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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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für Attentate der preußischen Militaristen
gegen uns werden."

Ferner bringt der "Dziennik Bydgoski"
eine Warschauer Moldung, wonach Pilsudski
bei deiselben Gelegenheit erklärte, daß Polen
die Bolichewiki nicht zu fürchten brauche.
"Obwohl diese das Übergewicht haben, so
werden sie doch immer von den polnischen
Truppen geschlagen. Die Führer der Bolsche-
wiiten sind sehr minderwertig. Die Bezie¬
hungen zu den Deutschen können gut sein,
aber ti" deutsche Mililärparrei wird uns
immer Schwierigkeiten machen. Diese wird
besonders an d'r litauisch-russischen Grenze
hervonreten. P.'im rechnet in seiner großen
Not auf die Hilfe Frankreichs."

Ü"er die wirtschaftliche Lage äußerte sich
PilsuiM dahin, daß Polen vor allen Dingen
Trau-portmiliel brauche, deren Mangel eine
miliiciriiche und ökonomische Entwertung un¬
möglich niacbe. Schließlich gab der Stants-
ches der Hoffnung Ausdruck, welche er mit
dem ganzen Volke teilt, daß Frankreich als
seit langem mit P>>im verbundenes Land
Polen seine Hilfe werde angedeihen lassen.

"Ostdeutsche Rundschau" Ur. 235 vom
8. Oktober 1919.

Die Bezüae der Beamten in der Provinz
Posen.

Ein Erlaß des obersten polnischen
Volksrats hat die Bezüge .der polnischen
Beamten in der Provinz Posen geregelt.
Nach einer Erklärung des Ministers
Septa soll der Erlaß auch auf die Be¬
amten und Beamtinnen Anwendung fin¬
den, die der polnischen Sprache nicht
mächüg sind. Beamte, die schon Staats¬
oder Geineindeboamte waren, bevor sie
in Polnischen Staatsdienst oder in Kom-
mmMdienste in Polen treten, werden die
früheren Dienstjcchre für die Höhe ihrer
Bezüge angerechnet, grauen erhalten
dieselben Bezüge wie die Männer, und
sind Ehefrau und Ehemann Beamte, so
erhält jeder von ihnen daz volle Gehalt,
>vie es nach der betreffenden Klasse vor¬
gesehen ist. Verheirateten- und Kinder-
Zulage. Wohnungsgclv erhält die Ehefrau

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jedoch nicht. Die Beamten im Staat sind
in 15 Klassen eingeteilt.

Der 4. Klasse gehören an die Woje-
weden, Direktoren der Hochschulen, die
Präsidenten der höheren Landgerichte, die
Zoll- und Eisenbahnpräsidenten sowie die
Beamten in derselben Stelluna wie bei
den ander?" Verwaltungen. Beamte der
5. Klasse sind stellvertretende Präsiden¬
ten, Professoren der Hochschulen. Ober¬
staatsanwälte usw. In die 6. Klasse
fallen mit 10 000 Mark Gehalt die Leiter
der höheren Schulen, die Ersten Staats-
anwälte, die Oberregierungsräte, die
Bürgermeister in den Städten von 50-
bis 100 000 Einwohnern usw. Zur 7.
Klasse gehören mit 9000 M. Gehalt die
Regierungsräte, Richter. Postdirektoren,
Bürgermeister in Städten von 25- bis
50 000 Einwohnern. Alle die bisher ge¬
nannten Beamten erhalten zugleich 15
v. H. Teuerungszulage.

Die weiteren Klassen sind: 8. Klasse:
8000 M. Gehalti, (20 v. H. Teuerungs¬
zulage) die Assessoren, Hilfsrichter, Kreis-
schulmspektoren, Kreistierärzte, Seminar¬
lehrer. Rektoren von Bürgerschulen,
Oberförster, die zweiten Bürgermeister in
Städten von 20 000 bis 50 000 Einwoh¬
nern u. a.: 9. Klasse: 7000 M. Gehalt,
(20 v. H. Teuerungszulage) die Land¬
messer, Taubstummenlehrer. Kassenren-
danten. Bürgermeister in Städten von
10 000 bis 20 000 Einwohnern u. a.; 10.
Klasse 6000 M. Gehalt, (20 v. H.
Teuerungszulage) die Lehrer, Berwal-
tungssekrctäre, Zollkontrollöre, Postmei¬
ster n. a.; 11. Klasse 5000 M. Gehalt,
(30 v. H. Teuerungszulage) die Gesäng-
nisinspektoren, Obersteuereinnehmer,
Förster u. 12. Klasse 4000 M. Gehalt,
(30 v. H. Teuerungszulage) die Ge¬
richtsvollzieher, Streckenaufseher und
Oberwand-tmeister. Assistenten in den Ver¬
waltungen u. a.; 13. Klasse 3000 M. Ge¬
halt, (30 v. H. Teuerungszulage) die ge¬
prüften Unterbeamten, Lokomotivführer,
Zollaussehcr u. a.; 14. Klasse 2700 M.
Gehalt, (30 v. H. Teuerungszulage) die

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für Attentate der preußischen Militaristen
gegen uns werden."

