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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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[Beginn Spaltensatz]

in Preußische Dienste zurückkehren. Durch
etwaigen Widerspruch polnischerseits oder
Obtion des Lehrers für Polen bleibt dieses
Beurlaubtenverhältnis, von Preußen aus ge¬
sehen, unberührt. Umzugskosten sowie
Schäden, die durch Liquidation oder auf
andere Weiss entstehen, werden vom Preu¬
ßischen Staate ersetzt. Diese Forderungen
müssen durch Ministerialerlatz oder Gesetz
festgelegt werden. Der Referent wies darauf
hin, daß der Allgemeine Deutsche Schulaus¬
schuß in Polen solche Forderungen auch schon
an das Preußische Kultusministerium gerichtet
hätte und daß der "Deutsche Lehrerverbanö
des westpreußischen Abtretungsgebietes" diese
Forderungen unterstützt hätte. -- Ferner
stellte der Referent Forderungen auf, die bei
den deutsch-Polnischen Verhandlungen durch¬
gesetzt werden sollen. -- Der Arbeitsausschutz
des Verbandes wurde beauftragt, beide
Forderungsgruppen an die zuständigen Stellen
weiterzuleiten.

Herr Lyzealdirektor Treue sprach sodann
zu Punkt 2 in einem ausführlichen Bortrage
über den Neuaufbau des deutschen Schul¬
wesens in Polen. Er legte seinen Aus¬
führungen das von dem "Allgemeinen
Deutschen Schulausschuß" aufgestellte Pro¬
gramm zugrunde. Die deutsche Bevölkerung
hat das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung.
Deshalb fordert sie die Selbstverwaltung des
gesamten deutschen Schulwesens. An dem
Aufbau, dem Ausbau und der späteren Arbeit
des deutschen Schulselbstverwaltungskörpers
soll die deutsche Lehrerschaft mitbestimmend
beteiligt sein. Das deutsche Schulwesen bleibt
aber in jedem Falle ein Teil des staatlichen
Gesamtschulwesens. Die oberste deutsche
Schulverwaltungsinstanz bildet eine deutsche
Abteilung im polnischen Ministerium des
Abtretungsgebietes. Der Staat hat den
deutschen Schulen gegenüber die gleiche ge-
setztliche Unterhaltungspflicht, wie sie für
polnische Schulen gilt. Die Anstellung der
deutschen Lehrkräfte wird nach den allgemeinen
staatlichen Regeln durch die oberste deutsche

[Spaltenumbruch]

Schulbehörde besorgt. Die deutschen Lehr¬
kräfte stehen aber zu dem Staate in dem
gleichen Anstellungsverhältnisse wie die Pol¬
nischen Lehrpersonen und genießen in jeder
Hinsicht mit diesen die gleichen Rechte. Die
Schulnufsicht wird durch bewährte deutsche
Lehrkräfte ausgeübt. Die polnische Sprache
ist in allen deutschen Schulen ordentliches
Lehrfach.

Der Schulselbstverwaltungskörper bildet
sich schon heute. Deshalb werden in Stadt
und Land deutsche Ortsschulausschüsse ge¬
gründet. Der Allgemeine Deutsche Schul¬
ausschuß ist die vorläufige Spitze der deut¬
schen Schulselbstverwaltung.

In der Sicherung der im Lande ver¬
bleibenden deutschen Lehrerschaft durch den
preußischen Staat hat er eine seiner Haupt¬
aufgaben erblickt und den jüngsten Sicherungs¬
erlaß des Herrn Ministers herbeigeführt.
Lehrerschaft und Bevökerung müssen einmütig
hinter dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬
schuß stehen und sein Schulprogramm zu ver¬
wirklichen trachten. Dieses will für die
deutschen Schulen aller Gattungen und die
deutschen Lehrkräfte einen sicheren Schutzwall
in dem deutschen Schulselbstverwaltungskörper
hinstellen. Wegen kleiner Sonderwünsche
und Eigenbestrebungen darf auch die Lehrer¬
schaft das große Ziel nicht aus den Augen
lassen. Die Lehrerverbände werden nach wie
vor die besonderen Forderungen der Lehrer¬
schaft zu vertreten haben.

Von der Versammlung wurden einige
Änderungen des Programms gefordert. Diese
wird der Arbeitsaus schütz schriftlich formulieren
und dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬
schuß in Polen überreichen.

Zu Punkt 3 berichtete Herr Lehrer Lüdeke
über die Bemühungen des Verbandes zur
Sicherung der Lehrer, die abwandern wollen-
Die Abwanderung ist grundsätzlich in das
freiwillige Ermessen der Lehrer gestellt und
die beschleunigte Unterbringung im Reiche ist
durch Ministerialerlatz gewährleistet.

