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Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr.

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Reichssxiegel

Das Grundschulgesetz.

Ein Gesetz, an dem das wichtigste die Aus-
führungsbestimmungen sind, geht ohne Ausführungsbestimmungen in die Welt
hinaus, ja, ohne das Versprechen, in absehbarer Zeit Ausführungsbestimmungen
zu erhalten? Ganze 5 Paragraphen enthält es und eine lange Begründung,
die etwas krampfhaft betont, daß der Gesetzentwurf "den Beratungen der Reichs,
schulkonferenz nur insofern vorgreift, als es die Mindestdauer der Grundschule
festlegt". AIs wenn hier nicht der entscheidende Punkt wärel

Diesen Punkt aber muß man schulpolitisch verstehen: Eine Mermhnge
Zwangsschule, der die gesamte Jugend des Volkes unterworfen wird, hat gewiß
den sozialen Zweck, daß in ihr die verschiedenen Stände ohne jeden Unterschied
nebeneinander unterrichtet^ werden; die Hauptsache aber ist doch, daß sie die zetzt
bestehende höhere Schule mit neunjährigen Lehrgang unmöglich macht. Man
will nicht danach streben, die niederen Schulen an die Höhen anzugliedern, sondern
es soll umgekehrt werden -- so setzt es Heinrich Schulz, der Unterstaatssekretär
des Neichsminifteriums des Innern in seinem Buch") auseinander. Die Unmög¬
lichkeit des neunjährigen Kursus der höheren Schule aber ergibt sich ohne weiteres
aus den tatsächlichen Verhältnissen, wenn auch Schulz mit einer Schuldauer bis
zu 19 Jahren rechnet: es ist völlig ausgeschlossen, daß wir die Ausbildungszeit
noch weiter verlängern, als wir es bis jetzt getan haben. Im Gegenteil -- wir
werden danach streben müssen, sie zu verkürzen, und die Einheitsschule mit ihrer
Differenzierung arbeitet dem auch richtig verstanden vor. Wenn eme Siebung
M zehnten Jahr gründlich erfolgt, und wenn die Möglichkeiten der Abstoßung
Ungeeigneter von den höheren Schulen so zahlreich werden, daß der "Ballast
wirklich verschwindet, dann vermag allerdings die höhere Schule nut acht Jahren
auszukommen. >

^^".Indessen -- das ändert an der Tatsache nicht das mindeste, daß durch den
Gesetzentwurf die höhere Schule von der niederen aus bestimmt wird, und zwar
ehe die Reichsschulkonferenz sich darüber hat vernehmen lassen. Das sehr Be¬
denkliche dabei ist, daß es heilt noch nicht feststeht, ob denn die Einheitsschule
lere eben berührte Aufgabe lösen wird. Gesetzt, sie würde dazu nicht imstande
sein, was wäre die Folge? Augenscheinlich ein Sinken der von der höheren
Schule gestellten Ansprüche und damit ein Sinken der Leistungen ihrer Schüler,
W, letzten Endes ein Sinken unserer Bildung überhaupt. Damit aber wurden
sich die Verfechter der Einheitsschultheorie ins eigene Fleisch schneiden, denn
gerade sie versprechen sich ja eine Hebung der Bildung von ihrem System.

Die Hast, die höhere Schule vorerst zu zerschlagen, statt sie in allmählicher
Umformung mit einem neuen Prinzip zu erfüllen, äußert ich nun auch dann,
daß man zunächst einmal die Dauer der Grundschule und he selber als Zwang s°
chute festleat elle man Lehrplan. Lehrziel-und Unterrichtsbetrieb, von denen
doch bereits Ser ZI Act. nMr bestimmt hat. Allerdings ^dung von dem Arbeitsunterricht, der --besonders in den M
"AZ pädagogischen Rücksichten methodisch und räumlich" em°n hre ten Raum e u-
nebenen muß - aber wie er aussehen wird, darüber sagt oct r das Gesetz
noch die Begründung ein Sterbenswörtchen. Und dabei ist doch klar daß hier
der springende Punkt ist; denn wenn die künftige Grundschule etwa nur dieselbe
Methode und dieselben Ziel- wie die vier untersten Klassen der heutigen Vol s-
schule verfolgte, dann wäre vollends nicht zu verstehen, weshalb vier >zayre unter
allen Umständen für die Grundschule verlangt würden.

Nun hat der Groß-Verliner Lehrplancmsschuß neben allgemeinen Richt¬
linien für die ganze Grundschule einen Entwurf für das erste Jahr gemacht, der
Wohl im allgemeinen das darstellt, was wir von der Grundschule zu erwarten
haben. Er fordert einen Gesamtunterricht, der auf das schnell wechselnde >Mere,le
der Schüler eingestellt ist, also besser Gelegenheitsunterricht heißen sollte, fetter
fordert er freie Aussprache und ungezwungenes Erzählen, dann Beginn des ^,e,eus



') Die Schulreform der Sozialdemokratie. Schmidt u. Co. Berlin 1019.
Reichssxiegel

Das Grundschulgesetz.

