Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Kleine Mitteilungen [Beginn Spaltensatz] Ein deutscher Lehrervrrvand im Osten. Graudenz, S. August. In einer heute hier vom 3. August 1919). Unsere Rechte in Pole". Tagtäglich begegnet man in den deutschen die in keinem Punkte dem tatsächlichen Stand Jeder Ostmarkdeutsche hat aber jetzt den Was das Werk jedem Ostmarkdeutschen Dann folgen die Kapitel über die Rechte Kleine Mitteilungen [Beginn Spaltensatz] Ein deutscher Lehrervrrvand im Osten. Graudenz, S. August. In einer heute hier vom 3. August 1919). Unsere Rechte in Pole». Tagtäglich begegnet man in den deutschen die in keinem Punkte dem tatsächlichen Stand Jeder Ostmarkdeutsche hat aber jetzt den Was das Werk jedem Ostmarkdeutschen Dann folgen die Kapitel über die Rechte <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0451" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336741"/> <fw type="header" place="top"> Kleine Mitteilungen</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_2114"> Ein deutscher Lehrervrrvand im Osten.</p> <p xml:id="ID_2115"> Graudenz, S. August. In einer heute hier<lb/> lagerten Lehrerversammlung, die von der<lb/> deutschen und polnischen Lehrerschaft West¬<lb/> preußens stark besucht war, wurde über die<lb/> Neuorganisation der Lehrerschaft der abzu¬<lb/> tretenden Gebiete beraten. Eine die gesamte<lb/> Lehrerschaft umfassende Organisation hielt<lb/> man im Hinblick auf die kommende Teilung<lb/> des Schulwesens nach den beiden Kultus¬<lb/> gemeinschaften von deutscher und Polnischer<lb/> Seite für nicht möglich. Der Vorschlag vom<lb/> Lyzealdirektor Treue von der deutschen Ver¬<lb/> einigung Brombergs, einen deutschen und<lb/> einen Polnischen Lehrerverband entstehen zu<lb/> lassen, deren Vorstände sich über ein gemein¬<lb/> sames Wirtschaftsprogramm einigen sollten,<lb/> fand denungeteiltenBeifallderVersammlung.<lb/> Die Vertreter der Polnischen Lehrerschaft<lb/> stellten die baldige Gründung eines Polnischen<lb/> Lehrerverbandes in Aussicht, erklärten sich<lb/> zur Anerkennung eines deutschen Lehrer¬<lb/> verbandes und für wirtschaftliche Zusammen¬<lb/> arbeit mit diesem bereit. Im Anschluß an<lb/> die gemeinsame Tagung beschloß dann die<lb/> Versammlung der deutschen Lehrerschaft West-<lb/> Preußens, die Gründung eines deutschen<lb/> Lehrerverbandes für die abzutretenden Ge¬<lb/> biete. In diesem neuen Lehrerverband<lb/> werden die bisherigen Lehrervereine auf¬<lb/> gehen. Die Ausarbeitung der Richtlinien<lb/> des neuen Verbandes wurde einem Arbeits¬<lb/> ausschuß anvertraut. In den Richtlinien<lb/> befindet sich die Forderung der Verselb¬<lb/> ständigung des deutschen Schulwesens in<lb/> einem deutschen Selbstverwaltungskörper,<lb/> der dem gesamten Polnischen Schulwesen<lb/> organisch einzugliedern ist.</p> <note type="bibl"> („Deutsche Allgemeine Zeitung", Ur. 369,<lb/> vom 3. August 1919).</note> <p xml:id="ID_2116"> Unsere Rechte in Pole».</p> <p xml:id="ID_2117" next="#ID_2118"> Tagtäglich begegnet man in den deutschen<lb/> Zeitungen Notizen und Meldungen, die über<lb/> irgendeine der vielen neuen Rechtsfragen in<lb/> der abgetretenen Ostmark Aufschluß geben.<lb/> Einen Tag später kann man dann häufig<lb/> über dieselbe Sache eine entgegengesetzte<lb/> Auskunft lesen. Auch von amtlicher Seite<lb/> sind über die Rechtslage des deutschen Eigen¬<lb/> tums schon „Aufklärungen" gegeben worden.