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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Inhalt: Pressestimmen: Der deutsch-Polnische Beamtenvertrag.


Pressestimmen



[Beginn Spaltensatz]

Der deutsch-polnische
Beamtenvertrag

Über die vorläufige Belassung deutscher
Beamter in den an Polen fallenden Gebieten
des Ostens ist der nachstehende Vertrug als
Ergebnis der Verhandlungen in Berlin zu¬
stande gekommen. Der Vertrag muß noch
ratifiziert werden:

Die deutsche Regierung und die polnische
Regierung, von dem Wunsche geleitet, in
den nach dem Friedensvertrag von Deutsch¬
land an Polen abzutretenden Gebieten einen
schroffen Wechsel in der Verwaltung und
Rechtspflege tunlichst zu vermeiden, sind
übereingekommen, Vereinbarungen über die
vorläufige Velassung der in den Abtretungs¬
gebieten tätigen deutschen Beamten in ihrer
bisherigen Amtstätigkeit zu treffen, und
haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevoll¬
mächtigten ernannt:

die deutsche Negierung:

den Direktor im Auswärtigen Amte, Wirk¬
lichen Geheimen Legationsrat, Herrn Ernst
von Simson und den Geheimen Regierungs-
rat im preußischen Ministerium des Innern,

Herrn Dr. Edgar Loehre;
die polnische Negierung:

den Unterstaatssekretär im Ministerrats¬
präsidium, Herrn Dr. Wladislaw von Wro-
, blowski.

[Spaltenumbruch]
Artikel 1.

Deutscherseits sind außer den bereits zu¬
gelassenen Vertrauenspersonen mit den
gleichen Befugnissen weitere Vertrauens¬
personen bei den Leitern der folgenden

Behörden zugelassen:
Oberpostdirektion in Bromberg,
Oberpostdirektion in Danzig,
Eisenbahndirektion in Bromberg,
Eisenbahndirektion in Danzig,
Wasserbauamt in Bromberg,
Wasserbauamt in Danzig,
Oberzolldirektion in Bromberg,
Oberzolldirektion in Danzig,
Hauptzollamt in Lissa,
Gestüt in Stargcirdt,
Gestüt in Marienwerder,
Schulabteilung bei der Regierung in Brom¬
berg,
Schulabteilung bei der Regierung in Danzig,
Provinzialschulkollegium in Danzig,
Schulabteilung bei der Negierung in Marien¬
werder,
Landratsamt in Kempen,
Landratsamt in Rawitsch,
LandratSamt in Lissa,
Landratsamt in Birnbaum.
Landratsamt in Wirsitz,
Landratsamt in Kolmar,
Regierung und Landratsamt in Mromberg,
RegierungShciuptkasse in Bromberg,
Landgericht in Bromberg,
Oberlandesgericht in Marienwerder,
Amtsgericht in Soltau,
Landgericht in Lissa,
[Ende Spaltensatz]

Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem
sie einander ihre Vollmachten mitgeteilt und
diese in guter und gehöriger Form befunden
haben, über folgende Bestimmungen geeinigt:


Mitteilungen34
Mitteilungen
d« ZeutMn »ollsriite Weis ab WMeulje«5


Inhalt: Pressestimmen: Der deutsch-Polnische Beamtenvertrag.


Pressestimmen



[Beginn Spaltensatz]

Der deutsch-polnische
Beamtenvertrag

Über die vorläufige Belassung deutscher
Beamter in den an Polen fallenden Gebieten
des Ostens ist der nachstehende Vertrug als
Ergebnis der Verhandlungen in Berlin zu¬
stande gekommen. Der Vertrag muß noch
ratifiziert werden:

Die deutsche Regierung und die polnische
Regierung, von dem Wunsche geleitet, in
den nach dem Friedensvertrag von Deutsch¬
land an Polen abzutretenden Gebieten einen
schroffen Wechsel in der Verwaltung und
Rechtspflege tunlichst zu vermeiden, sind
übereingekommen, Vereinbarungen über die
vorläufige Velassung der in den Abtretungs¬
gebieten tätigen deutschen Beamten in ihrer
bisherigen Amtstätigkeit zu treffen, und
haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevoll¬
mächtigten ernannt:

die deutsche Negierung:

den Direktor im Auswärtigen Amte, Wirk¬
lichen Geheimen Legationsrat, Herrn Ernst
von Simson und den Geheimen Regierungs-
rat im preußischen Ministerium des Innern,

Herrn Dr. Edgar Loehre;
die polnische Negierung:

den Unterstaatssekretär im Ministerrats¬
präsidium, Herrn Dr. Wladislaw von Wro-
, blowski.

[Spaltenumbruch]
Artikel 1.

