Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Drittes Vierteljahr.Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft der Gleichheit aller vor dem Gesetze, Diese zu erreichen war zweifellos eine alle In der weiteren historischen Entwicklung hat sich der Parlamentarismus Dieser Wiederaufbau kann bei dem Versagen der hierfür zuständigen gesetz¬ Wir stellen hiermit zwei Gedankenreihen nebeneinander: die parlamentarisch¬ Die parlamentarische Gedankenreihe gruppiert auch das Gebiet der Wirtschaft Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft der Gleichheit aller vor dem Gesetze, Diese zu erreichen war zweifellos eine alle In der weiteren historischen Entwicklung hat sich der Parlamentarismus Dieser Wiederaufbau kann bei dem Versagen der hierfür zuständigen gesetz¬ Wir stellen hiermit zwei Gedankenreihen nebeneinander: die parlamentarisch¬ Die parlamentarische Gedankenreihe gruppiert auch das Gebiet der Wirtschaft <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0176" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/337817"/> <fw type="header" place="top"> Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft</fw><lb/> <p xml:id="ID_646" prev="#ID_645"> der Gleichheit aller vor dem Gesetze, Diese zu erreichen war zweifellos eine alle<lb/> Staatsbürger gleichmäßig umfassende Instanz das richtige Mittel. Es erwies sich<lb/> indessen, daß diese fiktive Gleichheit vor dem Gesetz der praktischen wirtschaftlichen<lb/> Entwicklung gegenüber versagte und dem einzelnen nichts half. Die an diese Er¬<lb/> kenntnis anknüpfende kommunistische Bewegung handelte daher nur folgerichtig,<lb/> wenn sie die parlamentarische Demokratie als ein ungeeignetes Mittel zur wirt¬<lb/> schaftlichen Gleichstellung aller Staatsbürger bezeichnete, wobei dahingestellt bleiben<lb/> kann, ob diese Gleichheit überhaupt jemals zu verwirklichen ist.</p><lb/> <p xml:id="ID_647"> In der weiteren historischen Entwicklung hat sich der Parlamentarismus<lb/> — sehr zu seinem eigenen Schaden — nicht mehr auf diese Hauptaufgabe, die aus<lb/> dem Gebiet der Gesetzgebung lag, beschränkt, sondern sich auch der Regierung und Ver¬<lb/> waltung bemächtigt. Hierbei mußte er entweder, wie in England, zum Deckmantel<lb/> einer in der Regel vom Reichtum getragenen Minderheitsherrschaft werden, oder<lb/> seine mangelnde Eignung für die Lösung von Regierungs- und Verwaltungs¬<lb/> aufgaben offenbaren. Letzteres wurde in Deutschland und vielen anderen Staaten<lb/> des europäischen Festlandes um so deutlicher erkennbar, je inniger die Volkswirtschaft<lb/> mit der Wirtschaft der ganzen Welt in Verstrickung geriet. Zur sachlichen Be¬<lb/> urteilung so komplizierter Wirtschaftsverhältnisse waren die mit dem Austrag<lb/> sozialer Gegensätze und Parteilichkeiten überreich beschäftigten Parlamente schon<lb/> ihrer Zusammensetzung nach weder berufen, noch befähigt. In Deutschland erleben<lb/> wir nun das interessante Schauspiel, daß sonst einander heftig widerstreitende<lb/> politische Anschauungen den Parlamentarismus gleich scharf verurteilen, weil er nur<lb/> im Wege von Kompromissen votieren kann, was für den revolutionären Radikalis¬<lb/> mus ebenso unerträglich ist, wie für jeden praktischen Wiederaufbau. Nur die<lb/> parlamentarische Mitte, die beim Zustandekommen der Kompromisse den Ausschlag<lb/> gibt, sieht noch heute im Parlamentarismus den einzigen Weg zum Heil.</p><lb/> <p xml:id="ID_648"> Dieser Wiederaufbau kann bei dem Versagen der hierfür zuständigen gesetz¬<lb/> lichen Faktoren nur aus der Wirtschaft selbst von innen heraus erfolgen, wenn die<lb/> Vcrussstände diese Arbeit in eigene Hand nehmen. Man geht daher gewiß nicht<lb/> fehl, wenn man den Grundzug des berufsständischen Gedankens in der heutigen<lb/> Terminologie als „Selbstbestimmung der Berufsstände" bezeichnet. Voraussetzung<lb/> für diese Begriffsbildung war zunächst das Aufkommen eines lebendigen Berufs¬<lb/> standesbewußtseins, das durch den wirtschaftlichen Aufschwung in der Vorkriegszeit<lb/> seinen Anstoß erhielt und sich im gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Facharbeiter,<lb/> in der Schaffung von Landwirtschafts-, Handels- und Handwerkskammern u. a. in.<lb/> äußerte. Etwas grundsätzlich Neues vermochten alle diese Schöpfungen nur insoweit<lb/> zu bieten, als sie sich von dem Bestreben leiten ließen, nur der Weiterentwicklung<lb/> der produktiven Kräfte zu dienen und damit zu Sachverständigenkollegien zu werden.