</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_2118" prev="#ID_2117"> die in keinem Punkte dem tatsächlichen Stand<lb/> der Dinge gerecht wurden. Der Grund<lb/> für die verschiedenartige Auslegung der<lb/> Rechtsverhältnisse der Deutschen in der<lb/> Ostmark ist in der Grundlage dieser Rechts¬<lb/> verhältnisse zu suchen, nämlich in dem<lb/> Friedensvertrag von Versailles. „Die Re¬<lb/> daktion und die juristische Durcharbeitung<lb/> der einzelnen Artikel (des Friedensvertrages)<lb/> ist", so sagt der bekannte Berliner Rechts¬<lb/> lehrer Prof. Dr. Kaufmann, „trotz aller<lb/> Raffiniertheit im Aufbau und Ausbau des<lb/> Ganzen, oft recht mangelhaft".</p> <p xml:id="ID_2119"> Jeder Ostmarkdeutsche hat aber jetzt den<lb/> lebhaften Wunsch, etwas Bestimmtes und<lb/> Zuverlässiges über seine Rechtslage zu er¬<lb/> fahren. Einen klaren und zuverlässigen Ein¬<lb/> blick in die gesamten durch den Friedens¬<lb/> vertrag und den Ententevertrag mit Polen<lb/> geschaffenen Rechtsverhältnisse gibt das im<lb/> Auftrag der Deutschen Vereinigung von Dr.<lb/> E. Kaufmann, ordentl. Professor der Rechte<lb/> an der Universität Berlin, verfaßte und so¬<lb/> eben erschienene Werk: Die Rechtsverhält¬<lb/> nisse der an Polen abgetretenen Ostmark.</p> <p xml:id="ID_2120"> Was das Werk jedem Ostmarkdeutschen<lb/> bedeutet, geht am besten aus der Inhalts¬<lb/> übersicht des Buches hervor. In den ersten<lb/> vier Kapiteln werden behandelt: Das In¬<lb/> krafttreten des Friedensvertrages, die terri¬<lb/> torialen Grundlagen; abgetretenes Gebiet<lb/> und Abstimmungsbezirke, Verlust der Staats¬<lb/> angehörigkeit, das Recht. Das Kapitel „Die<lb/> Rechtsnachfolge in die staatlichen Vermögens¬<lb/> rechte und -Pflichten" gliedert sich in fol¬<lb/> gende Abschnitte: Staatseigentum und Staats¬<lb/> schulden, die Eisenbahnen, die sozialen und<lb/> staatlichen Versicherungen, weitere Fälle, ins¬<lb/> besondere Staatszuschüsse an Kirchen und<lb/> Versorgungsansprüche der pensionierten Be¬<lb/> amten.</p> <p xml:id="ID_2121" next="#ID_2122"> Dann folgen die Kapitel über die Rechte<lb/> der Einwohner. Zuerst die Rechte der<lb/> Polnischen Staatsangehörigen: I. Grundrechte;<lb/> II. Insbesondere die Sprachenfreiheit (Pri¬<lb/> vate, gesellschaftliche und öffentliche Sprachen¬<lb/> freiheit) sowie die „öffentliche Sprache".<lb/> Besonderes Interesse wird das Kapitel „Das<lb/> öffentliche Unterrichtswesen" finden, das in<lb/> Unterabteilungen Ausführliches über Natio¬<lb/> nale Kataster, die Sprache im Unterricht</p> <cb type="end"/><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0451]
Kleine Mitteilungen
Ein deutscher Lehrervrrvand im Osten.
Graudenz, S. August. In einer heute hier
lagerten Lehrerversammlung, die von der
deutschen und polnischen Lehrerschaft West¬
preußens stark besucht war, wurde über die
Neuorganisation der Lehrerschaft der abzu¬
tretenden Gebiete beraten. Eine die gesamte
Lehrerschaft umfassende Organisation hielt
man im Hinblick auf die kommende Teilung
des Schulwesens nach den beiden Kultus¬
gemeinschaften von deutscher und Polnischer
Seite für nicht möglich. Der Vorschlag vom
Lyzealdirektor Treue von der deutschen Ver¬
einigung Brombergs, einen deutschen und
einen Polnischen Lehrerverband entstehen zu
lassen, deren Vorstände sich über ein gemein¬
sames Wirtschaftsprogramm einigen sollten,
fand denungeteiltenBeifallderVersammlung.
