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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Landes- und Neichssteuern in der deutschen Geschichte

nicht ganz erreicht, was im ursprünglichen Sinn der Reichsverfassung gelegen
und weis eben jetzt Bismarck in die Wirklichkeit umzusetzen gewünscht hatte. So
behielten die Matrikulurbeiiröge eine größere Bedeutung, als es im Hinblick ans
die guten Ergebnisse der indirekten Steuern (die weiterhin auch noch mehr aus¬
gebaut wurden) nötig gewesen wäre, überdies legte der Reichstag auf die Form
der Matrikularbeiiräge Gewicht, um seinen budgetrcchtlichen Einfluß uachheliig
z!,!r Geltung zu bringen.

Trotz dieser Schranken und trotzdem Bismarck nicht all die neuen Ein¬
nahmen dem Reich zugänglich machen konnte, die er ihm wünschte -- das Tabaks-
monopol lehnte der Reichstag ab --, darf der Steuerreform von 1879 zuerkannt
werden, daß sie eine neue und große Epoche in der Neichsgeschichle e-öffnet,
zumal wenn man die Stücke der Politik Bismarcks in Betracht zieht, die damit
in engerem oder weiteren Zusammenhang flehen und gleichzeitig oder wenig
später in Angriff genommen werden: der Schutz der nationalen Arbeit, die Sozial¬
politik, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die .Kolonialpolitik, die deutsche
Polenpolitik mit Ansässigmachung deutscher Bauern, die vermehrte und zuver¬
lässigere Sicherung des Reichs nach außen. Wirtschaftlich beginnt jetzt der Neu-
mertmuilisiuus, allgemein politisch das Neudeutschtum. ^) Und finanziell reichten
die neuen Einnahmen für die nächste Zeit aus; das Reich war vorerst gespeist.
Insofern war auch der unmittelbare Zweck der Rsichssteucneform erfüllt.

Im Lauf der Zeit erwies es sich jedoch als unumgänglich, dem Reich
weitere Einnahmen und zwar auch direkte Steuern zuzuweisen. Namentlich die
vermehrten Ausgaben für die Sicherheit des Vaterlands, für Heer und Flotte
nötigten dazu. 1904 wurde die Fmnckensteinsche Klausel aufgehoben. Die Über¬
weisungen an die Einzelstaaten erfuhren eine Einschränkung (1909 eine noch
stärkere). 1906 wurde die bisher einzelstaatliche Erbschaftssteuer Reichssteuer
(wobei den Einzelstaaten noch ein Anteil an ihrem Ertrag zugesprochen wurde).

1908--09 kam es aus Anlaß der von der Regierung geforderten Erweite¬
rung der Erbschaftssteuer zu leidenschaftlichen Kämpfen. Das Zentrum lehnte sie
ab, um den Reichskanzler v. Bülow wegen seiner Haltung am Schluß des
Jahres 1906 zu stürzen. Auch der größere Teil der Konservativen lehnte die
Erweiterung der Erbschaftssteuer ab, und so fiel sie denn.

Unter den Gründen, die der größere Teil der Konservativen für die Ab¬
lehnung anführte, konnte der nicht Platz finden, daß dem Reich nur die indirekten,
den Einzelstaaten alle direkten Steuern zustehen sollten. Denn abgesehen davon,
daß die ursprüngliche Absicht der Neichsregieruug nicht dahin gegangen war, so
war ja schou mit der Zuerkennung der (finanziell zwar noch nicht ertragreichen)
Erbschaftssteuer an das Reich im Jahr 1906 ein anderer Grundsatz anerkannt
worden. Belangreicher war die konservative Äußerung, man dürfe wohl dein
Landtag, nicht aber dem demokratischen Reichstag die Verfügung über die erweiterte
Erbschaftssteuer übertragen-, der Reichstag würde in solchen Dingen keine Grenzen
kennen. Wir vermögen solche Erwägungen nach den Beobachtungen, die wir bei den
Stenerverhandlungen der Nationalversammlung mit der Revolution gemacht haben,



