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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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Maurice Barrüs und die Kriegsgefangenen

Herr Deputierter!

Mit lebhaftestem Interesse habe ich die Bemerkungen des Herrn Roland
Engerand und Ihre eigenen im "Echo ve Paris" vom 8. März gelesen. Er-
lauben Sie einem ehemaligen Kriegsgefangenen, sie zu ergänzen. Denn Ihr
Aufsatz verallgemeinert anscheinend zu Unrecht die Eindrücke eines einzelnen,
deren Richtigkeit ich nicht anzweifle, die aber trotzdem in krassen Widerspruch
zu meinen eigenen Erfahrungen und denen der überwältigenden Mehrheit
meiner Kameraden stehen.

Ich will nicht von der Verpflegung sprechen, die in den meisten Lagern,
Arbeitskommandos und Gefangenenkompagnien nicht genügte. Ich beschränke
mich darauf zu versichern, daß ich niemals die von Herrn Engerand angeführten
Rationen erhalten habe und daß mir niemals außer der Lagerverpflegung ein
Imbiß vom Unternehmer angeboten wurde. (Nur einmal, in Plcmchez-les-
Mines, bot mir ein französischer Dolmetscher ein Glas Bier an: er wurde
bestraft und abgesetzt. Auf demselben Kommando wurde mir freilich besondere
Verpflegung angeboten; aber es versteht sich von selbst, daß ein deutscher Unter¬
offizier auf derartige Vergünstigungen verzichtet, die man den Mitgefangenen
Mannschaften verweigert.) Die Zahl meiner in Marokko, in .Korsika, in Cantor.
in Orlöans, in den Lazaretten ihren Entbehrungen erlegenen Kameraden spricht
deutlich genug; möge doch der Kriegsgefangenendienst Ihres Kriegsministeriums
sie der Öffentlichkeit übergeben!

Ich spreche auch nicht von der Unterkunft. Es genügt, Sie darauf auf¬
merksam zu machen, daß 1916 die Verdun-Gefangenen in Souilly auf blankem
Boden unter freiem Himmel ohne Stroh und ohne Decken liegen mußten; und
daß noch 1919 in Cantor, in Hargicourt (Somme) und an anderen Orten
selbst mitten im Winter keine Baracken vorhanden waren.

Aber sprechen will ich von der Behandlung. Das ist die Kernfrage.
Denn die erlittene Behandlung erklärt die Gefühle der Kriegsgefangenen gegen
Ihr Land. So hören Sie: Diese Behandlung widersprach dem Völkerrecht und
den getroffenen Vereinbarungen; sie widersprach ebenso sehr den Gesetzen der
Menschlichkeit und der Gesittung.

Artikel 4 des Haager Abkommens zum Beispiel verlangt die Achtung
vor dem Privateigentum. Nun erbieten sich 90 Prozent der Gefangenen zum
Eide, daß sie unmittelbar nach der Gefangennahme ausgeplündert worden sind;
man stahl ihnen Uhren, Geld, Gegenstände aller Art, ohne daß die Offiziere
eingeschritten wären. Sogar im Inneren Frankreichs beschlagnahmte man
meine Wäsche (in La Lande), Gamaschen und Rucksäcke (Nomorantin, Ruelle
Romans), Geld (Erches, Guerbigny, Faverolles).

Artikel t> wurde während unserer ganzen Gefangenschaft verletzt und wird
es heute noch.

Dasselbe gilt für Artikel 6. Viele Gefangene -- beispielsweise die
Tausends, die Monate hinter der Verdun-Front verbracht haben -- wurden zu
Arbeiten gezwungen, die dieser Artikel verbietet. Kameraden, die, entsprechend
dem Abkommen und ihrer Soldatenpflicht, solche Arbeiten verweigerten, wurden
kriegsgerichtlich wegen Gehorsamsverweigerung bestrnft. Intellektuelle wurden
zu härtester Arbeit in den Häfen, Bergwerken. Steinbrüchen von Nonchamps


Maurice Barrüs und die Kriegsgefangenen

Herr Deputierter!

