Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Pressestimmen [Beginn Spaltensatz] sich im reaktionären Deutschland besonders Sobald es sich um eine meritorische Be¬ Mit dem Schulwesen der deutschen Art. 7 garantiert den Deutschen den Art. 8 sichert den Deutschen dieselben Kosten mit freier Benutzung ihrer eigenen Art. 9 betrifft nur diejenigen Gebiete, Von diesen Gebieten, in den Städten Der erste der genannten Artikel bespricht 1. Die Deutschen außerhalb des früheren 2. Die Deutschen im Umfang de" 3. Lediglich in den Ortschaften und Wie sehen nun im Lichte dieser Be¬ Die Deutschen, die jetzt über eine Ver¬ 32
Pressestimmen [Beginn Spaltensatz] sich im reaktionären Deutschland besonders Sobald es sich um eine meritorische Be¬ Mit dem Schulwesen der deutschen Art. 7 garantiert den Deutschen den Art. 8 sichert den Deutschen dieselben Kosten mit freier Benutzung ihrer eigenen Art. 9 betrifft nur diejenigen Gebiete, Von diesen Gebieten, in den Städten Der erste der genannten Artikel bespricht 1. Die Deutschen außerhalb des früheren 2. Die Deutschen im Umfang de» 3. Lediglich in den Ortschaften und Wie sehen nun im Lichte dieser Be¬ Die Deutschen, die jetzt über eine Ver¬ 32
<TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0527" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336817"/> <fw type="header" place="top"> Pressestimmen</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_2693" prev="#ID_2692"> sich im reaktionären Deutschland besonders<lb/> deutlich zeigt. Die Anmaßung dieser selbst¬<lb/> herrlichen Vertretung der Deutschen in<lb/> Polen durch ein reaktionäres Grüppchen<lb/> müßte bei den Deutschen selbst eine richtige<lb/> Abfuhr erhalten.</p> <p xml:id="ID_2694"> Sobald es sich um eine meritorische Be¬<lb/> frachtung des deutschen Schulwesens in<lb/> Polen handelt, ist diese Angelegenheit<lb/> jetzt ausgezeichnet erleichtert worden und<lb/> zwar durch den Versailler Zusatzvertrag,<lb/> welcher den Schutz der deutschen Minderheit<lb/> in Polen bezweckt. Ohne denselben hätte<lb/> man in Sachen des Schulwesens zwei Rück¬<lb/> sichten ins Auge zu fassen gehabt: nämlich<lb/> die der Gerechtigkeit sowie die der Rechte<lb/> ber polnischen Minderheiten in Deutschland,<lb/> die immerhin ziemlich bedeutend sind, wenn<lb/> wir auch das Plebiszitgebiet an der West¬<lb/> grenze des Fürstentums und Westpreußens<lb/> außer acht lassen, das Deutschland zufällt,<lb/> ferner in Berlin und Westfalen, wo die<lb/> Polen jedenfalls nicht minder zahlreich sind<lb/> als die Deutschen in Polen. Praktische<lb/> Folgerungen aus den vorstehenden Daten<lb/> könnten verschiedenen Auslegungen be¬<lb/> gegnen. Jetzt umschreiben jedoch die ein¬<lb/> zelnen Postulate des Friedensvertrages die<lb/> Umrisse des deutschen Schulwesens genügend<lb/> deutlich. Angesichts dessen kann Polen nichts<lb/> weiter tun, als die Vorschriften dieses Ver¬<lb/> trages anzuwenden. Höchstens könnten die¬<lb/> selben erweitert werden und zwar nur in<lb/> dem Falle, wenn die Deutschen ihr Schul¬<lb/> wesen gegenüber den Polnischen Minderheiten<lb/> erweitern würden.</p> <p xml:id="ID_2695"> Mit dem Schulwesen der deutschen<lb/> Minderheiten beschäftigen sich Art. 7, 3 u. 9<lb/> des ersten Teiles des Zusatzvertrages.