Ferner bringt der „Dziennik Bydgoski"
eine Warschauer Moldung, wonach Pilsudski
bei deiselben Gelegenheit erklärte, daß Polen
die Bolichewiki nicht zu fürchten brauche.
„Obwohl diese das Übergewicht haben, so
werden sie doch immer von den polnischen
Truppen geschlagen. Die Führer der Bolsche-
wiiten sind sehr minderwertig. Die Bezie¬
hungen zu den Deutschen können gut sein,
aber ti« deutsche Mililärparrei wird uns
immer Schwierigkeiten machen. Diese wird
besonders an d'r litauisch-russischen Grenze
hervonreten. P.'im rechnet in seiner großen
Not auf die Hilfe Frankreichs."

Ü"er die wirtschaftliche Lage äußerte sich
PilsuiM dahin, daß Polen vor allen Dingen
Trau-portmiliel brauche, deren Mangel eine
miliiciriiche und ökonomische Entwertung un¬
möglich niacbe. Schließlich gab der Stants-
ches der Hoffnung Ausdruck, welche er mit
dem ganzen Volke teilt, daß Frankreich als
seit langem mit P>>im verbundenes Land
Polen seine Hilfe werde angedeihen lassen.

„Ostdeutsche Rundschau" Ur. 235 vom
8. Oktober 1919.

Die Bezüae der Beamten in der Provinz
Posen.

Ein Erlaß des obersten polnischen
Volksrats hat die Bezüge .der polnischen
Beamten in der Provinz Posen geregelt.
Nach einer Erklärung des Ministers
Septa soll der Erlaß auch auf die Be¬
amten und Beamtinnen Anwendung fin¬
den, die der polnischen Sprache nicht
mächüg sind. Beamte, die schon Staats¬
oder Geineindeboamte waren, bevor sie
in Polnischen Staatsdienst oder in Kom-
mmMdienste in Polen treten, werden die
früheren Dienstjcchre für die Höhe ihrer
Bezüge angerechnet, grauen erhalten
dieselben Bezüge wie die Männer, und
sind Ehefrau und Ehemann Beamte, so
erhält jeder von ihnen daz volle Gehalt,
>vie es nach der betreffenden Klasse vor¬
gesehen ist. Verheirateten- und Kinder-
Zulage. Wohnungsgclv erhält die Ehefrau

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jedoch nicht. Die Beamten im Staat sind
in 15 Klassen eingeteilt.

Der 4. Klasse gehören an die Woje-
weden, Direktoren der Hochschulen, die
Präsidenten der höheren Landgerichte, die
Zoll- und Eisenbahnpräsidenten sowie die
Beamten in derselben Stelluna wie bei
den ander?« Verwaltungen. Beamte der
5. Klasse sind stellvertretende Präsiden¬
ten, Professoren der Hochschulen. Ober¬
staatsanwälte usw. In die 6. Klasse
fallen mit 10 000 Mark Gehalt die Leiter
der höheren Schulen, die Ersten Staats-
anwälte, die Oberregierungsräte, die
Bürgermeister in den Städten von 50-
bis 100 000 Einwohnern usw. Zur 7.
Klasse gehören mit 9000 M. Gehalt die
Regierungsräte, Richter. Postdirektoren,
Bürgermeister in Städten von 25- bis
50 000 Einwohnern. Alle die bisher ge¬
nannten Beamten erhalten zugleich 15
v. H. Teuerungszulage.

Die weiteren Klassen sind: 8. Klasse:
8000 M. Gehalti, (20 v. H. Teuerungs¬
zulage) die Assessoren, Hilfsrichter, Kreis-
schulmspektoren, Kreistierärzte, Seminar¬
lehrer. Rektoren von Bürgerschulen,
Oberförster, die zweiten Bürgermeister in
Städten von 20 000 bis 50 000 Einwoh¬
nern u. a.: 9. Klasse: 7000 M. Gehalt,
(20 v. H. Teuerungszulage) die Land¬
messer, Taubstummenlehrer. Kassenren-
danten. Bürgermeister in Städten von
10 000 bis 20 000 Einwohnern u. a.; 10.
Klasse 6000 M. Gehalt, (20 v. H.
Teuerungszulage) die Lehrer, Berwal-
tungssekrctäre, Zollkontrollöre, Postmei¬
ster n. a.; 11. Klasse 5000 M. Gehalt,
(30 v. H. Teuerungszulage) die Gesäng-
nisinspektoren, Obersteuereinnehmer,
Förster u. 12. Klasse 4000 M. Gehalt,
(30 v. H. Teuerungszulage) die Ge¬
richtsvollzieher, Streckenaufseher und
Oberwand-tmeister. Assistenten in den Ver¬
waltungen u. a.; 13. Klasse 3000 M. Ge¬
halt, (30 v. H. Teuerungszulage) die ge¬
prüften Unterbeamten, Lokomotivführer,
Zollaussehcr u. a.; 14. Klasse 2700 M.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/531>, abgerufen am 15.01.2025.