Ein Gesetz, an dem das wichtigste die Aus-
führungsbestimmungen sind, geht ohne Ausführungsbestimmungen in die Welt
hinaus, ja, ohne das Versprechen, in absehbarer Zeit Ausführungsbestimmungen
zu erhalten? Ganze 5 Paragraphen enthält es und eine lange Begründung,
die etwas krampfhaft betont, daß der Gesetzentwurf „den Beratungen der Reichs,
schulkonferenz nur insofern vorgreift, als es die Mindestdauer der Grundschule
festlegt". AIs wenn hier nicht der entscheidende Punkt wärel

Diesen Punkt aber muß man schulpolitisch verstehen: Eine Mermhnge
Zwangsschule, der die gesamte Jugend des Volkes unterworfen wird, hat gewiß
den sozialen Zweck, daß in ihr die verschiedenen Stände ohne jeden Unterschied
nebeneinander unterrichtet^ werden; die Hauptsache aber ist doch, daß sie die zetzt
bestehende höhere Schule mit neunjährigen Lehrgang unmöglich macht. Man
will nicht danach streben, die niederen Schulen an die Höhen anzugliedern, sondern
es soll umgekehrt werden — so setzt es Heinrich Schulz, der Unterstaatssekretär
des Neichsminifteriums des Innern in seinem Buch») auseinander. Die Unmög¬
lichkeit des neunjährigen Kursus der höheren Schule aber ergibt sich ohne weiteres
aus den tatsächlichen Verhältnissen, wenn auch Schulz mit einer Schuldauer bis
zu 19 Jahren rechnet: es ist völlig ausgeschlossen, daß wir die Ausbildungszeit
noch weiter verlängern, als wir es bis jetzt getan haben. Im Gegenteil — wir
werden danach streben müssen, sie zu verkürzen, und die Einheitsschule mit ihrer
Differenzierung arbeitet dem auch richtig verstanden vor. Wenn eme Siebung
M zehnten Jahr gründlich erfolgt, und wenn die Möglichkeiten der Abstoßung
Ungeeigneter von den höheren Schulen so zahlreich werden, daß der „Ballast
wirklich verschwindet, dann vermag allerdings die höhere Schule nut acht Jahren
auszukommen. >

^^«.Indessen — das ändert an der Tatsache nicht das mindeste, daß durch den
Gesetzentwurf die höhere Schule von der niederen aus bestimmt wird, und zwar
ehe die Reichsschulkonferenz sich darüber hat vernehmen lassen. Das sehr Be¬
denkliche dabei ist, daß es heilt noch nicht feststeht, ob denn die Einheitsschule
lere eben berührte Aufgabe lösen wird. Gesetzt, sie würde dazu nicht imstande
sein, was wäre die Folge? Augenscheinlich ein Sinken der von der höheren
Schule gestellten Ansprüche und damit ein Sinken der Leistungen ihrer Schüler,
W, letzten Endes ein Sinken unserer Bildung überhaupt. Damit aber wurden
sich die Verfechter der Einheitsschultheorie ins eigene Fleisch schneiden, denn
gerade sie versprechen sich ja eine Hebung der Bildung von ihrem System.

Die Hast, die höhere Schule vorerst zu zerschlagen, statt sie in allmählicher
Umformung mit einem neuen Prinzip zu erfüllen, äußert ich nun auch dann,
daß man zunächst einmal die Dauer der Grundschule und he selber als Zwang s°
chute festleat elle man Lehrplan. Lehrziel-und Unterrichtsbetrieb, von denen
doch bereits Ser ZI Act. nMr bestimmt hat. Allerdings ^dung von dem Arbeitsunterricht, der --besonders in den M
«AZ pädagogischen Rücksichten methodisch und räumlich" em°n hre ten Raum e u-
nebenen muß - aber wie er aussehen wird, darüber sagt oct r das Gesetz
noch die Begründung ein Sterbenswörtchen. Und dabei ist doch klar daß hier
der springende Punkt ist; denn wenn die künftige Grundschule etwa nur dieselbe
Methode und dieselben Ziel- wie die vier untersten Klassen der heutigen Vol s-
schule verfolgte, dann wäre vollends nicht zu verstehen, weshalb vier >zayre unter
allen Umständen für die Grundschule verlangt würden.

