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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.

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Neues zur Frage des U-Bootkrieges

Wirkungsbereich des großen Unterseebootes Habs sie gesprengt, da es kein Mittel
Zbe um ^ an der Ausfahrt aus ihren Höfen zu verhindern
Die ZÄunft würde vielleicht das Sperr- und M umwehen derart heb n. dW
man d s U-Bootes He:r werden könne. Nach sei
Unter den obwaltenden Verhältnissen wäre daher an d'e AMechwba t.eng .n^enge.i Blockade nicht mehr zu denken. .Sie wurt'e vom ^ ^leidendes Matz von angespanntester Tätigkeit und Wachsam^allem eine ungeheure Menge SchisfSmater.al verschlu.gen W i e^daß es also in erster Linie unsere U-Bootdrohn.'g "ewese. s . d.e Cng^d ^ve. anlaßt hat an stelle der Blockade die Sceiperre zu setzen, eme nuUtan c)
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habe Und diese Ausführungen sind für uns von großer Wlchny e. Wegnahme
durch Kapern g lune nicbt in Frage, weil d°S U-Boot one Pr.Sennar cha!
abgeben es.n e Ein Nnbranchbarmacken der Maschinen oder Schrauben our.e
wenig oder gar nichts nützen. Das Einbringen einer Pn e in den Heuuathafei.
schiebe für das U-Boot ebenfalls ans. Seine Beute wurde ihm bald genug
wieder abge age wcÄen. Nach allem sei es für U Boot un^Handelskrieg nach den Grundsätzen des anerkannten Volkerrech s führe . ^hin
bliebe nichts anderes übrig, als seine Prisen zu vsrsenk n Dab W^ des
Krieges sei Gewalt, sagt Filber. Mäßigung um Kriege bedeute Unvernunft

Die Frage, ob voui Unterseeboot verlangt werden könne. e,nen Warnung. -
schnsz abzufeuern, verneint der britische Gewährsmann. Es wurde sich van
selbt verraten und einem bewaffneten Handelsschiff Gelegenheit geben, sich zur
Wehr zu setzen. Ferner erkennt die Denkschrift an. daß es für ein Unterseeboot
außerordentlich schwierig sei. sich über die Herkunft und den Eharatter eines
Handelsschiffes durch das Sehrohr in überzeugen. Der Kommandant eines
U-Bootes würde im allgemeinen mit der Feststellung zufrieden sein daß er eine
fremde und nicht die eigene Flagge vor sich habe. In jedem Handelsschiff müsse
er zudem ein verdächtiges Fahrzeug erblicken, denn jeder Kauffahrer. der äußerlich
noch so unschuldig aussähe, könne in Wirklichkeit eines jener vielen Hüsskriegs-
schiffe sein, die zum Minenlegen bestimmt sind, Truppen an Bord enden oder
sonstigen militärischen Dienst versehen. Darf das U-Boot auftauchen, fragt sicher,um sich über das fremde Fahrzeug zu vergewissern? Die Antwort wird nein
lauten müssen, weil erstens einmal der Fremde schneller sein könnte und daher
in der Lage wäre, sich durch die Flucht zu entziehen, und weil zum andern dasleichtverletzliche U-Boot auch hier Gefahr liefe, von Waffengewalt bezwungen zu
werden. In dielen Lichte gesehen scheint dem englischen Admiral die Bewaffnungvon. Handelsschiffen eine unaliicklicbe Maßnahme zu sein; denn sie gäbe dem
U-Boot eine ausgezeichnete Entschuldigung, sofern eS einer solchen "berhaupbedürfe, bewaffnete Handelsschiffe ohne weiteres zu versenken. Dem U-Boot
stunde hierbei das Recht der Notwehr zur Seite.

^^^.soweit die dienstlichen Ausführungen Lord Fishers aus dem ^zahre 1914.D^e Antwort auf alle sich ergebenden Fragen fällt für ihn selbst dahin aus, bonem U-Boot, sofern es überhaupt gegen den Handel angesetzt wird, seine Prisenund Opfer versenken mu ' ^ " "

Es erübrigt sich, diesen Gedankengängen etwas hinzuzufügen Halten wir
uns noch einmal vor Augen, daß sie von einem Manne stammen, der eine lange
Reihe von Jahren führend in der englischen Politik und ausschlaggebend für
Manne- und Seemachtfragen gewesen ist. Wenn England während des Krieges
von den Fisherschen Lehren anscheinend abgerückt ist. so hat es heute Auffassungdarum noch lange nicht geändert. England weiß, daß man in der Politik Schau¬
spielern muß. Mit dem einförmigen Gesicht des Biedermanns, das der Deutsche
nur allzugern aufsetzt, kommt man nicht weit. Zu gegebener Stunde wird England


