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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Friedensvertrag

den Ausschuß die Möglichkeit, die ganze deutsche Industrie durch Entblößung von
Materialien und Maschinen lahm zu legen. Wenn weiter von Frankreich auch
deutsche Arbeitsleistungen beim Wiederaufbau in Natur verlangt werden, so wird
von Deutschland zu fordern sein, daß die Leitung der Arbeiten, die von deutschen
Arbeitern erfolgt, auch durch deutsche Unternehmer geschieht; nur dann erscheint
eine wirklich zweckmäßige Ausnutzung der deutschen Arbeit gewährleistet. Wenn
weiter als unmittelbare Abichlagslieferung eine große Menge Vieh verlangt
wird, unter anderem 140 000 Milchkühe, so bedeutet das mit Rücksicht auf die
Ernährungslc-ge Deutschlands den Tod laufender Säuglinge.

Weiter sind durch den Friedensvertrag 10 Jahrs lang Kohlenliefe-
rungen an Belgien, Frankreich und Italien übernommen^), deren Gesamtbetrag
in den ersten 5 Jahren zwischen 39 Vs und 42 Millionen Tonnen betragen soll und in
den folgenden 5 Jahren noch bis 32 V2 Millionen Tonnen jährlich gehen kann.
Das sind völlig unausführbare Verpflichtungen. Es ist für 1Z20 bereits eine
Herabsetzung der Verpflichtung auf 20 Millionen Tonnen zugestanden; aber auch
das kann nicht geleistet werden. Bereits jetzt, wo nur geringere Lieferungen an
die Entente erfolgen, und wo Oberschlesien noch mitliefert, droht der Kohlen¬
mangel die ganze deutsche Industrie lahm zu legen. Der gute Wille Deutschlands
zur Erfüllung dieser Pflichten ergibt sich aus der im Februar unter großen Opfem
seitens der Regierung mit den Arbeitern vereinbarten Verlängerung der Arbeits¬
zeit durch llberschichten. Ganz schwere Ungerechtigkeiten bergen die Bestimmungen
über die Verrechnung der ausbedungenen deutschen Lieferungen. Für Kohlen,
die auf dem Landweg geliefert werden, soll gutgeschrieben werden der deutsche
Preis, der aber nicht höher sein darf, als der englische Preis frei Grube. Infolge
der anormal gesunkenen deutschen Valuta bedeutet der deutsche Preis für das
Ausland geradezu ein Geschenk. Die Weltmarktpreise in fremder Valuta sind
um ein Vielfaches höher, je nach dem wechselnden Valutastande beträgt der
Weltmarktsprcis das 10--20fache des deutschen Preises. Wenn diese Vor-
schrift nicht geändert wird, könnte Deutschland sich gezwungen sehen, auch den
Kostenpreis im Innern entsprechend auf das Vielfache des jetzt schon so hohen
Preises heraufzusetzen und dadurch eine neue Preisrevolution innerhalb der ganzen
deutschen Wirtschaft mit unabsehbaren Folgen heraufzubeschwören; während
Deutschland sich bei dem freien Export von Waren durch Valutazuschläge bei der
Ausfuhr helfen kann, muß es bei den Lieferungen auf Grund der PreiSvoi Schufte"
deS Friedensvertrages sich eine Ausplünderung kolossalen Umfanges gefallen lassen-
Ebenso liegt es bei den Kohledcrivaten und den chemischen Produkten, von welch
letzteren 50 Prozent des bei Friedenseintritt vorhandenen Vorrath und bis s"
25 Prozent der weiteren Erzeugung bis zum Jahre 1925 abzuliefern sind.'") Bei
der an die Inlandspreise anknüpfenden Preisberechnung ist die Mögt'clMt
eines so ungeheuren Zwiespalts der In- und Auslandspreise, wie er heute infolge
des deutschen Valutasturzes eingetreten ist, nicht berücksichtigt worden und konnte
nicht berücksichtigt werden. Die veränderten Verhältnisse verlangen dringend die
Abstellung der aus solchen Bestimmungen sich ergebenden unhaltbaren Lage. Die




