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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Aus den deutschen Volksräten

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Allen Deutschen, welche gemäß den Be¬
stimmungen des Friedensvertrages die deutsche
Staatsangehörigkeit wählen, geben wir hier¬
durch die Versicherung, daß sie vollständig
freien Abzug nach Deutschland erhalten,
unter Mitnahme von Hab und Gut und
voller Möglichkeit der Liquidation ihrer
Vermögensverhältnisse. Wir bemerken jedoch,
daß jegliche Veräußerung, Entfernung, Be¬
schädigung und Zerstörung von staatlichem
Gut den Bestimmungen des Friedensver¬
trages zuwiderläuft und nicht nur unter
Strafe fällt, sondern auch Wiedergutmachung
zur Folge hat.

Die Ansiedler dürfen im Rahmen des
Friedensvertrages in ihren Eigentum ver¬
bleiben, und, soweit sie infolge der Kriegs¬
operationen ihr Heim haben verlassen müssen,
können sie nach Abschluß der Kampfhand¬
lungen in ihre Grundstücke zurückkehren.
Alle wohlerworbenen Rechte der Bürger,
wie Rechte aus den Arbeiterversicherungen
und den Gesetzen über die Versorgung kriegs-
beschädigter Soldaten sowie der Witwen und
Waisen gefallener Krieger, Rechte über Pacht¬
verträge usw. werden hierdurch gewährleistet.

Wir versprechen hierdurch feierlichst, auf
die Regierung der Republik Polen dahin
einzuwirken, daß kein Bürger wegen seiner
bisherigen politischen Betätigung verfolgt
"der bestraft wird mit Ausnahme von Per¬
sonen, die sich gemeiner Verbrechen schuldig
gemacht haben.

Wir erwarten, daß die deutsche Regierung
w derselben Weise die in ihrem Machtbereich
derbleibenden Polen behandeln wird.

Wir werden unsere Kraft dafür einsetzen,
daß in Polen sämtliche festgesetzte Geiseln
""o Zivilpersonen in Freiheit gesetzt, die
o^egen Vergehen gegen den Staat Abgeur¬
teilten sofort begnadigt werden und selbst
das Verfahren gegen die solcher Vergehen
und Verbrechen Verdächtigten sofort nieder¬
geschlagen wird und daß diese Personen
sofort ihre Freiheit wieder erhalten.

Die aus militärischen Gründen fest¬
gesetzten Personen sollen ihre Freiheit sofort
"ach Abschluß der Kampfhandlungen erlangen,
^d wir erwarten, daß die deutsche Regierung

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auch in dieser Hinsicht im Gebiete ihres
ganzen Machtgebietes die Polen ebenso be¬
handelt.

Die Deutschen Volksräte fordern wir
hiermit auf, im Einvernehmen mit den
polnischen Volksräten für die Zeit unmittel¬
bar nach Abzug der deutschen Truppen zwecks
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
gemeinsame und den örtlichen Verhältnissen
entsprechende Bürgerwehren zu gründen.

MitbürgerI Nach den furchtbaren Leiden
des Krieges ruft uns die Versöhnung Gottes
zu neuer friedlicher Arbeit zu unserm gemein¬
samen Wohl und zum Wohl des Staates,
welcher uns in der Zukunft Schutz und Hort
sein soll. Laßt uns vergessen alten Hader
und Haß.

Alle Bürger eines Staates, der aufgebaut
ist auf den Grundlagen von Recht, Freiheit
und Gerechtigkeit, laßt uns gemeinsam mit
allen Kräften eine glückliche Zukunft erstreben,
um so an dem Aufbau einer neuen Welt¬
ordnung mitzuarbeiten.

Das Kommissariat des Obersten Polnischen
Volksrates als Mandatur der Regierung der
Republik Polen.

Posen, den 30. Juni 1919.
Laszewski, X. Adamski, Korfanty, Seyd",
Posywinski, Rynicz.

Wir ersuchen die gesamte Bevölkerung
der abgetretenen Landesteile die Friedens¬
bedingungen loyal zu erfüllen, insbesondere
bitten wir alle Zivilbehörden und Beamten
in ihren Stellungen zu verbleiben, um die
Aufrechterhaltung der Ordnung zu sichern.
Ebenso bitten wir die Truppen, die Be¬
stimmungen des Friedensvertrages zu be¬
achten und die Räumung des abgetretenen
Gebietes reibungslos zu vollziehen. Je
ruhiger die Abwicklung vor sich geht, um
so leichter wird es auch fallen, die noch
schwebenden Verhandlungen über die Rechte
und das Verbleiben der nach 1903 angesiedel¬
ten Bauern, Beamten und sonstiger Bevöl¬
kerungsteile in einem die gesamte Bevölkerung
befriedigenden Sinne zu Ende zu führen.
Nur durch einmütiges Borgehen und fried¬
liches Zusammenleben der Nationalitäten in
allen Schichten kaun das Gedeihen unserer

