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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.

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Zu den geplanten Reichsstcuern auf das Einkommen

-aulage handelt und daß. noch den praktischen Begriffen, niemand solche Ein¬
nahmen als sein jährliches Einkommen bezeichnen wird. Diese .Regelung läuft
darauf hinaus, unter dem Vorgeben der Einkommensteuer eine außerordentlich
scharfe Besteuerung des Vermögenszuwachses zu erheben. Man denke an die
Sätze des Tarifs, die bis zu 60 Prozent gehen I Die Nachlasse der 2l--24
sind so unbedeutend, daß sie gar nicht ins Gewicht fallen. Diese Vermögens¬
besteuerung via Einkommensteuer wird mehr als wohl erwartet den Verkehr
mit investierten Werten lahmen und auf das Wirtschaftsleben beengenden
Einfluß üben. Sie ist auch steuerlich ungerecht, weil solche Geschäfte zum
großen Teil unter Sonocrfteuern fallen (Umsatzsteuer, Wertzuwachssteuer usw.)
und, wie sich voraussehen läßt, in Zukunft noch in erheblich höherem Maße unter
solche Sondersteuern fallen werden.

In ganz besonderem Maße aber wird das Unzweckmäßige und durchaus
ungerechte dieser Ausdehnung der Einkommensteuer zu einer jährlichen Wert-
Suwachsst^ki^ wenn man sich den Wertzuwachs oder Gewinn, der versteuert wird,
näher ansieht. Zugrunde gelegt wird unser inländischer Preis, d. h. also die Papier-
warkwährung. Nun hat aber die Paviermark auch im Inlande nur den vierten oder
fünften Teil des Wertes der früheren Friedens- (Gold-)mark., Also auch bei
gleichem Wert müssen alle Objekte einen vier- bis fünffach höheren Preis in
Pcipiermcirk haben, als früher in Friedenswährung. Und der Wert der Papier-
Mark sinkt beständig weiter! Ist ein Objekt heute in Papiermark nur dreimal
>v teuer als früher in Friedensmark, so muß sogar eine absolute Wertverminderung
des Objektes vermutet werden, wie denn überhaupt neben der Entwertung des
Feldes ein allgemeines langsames Sinken auch des objektiven Wertes unserer
-Wirtschaftsaktiva eingetreten ist. Diese unbestreitbaren Tatsachen läßt die Steuer
völlig unbeachtet I Jeder Mehrerlös in Papiermark gegen früher gilt als Ge¬
winn, selbst wenn der Verkaufspreis infolge seiner nur mäßigen Steigerung gegen
iniher einen offenbaren Wertverlust beweist. Diese Außerachtlassung der Währungs-
^'rhältnisse mag angehen, soweit es sich um eine Einkommensteuer im eigentlichen
"inne handelt. Auch dort ergeben sich noch genug Schwierigkeiten, die nur ver¬
mieden werden können, wenn durch Sonderbestimmungen den Schwankungen der
Führung Rechnung getragen wird. Wenn aber grundsätzlich durch Erweiterung
Einkoinmensbegriffs die Einkommensteuer zu einer gleichzeitigen Wertzuwachs-
Neuer ausgebaut wird, so führt die Nichtberücksichtigung unserer Währungsverhält-
!">se zu praktisch unmöglichen Konsequenzen. Jede Wertzuwachssteuer setzt eine
konstante Währung, z. V. Goldwährung, voraus. Bei einer schwankenden (reinen
Aapiex-.) Währung, wie wir sie jetzt haben, die noch dazu durch das Verbot des
Agwhandels mit Gold jeder klaren Beziehung zu einem eindeutigen konstanten
.^^Unesscr ermangelt, läßt sich ein objektiver Wertzuwachs überhaupt nicht fest-
uellen. Unter unseren Verhältnissen ist jede Wertzuwachssteuer theoretisch ein
si> um und Spiegelfechterei, praktisch eine unverantwortliche Ungerechtigkeit; denn
Zahlen ^ S^"^sachter in Wahrheit dem Staate Prämien für Geldentwertung

. . Über jedes Erwarten hinaus geht die Besteuerung der Haushalte, auf die
"ererts im vorigen Aufsatz hingewiesen wurde. Sie läßt alle früheren Sleuer-
eietze weit hinter sich. Dem Einkommen des Haushaltsvorstandes wird nicht
uur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch das Einkommen aller zu seiner
^aufs,^^ zählenden Kinder. Pflegekinder. Schwiegerkinder, Adoptivkinder usw.
" elterlichen Haushalte auch in den Städten immer größeren Umfang au-
s^'U, sa ergibt sich hieraus allerdings eine sehr große Erhöhung des
^uerertrages, aber eine Belastung, die auf das Mehrfache dessen an-
das, ^der einzeln zu zahlen haben würde. Es ist ein häufiger Fall,
testamentarisch von den Großeltern Enkelkinder neben den Kindern mit


