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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Kleine Mitteilungen

360


[Beginn Spaltensatz]

Dekret für die Behörden des dem Kom¬
missariat des Obersten Polnischen Volksrates
unterstehenden Gebietes.

Das Kommissiariat des Obersten Pol¬
nischen VolksratS erließ am 9. Mai die
nachstehend abgedruckte Nundverfügung an
alle unterstellten Behörden:

Behufs Polonisierung der Beamtenschaft
bei den einzelnen Ämtern und Bureaus der
Behörden verordnen wir für das dem Kom¬
missariat des O. P. V. unterstehende Gebiet
folgendes:

1. Die Annahme neuer Beamten deutscher
Nationalität und deren Einstellung in den
Etat ist verboten. Ebenso ist die Annahme
von Personal und Arbeitern nichtpolnischer
Nationalität in die Bureaus der Behörden,
sowie die staatlichen und fiskalischen Unter¬
nehmungen verboten.

2. Zu den durch die Unter und Behörden
eingerichteten Vorbereitungskursen dürfen
Personen Polnischer Nationalität zugelassen
werden. Dasselbe gilt auch bezüglich der
Gewährung von Stipendien.

3" ES sind unverzüglich bei jeder oberen
Behörde, also bei den Oberpräsidien, der
Posener Regierung, der Eisenbahndirektion,
der Oberpostdirektion, der Oberzolldirektion,
der Landeshauptverwaltung besondere Kom¬
missionen einzurichten, die die Aufgabe haben,
die Ämter zu polonisieren. Die Zuständig¬
keit dieser Kommission wird wie folgt festgesetzt:

I. Die eigentlichen Personalakten der
Beamten behufs Erforschung:

a) ob und welche Polnischen Beamten,
die bis jetzt in der Beförderung aus Poli¬
tischen Gründen zurückgehalten worden
find, entsprechend ihren Fähigkeiten und
Kenntnissen in höheren Stellungen gebracht
werden können;
I?) ob und welche Beamte deutscher
Nationalität
1. mit Rücksicht auf ihren polnisch-
feindlichen politischen Standpunkt, sowie
mit Rücksicht darauf, dasz sie
2. die Polnische Sprache nicht in dem
Grade beherrschen, der zur vorschrifts¬
mäßigen Erfüllung ihrer Amtspflichten
erforderlich ist, zu entfernen sind;
[Spaltenumbruch]

II. Unterbreitung von Vorschlägen zur
Ernennung bei der zuständigen Behörde;

III. Aufforderung polnischer Beamten aus
Kongreßpolen, Galizien und dem Auslande
zur Meldung, Feststellung ihrer beruflichen
Qualifikation und Vorschlag derselben für
entsprechende Stellen;

IV. zur Erlangung neuer polnischer Be¬
amten gehört:

s) Einrichtung von Kursen zur gründ¬
lichen Ausbildung von Kandidaten, sowie
die Herausgabe der nötigen Handbücher
und Schriften,
b) Annahme überzähliger Praktikanten
in die einzelnen Bureaus und ihre Praktische
Einführung in die Verwaltungsarbeiten;

V. Überwachung der Ausführung oben
angegebener Grundsätze zur Polonisierung der
Ämter durch die Behörden und andere Ämter;

VI. über das Bedürfnis zur Bildung
ähnlicher Kommissionen für die Polo¬
nisierung der Verwaltung der Städte ent¬
scheiden die Stadtverordnetenversammlungen;

VII. die Kosten der Bildung neuer Kom¬
missionen in den Kommunalverbänden zur
Polonisierung der Ämter tragen die Verbände,
die staatlichen Unter und Behörden haben
uns baldigst den Nachtragsetat sür den neu
eingerichteten Ausschuß (Kommission) zur
Bestätigung einzureichen.

VIII. Es empfiehlt sich allenBehörden und
Ämtern, eine größereZahlvonBeamten auszu¬
bilden, als ihre Bedürfnisse gerade erfordern,
namentlich ist eine größere Zahl von Beamten
sür jene Gebietsteile vorzubereiten, welche
die polnische Regierung im Augenblick der
endgültigen Feststellung der westlichen Grenze
Polens übernehmen wird.

Posen, den 9. Mai 1919.
Kommissariat des Obersten Poln. Volksrates.

gez. Adam Poszwinsii. Adamski.
Dem Landeshauptmann.
(Stempel der Abteilung IV für Verwaltungs-
und Gerichtssachen,)

Der Pole weiß, was er Willi Er tut
das, Was er angesichts der Beamtenpolitik
der deutschen Negierung in den abgetretenen
Gebieten tun muß, um sein Ziel, die deutsche
Ostmark zu polonisieren,' zu erreichen. --
Der leidende Teil ist natürlich dus deutsche
Die Schristltg. Volk im Osten.