[Ende Spaltensatz]
Aus den deutschen Volksräten

[Beginn Spaltensatz]

Allen Deutschen, welche gemäß den Be¬
stimmungen des Friedensvertrages die deutsche
Staatsangehörigkeit wählen, geben wir hier¬
durch die Versicherung, daß sie vollständig
freien Abzug nach Deutschland erhalten,
unter Mitnahme von Hab und Gut und
voller Möglichkeit der Liquidation ihrer
Vermögensverhältnisse. Wir bemerken jedoch,
daß jegliche Veräußerung, Entfernung, Be¬
schädigung und Zerstörung von staatlichem
Gut den Bestimmungen des Friedensver¬
trages zuwiderläuft und nicht nur unter
Strafe fällt, sondern auch Wiedergutmachung
zur Folge hat.

Die Ansiedler dürfen im Rahmen des
Friedensvertrages in ihren Eigentum ver¬
bleiben, und, soweit sie infolge der Kriegs¬
operationen ihr Heim haben verlassen müssen,
können sie nach Abschluß der Kampfhand¬
lungen in ihre Grundstücke zurückkehren.
Alle wohlerworbenen Rechte der Bürger,
wie Rechte aus den Arbeiterversicherungen
und den Gesetzen über die Versorgung kriegs-
beschädigter Soldaten sowie der Witwen und
Waisen gefallener Krieger, Rechte über Pacht¬
verträge usw. werden hierdurch gewährleistet.

Wir versprechen hierdurch feierlichst, auf
die Regierung der Republik Polen dahin
einzuwirken, daß kein Bürger wegen seiner
bisherigen politischen Betätigung verfolgt
«der bestraft wird mit Ausnahme von Per¬
sonen, die sich gemeiner Verbrechen schuldig
gemacht haben.

Wir erwarten, daß die deutsche Regierung
w derselben Weise die in ihrem Machtbereich
derbleibenden Polen behandeln wird.

Wir werden unsere Kraft dafür einsetzen,
daß in Polen sämtliche festgesetzte Geiseln
""o Zivilpersonen in Freiheit gesetzt, die
o^egen Vergehen gegen den Staat Abgeur¬
teilten sofort begnadigt werden und selbst
das Verfahren gegen die solcher Vergehen
und Verbrechen Verdächtigten sofort nieder¬
geschlagen wird und daß diese Personen
sofort ihre Freiheit wieder erhalten.

Die aus militärischen Gründen fest¬
gesetzten Personen sollen ihre Freiheit sofort
"ach Abschluß der Kampfhandlungen erlangen,
^d wir erwarten, daß die deutsche Regierung

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auch in dieser Hinsicht im Gebiete ihres
ganzen Machtgebietes die Polen ebenso be¬
handelt.

Die Deutschen Volksräte fordern wir
hiermit auf, im Einvernehmen mit den
polnischen Volksräten für die Zeit unmittel¬
bar nach Abzug der deutschen Truppen zwecks
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
gemeinsame und den örtlichen Verhältnissen
entsprechende Bürgerwehren zu gründen.

MitbürgerI Nach den furchtbaren Leiden
des Krieges ruft uns die Versöhnung Gottes
zu neuer friedlicher Arbeit zu unserm gemein¬
samen Wohl und zum Wohl des Staates,
welcher uns in der Zukunft Schutz und Hort
sein soll. Laßt uns vergessen alten Hader
und Haß.

Alle Bürger eines Staates, der aufgebaut
ist auf den Grundlagen von Recht, Freiheit
und Gerechtigkeit, laßt uns gemeinsam mit
allen Kräften eine glückliche Zukunft erstreben,
um so an dem Aufbau einer neuen Welt¬
ordnung mitzuarbeiten.

Das Kommissariat des Obersten Polnischen
Volksrates als Mandatur der Regierung der
Republik Polen.

Posen, den 30. Juni 1919.
Laszewski, X. Adamski, Korfanty, Seyd»,
Posywinski, Rynicz.

Wir ersuchen die gesamte Bevölkerung
der abgetretenen Landesteile die Friedens¬
bedingungen loyal zu erfüllen, insbesondere
bitten wir alle Zivilbehörden und Beamten
in ihren Stellungen zu verbleiben, um die
Aufrechterhaltung der Ordnung zu sichern.
Ebenso bitten wir die Truppen, die Be¬
stimmungen des Friedensvertrages zu be¬
achten und die Räumung des abgetretenen
Gebietes reibungslos zu vollziehen. Je
ruhiger die Abwicklung vor sich geht, um
so leichter wird es auch fallen, die noch
schwebenden Verhandlungen über die Rechte
und das Verbleiben der nach 1903 angesiedel¬
ten Bauern, Beamten und sonstiger Bevöl¬
kerungsteile in einem die gesamte Bevölkerung
befriedigenden Sinne zu Ende zu führen.
Nur durch einmütiges Borgehen und fried¬
liches Zusammenleben der Nationalitäten in
allen Schichten kaun das Gedeihen unserer