Die Vertreter der Polnischen Lehrerschaft
stellten die baldige Gründung eines Polnischen
Lehrerverbandes in Aussicht, erklärten sich
zur Anerkennung eines deutschen Lehrer¬
verbandes und für wirtschaftliche Zusammen¬
arbeit mit diesem bereit. Im Anschluß an
die gemeinsame Tagung beschloß dann die
Versammlung der deutschen Lehrerschaft West-
Preußens, die Gründung eines deutschen
Lehrerverbandes für die abzutretenden Ge¬
biete. In diesem neuen Lehrerverband
werden die bisherigen Lehrervereine auf¬
gehen. Die Ausarbeitung der Richtlinien
des neuen Verbandes wurde einem Arbeits¬
ausschuß anvertraut. In den Richtlinien
befindet sich die Forderung der Verselb¬
ständigung des deutschen Schulwesens in
einem deutschen Selbstverwaltungskörper,
der dem gesamten Polnischen Schulwesen
organisch einzugliedern ist.
(„Deutsche Allgemeine Zeitung", Ur. 369,
vom 3. August 1919). Unsere Rechte in Pole».
Tagtäglich begegnet man in den deutschen
Zeitungen Notizen und Meldungen, die über
irgendeine der vielen neuen Rechtsfragen in
der abgetretenen Ostmark Aufschluß geben.
Einen Tag später kann man dann häufig
über dieselbe Sache eine entgegengesetzte
Auskunft lesen. Auch von amtlicher Seite
sind über die Rechtslage des deutschen Eigen¬
tums schon „Aufklärungen" gegeben worden.
die in keinem Punkte dem tatsächlichen Stand
der Dinge gerecht wurden. Der Grund
für die verschiedenartige Auslegung der
Rechtsverhältnisse der Deutschen in der
Ostmark ist in der Grundlage dieser Rechts¬
verhältnisse zu suchen, nämlich in dem
Friedensvertrag von Versailles. „Die Re¬
daktion und die juristische Durcharbeitung
der einzelnen Artikel (des Friedensvertrages)
ist", so sagt der bekannte Berliner Rechts¬
lehrer Prof. Dr. Kaufmann, „trotz aller
Raffiniertheit im Aufbau und Ausbau des
Ganzen, oft recht mangelhaft".
Jeder Ostmarkdeutsche hat aber jetzt den
lebhaften Wunsch, etwas Bestimmtes und
Zuverlässiges über seine Rechtslage zu er¬
fahren. Einen klaren und zuverlässigen Ein¬
blick in die gesamten durch den Friedens¬
vertrag und den Ententevertrag mit Polen
geschaffenen Rechtsverhältnisse gibt das im
Auftrag der Deutschen Vereinigung von Dr.
E. Kaufmann, ordentl. Professor der Rechte
an der Universität Berlin, verfaßte und so¬
eben erschienene Werk: Die Rechtsverhält¬
nisse der an Polen abgetretenen Ostmark.
Was das Werk jedem Ostmarkdeutschen
bedeutet, geht am besten aus der Inhalts¬
übersicht des Buches hervor. In den ersten
vier Kapiteln werden behandelt: Das In¬
krafttreten des Friedensvertrages, die terri¬
torialen Grundlagen; abgetretenes Gebiet
und Abstimmungsbezirke, Verlust der Staats¬
angehörigkeit, das Recht. Das Kapitel „Die
Rechtsnachfolge in die staatlichen Vermögens¬
rechte und -Pflichten" gliedert sich in fol¬
gende Abschnitte: Staatseigentum und Staats¬
schulden, die Eisenbahnen, die sozialen und
staatlichen Versicherungen, weitere Fälle, ins¬
besondere Staatszuschüsse an Kirchen und
Versorgungsansprüche der pensionierten Be¬
amten.
Dann folgen die Kapitel über die Rechte
der Einwohner. Zuerst die Rechte der
Polnischen Staatsangehörigen: I. Grundrechte;
II. Insbesondere die Sprachenfreiheit (Pri¬
vate, gesellschaftliche und öffentliche Sprachen¬
freiheit) sowie die „öffentliche Sprache".
Besonderes Interesse wird das Kapitel „Das
öffentliche Unterrichtswesen" finden, das in
Unterabteilungen Ausführliches über Natio¬
nale Kataster, die Sprache im Unterricht
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