[Ende Spaltensatz]


Verlag- Verlag der GrenzSot-n G, in, b> H., Berlin SW 11, Tempelhofer Ufer "K->"
Druck: "Der R-ichzl)"te", Berlin SW 11.
Kleine Mitteilungen

360


[Beginn Spaltensatz]

Dekret für die Behörden des dem Kom¬
missariat des Obersten Polnischen Volksrates
unterstehenden Gebietes.

Das Kommissiariat des Obersten Pol¬
nischen VolksratS erließ am 9. Mai die
nachstehend abgedruckte Nundverfügung an
alle unterstellten Behörden:

Behufs Polonisierung der Beamtenschaft
bei den einzelnen Ämtern und Bureaus der
Behörden verordnen wir für das dem Kom¬
missariat des O. P. V. unterstehende Gebiet
folgendes:

1. Die Annahme neuer Beamten deutscher
Nationalität und deren Einstellung in den
Etat ist verboten. Ebenso ist die Annahme
von Personal und Arbeitern nichtpolnischer
Nationalität in die Bureaus der Behörden,
sowie die staatlichen und fiskalischen Unter¬
nehmungen verboten.

2. Zu den durch die Unter und Behörden
eingerichteten Vorbereitungskursen dürfen
Personen Polnischer Nationalität zugelassen
werden. Dasselbe gilt auch bezüglich der
Gewährung von Stipendien.

3« ES sind unverzüglich bei jeder oberen
Behörde, also bei den Oberpräsidien, der
Posener Regierung, der Eisenbahndirektion,
der Oberpostdirektion, der Oberzolldirektion,
der Landeshauptverwaltung besondere Kom¬
missionen einzurichten, die die Aufgabe haben,
die Ämter zu polonisieren. Die Zuständig¬
keit dieser Kommission wird wie folgt festgesetzt:

I. Die eigentlichen Personalakten der
Beamten behufs Erforschung:

a) ob und welche Polnischen Beamten,
die bis jetzt in der Beförderung aus Poli¬
tischen Gründen zurückgehalten worden
find, entsprechend ihren Fähigkeiten und
Kenntnissen in höheren Stellungen gebracht
werden können;
I?) ob und welche Beamte deutscher
Nationalität
1. mit Rücksicht auf ihren polnisch-
feindlichen politischen Standpunkt, sowie
mit Rücksicht darauf, dasz sie
2. die Polnische Sprache nicht in dem
Grade beherrschen, der zur vorschrifts¬
mäßigen Erfüllung ihrer Amtspflichten
erforderlich ist, zu entfernen sind;
[Spaltenumbruch]

II. Unterbreitung von Vorschlägen zur
Ernennung bei der zuständigen Behörde;

III. Aufforderung polnischer Beamten aus
Kongreßpolen, Galizien und dem Auslande
zur Meldung, Feststellung ihrer beruflichen
Qualifikation und Vorschlag derselben für
entsprechende Stellen;

IV. zur Erlangung neuer polnischer Be¬
amten gehört:

s) Einrichtung von Kursen zur gründ¬
lichen Ausbildung von Kandidaten, sowie
die Herausgabe der nötigen Handbücher
und Schriften,
b) Annahme überzähliger Praktikanten
in die einzelnen Bureaus und ihre Praktische
Einführung in die Verwaltungsarbeiten;

V. Überwachung der Ausführung oben
angegebener Grundsätze zur Polonisierung der
Ämter durch die Behörden und andere Ämter;

VI. über das Bedürfnis zur Bildung
ähnlicher Kommissionen für die Polo¬
nisierung der Verwaltung der Städte ent¬
scheiden die Stadtverordnetenversammlungen;

VII. die Kosten der Bildung neuer Kom¬
missionen in den Kommunalverbänden zur
Polonisierung der Ämter tragen die Verbände,
die staatlichen Unter und Behörden haben
uns baldigst den Nachtragsetat sür den neu
eingerichteten Ausschuß (Kommission) zur
Bestätigung einzureichen.

VIII. Es empfiehlt sich allenBehörden und
Ämtern, eine größereZahlvonBeamten auszu¬
bilden, als ihre Bedürfnisse gerade erfordern,
namentlich ist eine größere Zahl von Beamten
sür jene Gebietsteile vorzubereiten, welche
die polnische Regierung im Augenblick der
endgültigen Feststellung der westlichen Grenze
Polens übernehmen wird.

Posen, den 9. Mai 1919.
Kommissariat des Obersten Poln. Volksrates.

gez. Adam Poszwinsii. Adamski.
Dem Landeshauptmann.
(Stempel der Abteilung IV für Verwaltungs-
und Gerichtssachen,)

Der Pole weiß, was er Willi Er tut
das, Was er angesichts der Beamtenpolitik
der deutschen Negierung in den abgetretenen
Gebieten tun muß, um sein Ziel, die deutsche
Ostmark zu polonisieren,' zu erreichen. —
Der leidende Teil ist natürlich dus deutsche
Die Schristltg. Volk im Osten.

