Absage an jeden Versuch kapitalistischer Ausbeutung, die nicht
nur durch erfahrungsgemäß leicht zu umgehende Gesetze, sondern durch die Organi¬
sation des Produktionsprozesses selbst von Grund aus verhindert werden soll. Eine
gerechte Anerkennung auch der geringsten körperlichen Leistung wird auf diese Weise
Zweifellos besser gewährleistet. Die Arbeitsleistung bestimmt nun über das ihrem
wahren Werte entsprechende Maß politischer Rechte. Das Vertrauen der Arbeit
selbst wählt die Meister und die Meister treten zusammen und entscheiden. Wie
das im einzelnen möglich und durchführbar ist, darüber sind von vielen Seiten die
weitest durchdachten Vorschläge gemacht worden. Je weniger in ihnen die berufs¬
ständische, vertikale Gedankenreihe durch parlamentarische Horizontalschichtungen
unterbrochen wird, desto sachlicher werden die berufsständischen Körperschaften
urteilen, desto wertvoller werden sie sein.

Der Artikel 165 der Reichsverfassung und der auf ihm aufgebaute vorläufige
Reichsivirtschaftsrat sind der bislang kümmerliche Niederschlag des berufsständischen
Gedankens im amtlichen Deutschland. Die in der Zusammensetzung des letzteren
grundsätzlich durchgeführte Parität läßt deutlich erkennen, wie der berufsständische
Gedanke sich nur mühsam und allmählich neben und durch den parlamentarischen Ge¬
danken zu eignem Leben durchringen kann. Schwere Widerstände sind dabei zu
überwinden. Neben kleinlichen Schikanen, wie bei der Raumfrage für den vor¬
bereitenden Reichswirtschaftsrat, wird als gewichtigstes Argument gegen die praktische
Durchführbarkeit einer berufsständischen Kammer ihre Unfähigkeit zur Behandlung
reinpolitischer und kultureller Fragen zu beweisen versucht. Diese Beweisführung
geht indessen fehl. Kein ernst denkender Vorkämpfer der Kammer der Arbeit will
bestreiten, daß diese neben und zum Schutze ihrer Arbeit anderer staatlicher Faktoren


