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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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studentischer Stcmdcsgeist und Demagogonverfolgung

Umständen als Symptom dafür übersehen werden, wie die inneren Schwerpunkte
der politischen Kräfte bei uns sich mehr und mehr aus den bloß parlamentarisch
begründeten Parteigebilden herauslösen, um angezogen zu werden von berufs¬
ständischen Gefühlen und den Instinkten für organisch gegliederte Schichtung und
körperschaftliche Macht, die aus "Arbeitsgemeinschaft" hervorgeht.

In dein Augenblick, da diese Zeilen geschrieben werden, ist es noch nicht
ganz gewiß, ob der außerordentliche Studententag überhaupt zustande kommt.
Die Frage, ob er zustande kommt oder nicht, ist also einigermaßen entscheidend.
Weiterhin jedoch ist es entscheidend, ob der Studententag, falls er zusammentritt,
nun mit seiner Aufgabe, die eine geistig-kulturelle Einigung der bisher nur wirt¬
schaftlich geeinten Studentenschaft und somit produktive seelische Leistungen bezweckt,
auch wirklich fertig wird und wie er verläuft. Daneben und außerdem hätte aber
diese ungewöhnliche studentische Tagung über das innere Geschick ihrer eigenen
Zukunft und sogar über das bloße nackte Dasein der deutschen Studentenschaft
eine Entscheidung zu fällen. Die Lage ist so: es soll nicht nur offenbar werden,
ob die Studentenschaft eine Fähigkeit zu schaffenden Entwicklungen aufbringt,
sondern gleichsam noch vorher muß es sich zeigen, ob es bei uns überhaupt eine
Studentenschaft gibt, die den Mut zu sich selbst hat und die Kraft sich zu wehren.
Erst hiermit öffnet sich völlig jene innere Krisis, von der ich vorhin sprach. Diese
Krisis besteht nicht nur aus einer Probe auf organisatorische Festigkeit, sondern
sie ist eine Frage der ursprünglichsten Selbstbehauptung von schauerlicher Trag¬
weite. Denn ein gefährliches Attentat auf die Fortpflanzung der deutschen
Geistigkeit bereitet sich vor.

Der Gedanke der Selbstverwaltung ist der Grundgedanke aller jener
studentischen Organisationen, die mit der "Deutschen Studentenschaft" einen
zusammenfassenden Ausdruck bekamen. Im zweiten Teil meiner eingangs er¬
wähnten Arbeit hatte ich mich um den Nachweis bemüht, wie die eigentlichen
Träger dieser Selbstverwaltung die allgemeinen Studentenausschüsse (Asta) der
einzelnen Hochschulen sind. Nun hat sich das Bildungsministerium des Herrn
Hänisch über diese von selber entstandene Einrichtung hergemacht, um sie für die
preußischen Universitäten und Hochschulen behördlich zu regeln. Es gibt einen
ministeriellen Entwurf einer "Verordnung über die Bildung von Studentenschaften
an den Universitäten und Technischen Hochschulen". Seine 16 Paragraphen sind
sehr interessant.

Es ist nicht das Wesentliche, daß hiernach der Asta zu einem bloßen "Vor¬
stande" vereinfacht wird, dem unmittelbar die allgemeine "Studentenversammlung"
also eine Art ungegliederter Volksversammlung sämtlicher studierenden akademischen
Bürger, gegenübergestellt werden soll. Das Wesentliche ist es vielmehr, daß der
Entwurf des ministeriellen Erlasses die studentische Selbstverwaltung, die nach
8 2. Artikel a des Entwurfs "auf dem Gebiete allgemeiner sozialer Fürsorge für
die Studentenschaft" ausdrücklich anerkannt wird, in schlauer und berechnender
Weise wieder aufhebt, indem er in Z 6 "zur Unterstützung der Studentenschaft"
eben dieser Studentenschaft und ihrem Vorstande eine außerstudcntische Aufsichts¬
behörde in der Form eines besonderen "Verwaltungsrates" überordnet. Denn
dieser fünfgliedrige Verwaltungsrat würde nur zu zwei Mitgliedern aus Stu¬
denten, deren einer der Vorsitzende der Studentenschaft beziehungsweise des Vor-


studentischer Stcmdcsgeist und Demagogonverfolgung

Umständen als Symptom dafür übersehen werden, wie die inneren Schwerpunkte
der politischen Kräfte bei uns sich mehr und mehr aus den bloß parlamentarisch
begründeten Parteigebilden herauslösen, um angezogen zu werden von berufs¬
ständischen Gefühlen und den Instinkten für organisch gegliederte Schichtung und
körperschaftliche Macht, die aus „Arbeitsgemeinschaft" hervorgeht.