Neues zur Frage des U-Bootkrieges

Wirkungsbereich des großen Unterseebootes Habs sie gesprengt, da es kein Mittel
Zbe um ^ an der Ausfahrt aus ihren Höfen zu verhindern
Die ZÄunft würde vielleicht das Sperr- und M umwehen derart heb n. dW
man d s U-Bootes He:r werden könne. Nach sei
Unter den obwaltenden Verhältnissen wäre daher an d'e AMechwba t.eng .n^enge.i Blockade nicht mehr zu denken. .Sie wurt'e vom ^ ^leidendes Matz von angespanntester Tätigkeit und Wachsam^allem eine ungeheure Menge SchisfSmater.al verschlu.gen W i e^daß es also in erster Linie unsere U-Bootdrohn.'g »ewese. s . d.e Cng^d ^ve. anlaßt hat an stelle der Blockade die Sceiperre zu setzen, eme nuUtan c)
Matzn°sine! d^ vollen enstlich nicht anerkannt nur und demgemäß einen glatten
Völkerrechtbrunsbewn

^untder
Fluge.loie A'e!n Un!Ac?book i.n Kriegsfalle gegen ein H°nde f Ass ^lM en
habe Und diese Ausführungen sind für uns von großer Wlchny e. Wegnahme
durch Kapern g lune nicbt in Frage, weil d°S U-Boot one Pr.Sennar cha!
abgeben es.n e Ein Nnbranchbarmacken der Maschinen oder Schrauben our.e
wenig oder gar nichts nützen. Das Einbringen einer Pn e in den Heuuathafei.
schiebe für das U-Boot ebenfalls ans. Seine Beute wurde ihm bald genug
wieder abge age wcÄen. Nach allem sei es für U Boot un^Handelskrieg nach den Grundsätzen des anerkannten Volkerrech s führe . ^hin
bliebe nichts anderes übrig, als seine Prisen zu vsrsenk n Dab W^ des
Krieges sei Gewalt, sagt Filber. Mäßigung um Kriege bedeute Unvernunft

Die Frage, ob voui Unterseeboot verlangt werden könne. e,nen Warnung. -
schnsz abzufeuern, verneint der britische Gewährsmann. Es wurde sich van
selbt verraten und einem bewaffneten Handelsschiff Gelegenheit geben, sich zur
Wehr zu setzen. Ferner erkennt die Denkschrift an. daß es für ein Unterseeboot
außerordentlich schwierig sei. sich über die Herkunft und den Eharatter eines
Handelsschiffes durch das Sehrohr in überzeugen. Der Kommandant eines
U-Bootes würde im allgemeinen mit der Feststellung zufrieden sein daß er eine
fremde und nicht die eigene Flagge vor sich habe. In jedem Handelsschiff müsse
er zudem ein verdächtiges Fahrzeug erblicken, denn jeder Kauffahrer. der äußerlich
noch so unschuldig aussähe, könne in Wirklichkeit eines jener vielen Hüsskriegs-
schiffe sein, die zum Minenlegen bestimmt sind, Truppen an Bord enden oder
sonstigen militärischen Dienst versehen. Darf das U-Boot auftauchen, fragt sicher,um sich über das fremde Fahrzeug zu vergewissern? Die Antwort wird nein
lauten müssen, weil erstens einmal der Fremde schneller sein könnte und daher
in der Lage wäre, sich durch die Flucht zu entziehen, und weil zum andern dasleichtverletzliche U-Boot auch hier Gefahr liefe, von Waffengewalt bezwungen zu
werden. In dielen Lichte gesehen scheint dem englischen Admiral die Bewaffnungvon. Handelsschiffen eine unaliicklicbe Maßnahme zu sein; denn sie gäbe dem
U-Boot eine ausgezeichnete Entschuldigung, sofern eS einer solchen »berhaupbedürfe, bewaffnete Handelsschiffe ohne weiteres zu versenken. Dem U-Boot
stunde hierbei das Recht der Notwehr zur Seite.

^^^.soweit die dienstlichen Ausführungen Lord Fishers aus dem ^zahre 1914.D^e Antwort auf alle sich ergebenden Fragen fällt für ihn selbst dahin aus, bonem U-Boot, sofern es überhaupt gegen den Handel angesetzt wird, seine Prisenund Opfer versenken mu ' ^ " "

Es erübrigt sich, diesen Gedankengängen etwas hinzuzufügen Halten wir
uns noch einmal vor Augen, daß sie von einem Manne stammen, der eine lange
Reihe von Jahren führend in der englischen Politik und ausschlaggebend für
Manne- und Seemachtfragen gewesen ist. Wenn England während des Krieges
von den Fisherschen Lehren anscheinend abgerückt ist. so hat es heute Auffassungdarum noch lange nicht geändert. England weiß, daß man in der Politik Schau¬
spielern muß. Mit dem einförmigen Gesicht des Biedermanns, das der Deutsche
nur allzugern aufsetzt, kommt man nicht weit. Zu gegebener Stunde wird England


