Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.Vorbereitung s,ut alle Klassen aler verscrueäenen Leunis^steins An den geplanten Reichssteuern auf das Einkommen Regierungsrat in. Lonrad von II. ' "zwischen sind die neuen Steuergesetzentwürfe der Nationalver¬ Was das Einkommensteuergesetz betrifft, so soll zunächst noch Grenzboten IV 1910 24
Vorbereitung s,ut alle Klassen aler verscrueäenen Leunis^steins An den geplanten Reichssteuern auf das Einkommen Regierungsrat in. Lonrad von II. ' «zwischen sind die neuen Steuergesetzentwürfe der Nationalver¬ Was das Einkommensteuergesetz betrifft, so soll zunächst noch Grenzboten IV 1910 24
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[Abbildung]
Vorbereitung s,ut alle Klassen aler verscrueäenen Leunis^steins
(I_?msenu>ung). Insbesonäsrs Vorbereitung auk ins lZinMbrigsn-,
prima- unä tZeikeprütung.Dr. Wcdaeüs
An den geplanten Reichssteuern auf das Einkommen
Regierungsrat in. Lonrad von II. '
«zwischen sind die neuen Steuergesetzentwürfe der Nationalver¬
sammlung zugegangen, Sie erfordern noch eine weitere Beleuch¬
tung, als sie im Aufsatz der Nummer 49 der Grenzboten
gegeben ist
Was das Einkommensteuergesetz betrifft, so soll zunächst noch
^ auf einige Sonde, fragen eingegangen werden, wenn auch eine ins
AeillU gehende Besprechung, die den Entwurf cinigermaken erschöpft, über den
Zahmen dieses Aufsatzes hinausgehen würde. Was die Begründung des Ent¬
wurfs anbelangt, so macht er in unserer Situation einen eigenartig weltfremden
Eindruck. Sie gibt sich mit einem großen Rüstzeug theoretischer Erörterungen,
^ügt die verschiedenen in der Literatur aufgestellten Ctcuertheorien gegeneinander
^ und kommt regelmäßig aus diesen theoretischen Erwägungen zu ihren
^chlußforderungen, während doch in den wichtigeren Einzelfragen es den
Anschein hat, als ob nur ein Gesichtspunkt bestimmend ist: In welcher Weise
sich der höchste Steuerertrag herauspressen? An den in unserer Lage doch
allein wichtigen praktischen Fragen geht sie mit merkwürdiger Konsequenz vorbei.
Mr den Eilaß von^ Gesetzen dürfen doch nur in ganz beschränktem Maße theo¬
retische Erwägungen bestimmend sein. Die Schöpfung der Theorie eines Gesetzes
nachher Sache der Wissenschaft und Rechtssprechung, um für die Ausfüllung
^r unvermeidlichen Lücken jedes Gesetzes der Rechtssprechung die feste Richtschnur
«u geben. Die Schöpfung des Gesetzes selbst.aus rein theoretischen Erwägungen
^'hre meist zu einer Vergewciliigung der Praxs, und hinterher steht man im
^den vor praktischen Konsequenzen, die erschreckend wirken. Waren aber tat-
Urchlich bei dem Entwurf eines Gesetzes praktische Erwägungen maßgebend und
werden sie in der Begründung gleichwohl vorwiegend aus theoretischen Gesichts-
VUiikien gifolgert, so wirkt das a!s Verschleierung, die den gesetzgebenden Körper-
'")after den wirklichen Einblick in die Trugweite des Geh.tzes erschwert, wenn
nicht unmöglich macht. Besonders bedenklich ist das jetzt in unserer Situation
"Ad bei Gesetzen, die, wie die vorliegenden, eine völlige Umgestaltung unseres
Aousroirtschaftslebens zur Folge huben. Wir wollen alle aus unserer furchtbaren
ManzieiZen Not heraus. Bei keiner Partei ist der Wille vorhanden, dem entgegen
A arbeiten. Darum war, wenn überhaupt je. so hier, es unbedingt erforderlich,
ritt aller Energie bei jeder Einzelbestinmiung die praktische Tragweite voran zu
retten und ih e Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit eingehend klar zu legen. Dazu
vor allen Dingen erforderlich, an der Hand des gesamten, der Regierung
su Gebote stehenden statistischen Materials eine eindeutige Bckanz unserer Volks-
Grenzboten IV 1910 24
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