Mit lebhaftestem Interesse habe ich die Bemerkungen des Herrn Roland
Engerand und Ihre eigenen im „Echo ve Paris" vom 8. März gelesen. Er-
lauben Sie einem ehemaligen Kriegsgefangenen, sie zu ergänzen. Denn Ihr
Aufsatz verallgemeinert anscheinend zu Unrecht die Eindrücke eines einzelnen,
deren Richtigkeit ich nicht anzweifle, die aber trotzdem in krassen Widerspruch
zu meinen eigenen Erfahrungen und denen der überwältigenden Mehrheit
meiner Kameraden stehen.

Ich will nicht von der Verpflegung sprechen, die in den meisten Lagern,
Arbeitskommandos und Gefangenenkompagnien nicht genügte. Ich beschränke
mich darauf zu versichern, daß ich niemals die von Herrn Engerand angeführten
Rationen erhalten habe und daß mir niemals außer der Lagerverpflegung ein
Imbiß vom Unternehmer angeboten wurde. (Nur einmal, in Plcmchez-les-
Mines, bot mir ein französischer Dolmetscher ein Glas Bier an: er wurde
bestraft und abgesetzt. Auf demselben Kommando wurde mir freilich besondere
Verpflegung angeboten; aber es versteht sich von selbst, daß ein deutscher Unter¬
offizier auf derartige Vergünstigungen verzichtet, die man den Mitgefangenen
Mannschaften verweigert.) Die Zahl meiner in Marokko, in .Korsika, in Cantor.
in Orlöans, in den Lazaretten ihren Entbehrungen erlegenen Kameraden spricht
deutlich genug; möge doch der Kriegsgefangenendienst Ihres Kriegsministeriums
sie der Öffentlichkeit übergeben!

Ich spreche auch nicht von der Unterkunft. Es genügt, Sie darauf auf¬
merksam zu machen, daß 1916 die Verdun-Gefangenen in Souilly auf blankem
Boden unter freiem Himmel ohne Stroh und ohne Decken liegen mußten; und
daß noch 1919 in Cantor, in Hargicourt (Somme) und an anderen Orten
selbst mitten im Winter keine Baracken vorhanden waren.

Aber sprechen will ich von der Behandlung. Das ist die Kernfrage.
Denn die erlittene Behandlung erklärt die Gefühle der Kriegsgefangenen gegen
Ihr Land. So hören Sie: Diese Behandlung widersprach dem Völkerrecht und
den getroffenen Vereinbarungen; sie widersprach ebenso sehr den Gesetzen der
Menschlichkeit und der Gesittung.

Artikel 4 des Haager Abkommens zum Beispiel verlangt die Achtung
vor dem Privateigentum. Nun erbieten sich 90 Prozent der Gefangenen zum
Eide, daß sie unmittelbar nach der Gefangennahme ausgeplündert worden sind;
man stahl ihnen Uhren, Geld, Gegenstände aller Art, ohne daß die Offiziere
eingeschritten wären. Sogar im Inneren Frankreichs beschlagnahmte man
meine Wäsche (in La Lande), Gamaschen und Rucksäcke (Nomorantin, Ruelle
Romans), Geld (Erches, Guerbigny, Faverolles).

Artikel t> wurde während unserer ganzen Gefangenschaft verletzt und wird
es heute noch.