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Zu den geplanten Reichsstcuern auf das Einkommen

-aulage handelt und daß. noch den praktischen Begriffen, niemand solche Ein¬
nahmen als sein jährliches Einkommen bezeichnen wird. Diese .Regelung läuft
darauf hinaus, unter dem Vorgeben der Einkommensteuer eine außerordentlich
scharfe Besteuerung des Vermögenszuwachses zu erheben. Man denke an die
Sätze des Tarifs, die bis zu 60 Prozent gehen I Die Nachlasse der 2l—24
sind so unbedeutend, daß sie gar nicht ins Gewicht fallen. Diese Vermögens¬
besteuerung via Einkommensteuer wird mehr als wohl erwartet den Verkehr
mit investierten Werten lahmen und auf das Wirtschaftsleben beengenden
Einfluß üben. Sie ist auch steuerlich ungerecht, weil solche Geschäfte zum
großen Teil unter Sonocrfteuern fallen (Umsatzsteuer, Wertzuwachssteuer usw.)
und, wie sich voraussehen läßt, in Zukunft noch in erheblich höherem Maße unter
solche Sondersteuern fallen werden.

In ganz besonderem Maße aber wird das Unzweckmäßige und durchaus
ungerechte dieser Ausdehnung der Einkommensteuer zu einer jährlichen Wert-
Suwachsst^ki^ wenn man sich den Wertzuwachs oder Gewinn, der versteuert wird,
näher ansieht. Zugrunde gelegt wird unser inländischer Preis, d. h. also die Papier-
warkwährung. Nun hat aber die Paviermark auch im Inlande nur den vierten oder
fünften Teil des Wertes der früheren Friedens- (Gold-)mark., Also auch bei
gleichem Wert müssen alle Objekte einen vier- bis fünffach höheren Preis in
Pcipiermcirk haben, als früher in Friedenswährung. Und der Wert der Papier-
Mark sinkt beständig weiter! Ist ein Objekt heute in Papiermark nur dreimal
>v teuer als früher in Friedensmark, so muß sogar eine absolute Wertverminderung
des Objektes vermutet werden, wie denn überhaupt neben der Entwertung des
Feldes ein allgemeines langsames Sinken auch des objektiven Wertes unserer
-Wirtschaftsaktiva eingetreten ist. Diese unbestreitbaren Tatsachen läßt die Steuer
völlig unbeachtet I Jeder Mehrerlös in Papiermark gegen früher gilt als Ge¬
winn, selbst wenn der Verkaufspreis infolge seiner nur mäßigen Steigerung gegen
iniher einen offenbaren Wertverlust beweist. Diese Außerachtlassung der Währungs-
^'rhältnisse mag angehen, soweit es sich um eine Einkommensteuer im eigentlichen
«inne handelt. Auch dort ergeben sich noch genug Schwierigkeiten, die nur ver¬
mieden werden können, wenn durch Sonderbestimmungen den Schwankungen der
Führung Rechnung getragen wird. Wenn aber grundsätzlich durch Erweiterung
Einkoinmensbegriffs die Einkommensteuer zu einer gleichzeitigen Wertzuwachs-
Neuer ausgebaut wird, so führt die Nichtberücksichtigung unserer Währungsverhält-
!">se zu praktisch unmöglichen Konsequenzen. Jede Wertzuwachssteuer setzt eine
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Aapiex-.) Währung, wie wir sie jetzt haben, die noch dazu durch das Verbot des
Agwhandels mit Gold jeder klaren Beziehung zu einem eindeutigen konstanten
.^^Unesscr ermangelt, läßt sich ein objektiver Wertzuwachs überhaupt nicht fest-
uellen. Unter unseren Verhältnissen ist jede Wertzuwachssteuer theoretisch ein
si> um und Spiegelfechterei, praktisch eine unverantwortliche Ungerechtigkeit; denn
Zahlen ^ S^"^sachter in Wahrheit dem Staate Prämien für Geldentwertung

. . Über jedes Erwarten hinaus geht die Besteuerung der Haushalte, auf die
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eietze weit hinter sich. Dem Einkommen des Haushaltsvorstandes wird nicht
uur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch das Einkommen aller zu seiner
^aufs,^^ zählenden Kinder. Pflegekinder. Schwiegerkinder, Adoptivkinder usw.
" elterlichen Haushalte auch in den Städten immer größeren Umfang au-
s^'U, sa ergibt sich hieraus allerdings eine sehr große Erhöhung des
^uerertrages, aber eine Belastung, die auf das Mehrfache dessen an-
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testamentarisch von den Großeltern Enkelkinder neben den Kindern mit