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Verlag: "erlas der "renzboten B. in. t. H., Berlin SW 11, Tempelhofer User SS".
Druck: .Der ReioMote-, Berlin SW 11.
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in Preußische Dienste zurückkehren. Durch
etwaigen Widerspruch polnischerseits oder
Obtion des Lehrers für Polen bleibt dieses
Beurlaubtenverhältnis, von Preußen aus ge¬
sehen, unberührt. Umzugskosten sowie
Schäden, die durch Liquidation oder auf
andere Weiss entstehen, werden vom Preu¬
ßischen Staate ersetzt. Diese Forderungen
müssen durch Ministerialerlatz oder Gesetz
festgelegt werden. Der Referent wies darauf
hin, daß der Allgemeine Deutsche Schulaus¬
schuß in Polen solche Forderungen auch schon
an das Preußische Kultusministerium gerichtet
hätte und daß der „Deutsche Lehrerverbanö
des westpreußischen Abtretungsgebietes" diese
Forderungen unterstützt hätte. — Ferner
stellte der Referent Forderungen auf, die bei
den deutsch-Polnischen Verhandlungen durch¬
gesetzt werden sollen. — Der Arbeitsausschutz
des Verbandes wurde beauftragt, beide
Forderungsgruppen an die zuständigen Stellen
weiterzuleiten.

Herr Lyzealdirektor Treue sprach sodann
zu Punkt 2 in einem ausführlichen Bortrage
über den Neuaufbau des deutschen Schul¬
wesens in Polen. Er legte seinen Aus¬
führungen das von dem „Allgemeinen
Deutschen Schulausschuß" aufgestellte Pro¬
gramm zugrunde. Die deutsche Bevölkerung
hat das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung.
Deshalb fordert sie die Selbstverwaltung des
gesamten deutschen Schulwesens. An dem
Aufbau, dem Ausbau und der späteren Arbeit
des deutschen Schulselbstverwaltungskörpers
soll die deutsche Lehrerschaft mitbestimmend
beteiligt sein. Das deutsche Schulwesen bleibt
aber in jedem Falle ein Teil des staatlichen
Gesamtschulwesens. Die oberste deutsche
Schulverwaltungsinstanz bildet eine deutsche
Abteilung im polnischen Ministerium des
Abtretungsgebietes. Der Staat hat den
deutschen Schulen gegenüber die gleiche ge-
setztliche Unterhaltungspflicht, wie sie für
polnische Schulen gilt. Die Anstellung der
deutschen Lehrkräfte wird nach den allgemeinen
staatlichen Regeln durch die oberste deutsche

[Spaltenumbruch]

Schulbehörde besorgt. Die deutschen Lehr¬
kräfte stehen aber zu dem Staate in dem
gleichen Anstellungsverhältnisse wie die Pol¬
nischen Lehrpersonen und genießen in jeder
Hinsicht mit diesen die gleichen Rechte. Die
Schulnufsicht wird durch bewährte deutsche
Lehrkräfte ausgeübt. Die polnische Sprache
ist in allen deutschen Schulen ordentliches
Lehrfach.

Der Schulselbstverwaltungskörper bildet
sich schon heute. Deshalb werden in Stadt
und Land deutsche Ortsschulausschüsse ge¬
gründet. Der Allgemeine Deutsche Schul¬
ausschuß ist die vorläufige Spitze der deut¬
schen Schulselbstverwaltung.

In der Sicherung der im Lande ver¬
bleibenden deutschen Lehrerschaft durch den
preußischen Staat hat er eine seiner Haupt¬
aufgaben erblickt und den jüngsten Sicherungs¬
erlaß des Herrn Ministers herbeigeführt.
Lehrerschaft und Bevökerung müssen einmütig
hinter dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬
schuß stehen und sein Schulprogramm zu ver¬
wirklichen trachten. Dieses will für die
deutschen Schulen aller Gattungen und die
deutschen Lehrkräfte einen sicheren Schutzwall
in dem deutschen Schulselbstverwaltungskörper
hinstellen. Wegen kleiner Sonderwünsche
und Eigenbestrebungen darf auch die Lehrer¬
schaft das große Ziel nicht aus den Augen
lassen. Die Lehrerverbände werden nach wie
vor die besonderen Forderungen der Lehrer¬
schaft zu vertreten haben.

Von der Versammlung wurden einige
Änderungen des Programms gefordert. Diese
wird der Arbeitsaus schütz schriftlich formulieren
und dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬
schuß in Polen überreichen.

Zu Punkt 3 berichtete Herr Lehrer Lüdeke
über die Bemühungen des Verbandes zur
Sicherung der Lehrer, die abwandern wollen-
Die Abwanderung ist grundsätzlich in das
freiwillige Ermessen der Lehrer gestellt und
die beschleunigte Unterbringung im Reiche ist
durch Ministerialerlatz gewährleistet.

