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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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schiedenen Fragen und haben zahlreiche
Einzelheiten zum Gegenstand. Der ganze
Komplex der vielfach nicht leicht zu lösen¬
den Fragen muß zu einem einheitlichen
Vertrag zusammengefaßt werden, und es
ist daher nicht möglich, über Einzelheiten
zu berichten, aber so viel kann schon jetzt
gesagt werden, daß die Verhandlungen
,von allen Beteiligten mit dem Hüten
Willen gegenseitiger Verständigung ge¬
führt werden.

Die Verhandlungen zwischen Deutsch¬
land und Polen, die bekanntlich unter¬
brochen -waren, ober wieder ausgenommen
worden sind, betreffen u. a. die Lage der
Bevölkerung in den abzutretenden Gebie¬
ten. Wie wir von zuständiger Stelle
hören, nehmen sie einen im ganzen befrie¬
digenden Verlauf. Die Polen werden,
wie es scheint, die Bestimmungen des
Friedensvertrages über die Liquidierung
des mobilen und immobilem Vermögens
nicht vexatorisch auslegen. Wenn es zu
einer Liquidierung überhaupt kommt, so
wird sie nicht sofort eintreten, sondern es
wird eine bestimmte Frist gelassen wer¬
den. Die Bemühungen der Reichsregie¬
rung gehen darauf hin, daß Polen über¬
haupt auf die Liquidierungsparagraphen
verzichtet. Inwieweit Polen diesen Wün¬
schen entsprechen Wird, läßt sich zurzeit
noch nicht sagen.

Jedenfalls liegt nicht der geringste
Grund für ein fluchtartiges Verlassen der
obMtretenden Gebiete vor, und besonders
die Lehrer .und Beamten haben die
Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Wie schädlich das wirken würde, dafür nur
ein Beispiel: Nach den Abmachungen soll
für je 40 deutsche Kinder kein.es bestimm¬
ten Bezirkes eine deutsche Schule errich-
tet werden. Wenn die Familien das
Land verließen, würde diese Zahl nicht
mehr erreicht, und die deutschen Kinder
kämen auf polnische Schulen. Wie wir
weiter erfahren, .sind besondere Vergünsti¬
gungen für diejenigen vorgesehen, die zu
einer amtlichen Beleidigung .in die abzu¬
tretenden Gebiete berufen sind.

[Spaltenumbruch]

Reichsminister Hermann Müller hat
am Mittwoch in der Nationalversamm¬
lung über den Inhalt des nunmehr an¬
genommenen Gesetzes über den deutsch-
polnischen Vertrag .ausführlich berichtet.
Uns liegt jetzt der Wortlaut des Gesetzes
vor, aus dem uns die Hervorhebung der
Artikel 10 und 11 wesentlich erscheint. Die
Artikel lauten:

(Der ganze Vertrag ist in Ur. 29 der
Mitteilungen auf Seite 391 abgedruckt.)

Der amtlichen Kreisen nahestehende
"Kurjer Pozn." .veröffentlicht folgende
Mitteilungen:

In der Wirtschaftskommission ist ein
Übereinkommen dahin erzielt worden, daß
von Montag ab bis zum 1. April täglich
2S0 Waggons oberfchlesische Kohle an den
Teil der Provinz Posen abgegeben wer¬
den, der gegenwärtig von den Polen be¬
setzt ist und bei der Übergabe der abzu¬
tretenden Gebiete entsprechend erweitert
werden soll. Außerdem sollen bis zum
1. Januar 50 000 Tonnen Kohlen gelie-
fert werden, die hauptsächlich für Galizien
bestimmt sind. Im Austausch hierfür lie¬
fert Polen Kartoseln und Petroleum.

In der Kommission für Verwaltungs-
und Weamtenangelegenheiten kam eine
Einigung über die allgemeinen Grund¬
sätze des Provisoriums zustande, das bis
zum 31. Dezember gelten soll. Die deut¬
sche Regierung hat sich verpachtet, alle
Maßnahmen zu treffen, daß die deutschen
Beamten in den abgetretenen Gebieten
unter Anpassung an das polnische Staats¬
wesen weiterhin ihren Dienst tun. Aus¬
geschlossen hiervon sind die Oberpräsiden¬
ten, Regierungspräsidenten, Landräte und
besondere Beamtenkategorien, die von der
polnischen Regierung bezeichnet werden.
Diese Einigung hat sich noch nicht >zu
einem Vertrage verdichtet, doch der Ver¬
lauf der Verhandlungen berechtigt zu der
Hoffnung, daß der Abschluß des Vertrages
in den nächsten Tagen erfolgt. Wie der
"Kurjer" hervorhebt, handelt es sich hier¬
bei hauptfächlich um die Gebiete, die noch

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schiedenen Fragen und haben zahlreiche
Einzelheiten zum Gegenstand. Der ganze
Komplex der vielfach nicht leicht zu lösen¬
den Fragen muß zu einem einheitlichen
Vertrag zusammengefaßt werden, und es
ist daher nicht möglich, über Einzelheiten
zu berichten, aber so viel kann schon jetzt
gesagt werden, daß die Verhandlungen
,von allen Beteiligten mit dem Hüten
Willen gegenseitiger Verständigung ge¬
führt werden.