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[0061] Neues zur Frage des U-Bootkrieges Wirkungsbereich des großen Unterseebootes Habs sie gesprengt, da es kein Mittel Zbe um ^ an der Ausfahrt aus ihren Höfen zu verhindern Die ZÄunft würde vielleicht das Sperr- und M umwehen derart heb n. dW man d s U-Bootes He:r werden könne. Nach sei Unter den obwaltenden Verhältnissen wäre daher an d'e AMechwba t.eng .n^enge.i Blockade nicht mehr zu denken. .Sie wurt'e vom ^ ^leidendes Matz von angespanntester Tätigkeit und Wachsam^allem eine ungeheure Menge SchisfSmater.al verschlu.gen W i e^daß es also in erster Linie unsere U-Bootdrohn.'g »ewese. s . d.e Cng^d ^ve. anlaßt hat an stelle der Blockade die Sceiperre zu setzen, eme nuUtan c) Matzn°sine! d^ vollen enstlich nicht anerkannt nur und demgemäß einen glatten Völkerrechtbrunsbewn ^untder Fluge.loie A'e!n Un!Ac?book i.n Kriegsfalle gegen ein H°nde f Ass ^lM en habe Und diese Ausführungen sind für uns von großer Wlchny e. Wegnahme durch Kapern g lune nicbt in Frage, weil d°S U-Boot one Pr.Sennar cha! abgeben es.n e Ein Nnbranchbarmacken der Maschinen oder Schrauben our.e wenig oder gar nichts nützen. Das Einbringen einer Pn e in den Heuuathafei. schiebe für das U-Boot ebenfalls ans. Seine Beute wurde ihm bald genug wieder abge age wcÄen. Nach allem sei es für U Boot un^Handelskrieg nach den Grundsätzen des anerkannten Volkerrech s führe . ^hin bliebe nichts anderes übrig, als seine Prisen zu vsrsenk n Dab W^ des Krieges sei Gewalt, sagt Filber. Mäßigung um Kriege bedeute Unvernunft Die Frage, ob voui Unterseeboot verlangt werden könne. e,nen Warnung. - schnsz abzufeuern, verneint der britische Gewährsmann. Es wurde sich van selbt verraten und einem bewaffneten Handelsschiff Gelegenheit geben, sich zur Wehr zu setzen. Ferner erkennt die Denkschrift an. daß es für ein Unterseeboot außerordentlich schwierig sei. sich über die Herkunft und den Eharatter eines Handelsschiffes durch das Sehrohr in überzeugen. Der Kommandant eines U-Bootes würde im allgemeinen mit der Feststellung zufrieden sein daß er eine fremde und nicht die eigene Flagge vor sich habe. In jedem Handelsschiff müsse er zudem ein verdächtiges Fahrzeug erblicken, denn jeder Kauffahrer. der äußerlich noch so unschuldig aussähe, könne in Wirklichkeit eines jener vielen Hüsskriegs- schiffe sein, die zum Minenlegen bestimmt sind, Truppen an Bord enden oder sonstigen militärischen Dienst versehen. Darf das U-Boot auftauchen, fragt sicher,um sich über das fremde Fahrzeug zu vergewissern? Die Antwort wird nein lauten müssen, weil erstens einmal der Fremde schneller sein könnte und daher in der Lage wäre, sich durch die Flucht zu entziehen, und weil zum andern dasleichtverletzliche U-Boot auch hier Gefahr liefe, von Waffengewalt bezwungen zu werden. In dielen Lichte gesehen scheint dem englischen Admiral die Bewaffnungvon. Handelsschiffen eine unaliicklicbe Maßnahme zu sein; denn sie gäbe dem U-Boot eine ausgezeichnete Entschuldigung, sofern eS einer solchen »berhaupbedürfe, bewaffnete Handelsschiffe ohne weiteres zu versenken. Dem U-Boot stunde hierbei das Recht der Notwehr zur Seite. ^^^.soweit die dienstlichen Ausführungen Lord Fishers aus dem ^zahre 1914.D^e Antwort auf alle sich ergebenden Fragen fällt für ihn selbst dahin aus, bonem U-Boot, sofern es überhaupt gegen den Handel angesetzt wird, seine Prisenund Opfer versenken mu ' ^ " " Es erübrigt sich, diesen Gedankengängen etwas hinzuzufügen Halten wir uns noch einmal vor Augen, daß sie von einem Manne stammen, der eine lange Reihe von Jahren führend in der englischen Politik und ausschlaggebend für Manne- und Seemachtfragen gewesen ist. Wenn England während des Krieges von den Fisherschen Lehren anscheinend abgerückt ist. so hat es heute Auffassungdarum noch lange nicht geändert. England weiß, daß man in der Politik Schau¬ spielern muß. Mit dem einförmigen Gesicht des Biedermanns, das der Deutsche nur allzugern aufsetzt, kommt man nicht weit. Zu gegebener Stunde wird England

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_336844/61>, abgerufen am 28.07.2024.