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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr.

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beschäftigten Kassenarzt eine ungeheure mechanische Arbeit und Zeitverlust. Das
ganze Verhältnis zwischen Arzt und Kassenmitglied ist durch die Zwischen¬
schaltung der bürokratisch-fiskalischen Kasse entpersönlicht.

Die rein fiskalische Honorarpolitik der Kassen hat sich am klarsten während
und nach dem Kriege mit der steigenden Teuerung gezeigt. Von dem Führer des
Hauptverbandes deutscher Ortskrankenkassen Fräßdorf, der durch seine lang¬
jährige scharfmacherische rinterdrückungsvvlitik gegenüber den Ärzten einen kaum
wieder gut zu machenden Schaden in den Beziehungen zwischen Ärzten und Kassen
gestiftet hat, wurde die Parole ausgegeben, Erhöhungen des kassenärztlichen
Honorars nur bei Notlagen zuzugestehen. Die Notwendigkeit zeitgemäßer An¬
passung der Honorare wurde also geleugnet. In Berlin zum Beispiel zahlte die
Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin 1914 pro Jahr und Kopf ihrer Mit¬
glieder für lÄssenärztliche Behandlung 5 Mark 11 Prozent ihrer Einnahmen von
Mark Pro Mitglied. 191? war durch die Steigerung der Löhne der
Versicherten die Einnahme der Kasse pro Kopf anf 57,28 Mark gestiegen, der An¬
teil des unverändert gebliebenen kassenärztlichen Honorars auf 8,7 Prozent ge¬
sunken. 1918 hatte die Kasse pro Kopf 72,37 Mark Einnahmen, also gegen 1914
ein Mehr von 23,21 Mark. Hiervon wurde nun endlich trotz der vorgeschrittenen
Kriegsteueruug den Ärzten eine Teuerungszulage von 26 Prozent ^- 1,25 Mark
pro Jahr und Äassenmiiglied bewilligt; der Anteil des kassenärztlichen Honorars
s"ut trotzdem weiter auf 8,6 Prozent. Die Mehraufwendungen für die Gehälter
der Kassenbeamten betrugen zu gleicher Zeit 85 Prozent. Das Vermögen der
Kasse stieg in der gleichen Zeit von 11,48 Millionen im Jahre 1914 auf
5>.57 Millionen im Jahre 1918.

Durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 23. Dezember
1918 über die Sicherung der ärztlichen Versorgung bei den Krankenkassen, --
herausgegeben von dem damaligen Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes, späteren
Reichskanzler Bauer, vorher Vorsitzender der größten deutschen Krankenkasse --
wurde bei Verlängerung der 1913 (!) abgeschlossenen, mit Ende 1918 abgelaufenen
Verträge den Kassenärzten für das Jahr 1919 (!) nur eine Erhöhung des kassen¬
ärztlichen Honorars von 10 bis höchstens 33/" Prozent, im allgemeinen von
W Prozent als angemessen zugestanden. Als Vergleich sei unter anderem darauf
hingewiesen, daß von demselben Reichsarbeitsamt schon damals für die An¬
gestellten eine Erhöhung ihrer Gehälter um 150 bis 200 Prozent gegenüber der
Borkriegszeit als angemessen anerkannt wurde. Die Stellungnahme der Kassen
und namentlich der Leitungen ihrer großen Verbände den Ärzten gegenüber ent¬
spricht dem alten Unternehmerstandpunkt! denn sie sind bemüht, nicht nur die ärzt¬
liche Entlohnung möglichst niedrig zu halten, sondern bis vor kurzem auch die ärzt¬
lichen Organisationen nach Möglichkeit auszuschalten oder zu lähmen. Aus
beiden Gründen ist es für die Kassen von Nutzen, stets eine Reserve-Armee von
Ärzten zu erhalten, die nicht zur Kassenpraxis zugelassen sind, und ihre Führer
sehen die freie Arztwahl, das heißt die Zulassung aller dazu bereiten Arzte zur
Behandlung der Kassenmitglieder, selbst dort ungern, wo sie eingeführt und be¬
währt ist; sie besteht übrigens bereits bei über 50 Prozent der Kassen, ohne zu
ihrem immer wieder als unvermeidliche Folge hingestellten Bankerott geführt zu


beschäftigten Kassenarzt eine ungeheure mechanische Arbeit und Zeitverlust. Das
ganze Verhältnis zwischen Arzt und Kassenmitglied ist durch die Zwischen¬
schaltung der bürokratisch-fiskalischen Kasse entpersönlicht.