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[0295] Zu den geplanten Reichsstcuern auf das Einkommen -aulage handelt und daß. noch den praktischen Begriffen, niemand solche Ein¬ nahmen als sein jährliches Einkommen bezeichnen wird. Diese .Regelung läuft darauf hinaus, unter dem Vorgeben der Einkommensteuer eine außerordentlich scharfe Besteuerung des Vermögenszuwachses zu erheben. Man denke an die Sätze des Tarifs, die bis zu 60 Prozent gehen I Die Nachlasse der 2l—24 sind so unbedeutend, daß sie gar nicht ins Gewicht fallen. Diese Vermögens¬ besteuerung via Einkommensteuer wird mehr als wohl erwartet den Verkehr mit investierten Werten lahmen und auf das Wirtschaftsleben beengenden Einfluß üben. Sie ist auch steuerlich ungerecht, weil solche Geschäfte zum großen Teil unter Sonocrfteuern fallen (Umsatzsteuer, Wertzuwachssteuer usw.) und, wie sich voraussehen läßt, in Zukunft noch in erheblich höherem Maße unter solche Sondersteuern fallen werden. In ganz besonderem Maße aber wird das Unzweckmäßige und durchaus ungerechte dieser Ausdehnung der Einkommensteuer zu einer jährlichen Wert- Suwachsst^ki^ wenn man sich den Wertzuwachs oder Gewinn, der versteuert wird, näher ansieht. Zugrunde gelegt wird unser inländischer Preis, d. h. also die Papier- warkwährung. Nun hat aber die Paviermark auch im Inlande nur den vierten oder fünften Teil des Wertes der früheren Friedens- (Gold-)mark., Also auch bei gleichem Wert müssen alle Objekte einen vier- bis fünffach höheren Preis in Pcipiermcirk haben, als früher in Friedenswährung. Und der Wert der Papier- Mark sinkt beständig weiter! Ist ein Objekt heute in Papiermark nur dreimal >v teuer als früher in Friedensmark, so muß sogar eine absolute Wertverminderung des Objektes vermutet werden, wie denn überhaupt neben der Entwertung des Feldes ein allgemeines langsames Sinken auch des objektiven Wertes unserer -Wirtschaftsaktiva eingetreten ist. Diese unbestreitbaren Tatsachen läßt die Steuer völlig unbeachtet I Jeder Mehrerlös in Papiermark gegen früher gilt als Ge¬ winn, selbst wenn der Verkaufspreis infolge seiner nur mäßigen Steigerung gegen iniher einen offenbaren Wertverlust beweist. Diese Außerachtlassung der Währungs- ^'rhältnisse mag angehen, soweit es sich um eine Einkommensteuer im eigentlichen «inne handelt. Auch dort ergeben sich noch genug Schwierigkeiten, die nur ver¬ mieden werden können, wenn durch Sonderbestimmungen den Schwankungen der Führung Rechnung getragen wird. Wenn aber grundsätzlich durch Erweiterung Einkoinmensbegriffs die Einkommensteuer zu einer gleichzeitigen Wertzuwachs- Neuer ausgebaut wird, so führt die Nichtberücksichtigung unserer Währungsverhält- !">se zu praktisch unmöglichen Konsequenzen. Jede Wertzuwachssteuer setzt eine konstante Währung, z. V. Goldwährung, voraus. Bei einer schwankenden (reinen Aapiex-.) Währung, wie wir sie jetzt haben, die noch dazu durch das Verbot des Agwhandels mit Gold jeder klaren Beziehung zu einem eindeutigen konstanten .^^Unesscr ermangelt, läßt sich ein objektiver Wertzuwachs überhaupt nicht fest- uellen. Unter unseren Verhältnissen ist jede Wertzuwachssteuer theoretisch ein si> um und Spiegelfechterei, praktisch eine unverantwortliche Ungerechtigkeit; denn Zahlen ^ S^"^sachter in Wahrheit dem Staate Prämien für Geldentwertung . . Über jedes Erwarten hinaus geht die Besteuerung der Haushalte, auf die »ererts im vorigen Aufsatz hingewiesen wurde. Sie läßt alle früheren Sleuer- eietze weit hinter sich. Dem Einkommen des Haushaltsvorstandes wird nicht uur das Einkommen der Ehefrau, sondern auch das Einkommen aller zu seiner ^aufs,^^ zählenden Kinder. Pflegekinder. Schwiegerkinder, Adoptivkinder usw. " elterlichen Haushalte auch in den Städten immer größeren Umfang au- s^'U, sa ergibt sich hieraus allerdings eine sehr große Erhöhung des ^uerertrages, aber eine Belastung, die auf das Mehrfache dessen an- das, ^der einzeln zu zahlen haben würde. Es ist ein häufiger Fall, testamentarisch von den Großeltern Enkelkinder neben den Kindern mit 24»

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_336289/295>, abgerufen am 15.01.2025.