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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Zu den neuen Reichsstenern auf das Einkommen

einkommen dem Arbeitseinkommen gegenüber. Dabei bleibt die eigentliche Natur
des Kapitals völlig unberücksichtigt. Das Kapital ist keine selbständige Größe
neben Grundbesitz und Gewerbebetrieb. Es bleibt immer nur etwas vermittelndes-
Es vermittelt auf der einen Seite das Arbeitseinkommen, auf der anderen Seite
das Einkommen aus Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb. Es gibt kein Kapital,
das nicht entweder der Bezahlung des Arbeitslohnes dient oder aber investiert ist
in Grundbesitz oder Gewerbebetrieb. Was die Investierung anbelangt, so sind
ihre Formen verschieden. Entweder erfolgt sie durch Hingabe (Erlöschen) des
Kapitals: jemand kauft sich ein Grundstück oder gründet mit seinem Geld ein
Erwerbsgöschüft, dann tritt der sogenannte konsolidierte Besitz an die Stelle des
Kapitals. Oder aber die Investierung erfolgt in der Form, daß dein Kapital
formal noch weiterhin seine Existenz belassen wird: der Erwerb des Grundstücks
erfolgt Unter Eintragung von Hypotheken, die Schaffung deS Gewerbebetriebes
ersolgt (im Gesellschaftswege) durch Ausgabe von Geschäftsanteilen, Aktien usw-
Der Übergang aus einer Form der Investierung in die andere ist im Erwerbs¬
leben etwas alltägliches. Krupp verwandelt seine Einzelsirma in eine Aktien¬
gesellschaft. Immer aber handelt es sich nur um dasselbe Kapital, kein Pfennig
mehr oder weniger wird ausgegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Anlage oder
Wertbeschaffung find beide Formen der Investierung völlig gleichwertig. Die
Investierung unter Beibehaltung der Kapitalsform ist lediglich ein Weg der fort¬
geschrittenen Volkswirtschaft, um mit größerer Leichtigkeit die Mittel für ein-
Unternehmen heranzuziehen. Berücksichtigen wir nun mit der Begründung des
Entwurfs, daß die Grundsteuer und Gewerbesteuer wirtschaftlich zuletzt auf dein
Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb ruht, so ist es klar, daß eine
weitere Besteuerung des Ertrages oder Einkommens aus dem in diesem Grund¬
besitz oder Gewerbebetrieb investierten Kapital nichts weiter bedeutet, als eine
doppelte Besteuerung desselben Einkommens aus Grundbesitz oder Gewerbebetrieb.
Denn zuletzt tragen auch die Grundsteuern und die Gewerbesteuern die mit ihrem
Kapital im Grundbesitz oder Gewerbebetrieb engagierten Personen. Krupp zahlte
vor der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft lediglich Gewerbesteuern, nach der
Umwandlung zahlt er außerdem noch Kapitalertragssteuer für seine Aktien.
Daraus folgt unwiderleglich, daß die Begründung sich einer schiefen Darstellung
schuldig macht, wenn sie behauptet, daß die Gerechtigkeit erfordere, daß neben
dem Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb auch das Einkommen aus
Kapitalvermögen zur Besteuerung herangezogen werden müsse. Es handelt MI
nicht um ein Nebeneinander, sondern um eine Häufung. Da keine solche Maß'
nähme ohne wirtschaftliche Folgen bleibt, so muß auch hier die Folge untersuch"
werden: da die Investierung des Kapitals durch Hingabe, durch Besitzerlverv
steuerlich billiger ist als die Investierung des Kapitals unter Beibehaltung der
Kapitalsform (mit Wertpapierbildung), so wird die Entwicklung des Wirtschaft^
lebens notwendigerweise in eine rückläufige Bahn gedrängt. Bisher ging sie aus
eine immer größere Erleichterung des Verkehrs mit Hypotheken und Wertpapiere"
und der Gesellschaftsbildung, jetzt wird man bestrebt sein, die Anlage des Kapitals
in sogenannten konsolidierten Werten, Erwerb von Grundbesitz, Gründung von
Einzelfirmen oder offenen Handelsgesellschaften vorzuziehen vor einer Gesellschafts'
bet'iligung, auf die noch eine weitere Steuer gelegt wird. Dadurch wird das
Kapital erheblich schwer-flüssiger, es kommt unabweislich ein stagnierendes
Moment in die Volkswirtschaft. Damit werden die Lebensbedingungen unserer
Volkswirtschaft denjenigen des Auslandes gegenüber noch "weiterhin geschwächt'
unsere Konkurrenzfähigkeit herabgemindert. Da das Kapital stets bestreb
ist, den üblen Chancen aus dem Wege zu gehen, wird hierdurch ein neuer
Anreiz geschaffen für die Abwanderung des Kapitals ins Ausland, der erst reKi
fühlbar werden wird, wenn wir zu normalen Währungsverhältnissen zurückgekehrt
sein werden.'