</p> <p xml:id="ID_2696"> Art. 7 garantiert den Deutschen den<lb/> freien Gebrauch ihrer eigenen Sprache in<lb/> Privat-, kommerziellen, religiösen und Presse¬<lb/> angelegenheiten, in Veröffentlichungen und<lb/> öffentlichen Versammlungen, sowie Er¬<lb/> leichterungen in Gerichten und Beibehaltung<lb/> der polnischen Amtssprache.</p> <p xml:id="ID_2697" next="#ID_2698"> Art. 8 sichert den Deutschen dieselben<lb/> Rechte, welche Polen bei der Gründung von<lb/> Wohltätigkeits-, religiösen und sozialen Ein¬<lb/> richtungen haben, ebenso bei Gründung von<lb/> Schulen und Erziehungsanstalten auf eigene</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_2698" prev="#ID_2697"> Kosten mit freier Benutzung ihrer eigenen<lb/> Sprache und Religion.</p> <p xml:id="ID_2699"> Art. 9 betrifft nur diejenigen Gebiete,<lb/> Welche Deutschland an Polen abgetreten hat.</p> <p xml:id="ID_2700"> Von diesen Gebieten, in den Städten<lb/> und Kreisen, wo eine große Anzahl Deutscher<lb/> wohnt, haben diese das Recht, Anfangs¬<lb/> schulen in deutscher Sprache zu gründen,<lb/> sowie den ihnen zugehörigen Anteil der für<lb/> Erziehung?- und Neligionszwecke ausge¬<lb/> gebenen Beträge zu erhallen.</p> <p xml:id="ID_2701"> Der erste der genannten Artikel bespricht<lb/> die Rechte der Deutschen bezüglich ihrer<lb/> Sprache, die anderen zwei beschäftigen sich<lb/> besonders mit dem Schulwesen.<lb/> I Das Schulwesen wird nach denselben<lb/> eingeteilt in drei Kategorien, oder besser, die<lb/> Deutschen in Polen werden bezüglich des<lb/> deutschen Schulwesens in folgende drei<lb/> Klassen eingeteilt:</p> <p xml:id="ID_2702"> 1. Die Deutschen außerhalb des früheren<lb/> Preußischen Teilgebiets haben nur das Recht<lb/> zu Privatschulen, sowie zum Religionsunter¬<lb/> richt in ihrer eigenen Sprache in den staat¬<lb/> lichen Schulen.</p> <p xml:id="ID_2703"> 2. Die Deutschen im Umfang de»<lb/> früheren preußischen Teilgebietes haben die¬<lb/> selben Rechte in denjenigen Gegenden, wo<lb/> sie in der Minderzahl sind.</p> <p xml:id="ID_2704"> 3. Lediglich in den Ortschaften und<lb/> Kreisen, wo eine bedeutende Überzahl<lb/> Deutscher vorhanden ist — und zwar bezieht<lb/> sich das auf das frühere preußische Teil¬<lb/> gebiet —, haben die Deutschen daS Recht,<lb/> Anfangsschulen zu gründen.</p> <p xml:id="ID_2705"> Wie sehen nun im Lichte dieser Be¬<lb/> stimmungen die Forderungen des Brom-<lb/> berger Schulausschusses aus? Es sind dies<lb/> arrogante Anmaßungen, die von einer Uni¬<lb/> versität träumen. Wo die deutschen Rechte<lb/> gerade nur zu einem Ansangsschulwesen<lb/> reichen, die von einer Schulautonomie<lb/> träumen, wovon im Vertrage gar keine<lb/> Rede ist.</p> <p xml:id="ID_2706" next="#ID_2707"> Die Deutschen, die jetzt über eine Ver¬<lb/> folgung von polnischer Seite klagen, haben<lb/> mehr als ihnen der Friedensvertrag zu¬<lb/> erkennt In Posen z. B. existiert ein<lb/> humanistisches und Realgymnasium mit<lb/> deutscher Vortragssprache. Es existiert auch<lb/> die Absicht, deutsche Vorträge in einigen<lb/> *</p> <cb type="end"/><lb/> <fw type="sig" place="bottom"> 32</fw><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0527]
Pressestimmen
sich im reaktionären Deutschland besonders
deutlich zeigt. Die Anmaßung dieser selbst¬
herrlichen Vertretung der Deutschen in
Polen durch ein reaktionäres Grüppchen
müßte bei den Deutschen selbst eine richtige
Abfuhr erhalten.