<lb/> Wollten sie lediglich zu einer neuen Form parlamentarischer Auseinandersetzung<lb/> werden, so wären sie verfehlt gewesen, denn das sachliche Gutachten kann seiner<lb/> Natur nach nicht vor dem Kompromiß der Parteien Halt machen.</p><lb/> <p xml:id="ID_649"> Wir stellen hiermit zwei Gedankenreihen nebeneinander: die parlamentarisch¬<lb/> horizontale und die berufsständisch-vertikale, und konstatieren die Unterschiede ihres<lb/> Wesens.</p><lb/> <p xml:id="ID_650" next="#ID_651"> Die parlamentarische Gedankenreihe gruppiert auch das Gebiet der Wirtschaft<lb/> nach ihrem abstrakten Vorbild, einem Parlament, in dem in der Regel zwei große</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0176]
Der berufsständische Gedanke und die Landwirtschaft
der Gleichheit aller vor dem Gesetze, Diese zu erreichen war zweifellos eine alle
Staatsbürger gleichmäßig umfassende Instanz das richtige Mittel. Es erwies sich
indessen, daß diese fiktive Gleichheit vor dem Gesetz der praktischen wirtschaftlichen
Entwicklung gegenüber versagte und dem einzelnen nichts half. Die an diese Er¬
kenntnis anknüpfende kommunistische Bewegung handelte daher nur folgerichtig,
wenn sie die parlamentarische Demokratie als ein ungeeignetes Mittel zur wirt¬
schaftlichen Gleichstellung aller Staatsbürger bezeichnete, wobei dahingestellt bleiben
kann, ob diese Gleichheit überhaupt jemals zu verwirklichen ist.
In der weiteren historischen Entwicklung hat sich der Parlamentarismus
— sehr zu seinem eigenen Schaden — nicht mehr auf diese Hauptaufgabe, die aus
dem Gebiet der Gesetzgebung lag, beschränkt, sondern sich auch der Regierung und Ver¬
waltung bemächtigt. Hierbei mußte er entweder, wie in England, zum Deckmantel
einer in der Regel vom Reichtum getragenen Minderheitsherrschaft werden, oder
seine mangelnde Eignung für die Lösung von Regierungs- und Verwaltungs¬
aufgaben offenbaren. Letzteres wurde in Deutschland und vielen anderen Staaten
des europäischen Festlandes um so deutlicher erkennbar, je inniger die Volkswirtschaft
mit der Wirtschaft der ganzen Welt in Verstrickung geriet. Zur sachlichen Be¬
urteilung so komplizierter Wirtschaftsverhältnisse waren die mit dem Austrag
sozialer Gegensätze und Parteilichkeiten überreich beschäftigten Parlamente schon
ihrer Zusammensetzung nach weder berufen, noch befähigt. In Deutschland erleben
wir nun das interessante Schauspiel, daß sonst einander heftig widerstreitende
politische Anschauungen den Parlamentarismus gleich scharf verurteilen, weil er nur
im Wege von Kompromissen votieren kann, was für den revolutionären Radikalis¬
mus ebenso unerträglich ist, wie für jeden praktischen Wiederaufbau. Nur die
parlamentarische Mitte, die beim Zustandekommen der Kompromisse den Ausschlag
gibt, sieht noch heute im Parlamentarismus den einzigen Weg zum Heil.
Dieser Wiederaufbau kann bei dem Versagen der hierfür zuständigen gesetz¬
lichen Faktoren nur aus der Wirtschaft selbst von innen heraus erfolgen, wenn die
Vcrussstände diese Arbeit in eigene Hand nehmen. Man geht daher gewiß nicht
fehl, wenn man den Grundzug des berufsständischen Gedankens in der heutigen
Terminologie als „Selbstbestimmung der Berufsstände" bezeichnet. Voraussetzung
für diese Begriffsbildung war zunächst das Aufkommen eines lebendigen Berufs¬
standesbewußtseins, das durch den wirtschaftlichen Aufschwung in der Vorkriegszeit
seinen Anstoß erhielt und sich im gewerkschaftlichen Zusammenschluß der Facharbeiter,
in der Schaffung von Landwirtschafts-, Handels- und Handwerkskammern u. a. in.
äußerte. Etwas grundsätzlich Neues vermochten alle diese Schöpfungen nur insoweit
zu bieten, als sie sich von dem Bestreben leiten ließen, nur der Weiterentwicklung
der produktiven Kräfte zu dienen und damit zu Sachverständigenkollegien zu werden.
Wollten sie lediglich zu einer neuen Form parlamentarischer Auseinandersetzung
werden, so wären sie verfehlt gewesen, denn das sachliche Gutachten kann seiner
Natur nach nicht vor dem Kompromiß der Parteien Halt machen.
Wir stellen hiermit zwei Gedankenreihen nebeneinander: die parlamentarisch¬
horizontale und die berufsständisch-vertikale, und konstatieren die Unterschiede ihres
Wesens.
Die parlamentarische Gedankenreihe gruppiert auch das Gebiet der Wirtschaft
nach ihrem abstrakten Vorbild, einem Parlament, in dem in der Regel zwei große
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