Die rein fiskalische Honorarpolitik der Kassen hat sich am klarsten während
und nach dem Kriege mit der steigenden Teuerung gezeigt. Von dem Führer des
Hauptverbandes deutscher Ortskrankenkassen Fräßdorf, der durch seine lang¬
jährige scharfmacherische rinterdrückungsvvlitik gegenüber den Ärzten einen kaum
wieder gut zu machenden Schaden in den Beziehungen zwischen Ärzten und Kassen
gestiftet hat, wurde die Parole ausgegeben, Erhöhungen des kassenärztlichen
Honorars nur bei Notlagen zuzugestehen. Die Notwendigkeit zeitgemäßer An¬
passung der Honorare wurde also geleugnet. In Berlin zum Beispiel zahlte die
Allgemeine Ortskrankenkasse der Stadt Berlin 1914 pro Jahr und Kopf ihrer Mit¬
glieder für lÄssenärztliche Behandlung 5 Mark 11 Prozent ihrer Einnahmen von
Mark Pro Mitglied. 191? war durch die Steigerung der Löhne der
Versicherten die Einnahme der Kasse pro Kopf anf 57,28 Mark gestiegen, der An¬
teil des unverändert gebliebenen kassenärztlichen Honorars auf 8,7 Prozent ge¬
sunken. 1918 hatte die Kasse pro Kopf 72,37 Mark Einnahmen, also gegen 1914
ein Mehr von 23,21 Mark. Hiervon wurde nun endlich trotz der vorgeschrittenen
Kriegsteueruug den Ärzten eine Teuerungszulage von 26 Prozent ^- 1,25 Mark
pro Jahr und Äassenmiiglied bewilligt; der Anteil des kassenärztlichen Honorars
s«ut trotzdem weiter auf 8,6 Prozent. Die Mehraufwendungen für die Gehälter
der Kassenbeamten betrugen zu gleicher Zeit 85 Prozent. Das Vermögen der
Kasse stieg in der gleichen Zeit von 11,48 Millionen im Jahre 1914 auf
5>.57 Millionen im Jahre 1918.

Durch die Verordnung des Rates der Volksbeauftragten vom 23. Dezember
1918 über die Sicherung der ärztlichen Versorgung bei den Krankenkassen, —
herausgegeben von dem damaligen Staatssekretär des Reichsarbeitsamtes, späteren
Reichskanzler Bauer, vorher Vorsitzender der größten deutschen Krankenkasse —
wurde bei Verlängerung der 1913 (!) abgeschlossenen, mit Ende 1918 abgelaufenen
Verträge den Kassenärzten für das Jahr 1919 (!) nur eine Erhöhung des kassen¬
ärztlichen Honorars von 10 bis höchstens 33/» Prozent, im allgemeinen von
W Prozent als angemessen zugestanden. Als Vergleich sei unter anderem darauf
hingewiesen, daß von demselben Reichsarbeitsamt schon damals für die An¬
gestellten eine Erhöhung ihrer Gehälter um 150 bis 200 Prozent gegenüber der
Borkriegszeit als angemessen anerkannt wurde. Die Stellungnahme der Kassen
und namentlich der Leitungen ihrer großen Verbände den Ärzten gegenüber ent¬
spricht dem alten Unternehmerstandpunkt! denn sie sind bemüht, nicht nur die ärzt¬
liche Entlohnung möglichst niedrig zu halten, sondern bis vor kurzem auch die ärzt¬
lichen Organisationen nach Möglichkeit auszuschalten oder zu lähmen. Aus
beiden Gründen ist es für die Kassen von Nutzen, stets eine Reserve-Armee von
Ärzten zu erhalten, die nicht zur Kassenpraxis zugelassen sind, und ihre Führer
sehen die freie Arztwahl, das heißt die Zulassung aller dazu bereiten Arzte zur
Behandlung der Kassenmitglieder, selbst dort ungern, wo sie eingeführt und be¬
währt ist; sie besteht übrigens bereits bei über 50 Prozent der Kassen, ohne zu
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_337236/141>, abgerufen am 03.07.2024.