In dein Augenblick, da diese Zeilen geschrieben werden, ist es noch nicht
ganz gewiß, ob der außerordentliche Studententag überhaupt zustande kommt.
Die Frage, ob er zustande kommt oder nicht, ist also einigermaßen entscheidend.
Weiterhin jedoch ist es entscheidend, ob der Studententag, falls er zusammentritt,
nun mit seiner Aufgabe, die eine geistig-kulturelle Einigung der bisher nur wirt¬
schaftlich geeinten Studentenschaft und somit produktive seelische Leistungen bezweckt,
auch wirklich fertig wird und wie er verläuft. Daneben und außerdem hätte aber
diese ungewöhnliche studentische Tagung über das innere Geschick ihrer eigenen
Zukunft und sogar über das bloße nackte Dasein der deutschen Studentenschaft
eine Entscheidung zu fällen. Die Lage ist so: es soll nicht nur offenbar werden,
ob die Studentenschaft eine Fähigkeit zu schaffenden Entwicklungen aufbringt,
sondern gleichsam noch vorher muß es sich zeigen, ob es bei uns überhaupt eine
Studentenschaft gibt, die den Mut zu sich selbst hat und die Kraft sich zu wehren.
Erst hiermit öffnet sich völlig jene innere Krisis, von der ich vorhin sprach. Diese
Krisis besteht nicht nur aus einer Probe auf organisatorische Festigkeit, sondern
sie ist eine Frage der ursprünglichsten Selbstbehauptung von schauerlicher Trag¬
weite. Denn ein gefährliches Attentat auf die Fortpflanzung der deutschen
Geistigkeit bereitet sich vor.

Der Gedanke der Selbstverwaltung ist der Grundgedanke aller jener
studentischen Organisationen, die mit der „Deutschen Studentenschaft" einen
zusammenfassenden Ausdruck bekamen. Im zweiten Teil meiner eingangs er¬
wähnten Arbeit hatte ich mich um den Nachweis bemüht, wie die eigentlichen
Träger dieser Selbstverwaltung die allgemeinen Studentenausschüsse (Asta) der
einzelnen Hochschulen sind. Nun hat sich das Bildungsministerium des Herrn
Hänisch über diese von selber entstandene Einrichtung hergemacht, um sie für die
preußischen Universitäten und Hochschulen behördlich zu regeln. Es gibt einen
ministeriellen Entwurf einer „Verordnung über die Bildung von Studentenschaften
an den Universitäten und Technischen Hochschulen". Seine 16 Paragraphen sind
sehr interessant.

Es ist nicht das Wesentliche, daß hiernach der Asta zu einem bloßen „Vor¬
stande" vereinfacht wird, dem unmittelbar die allgemeine „Studentenversammlung"
also eine Art ungegliederter Volksversammlung sämtlicher studierenden akademischen
Bürger, gegenübergestellt werden soll. Das Wesentliche ist es vielmehr, daß der
Entwurf des ministeriellen Erlasses die studentische Selbstverwaltung, die nach
8 2. Artikel a des Entwurfs „auf dem Gebiete allgemeiner sozialer Fürsorge für
die Studentenschaft" ausdrücklich anerkannt wird, in schlauer und berechnender
Weise wieder aufhebt, indem er in Z 6 „zur Unterstützung der Studentenschaft"
eben dieser Studentenschaft und ihrem Vorstande eine außerstudcntische Aufsichts¬
behörde in der Form eines besonderen „Verwaltungsrates" überordnet. Denn
dieser fünfgliedrige Verwaltungsrat würde nur zu zwei Mitgliedern aus Stu¬
denten, deren einer der Vorsitzende der Studentenschaft beziehungsweise des Vor-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/158>, abgerufen am 22.07.2024.