Die Steuerhäufung wird aber noch offensichtlicher, wenn wir berücksichtig^
daß nicht nur eine Häufung zwischen der Kapitalertragsteuer und den Steuern


Zu den neuen Reichsstenern auf das Einkommen

einkommen dem Arbeitseinkommen gegenüber. Dabei bleibt die eigentliche Natur
des Kapitals völlig unberücksichtigt. Das Kapital ist keine selbständige Größe
neben Grundbesitz und Gewerbebetrieb. Es bleibt immer nur etwas vermittelndes-
Es vermittelt auf der einen Seite das Arbeitseinkommen, auf der anderen Seite
das Einkommen aus Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb. Es gibt kein Kapital,
das nicht entweder der Bezahlung des Arbeitslohnes dient oder aber investiert ist
in Grundbesitz oder Gewerbebetrieb. Was die Investierung anbelangt, so sind
ihre Formen verschieden. Entweder erfolgt sie durch Hingabe (Erlöschen) des
Kapitals: jemand kauft sich ein Grundstück oder gründet mit seinem Geld ein
Erwerbsgöschüft, dann tritt der sogenannte konsolidierte Besitz an die Stelle des
Kapitals. Oder aber die Investierung erfolgt in der Form, daß dein Kapital
formal noch weiterhin seine Existenz belassen wird: der Erwerb des Grundstücks
erfolgt Unter Eintragung von Hypotheken, die Schaffung deS Gewerbebetriebes
ersolgt (im Gesellschaftswege) durch Ausgabe von Geschäftsanteilen, Aktien usw-
Der Übergang aus einer Form der Investierung in die andere ist im Erwerbs¬
leben etwas alltägliches. Krupp verwandelt seine Einzelsirma in eine Aktien¬
gesellschaft. Immer aber handelt es sich nur um dasselbe Kapital, kein Pfennig
mehr oder weniger wird ausgegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Anlage oder
Wertbeschaffung find beide Formen der Investierung völlig gleichwertig. Die
Investierung unter Beibehaltung der Kapitalsform ist lediglich ein Weg der fort¬
geschrittenen Volkswirtschaft, um mit größerer Leichtigkeit die Mittel für ein-
Unternehmen heranzuziehen. Berücksichtigen wir nun mit der Begründung des
Entwurfs, daß die Grundsteuer und Gewerbesteuer wirtschaftlich zuletzt auf dein
Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb ruht, so ist es klar, daß eine
weitere Besteuerung des Ertrages oder Einkommens aus dem in diesem Grund¬
besitz oder Gewerbebetrieb investierten Kapital nichts weiter bedeutet, als eine
doppelte Besteuerung desselben Einkommens aus Grundbesitz oder Gewerbebetrieb.
Denn zuletzt tragen auch die Grundsteuern und die Gewerbesteuern die mit ihrem
Kapital im Grundbesitz oder Gewerbebetrieb engagierten Personen. Krupp zahlte
vor der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft lediglich Gewerbesteuern, nach der
Umwandlung zahlt er außerdem noch Kapitalertragssteuer für seine Aktien.
Daraus folgt unwiderleglich, daß die Begründung sich einer schiefen Darstellung
schuldig macht, wenn sie behauptet, daß die Gerechtigkeit erfordere, daß neben
dem Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb auch das Einkommen aus
Kapitalvermögen zur Besteuerung herangezogen werden müsse. Es handelt MI
nicht um ein Nebeneinander, sondern um eine Häufung. Da keine solche Maß'
nähme ohne wirtschaftliche Folgen bleibt, so muß auch hier die Folge untersuch»
werden: da die Investierung des Kapitals durch Hingabe, durch Besitzerlverv
steuerlich billiger ist als die Investierung des Kapitals unter Beibehaltung der
Kapitalsform (mit Wertpapierbildung), so wird die Entwicklung des Wirtschaft^
lebens notwendigerweise in eine rückläufige Bahn gedrängt. Bisher ging sie aus
eine immer größere Erleichterung des Verkehrs mit Hypotheken und Wertpapiere"
und der Gesellschaftsbildung, jetzt wird man bestrebt sein, die Anlage des Kapitals
in sogenannten konsolidierten Werten, Erwerb von Grundbesitz, Gründung von
Einzelfirmen oder offenen Handelsgesellschaften vorzuziehen vor einer Gesellschafts'
bet'iligung, auf die noch eine weitere Steuer gelegt wird. Dadurch wird das
Kapital erheblich schwer-flüssiger, es kommt unabweislich ein stagnierendes
Moment in die Volkswirtschaft. Damit werden die Lebensbedingungen unserer
Volkswirtschaft denjenigen des Auslandes gegenüber noch «weiterhin geschwächt'
unsere Konkurrenzfähigkeit herabgemindert. Da das Kapital stets bestreb
ist, den üblen Chancen aus dem Wege zu gehen, wird hierdurch ein neuer
Anreiz geschaffen für die Abwanderung des Kapitals ins Ausland, der erst reKi
fühlbar werden wird, wenn wir zu normalen Währungsverhältnissen zurückgekehrt
sein werden.'