[Ende Spaltensatz]


Verlag- Verlag der GrenzSot-n G, in, b> H., Berlin SW 11, Tempelhofer Ufer »K->„
Druck: „Der R-ichzl)«te", Berlin SW 11.
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[0476] Kleine Mitteilungen 360 Dekret für die Behörden des dem Kom¬ missariat des Obersten Polnischen Volksrates unterstehenden Gebietes. Das Kommissiariat des Obersten Pol¬ nischen VolksratS erließ am 9. Mai die nachstehend abgedruckte Nundverfügung an alle unterstellten Behörden: Behufs Polonisierung der Beamtenschaft bei den einzelnen Ämtern und Bureaus der Behörden verordnen wir für das dem Kom¬ missariat des O. P. V. unterstehende Gebiet folgendes: 1. Die Annahme neuer Beamten deutscher Nationalität und deren Einstellung in den Etat ist verboten. Ebenso ist die Annahme von Personal und Arbeitern nichtpolnischer Nationalität in die Bureaus der Behörden, sowie die staatlichen und fiskalischen Unter¬ nehmungen verboten. 2. Zu den durch die Unter und Behörden eingerichteten Vorbereitungskursen dürfen Personen Polnischer Nationalität zugelassen werden. Dasselbe gilt auch bezüglich der Gewährung von Stipendien. 3« ES sind unverzüglich bei jeder oberen Behörde, also bei den Oberpräsidien, der Posener Regierung, der Eisenbahndirektion, der Oberpostdirektion, der Oberzolldirektion, der Landeshauptverwaltung besondere Kom¬ missionen einzurichten, die die Aufgabe haben, die Ämter zu polonisieren. Die Zuständig¬ keit dieser Kommission wird wie folgt festgesetzt: I. Die eigentlichen Personalakten der Beamten behufs Erforschung: a) ob und welche Polnischen Beamten, die bis jetzt in der Beförderung aus Poli¬ tischen Gründen zurückgehalten worden find, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen in höheren Stellungen gebracht werden können; I?) ob und welche Beamte deutscher Nationalität 1. mit Rücksicht auf ihren polnisch- feindlichen politischen Standpunkt, sowie mit Rücksicht darauf, dasz sie 2. die Polnische Sprache nicht in dem Grade beherrschen, der zur vorschrifts¬ mäßigen Erfüllung ihrer Amtspflichten erforderlich ist, zu entfernen sind; II. Unterbreitung von Vorschlägen zur Ernennung bei der zuständigen Behörde; III. Aufforderung polnischer Beamten aus Kongreßpolen, Galizien und dem Auslande zur Meldung, Feststellung ihrer beruflichen Qualifikation und Vorschlag derselben für entsprechende Stellen; IV. zur Erlangung neuer polnischer Be¬ amten gehört: s) Einrichtung von Kursen zur gründ¬ lichen Ausbildung von Kandidaten, sowie die Herausgabe der nötigen Handbücher und Schriften, b) Annahme überzähliger Praktikanten in die einzelnen Bureaus und ihre Praktische Einführung in die Verwaltungsarbeiten; V. Überwachung der Ausführung oben angegebener Grundsätze zur Polonisierung der Ämter durch die Behörden und andere Ämter; VI. über das Bedürfnis zur Bildung ähnlicher Kommissionen für die Polo¬ nisierung der Verwaltung der Städte ent¬ scheiden die Stadtverordnetenversammlungen; VII. die Kosten der Bildung neuer Kom¬ missionen in den Kommunalverbänden zur Polonisierung der Ämter tragen die Verbände, die staatlichen Unter und Behörden haben uns baldigst den Nachtragsetat sür den neu eingerichteten Ausschuß (Kommission) zur Bestätigung einzureichen. VIII. Es empfiehlt sich allenBehörden und Ämtern, eine größereZahlvonBeamten auszu¬ bilden, als ihre Bedürfnisse gerade erfordern, namentlich ist eine größere Zahl von Beamten sür jene Gebietsteile vorzubereiten, welche die polnische Regierung im Augenblick der endgültigen Feststellung der westlichen Grenze Polens übernehmen wird. Posen, den 9. Mai 1919. Kommissariat des Obersten Poln. Volksrates. gez. Adam Poszwinsii. Adamski. Dem Landeshauptmann. (Stempel der Abteilung IV für Verwaltungs- und Gerichtssachen,) Der Pole weiß, was er Willi Er tut das, Was er angesichts der Beamtenpolitik der deutschen Negierung in den abgetretenen Gebieten tun muß, um sein Ziel, die deutsche Ostmark zu polonisieren,' zu erreichen. — Der leidende Teil ist natürlich dus deutsche Die Schristltg. Volk im Osten. Verlag- Verlag der GrenzSot-n G, in, b> H., Berlin SW 11, Tempelhofer Ufer »K->„ Druck: „Der R-ichzl)«te", Berlin SW 11.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/476>, abgerufen am 15.01.2025.