[Ende Spaltensatz]


Verlag: »erlas der «renzboten B. in. t. H., Berlin SW 11, Tempelhofer User SS».
Druck: .Der ReioMote-, Berlin SW 11.
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[0540] Kleine Mitteilungen in Preußische Dienste zurückkehren. Durch etwaigen Widerspruch polnischerseits oder Obtion des Lehrers für Polen bleibt dieses Beurlaubtenverhältnis, von Preußen aus ge¬ sehen, unberührt. Umzugskosten sowie Schäden, die durch Liquidation oder auf andere Weiss entstehen, werden vom Preu¬ ßischen Staate ersetzt. Diese Forderungen müssen durch Ministerialerlatz oder Gesetz festgelegt werden. Der Referent wies darauf hin, daß der Allgemeine Deutsche Schulaus¬ schuß in Polen solche Forderungen auch schon an das Preußische Kultusministerium gerichtet hätte und daß der „Deutsche Lehrerverbanö des westpreußischen Abtretungsgebietes" diese Forderungen unterstützt hätte. — Ferner stellte der Referent Forderungen auf, die bei den deutsch-Polnischen Verhandlungen durch¬ gesetzt werden sollen. — Der Arbeitsausschutz des Verbandes wurde beauftragt, beide Forderungsgruppen an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Herr Lyzealdirektor Treue sprach sodann zu Punkt 2 in einem ausführlichen Bortrage über den Neuaufbau des deutschen Schul¬ wesens in Polen. Er legte seinen Aus¬ führungen das von dem „Allgemeinen Deutschen Schulausschuß" aufgestellte Pro¬ gramm zugrunde. Die deutsche Bevölkerung hat das Recht auf kulturelle Selbstbestimmung. Deshalb fordert sie die Selbstverwaltung des gesamten deutschen Schulwesens. An dem Aufbau, dem Ausbau und der späteren Arbeit des deutschen Schulselbstverwaltungskörpers soll die deutsche Lehrerschaft mitbestimmend beteiligt sein. Das deutsche Schulwesen bleibt aber in jedem Falle ein Teil des staatlichen Gesamtschulwesens. Die oberste deutsche Schulverwaltungsinstanz bildet eine deutsche Abteilung im polnischen Ministerium des Abtretungsgebietes. Der Staat hat den deutschen Schulen gegenüber die gleiche ge- setztliche Unterhaltungspflicht, wie sie für polnische Schulen gilt. Die Anstellung der deutschen Lehrkräfte wird nach den allgemeinen staatlichen Regeln durch die oberste deutsche Schulbehörde besorgt. Die deutschen Lehr¬ kräfte stehen aber zu dem Staate in dem gleichen Anstellungsverhältnisse wie die Pol¬ nischen Lehrpersonen und genießen in jeder Hinsicht mit diesen die gleichen Rechte. Die Schulnufsicht wird durch bewährte deutsche Lehrkräfte ausgeübt. Die polnische Sprache ist in allen deutschen Schulen ordentliches Lehrfach. Der Schulselbstverwaltungskörper bildet sich schon heute. Deshalb werden in Stadt und Land deutsche Ortsschulausschüsse ge¬ gründet. Der Allgemeine Deutsche Schul¬ ausschuß ist die vorläufige Spitze der deut¬ schen Schulselbstverwaltung. In der Sicherung der im Lande ver¬ bleibenden deutschen Lehrerschaft durch den preußischen Staat hat er eine seiner Haupt¬ aufgaben erblickt und den jüngsten Sicherungs¬ erlaß des Herrn Ministers herbeigeführt. Lehrerschaft und Bevökerung müssen einmütig hinter dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬ schuß stehen und sein Schulprogramm zu ver¬ wirklichen trachten. Dieses will für die deutschen Schulen aller Gattungen und die deutschen Lehrkräfte einen sicheren Schutzwall in dem deutschen Schulselbstverwaltungskörper hinstellen. Wegen kleiner Sonderwünsche und Eigenbestrebungen darf auch die Lehrer¬ schaft das große Ziel nicht aus den Augen lassen. Die Lehrerverbände werden nach wie vor die besonderen Forderungen der Lehrer¬ schaft zu vertreten haben. Von der Versammlung wurden einige Änderungen des Programms gefordert. Diese wird der Arbeitsaus schütz schriftlich formulieren und dem Allgemeinen Deutschen Schulaus¬ schuß in Polen überreichen. Zu Punkt 3 berichtete Herr Lehrer Lüdeke über die Bemühungen des Verbandes zur Sicherung der Lehrer, die abwandern wollen- Die Abwanderung ist grundsätzlich in das freiwillige Ermessen der Lehrer gestellt und die beschleunigte Unterbringung im Reiche ist durch Ministerialerlatz gewährleistet. Verlag: »erlas der «renzboten B. in. t. H., Berlin SW 11, Tempelhofer User SS». Druck: .Der ReioMote-, Berlin SW 11.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/540>, abgerufen am 15.01.2025.