Die Verhandlungen zwischen Deutsch¬
land und Polen, die bekanntlich unter¬
brochen -waren, ober wieder ausgenommen
worden sind, betreffen u. a. die Lage der
Bevölkerung in den abzutretenden Gebie¬
ten. Wie wir von zuständiger Stelle
hören, nehmen sie einen im ganzen befrie¬
digenden Verlauf. Die Polen werden,
wie es scheint, die Bestimmungen des
Friedensvertrages über die Liquidierung
des mobilen und immobilem Vermögens
nicht vexatorisch auslegen. Wenn es zu
einer Liquidierung überhaupt kommt, so
wird sie nicht sofort eintreten, sondern es
wird eine bestimmte Frist gelassen wer¬
den. Die Bemühungen der Reichsregie¬
rung gehen darauf hin, daß Polen über¬
haupt auf die Liquidierungsparagraphen
verzichtet. Inwieweit Polen diesen Wün¬
schen entsprechen Wird, läßt sich zurzeit
noch nicht sagen.

Jedenfalls liegt nicht der geringste
Grund für ein fluchtartiges Verlassen der
obMtretenden Gebiete vor, und besonders
die Lehrer .und Beamten haben die
Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen.
Wie schädlich das wirken würde, dafür nur
ein Beispiel: Nach den Abmachungen soll
für je 40 deutsche Kinder kein.es bestimm¬
ten Bezirkes eine deutsche Schule errich-
tet werden. Wenn die Familien das
Land verließen, würde diese Zahl nicht
mehr erreicht, und die deutschen Kinder
kämen auf polnische Schulen. Wie wir
weiter erfahren, .sind besondere Vergünsti¬
gungen für diejenigen vorgesehen, die zu
einer amtlichen Beleidigung .in die abzu¬
tretenden Gebiete berufen sind.

[Spaltenumbruch]

Reichsminister Hermann Müller hat
am Mittwoch in der Nationalversamm¬
lung über den Inhalt des nunmehr an¬
genommenen Gesetzes über den deutsch-
polnischen Vertrag .ausführlich berichtet.
Uns liegt jetzt der Wortlaut des Gesetzes
vor, aus dem uns die Hervorhebung der
Artikel 10 und 11 wesentlich erscheint. Die
Artikel lauten:

(Der ganze Vertrag ist in Ur. 29 der
Mitteilungen auf Seite 391 abgedruckt.)

Der amtlichen Kreisen nahestehende
„Kurjer Pozn." .veröffentlicht folgende
Mitteilungen:

In der Wirtschaftskommission ist ein
Übereinkommen dahin erzielt worden, daß
von Montag ab bis zum 1. April täglich
2S0 Waggons oberfchlesische Kohle an den
Teil der Provinz Posen abgegeben wer¬
den, der gegenwärtig von den Polen be¬
setzt ist und bei der Übergabe der abzu¬
tretenden Gebiete entsprechend erweitert
werden soll. Außerdem sollen bis zum
1. Januar 50 000 Tonnen Kohlen gelie-
fert werden, die hauptsächlich für Galizien
bestimmt sind. Im Austausch hierfür lie¬
fert Polen Kartoseln und Petroleum.

In der Kommission für Verwaltungs-
und Weamtenangelegenheiten kam eine
Einigung über die allgemeinen Grund¬
sätze des Provisoriums zustande, das bis
zum 31. Dezember gelten soll. Die deut¬
sche Regierung hat sich verpachtet, alle
Maßnahmen zu treffen, daß die deutschen
Beamten in den abgetretenen Gebieten
unter Anpassung an das polnische Staats¬
wesen weiterhin ihren Dienst tun. Aus¬
geschlossen hiervon sind die Oberpräsiden¬
ten, Regierungspräsidenten, Landräte und
besondere Beamtenkategorien, die von der
polnischen Regierung bezeichnet werden.
Diese Einigung hat sich noch nicht >zu
einem Vertrage verdichtet, doch der Ver¬
lauf der Verhandlungen berechtigt zu der
Hoffnung, daß der Abschluß des Vertrages
in den nächsten Tagen erfolgt. Wie der
„Kurjer" hervorhebt, handelt es sich hier¬
bei hauptfächlich um die Gebiete, die noch