<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div n="1">
          <pb facs="#f0177" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337818"/>
          <fw type="header" place="top"> Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft</fw><lb/>
          <p xml:id="ID_651" prev="#ID_650"> Parteien (z. B. Whigs und Tories, Republikaner und Demokraten) einander<lb/>
gegenüberstehen Und durch Rede Und Gegenrede einen Ausgleich ihrer Interessen<lb/>
herbeizuführen bestrebt sind. Nach diesem Vorbild entstanden der klassenweise Zu¬<lb/>
sammenschluß von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in weiterer Folge die Tarif¬<lb/>
bewegung und paritätische Arbeitsgemeinschaften. Friedrich Naumann prägte hierzu<lb/>
das Wort von der konstitutionellen Fabrik. Gewisse Vorzüge dieses Systems sind<lb/>
unbestreitbar, wie die Erzielung einer formalen Gleichberechtigung innerhalb der<lb/>
einzelnen Arbeiterkategorien, die eine Preisunterbietung der von ihnen geleisteten<lb/>
Arbeit verhinderte. Hiermit erschöpft sich im allgemeinen aber auch der Wert des<lb/>
Systems, welches Wege zur Verbesserung des Produktionsprozesses und zur Hebung<lb/>
der Wirtschaft fast nirgends Zu zeigen gewußt hat und damit schließlich auch für<lb/>
den Arbeitnehmer versagt. Denn wenn die Konjunktur so schlecht wird, daß die<lb/>
gleichmäßige Entlohnung aller das Existenzminimum des einzelnen nicht mehr<lb/>
verbürgt, geht auch hier die Macht der Verhältnisse vor Recht, wenn nicht gar die<lb/>
gleichmäßige Behandlung der Arbeiterschaft in völliger Betriebseinstellung ihren<lb/>
Ausdruck finden muß. Wie der Parlamentarismus im großen sich zur Lösung<lb/>
wirtschaftlicher Aufgaben als untauglich erwiesen hat, so auch im kleinen. Er ist<lb/>
letzten Endes unproduktiv.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_652"> Anders die berufsständische Gedankenreihe, die von der Wirtschaft selbst aus¬<lb/>
geht. Sie sieht davon ab, nach parlamentarischem Vorbilde unabhängig vom Pro¬<lb/>
duktionsprozeß für alle Beteiligten erst gleiches Recht zu schaffen, sondern will<lb/>
vielmehr die Rechte nach der Produktionsleistung abstufen. Das ist an sich schon<lb/>
eine grundsätzliche Absage an jeden Versuch kapitalistischer Ausbeutung, die nicht<lb/>
nur durch erfahrungsgemäß leicht zu umgehende Gesetze, sondern durch die Organi¬<lb/>
sation des Produktionsprozesses selbst von Grund aus verhindert werden soll. Eine<lb/>
gerechte Anerkennung auch der geringsten körperlichen Leistung wird auf diese Weise<lb/>
Zweifellos besser gewährleistet. Die Arbeitsleistung bestimmt nun über das ihrem<lb/>
wahren Werte entsprechende Maß politischer Rechte. Das Vertrauen der Arbeit<lb/>
selbst wählt die Meister und die Meister treten zusammen und entscheiden. Wie<lb/>
das im einzelnen möglich und durchführbar ist, darüber sind von vielen Seiten die<lb/>
weitest durchdachten Vorschläge gemacht worden. Je weniger in ihnen die berufs¬<lb/>
ständische, vertikale Gedankenreihe durch parlamentarische Horizontalschichtungen<lb/>
unterbrochen wird, desto sachlicher werden die berufsständischen Körperschaften<lb/>
urteilen, desto wertvoller werden sie sein.</p><lb/>
          <p xml:id="ID_653" next="#ID_654"> Der Artikel 165 der Reichsverfassung und der auf ihm aufgebaute vorläufige<lb/>
Reichsivirtschaftsrat sind der bislang kümmerliche Niederschlag des berufsständischen<lb/>
Gedankens im amtlichen Deutschland. Die in der Zusammensetzung des letzteren<lb/>
grundsätzlich durchgeführte Parität läßt deutlich erkennen, wie der berufsständische<lb/>
Gedanke sich nur mühsam und allmählich neben und durch den parlamentarischen Ge¬<lb/>
danken zu eignem Leben durchringen kann. Schwere Widerstände sind dabei zu<lb/>
überwinden. Neben kleinlichen Schikanen, wie bei der Raumfrage für den vor¬<lb/>
bereitenden Reichswirtschaftsrat, wird als gewichtigstes Argument gegen die praktische<lb/>
Durchführbarkeit einer berufsständischen Kammer ihre Unfähigkeit zur Behandlung<lb/>
reinpolitischer und kultureller Fragen zu beweisen versucht. Diese Beweisführung<lb/>
geht indessen fehl. Kein ernst denkender Vorkämpfer der Kammer der Arbeit will<lb/>
bestreiten, daß diese neben und zum Schutze ihrer Arbeit anderer staatlicher Faktoren</p><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0177] Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft Parteien (z. B. Whigs und Tories, Republikaner und Demokraten) einander gegenüberstehen Und durch Rede Und Gegenrede einen Ausgleich ihrer Interessen herbeizuführen bestrebt sind. Nach diesem Vorbild entstanden der klassenweise Zu¬ sammenschluß von Arbeitnehmern und Arbeitgebern, in weiterer Folge die Tarif¬ bewegung und paritätische Arbeitsgemeinschaften. Friedrich Naumann prägte hierzu das Wort von der konstitutionellen Fabrik. Gewisse Vorzüge dieses Systems sind unbestreitbar, wie die Erzielung einer formalen Gleichberechtigung innerhalb der einzelnen Arbeiterkategorien, die eine Preisunterbietung der von ihnen geleisteten Arbeit verhinderte. Hiermit erschöpft sich im allgemeinen aber auch der Wert des Systems, welches Wege zur Verbesserung des Produktionsprozesses und zur Hebung der Wirtschaft fast nirgends Zu zeigen gewußt hat und damit schließlich auch für den Arbeitnehmer versagt. Denn wenn die Konjunktur so schlecht wird, daß die gleichmäßige Entlohnung aller das Existenzminimum des einzelnen nicht mehr verbürgt, geht auch hier die Macht der Verhältnisse vor Recht, wenn nicht gar die gleichmäßige Behandlung der Arbeiterschaft in völliger Betriebseinstellung ihren Ausdruck finden muß. Wie der Parlamentarismus im großen sich zur Lösung wirtschaftlicher Aufgaben als untauglich erwiesen hat, so auch im kleinen. Er ist letzten Endes unproduktiv. Anders die berufsständische Gedankenreihe, die von der Wirtschaft selbst aus¬ geht. Sie sieht davon ab, nach parlamentarischem Vorbilde unabhängig vom Pro¬ duktionsprozeß für alle Beteiligten erst gleiches Recht zu schaffen, sondern will vielmehr die Rechte nach der Produktionsleistung abstufen. Das ist an sich schon eine grundsätzliche Absage an jeden Versuch kapitalistischer Ausbeutung, die nicht nur durch erfahrungsgemäß leicht zu umgehende Gesetze, sondern durch die Organi¬ sation des Produktionsprozesses selbst von Grund aus verhindert werden soll. Eine gerechte Anerkennung auch der geringsten körperlichen Leistung wird auf diese Weise Zweifellos besser gewährleistet. Die Arbeitsleistung bestimmt nun über das ihrem wahren Werte entsprechende Maß politischer Rechte. Das Vertrauen der Arbeit selbst wählt die Meister und die Meister treten zusammen und entscheiden. Wie das im einzelnen möglich und durchführbar ist, darüber sind von vielen Seiten die weitest durchdachten Vorschläge gemacht worden. Je weniger in ihnen die berufs¬ ständische, vertikale Gedankenreihe durch parlamentarische Horizontalschichtungen unterbrochen wird, desto sachlicher werden die berufsständischen Körperschaften urteilen, desto wertvoller werden sie sein. Der Artikel 165 der Reichsverfassung und der auf ihm aufgebaute vorläufige Reichsivirtschaftsrat sind der bislang kümmerliche Niederschlag des berufsständischen Gedankens im amtlichen Deutschland. Die in der Zusammensetzung des letzteren grundsätzlich durchgeführte Parität läßt deutlich erkennen, wie der berufsständische Gedanke sich nur mühsam und allmählich neben und durch den parlamentarischen Ge¬ danken zu eignem Leben durchringen kann. Schwere Widerstände sind dabei zu überwinden. Neben kleinlichen Schikanen, wie bei der Raumfrage für den vor¬ bereitenden Reichswirtschaftsrat, wird als gewichtigstes Argument gegen die praktische Durchführbarkeit einer berufsständischen Kammer ihre Unfähigkeit zur Behandlung reinpolitischer und kultureller Fragen zu beweisen versucht. Diese Beweisführung geht indessen fehl. Kein ernst denkender Vorkämpfer der Kammer der Arbeit will bestreiten, daß diese neben und zum Schutze ihrer Arbeit anderer staatlicher Faktoren

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.

Weitere Informationen:

Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur.

Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

Nachkorrektur erfolgte automatisch.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/177
Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337640/177>, abgerufen am 03.07.2024.