Die Steuerhäufung wird aber noch offensichtlicher, wenn wir berücksichtig^
daß nicht nur eine Häufung zwischen der Kapitalertragsteuer und den Steuern


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[0330] Zu den neuen Reichsstenern auf das Einkommen einkommen dem Arbeitseinkommen gegenüber. Dabei bleibt die eigentliche Natur des Kapitals völlig unberücksichtigt. Das Kapital ist keine selbständige Größe neben Grundbesitz und Gewerbebetrieb. Es bleibt immer nur etwas vermittelndes- Es vermittelt auf der einen Seite das Arbeitseinkommen, auf der anderen Seite das Einkommen aus Grundbesitz und aus Gewerbebetrieb. Es gibt kein Kapital, das nicht entweder der Bezahlung des Arbeitslohnes dient oder aber investiert ist in Grundbesitz oder Gewerbebetrieb. Was die Investierung anbelangt, so sind ihre Formen verschieden. Entweder erfolgt sie durch Hingabe (Erlöschen) des Kapitals: jemand kauft sich ein Grundstück oder gründet mit seinem Geld ein Erwerbsgöschüft, dann tritt der sogenannte konsolidierte Besitz an die Stelle des Kapitals. Oder aber die Investierung erfolgt in der Form, daß dein Kapital formal noch weiterhin seine Existenz belassen wird: der Erwerb des Grundstücks erfolgt Unter Eintragung von Hypotheken, die Schaffung deS Gewerbebetriebes ersolgt (im Gesellschaftswege) durch Ausgabe von Geschäftsanteilen, Aktien usw- Der Übergang aus einer Form der Investierung in die andere ist im Erwerbs¬ leben etwas alltägliches. Krupp verwandelt seine Einzelsirma in eine Aktien¬ gesellschaft. Immer aber handelt es sich nur um dasselbe Kapital, kein Pfennig mehr oder weniger wird ausgegeben. Unter dem Gesichtspunkt der Anlage oder Wertbeschaffung find beide Formen der Investierung völlig gleichwertig. Die Investierung unter Beibehaltung der Kapitalsform ist lediglich ein Weg der fort¬ geschrittenen Volkswirtschaft, um mit größerer Leichtigkeit die Mittel für ein- Unternehmen heranzuziehen. Berücksichtigen wir nun mit der Begründung des Entwurfs, daß die Grundsteuer und Gewerbesteuer wirtschaftlich zuletzt auf dein Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb ruht, so ist es klar, daß eine weitere Besteuerung des Ertrages oder Einkommens aus dem in diesem Grund¬ besitz oder Gewerbebetrieb investierten Kapital nichts weiter bedeutet, als eine doppelte Besteuerung