Sobald es sich um eine meritorische Be¬
frachtung des deutschen Schulwesens in
Polen handelt, ist diese Angelegenheit
jetzt ausgezeichnet erleichtert worden und
zwar durch den Versailler Zusatzvertrag,
welcher den Schutz der deutschen Minderheit
in Polen bezweckt. Ohne denselben hätte
man in Sachen des Schulwesens zwei Rück¬
sichten ins Auge zu fassen gehabt: nämlich
die der Gerechtigkeit sowie die der Rechte
ber polnischen Minderheiten in Deutschland,
die immerhin ziemlich bedeutend sind, wenn
wir auch das Plebiszitgebiet an der West¬
grenze des Fürstentums und Westpreußens
außer acht lassen, das Deutschland zufällt,
ferner in Berlin und Westfalen, wo die
Polen jedenfalls nicht minder zahlreich sind
als die Deutschen in Polen. Praktische
Folgerungen aus den vorstehenden Daten
könnten verschiedenen Auslegungen be¬
gegnen. Jetzt umschreiben jedoch die ein¬
zelnen Postulate des Friedensvertrages die
Umrisse des deutschen Schulwesens genügend
deutlich. Angesichts dessen kann Polen nichts
weiter tun, als die Vorschriften dieses Ver¬
trages anzuwenden. Höchstens könnten die¬
selben erweitert werden und zwar nur in
dem Falle, wenn die Deutschen ihr Schul¬
wesen gegenüber den Polnischen Minderheiten
erweitern würden.
Mit dem Schulwesen der deutschen
Minderheiten beschäftigen sich Art. 7, 3 u. 9
des ersten Teiles des Zusatzvertrages.
Art. 7 garantiert den Deutschen den
freien Gebrauch ihrer eigenen Sprache in
Privat-, kommerziellen, religiösen und Presse¬
angelegenheiten, in Veröffentlichungen und
öffentlichen Versammlungen, sowie Er¬
leichterungen in Gerichten und Beibehaltung
der polnischen Amtssprache.
Art. 8 sichert den Deutschen dieselben
Rechte, welche Polen bei der Gründung von
Wohltätigkeits-, religiösen und sozialen Ein¬
richtungen haben, ebenso bei Gründung von
Schulen und Erziehungsanstalten auf eigene
Kosten mit freier Benutzung ihrer eigenen
Sprache und Religion.
Art. 9 betrifft nur diejenigen Gebiete,
Welche Deutschland an Polen abgetreten hat.
Von diesen Gebieten, in den Städten
und Kreisen, wo eine große Anzahl Deutscher
wohnt, haben diese das Recht, Anfangs¬
schulen in deutscher Sprache zu gründen,
sowie den ihnen zugehörigen Anteil der für
Erziehung?- und Neligionszwecke ausge¬
gebenen Beträge zu erhallen.
Der erste der genannten Artikel bespricht
die Rechte der Deutschen bezüglich ihrer
Sprache, die anderen zwei beschäftigen sich
besonders mit dem Schulwesen.
I Das Schulwesen wird nach denselben
eingeteilt in drei Kategorien, oder besser, die
Deutschen in Polen werden bezüglich des
deutschen Schulwesens in folgende drei
Klassen eingeteilt:
1. Die Deutschen außerhalb des früheren
Preußischen Teilgebiets haben nur das Recht
zu Privatschulen, sowie zum Religionsunter¬
richt in ihrer eigenen Sprache in den staat¬
lichen Schulen.
2. Die Deutschen im Umfang de»
früheren preußischen Teilgebietes haben die¬
selben Rechte in denjenigen Gegenden, wo
sie in der Minderzahl sind.
3. Lediglich in den Ortschaften und
Kreisen, wo eine bedeutende Überzahl
Deutscher vorhanden ist — und zwar bezieht
sich das auf das frühere preußische Teil¬
gebiet —, haben die Deutschen daS Recht,
Anfangsschulen zu gründen.
Wie sehen nun im Lichte dieser Be¬
stimmungen die Forderungen des Brom-
berger Schulausschusses aus? Es sind dies
arrogante Anmaßungen, die von einer Uni¬
versität träumen. Wo die deutschen Rechte
gerade nur zu einem Ansangsschulwesen
reichen, die von einer Schulautonomie
träumen, wovon im Vertrage gar keine
Rede ist.
Die Deutschen, die jetzt über eine Ver¬
folgung von polnischer Seite klagen, haben
mehr als ihnen der Friedensvertrag zu¬
erkennt In Posen z. B. existiert ein
humanistisches und Realgymnasium mit
deutscher Vortragssprache. Es existiert auch
die Absicht, deutsche Vorträge in einigen
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