") Vgl. M, H, Bochen. Neudeutschcr Gemeinsinn, Grenzboten vom 11. Februar 1920,
S. 186 ff.
Landes- und Neichssteuern in der deutschen Geschichte

nicht ganz erreicht, was im ursprünglichen Sinn der Reichsverfassung gelegen
und weis eben jetzt Bismarck in die Wirklichkeit umzusetzen gewünscht hatte. So
behielten die Matrikulurbeiiröge eine größere Bedeutung, als es im Hinblick ans
die guten Ergebnisse der indirekten Steuern (die weiterhin auch noch mehr aus¬
gebaut wurden) nötig gewesen wäre, überdies legte der Reichstag auf die Form
der Matrikularbeiiräge Gewicht, um seinen budgetrcchtlichen Einfluß uachheliig
z!,!r Geltung zu bringen.

Trotz dieser Schranken und trotzdem Bismarck nicht all die neuen Ein¬
nahmen dem Reich zugänglich machen konnte, die er ihm wünschte — das Tabaks-
monopol lehnte der Reichstag ab —, darf der Steuerreform von 1879 zuerkannt
werden, daß sie eine neue und große Epoche in der Neichsgeschichle e-öffnet,
zumal wenn man die Stücke der Politik Bismarcks in Betracht zieht, die damit
in engerem oder weiteren Zusammenhang flehen und gleichzeitig oder wenig
später in Angriff genommen werden: der Schutz der nationalen Arbeit, die Sozial¬
politik, die Verstaatlichung der Eisenbahnen, die .Kolonialpolitik, die deutsche
Polenpolitik mit Ansässigmachung deutscher Bauern, die vermehrte und zuver¬
lässigere Sicherung des Reichs nach außen. Wirtschaftlich beginnt jetzt der Neu-
mertmuilisiuus, allgemein politisch das Neudeutschtum. ^) Und finanziell reichten
die neuen Einnahmen für die nächste Zeit aus; das Reich war vorerst gespeist.
Insofern war auch der unmittelbare Zweck der Rsichssteucneform erfüllt.

Im Lauf der Zeit erwies es sich jedoch als unumgänglich, dem Reich
weitere Einnahmen und zwar auch direkte Steuern zuzuweisen. Namentlich die
vermehrten Ausgaben für die Sicherheit des Vaterlands, für Heer und Flotte
nötigten dazu. 1904 wurde die Fmnckensteinsche Klausel aufgehoben. Die Über¬
weisungen an die Einzelstaaten erfuhren eine Einschränkung (1909 eine noch
stärkere). 1906 wurde die bisher einzelstaatliche Erbschaftssteuer Reichssteuer
(wobei den Einzelstaaten noch ein Anteil an ihrem Ertrag zugesprochen wurde).

1908—09 kam es aus Anlaß der von der Regierung geforderten Erweite¬
rung der Erbschaftssteuer zu leidenschaftlichen Kämpfen. Das Zentrum lehnte sie
ab, um den Reichskanzler v. Bülow wegen seiner Haltung am Schluß des
Jahres 1906 zu stürzen. Auch der größere Teil der Konservativen lehnte die
Erweiterung der Erbschaftssteuer ab, und so fiel sie denn.

Unter den Gründen, die der größere Teil der Konservativen für die Ab¬
lehnung anführte, konnte der nicht Platz finden, daß dem Reich nur die indirekten,
den Einzelstaaten alle direkten Steuern zustehen sollten. Denn abgesehen davon,
daß die ursprüngliche Absicht der Neichsregieruug nicht dahin gegangen war, so
war ja schou mit der Zuerkennung der (finanziell zwar noch nicht ertragreichen)
Erbschaftssteuer an das Reich im Jahr 1906 ein anderer Grundsatz anerkannt
worden. Belangreicher war die konservative Äußerung, man dürfe wohl dein
Landtag, nicht aber dem demokratischen Reichstag die Verfügung über die erweiterte
Erbschaftssteuer übertragen-, der Reichstag würde in solchen Dingen keine Grenzen
kennen. Wir vermögen solche Erwägungen nach den Beobachtungen, die wir bei den
Stenerverhandlungen der Nationalversammlung mit der Revolution gemacht haben,



») Vgl. M, H, Bochen. Neudeutschcr Gemeinsinn, Grenzboten vom 11. Februar 1920,
S. 186 ff.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/268>, abgerufen am 20.10.2024.