desselben Einkommens aus Grundbesitz oder Gewerbebetrieb. Denn zuletzt tragen auch die Grundsteuern und die Gewerbesteuern die mit ihrem Kapital im Grundbesitz oder Gewerbebetrieb engagierten Personen. Krupp zahlte vor der Umwandlung in eine Aktiengesellschaft lediglich Gewerbesteuern, nach der Umwandlung zahlt er außerdem noch Kapitalertragssteuer für seine Aktien. Daraus folgt unwiderleglich, daß die Begründung sich einer schiefen Darstellung schuldig macht, wenn sie behauptet, daß die Gerechtigkeit erfordere, daß neben dem Einkommen aus Grundbesitz und Gewerbebetrieb auch das Einkommen aus Kapitalvermögen zur Besteuerung herangezogen werden müsse. Es handelt MI nicht um ein Nebeneinander, sondern um eine Häufung. Da keine solche Maß' nähme ohne wirtschaftliche Folgen bleibt, so muß auch hier die Folge untersuch» werden: da die Investierung des Kapitals durch Hingabe, durch Besitzerlverv steuerlich billiger ist als die Investierung des Kapitals unter Beibehaltung der Kapitalsform (mit Wertpapierbildung), so wird die Entwicklung des Wirtschaft^ lebens notwendigerweise in eine rückläufige Bahn gedrängt. Bisher ging sie aus eine immer größere Erleichterung des Verkehrs mit Hypotheken und Wertpapiere" und der Gesellschaftsbildung, jetzt wird man bestrebt sein, die Anlage des Kapitals in sogenannten konsolidierten Werten, Erwerb von Grundbesitz, Gründung von Einzelfirmen oder offenen Handelsgesellschaften vorzuziehen vor einer Gesellschafts' bet'iligung, auf die noch eine weitere Steuer gelegt wird. Dadurch wird das Kapital erheblich schwer-flüssiger, es kommt unabweislich ein stagnierendes Moment in die Volkswirtschaft. Damit werden die Lebensbedingungen unserer Volkswirtschaft denjenigen des Auslandes gegenüber noch «weiterhin geschwächt' unsere Konkurrenzfähigkeit herabgemindert. Da das Kapital stets bestreb ist, den üblen Chancen aus dem Wege zu gehen, wird hierdurch ein neuer Anreiz geschaffen für die Abwanderung des Kapitals ins Ausland, der erst reKi fühlbar werden wird, wenn wir zu normalen Währungsverhältnissen zurückgekehrt sein werden.' Die Steuerhäufung wird aber noch offensichtlicher, wenn wir berücksichtig^ daß nicht nur eine Häufung zwischen der Kapitalertragsteuer und den Steuern

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/330>, abgerufen am 15.01.2025.