Dasselbe gilt für Artikel 6. Viele Gefangene — beispielsweise die
Tausends, die Monate hinter der Verdun-Front verbracht haben — wurden zu
Arbeiten gezwungen, die dieser Artikel verbietet. Kameraden, die, entsprechend
dem Abkommen und ihrer Soldatenpflicht, solche Arbeiten verweigerten, wurden
kriegsgerichtlich wegen Gehorsamsverweigerung bestrnft. Intellektuelle wurden
zu härtester Arbeit in den Häfen, Bergwerken. Steinbrüchen von Nonchamps


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[0198] Maurice Barrüs und die Kriegsgefangenen Herr Deputierter! Mit lebhaftestem Interesse habe ich die Bemerkungen des Herrn Roland Engerand und Ihre eigenen im „Echo ve Paris" vom 8. März gelesen. Er- lauben Sie einem ehemaligen Kriegsgefangenen, sie zu ergänzen. Denn Ihr Aufsatz verallgemeinert anscheinend zu Unrecht die Eindrücke eines einzelnen, deren Richtigkeit ich nicht anzweifle, die aber trotzdem in krassen Widerspruch zu meinen eigenen Erfahrungen und denen der überwältigenden Mehrheit meiner Kameraden stehen. Ich will nicht von der Verpflegung sprechen, die in den meisten Lagern, Arbeitskommandos und Gefangenenkompagnien nicht genügte. Ich beschränke mich darauf zu versichern, daß ich niemals die von Herrn Engerand angeführten Rationen erhalten habe und daß mir niemals außer der Lagerverpflegung ein Imbiß vom Unternehmer angeboten wurde. (Nur einmal, in Plcmchez-les- Mines, bot mir ein französischer Dolmetscher ein Glas Bier an: er wurde bestraft und abgesetzt. Auf demselben Kommando wurde mir freilich besondere Verpflegung angeboten; aber es versteht sich von selbst, daß ein deutscher Unter¬ offizier auf derartige Vergünstigungen verzichtet, die man den Mitgefangenen Mannschaften verweigert.) Die Zahl meiner in Marokko, in .Korsika, in Cantor. in Orlöans, in den Lazaretten ihren Entbehrungen erlegenen Kameraden spricht deutlich genug; möge doch der Kriegsgefangenendienst Ihres Kriegsministeriums sie der Öffentlichkeit übergeben! Ich spreche auch nicht von der Unterkunft. Es genügt, Sie darauf auf¬ merksam zu machen, daß 1916 die Verdun-Gefangenen in Souilly auf blankem Boden unter freiem Himmel ohne Stroh und ohne Decken liegen mußten; und daß noch 1919 in Cantor, in Hargicourt (Somme) und an anderen Orten selbst mitten im Winter keine Baracken vorhanden waren. Aber sprechen will ich von der Behandlung. Das ist die Kernfrage. Denn die erlittene Behandlung erklärt die Gefühle der Kriegsgefangenen gegen Ihr Land. So hören Sie: Diese Behandlung widersprach dem Völkerrecht und den getroffenen Vereinbarungen; sie widersprach ebenso sehr den Gesetzen der Menschlichkeit und der Gesittung. Artikel 4 des Haager Abkommens zum Beispiel verlangt die Achtung vor dem Privateigentum. Nun erbieten sich 90 Prozent der Gefangenen zum Eide, daß sie unmittelbar nach der Gefangennahme ausgeplündert worden sind; man stahl ihnen Uhren, Geld, Gegenstände aller Art, ohne daß die Offiziere eingeschritten wären. Sogar im Inneren Frankreichs beschlagnahmte man meine Wäsche (in La Lande), Gamaschen und Rucksäcke (Nomorantin, Ruelle Romans), Geld (Erches, Guerbigny, Faverolles). Artikel t> wurde während unserer ganzen Gefangenschaft verletzt und wird es heute noch. Dasselbe gilt für Artikel 6. Viele Gefangene — beispielsweise die Tausends, die Monate hinter der Verdun-Front verbracht haben — wurden zu Arbeiten gezwungen, die dieser Artikel verbietet. Kameraden, die, entsprechend dem Abkommen und ihrer Soldatenpflicht, solche Arbeiten verweigerten, wurden kriegsgerichtlich wegen Gehorsamsverweigerung bestrnft. Intellektuelle wurden zu härtester Arbeit in den Häfen, Bergwerken. Steinbrüchen von Nonchamps

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/198>, abgerufen am 25.08.2024.