Deutscherseits sind außer den bereits zu¬
gelassenen Vertrauenspersonen mit den
gleichen Befugnissen weitere Vertrauens¬
personen bei den Leitern der folgenden

Behörden zugelassen:
Oberpostdirektion in Bromberg,
Oberpostdirektion in Danzig,
Eisenbahndirektion in Bromberg,
Eisenbahndirektion in Danzig,
Wasserbauamt in Bromberg,
Wasserbauamt in Danzig,
Oberzolldirektion in Bromberg,
Oberzolldirektion in Danzig,
Hauptzollamt in Lissa,
Gestüt in Stargcirdt,
Gestüt in Marienwerder,
Schulabteilung bei der Regierung in Brom¬
berg,
Schulabteilung bei der Regierung in Danzig,
Provinzialschulkollegium in Danzig,
Schulabteilung bei der Negierung in Marien¬
werder,
Landratsamt in Kempen,
Landratsamt in Rawitsch,
LandratSamt in Lissa,
Landratsamt in Birnbaum.
Landratsamt in Wirsitz,
Landratsamt in Kolmar,
Regierung und Landratsamt in Mromberg,
RegierungShciuptkasse in Bromberg,
Landgericht in Bromberg,
Oberlandesgericht in Marienwerder,
Amtsgericht in Soltau,
Landgericht in Lissa,
[Ende Spaltensatz]

Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem
sie einander ihre Vollmachten mitgeteilt und
diese in guter und gehöriger Form befunden
haben, über folgende Bestimmungen geeinigt:


Mitteilungen34
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[0541] Mitteilungen d« ZeutMn »ollsriite Weis ab WMeulje«5 ^verantwortlich: Carl Georg Bruns Ur. 34Schrtftleitung: Bromberg, Weltzienplatz tu, Fernruf Ur. 32119. Nov. 1919 Inhalt: Pressestimmen: Der deutsch-Polnische Beamtenvertrag. Pressestimmen Der deutsch-polnische Beamtenvertrag Über die vorläufige Belassung deutscher Beamter in den an Polen fallenden Gebieten des Ostens ist der nachstehende Vertrug als Ergebnis der Verhandlungen in Berlin zu¬ stande gekommen. Der Vertrag muß noch ratifiziert werden: Die deutsche Regierung und die polnische Regierung, von dem Wunsche geleitet, in den nach dem Friedensvertrag von Deutsch¬ land an Polen abzutretenden Gebieten einen schroffen Wechsel in der Verwaltung und Rechtspflege tunlichst zu vermeiden, sind übereingekommen, Vereinbarungen über die vorläufige Velassung der in den Abtretungs¬ gebieten tätigen deutschen Beamten in ihrer bisherigen Amtstätigkeit zu treffen, und haben zu diesem Zwecke zu ihren Bevoll¬ mächtigten ernannt: die deutsche Negierung: den Direktor im Auswärtigen Amte, Wirk¬ lichen Geheimen Legationsrat, Herrn Ernst von Simson und den Geheimen Regierungs- rat im preußischen Ministerium des Innern, Herrn Dr. Edgar Loehre; die polnische Negierung: den Unterstaatssekretär im Ministerrats¬ präsidium, Herrn Dr. Wladislaw von Wro- , blowski. Artikel 1. Deutscherseits sind außer den bereits zu¬ gelassenen Vertrauenspersonen mit den gleichen Befugnissen weitere Vertrauens¬ personen bei den Leitern der folgenden Behörden zugelassen: Oberpostdirektion in Bromberg, Oberpostdirektion in Danzig, Eisenbahndirektion in Bromberg, Eisenbahndirektion in Danzig, Wasserbauamt in Bromberg, Wasserbauamt in Danzig, Oberzolldirektion in Bromberg, Oberzolldirektion in Danzig, Hauptzollamt in Lissa, Gestüt in Stargcirdt, Gestüt in Marienwerder, Schulabteilung bei der Regierung in Brom¬ berg, Schulabteilung bei der Regierung in Danzig, Provinzialschulkollegium in Danzig, Schulabteilung bei der Negierung in Marien¬ werder, Landratsamt in Kempen, Landratsamt in Rawitsch, LandratSamt in Lissa, Landratsamt in Birnbaum. Landratsamt in Wirsitz, Landratsamt in Kolmar, Regierung und Landratsamt in Mromberg, RegierungShciuptkasse in Bromberg, Landgericht in Bromberg, Oberlandesgericht in Marienwerder, Amtsgericht in Soltau, Landgericht in Lissa, Die Bevollmächtigten haben sich, nachdem sie einander ihre Vollmachten mitgeteilt und diese in guter und gehöriger Form befunden haben, über folgende Bestimmungen geeinigt: Mitteilungen34

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/541>, abgerufen am 15.01.2025.