Nun hat der Groß-Verliner Lehrplancmsschuß neben allgemeinen Richt¬
linien für die ganze Grundschule einen Entwurf für das erste Jahr gemacht, der
Wohl im allgemeinen das darstellt, was wir von der Grundschule zu erwarten
haben. Er fordert einen Gesamtunterricht, der auf das schnell wechselnde >Mere,le
der Schüler eingestellt ist, also besser Gelegenheitsunterricht heißen sollte, fetter
fordert er freie Aussprache und ungezwungenes Erzählen, dann Beginn des ^,e,eus



') Die Schulreform der Sozialdemokratie. Schmidt u. Co. Berlin 1019.
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[0315] Reichssxiegel Das Grundschulgesetz. Ein Gesetz, an dem das wichtigste die Aus- führungsbestimmungen sind, geht ohne Ausführungsbestimmungen in die Welt hinaus, ja, ohne das Versprechen, in absehbarer Zeit Ausführungsbestimmungen zu erhalten? Ganze 5 Paragraphen enthält es und eine lange Begründung, die etwas krampfhaft betont, daß der Gesetzentwurf „den Beratungen der Reichs, schulkonferenz nur insofern vorgreift, als es die Mindestdauer der Grundschule festlegt". AIs wenn hier nicht der entscheidende Punkt wärel Diesen Punkt aber muß man schulpolitisch verstehen: Eine Mermhnge Zwangsschule, der die gesamte Jugend des Volkes unterworfen wird, hat gewiß den sozialen Zweck, daß in ihr die verschiedenen Stände ohne jeden Unterschied nebeneinander unterrichtet^ werden; die Hauptsache aber ist doch, daß sie die zetzt bestehende höhere Schule mit neunjährigen Lehrgang unmöglich macht. Man will nicht danach streben, die niederen Schulen an die Höhen anzugliedern, sondern es soll umgekehrt werden — so setzt es Heinrich Schulz, der Unterstaatssekretär des Neichsminifteriums des Innern in seinem Buch») auseinander. Die Unmög¬ lichkeit des neunjährigen Kursus der höheren Schule aber ergibt sich ohne weiteres aus den tatsächlichen Verhältnissen, wenn auch Schulz mit einer Schuldauer bis zu 19 Jahren rechnet: es ist völlig ausgeschlossen, daß wir die Ausbildungszeit noch weiter verlängern, als wir es bis jetzt getan haben. Im Gegenteil — wir werden danach streben müssen, sie zu verkürzen, und die Einheitsschule mit ihrer Differenzierung arbeitet dem auch richtig verstanden vor. Wenn eme Siebung M zehnten Jahr gründlich erfolgt, und wenn die Möglichkeiten der Abstoßung Ungeeigneter von den höheren Schulen so zahlreich werden, daß der „Ballast wirklich verschwindet, dann vermag allerdings die höhere Schule nut acht Jahren auszukommen. > ^^«.Indessen — das ändert an der Tatsache nicht das mindeste, daß durch den Gesetzentwurf die höhere Schule von der niederen aus bestimmt wird, und zwar ehe die Reichsschulkonferenz sich darüber hat vernehmen lassen. Das sehr Be¬ denkliche dabei ist, daß es heilt noch nicht feststeht, ob denn die Einheitsschule lere eben berührte Aufgabe lösen wird. Gesetzt, sie würde dazu nicht imstande sein, was wäre die Folge? Augenscheinlich ein Sinken der von der höheren Schule gestellten Ansprüche und damit ein Sinken der Leistungen ihrer Schüler, W, letzten Endes ein Sinken unserer Bildung überhaupt. Damit aber wurden sich die Verfechter der Einheitsschultheorie ins eigene Fleisch schneiden, denn gerade sie versprechen sich ja eine Hebung der Bildung von ihrem System. Die Hast, die höhere Schule vorerst zu zerschlagen, statt sie in allmählicher Umformung mit einem neuen Prinzip zu erfüllen, äußert ich nun auch dann, daß man zunächst einmal die Dauer der Grundschule und he selber als Zwang s° chute festleat elle man Lehrplan. Lehrziel-und Unterrichtsbetrieb, von denen doch bereits Ser ZI Act. nMr bestimmt hat. Allerdings ^dung von dem Arbeitsunterricht, der --besonders in den M «AZ pädagogischen Rücksichten methodisch und räumlich" em°n hre ten Raum e u- nebenen muß - aber wie er aussehen wird, darüber sagt oct r das Gesetz noch die Begründung ein Sterbenswörtchen. Und dabei ist doch klar daß hier der springende Punkt ist; denn wenn die künftige Grundschule etwa nur dieselbe Methode und dieselben Ziel- wie die vier untersten Klassen der heutigen Vol s- schule verfolgte, dann wäre vollends nicht zu verstehen, weshalb vier >zayre unter allen Umständen für die Grundschule verlangt würden. Nun hat der Groß-Verliner Lehrplancmsschuß neben allgemeinen Richt¬ linien für die ganze Grundschule einen Entwurf für das erste Jahr gemacht, der Wohl im allgemeinen das darstellt, was wir von der Grundschule zu erwarten haben. Er fordert einen Gesamtunterricht, der auf das schnell wechselnde >Mere,le der Schüler eingestellt ist, also besser Gelegenheitsunterricht heißen sollte, fetter fordert er freie Aussprache und ungezwungenes Erzählen, dann Beginn des ^,e,eus ') Die Schulreform der Sozialdemokratie. Schmidt u. Co. Berlin 1019.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 79, 1920, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341911_336844/315>, abgerufen am 28.07.2024.