") Teil VIII Art. V.
Teil VIII Art. VI.
Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Friedensvertrag

den Ausschuß die Möglichkeit, die ganze deutsche Industrie durch Entblößung von
Materialien und Maschinen lahm zu legen. Wenn weiter von Frankreich auch
deutsche Arbeitsleistungen beim Wiederaufbau in Natur verlangt werden, so wird
von Deutschland zu fordern sein, daß die Leitung der Arbeiten, die von deutschen
Arbeitern erfolgt, auch durch deutsche Unternehmer geschieht; nur dann erscheint
eine wirklich zweckmäßige Ausnutzung der deutschen Arbeit gewährleistet. Wenn
weiter als unmittelbare Abichlagslieferung eine große Menge Vieh verlangt
wird, unter anderem 140 000 Milchkühe, so bedeutet das mit Rücksicht auf die
Ernährungslc-ge Deutschlands den Tod laufender Säuglinge.

Weiter sind durch den Friedensvertrag 10 Jahrs lang Kohlenliefe-
rungen an Belgien, Frankreich und Italien übernommen^), deren Gesamtbetrag
in den ersten 5 Jahren zwischen 39 Vs und 42 Millionen Tonnen betragen soll und in
den folgenden 5 Jahren noch bis 32 V2 Millionen Tonnen jährlich gehen kann.
Das sind völlig unausführbare Verpflichtungen. Es ist für 1Z20 bereits eine
Herabsetzung der Verpflichtung auf 20 Millionen Tonnen zugestanden; aber auch
das kann nicht geleistet werden. Bereits jetzt, wo nur geringere Lieferungen an
die Entente erfolgen, und wo Oberschlesien noch mitliefert, droht der Kohlen¬
mangel die ganze deutsche Industrie lahm zu legen. Der gute Wille Deutschlands
zur Erfüllung dieser Pflichten ergibt sich aus der im Februar unter großen Opfem
seitens der Regierung mit den Arbeitern vereinbarten Verlängerung der Arbeits¬
zeit durch llberschichten. Ganz schwere Ungerechtigkeiten bergen die Bestimmungen
über die Verrechnung der ausbedungenen deutschen Lieferungen. Für Kohlen,
die auf dem Landweg geliefert werden, soll gutgeschrieben werden der deutsche
Preis, der aber nicht höher sein darf, als der englische Preis frei Grube. Infolge
der anormal gesunkenen deutschen Valuta bedeutet der deutsche Preis für das
Ausland geradezu ein Geschenk. Die Weltmarktpreise in fremder Valuta sind
um ein Vielfaches höher, je nach dem wechselnden Valutastande beträgt der
Weltmarktsprcis das 10—20fache des deutschen Preises. Wenn diese Vor-
schrift nicht geändert wird, könnte Deutschland sich gezwungen sehen, auch den
Kostenpreis im Innern entsprechend auf das Vielfache des jetzt schon so hohen
Preises heraufzusetzen und dadurch eine neue Preisrevolution innerhalb der ganzen
deutschen Wirtschaft mit unabsehbaren Folgen heraufzubeschwören; während
Deutschland sich bei dem freien Export von Waren durch Valutazuschläge bei der
Ausfuhr helfen kann, muß es bei den Lieferungen auf Grund der PreiSvoi Schufte»
deS Friedensvertrages sich eine Ausplünderung kolossalen Umfanges gefallen lassen-
Ebenso liegt es bei den Kohledcrivaten und den chemischen Produkten, von welch
letzteren 50 Prozent des bei Friedenseintritt vorhandenen Vorrath und bis s»
25 Prozent der weiteren Erzeugung bis zum Jahre 1925 abzuliefern sind.'") Bei
der an die Inlandspreise anknüpfenden Preisberechnung ist die Mögt'clMt
eines so ungeheuren Zwiespalts der In- und Auslandspreise, wie er heute infolge
des deutschen Valutasturzes eingetreten ist, nicht berücksichtigt worden und konnte
nicht berücksichtigt werden. Die veränderten Verhältnisse verlangen dringend die
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Teil VIII Art. VI.