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[0529] Kleine Mitteilungen schiedenen Fragen und haben zahlreiche Einzelheiten zum Gegenstand. Der ganze Komplex der vielfach nicht leicht zu lösen¬ den Fragen muß zu einem einheitlichen Vertrag zusammengefaßt werden, und es ist daher nicht möglich, über Einzelheiten zu berichten, aber so viel kann schon jetzt gesagt werden, daß die Verhandlungen ,von allen Beteiligten mit dem Hüten Willen gegenseitiger Verständigung ge¬ führt werden. Die Verhandlungen zwischen Deutsch¬ land und Polen, die bekanntlich unter¬ brochen -waren, ober wieder ausgenommen worden sind, betreffen u. a. die Lage der Bevölkerung in den abzutretenden Gebie¬ ten. Wie wir von zuständiger Stelle hören, nehmen sie einen im ganzen befrie¬ digenden Verlauf. Die Polen werden, wie es scheint, die Bestimmungen des Friedensvertrages über die Liquidierung des mobilen und immobilem Vermögens nicht vexatorisch auslegen. Wenn es zu einer Liquidierung überhaupt kommt, so wird sie nicht sofort eintreten, sondern es wird eine bestimmte Frist gelassen wer¬ den. Die Bemühungen der Reichsregie¬ rung gehen darauf hin, daß Polen über¬ haupt auf die Liquidierungsparagraphen verzichtet. Inwieweit Polen diesen Wün¬ schen entsprechen Wird, läßt sich zurzeit noch nicht sagen. Jedenfalls liegt nicht der geringste Grund für ein fluchtartiges Verlassen der obMtretenden Gebiete vor, und besonders die Lehrer .und Beamten haben die Pflicht, mit gutem Beispiel voranzugehen. Wie schädlich das wirken würde, dafür nur ein Beispiel: Nach den Abmachungen soll für je 40 deutsche Kinder kein.es bestimm¬ ten Bezirkes eine deutsche Schule errich- tet werden. Wenn die Familien das Land verließen, würde diese Zahl nicht mehr erreicht, und die deutschen Kinder kämen auf polnische Schulen. Wie wir weiter erfahren, .sind besondere Vergünsti¬ gungen für diejenigen vorgesehen, die zu einer amtlichen Beleidigung .in die abzu¬ tretenden Gebiete berufen sind. Reichsminister Hermann Müller hat am Mittwoch in der Nationalversamm¬ lung über den Inhalt des nunmehr an¬ genommenen Gesetzes über den deutsch- polnischen Vertrag .ausführlich berichtet. Uns liegt jetzt der Wortlaut des Gesetzes vor, aus dem uns die Hervorhebung der Artikel 10 und 11 wesentlich erscheint. Die Artikel lauten: (Der ganze Vertrag ist in Ur. 29 der Mitteilungen auf Seite 391 abgedruckt.) Der amtlichen Kreisen nahestehende „Kurjer Pozn." .veröffentlicht folgende Mitteilungen: In der Wirtschaftskommission ist ein Übereinkommen dahin erzielt worden, daß von Montag ab bis zum 1. April täglich 2S0 Waggons oberfchlesische Kohle an den Teil der Provinz Posen abgegeben wer¬ den, der gegenwärtig von den Polen be¬ setzt ist und bei der Übergabe der abzu¬ tretenden Gebiete entsprechend erweitert werden soll. Außerdem sollen bis zum 1. Januar 50 000 Tonnen Kohlen gelie- fert werden, die hauptsächlich für Galizien bestimmt sind. Im Austausch hierfür lie¬ fert Polen Kartoseln und Petroleum. In der Kommission für Verwaltungs- und Weamtenangelegenheiten kam eine Einigung über die allgemeinen Grund¬ sätze des Provisoriums zustande, das bis zum 31. Dezember gelten soll. Die deut¬ sche Regierung hat sich verpachtet, alle Maßnahmen zu treffen, daß die deutschen Beamten in den abgetretenen Gebieten unter Anpassung an das polnische Staats¬ wesen weiterhin ihren Dienst tun. Aus¬ geschlossen hiervon sind die Oberpräsiden¬ ten, Regierungspräsidenten, Landräte und besondere Beamtenkategorien, die von der polnischen Regierung bezeichnet werden. Diese Einigung hat sich noch nicht >zu einem Vertrage verdichtet, doch der Ver¬ lauf der Verhandlungen berechtigt zu der Hoffnung, daß der Abschluß des Vertrages in den nächsten Tagen erfolgt. Wie der „Kurjer" hervorhebt, handelt es sich hier¬ bei hauptfächlich um die Gebiete, die noch

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/529>, abgerufen am 15.01.2025.