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[0393] Aus den deutschen Volksräten Allen Deutschen, welche gemäß den Be¬ stimmungen des Friedensvertrages die deutsche Staatsangehörigkeit wählen, geben wir hier¬ durch die Versicherung, daß sie vollständig freien Abzug nach Deutschland erhalten, unter Mitnahme von Hab und Gut und voller Möglichkeit der Liquidation ihrer Vermögensverhältnisse. Wir bemerken jedoch, daß jegliche Veräußerung, Entfernung, Be¬ schädigung und Zerstörung von staatlichem Gut den Bestimmungen des Friedensver¬ trages zuwiderläuft und nicht nur unter Strafe fällt, sondern auch Wiedergutmachung zur Folge hat. Die Ansiedler dürfen im Rahmen des Friedensvertrages in ihren Eigentum ver¬ bleiben, und, soweit sie infolge der Kriegs¬ operationen ihr Heim haben verlassen müssen, können sie nach Abschluß der Kampfhand¬ lungen in ihre Grundstücke zurückkehren. Alle wohlerworbenen Rechte der Bürger, wie Rechte aus den Arbeiterversicherungen und den Gesetzen über die Versorgung kriegs- beschädigter Soldaten sowie der Witwen und Waisen gefallener Krieger, Rechte über Pacht¬ verträge usw. werden hierdurch gewährleistet. Wir versprechen hierdurch feierlichst, auf die Regierung der Republik Polen dahin einzuwirken, daß kein Bürger wegen seiner bisherigen politischen Betätigung verfolgt «der bestraft wird mit Ausnahme von Per¬ sonen, die sich gemeiner Verbrechen schuldig gemacht haben. Wir erwarten, daß die deutsche Regierung w derselben Weise die in ihrem Machtbereich derbleibenden Polen behandeln wird. Wir werden unsere Kraft dafür einsetzen, daß in Polen sämtliche festgesetzte Geiseln ""o Zivilpersonen in Freiheit gesetzt, die o^egen Vergehen gegen den Staat Abgeur¬ teilten sofort begnadigt werden und selbst das Verfahren gegen die solcher Vergehen und Verbrechen Verdächtigten sofort nieder¬ geschlagen wird und daß diese Personen sofort ihre Freiheit wieder erhalten. Die aus militärischen Gründen fest¬ gesetzten Personen sollen ihre Freiheit sofort "ach Abschluß der Kampfhandlungen erlangen, ^d wir erwarten, daß die deutsche Regierung auch in dieser Hinsicht im Gebiete ihres ganzen Machtgebietes die Polen ebenso be¬ handelt. Die Deutschen Volksräte fordern wir hiermit auf, im Einvernehmen mit den polnischen Volksräten für die Zeit unmittel¬ bar nach Abzug der deutschen Truppen zwecks Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit gemeinsame und den örtlichen Verhältnissen entsprechende Bürgerwehren zu gründen. MitbürgerI Nach den furchtbaren Leiden des Krieges ruft uns die Versöhnung Gottes zu neuer friedlicher Arbeit zu unserm gemein¬ samen Wohl und zum Wohl des Staates, welcher uns in der Zukunft Schutz und Hort sein soll. Laßt uns vergessen alten Hader und Haß. Alle Bürger eines Staates, der aufgebaut ist auf den Grundlagen von Recht, Freiheit und Gerechtigkeit, laßt uns gemeinsam mit allen Kräften eine glückliche Zukunft erstreben, um so an dem Aufbau einer neuen Welt¬ ordnung mitzuarbeiten. Das Kommissariat des Obersten Polnischen Volksrates als Mandatur der Regierung der Republik Polen. Posen, den 30. Juni 1919. Laszewski, X. Adamski, Korfanty, Seyd», Posywinski, Rynicz. Wir ersuchen die gesamte Bevölkerung der abgetretenen Landesteile die Friedens¬ bedingungen loyal zu erfüllen, insbesondere bitten wir alle Zivilbehörden und Beamten in ihren Stellungen zu verbleiben, um die Aufrechterhaltung der Ordnung zu sichern. Ebenso bitten wir die Truppen, die Be¬ stimmungen des Friedensvertrages zu be¬ achten und die Räumung des abgetretenen Gebietes reibungslos zu vollziehen. Je ruhiger die Abwicklung vor sich geht, um so leichter wird es auch fallen, die noch schwebenden Verhandlungen über die Rechte und das Verbleiben der nach 1903 angesiedel¬ ten Bauern, Beamten und sonstiger Bevöl¬ kerungsteile in einem die gesamte Bevölkerung befriedigenden Sinne zu Ende zu führen. Nur durch einmütiges Borgehen und fried¬ liches Zusammenleben der Nationalitäten in allen Schichten kaun das Gedeihen unserer

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/393>, abgerufen am 15.01.2025.