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[0308] Die finanzielle Belastung Deutschlands durch den Friedensvertrag den Ausschuß die Möglichkeit, die ganze deutsche Industrie durch Entblößung von Materialien und Maschinen lahm zu legen. Wenn weiter von Frankreich auch deutsche Arbeitsleistungen beim Wiederaufbau in Natur verlangt werden, so wird von Deutschland zu fordern sein, daß die Leitung der Arbeiten, die von deutschen Arbeitern erfolgt, auch durch deutsche Unternehmer geschieht; nur dann erscheint eine wirklich zweckmäßige Ausnutzung der deutschen Arbeit gewährleistet. Wenn weiter als unmittelbare Abichlagslieferung eine große Menge Vieh verlangt wird, unter anderem 140 000 Milchkühe, so bedeutet das mit Rücksicht auf die Ernährungslc-ge Deutschlands den Tod laufender Säuglinge. Weiter sind durch den Friedensvertrag 10 Jahrs lang Kohlenliefe- rungen an Belgien, Frankreich und Italien übernommen^), deren Gesamtbetrag in den ersten 5 Jahren zwischen 39 Vs und 42 Millionen Tonnen betragen soll und in den folgenden 5 Jahren noch bis 32 V2 Millionen Tonnen jährlich gehen kann. Das sind völlig unausführbare Verpflichtungen. Es ist für 1Z20 bereits eine Herabsetzung der Verpflichtung auf 20 Millionen Tonnen zugestanden; aber auch das kann nicht geleistet werden. Bereits jetzt, wo nur geringere Lieferungen an die Entente erfolgen, und wo Oberschlesien noch mitliefert, droht der Kohlen¬ mangel die ganze deutsche Industrie lahm zu legen. Der gute Wille Deutschlands zur Erfüllung dieser Pflichten ergibt sich aus der im Februar unter großen Opfem seitens der Regierung mit den Arbeitern vereinbarten Verlängerung der Arbeits¬ zeit durch llberschichten. Ganz schwere Ungerechtigkeiten bergen die Bestimmungen über die Verrechnung der ausbedungenen deutschen Lieferungen. Für Kohlen, die auf dem Landweg geliefert werden, soll gutgeschrieben werden der deutsche Preis, der aber nicht höher sein darf, als der englische Preis frei Grube. Infolge der anormal gesunkenen deutschen Valuta bedeutet der deutsche Preis für das Ausland geradezu ein Geschenk. Die Weltmarktpreise in fremder Valuta sind um ein Vielfaches höher, je nach dem wechselnden Valutastande beträgt der Weltmarktsprcis das 10—20fache des deutschen Preises. Wenn diese Vor- schrift nicht geändert wird, könnte Deutschland sich gezwungen sehen, auch den Kostenpreis im Innern entsprechend auf das Vielfache des jetzt schon so hohen Preises heraufzusetzen und dadurch eine neue Preisrevolution innerhalb der ganzen deutschen Wirtschaft mit unabsehbaren Folgen heraufzubeschwören; während Deutschland sich bei dem freien Export von Waren durch Valutazuschläge bei der Ausfuhr helfen kann, muß es bei den Lieferungen auf Grund der PreiSvoi Schufte» deS Friedensvertrages sich eine Ausplünderung kolossalen Umfanges gefallen lassen- Ebenso liegt es bei den Kohledcrivaten und den chemischen Produkten, von welch letzteren 50 Prozent des bei Friedenseintritt vorhandenen Vorrath und bis s» 25 Prozent der weiteren Erzeugung bis zum Jahre 1925 abzuliefern sind.'") Bei der an die Inlandspreise anknüpfenden Preisberechnung ist die Mögt'clMt eines so ungeheuren Zwiespalts der In- und Auslandspreise, wie er heute infolge des deutschen Valutasturzes eingetreten ist, nicht berücksichtigt worden und konnte nicht berücksichtigt werden. Die veränderten Verhältnisse verlangen dringend die Abstellung der aus solchen Bestimmungen sich ergebenden unhaltbaren Lage. Die ») Teil VIII Art. V. Teil VIII Art. VI.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/308>, abgerufen am 26.08.2024.