Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Viertes Vierteljahr.vie akademische Jugend und die Parteien und abgestimmt, sondern nach Hochschulen, d. h. nach den vorhandenen vie akademische Jugend und die Parteien und abgestimmt, sondern nach Hochschulen, d. h. nach den vorhandenen <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0185" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/336475"/> <fw type="header" place="top"> vie akademische Jugend und die Parteien</fw><lb/> <p xml:id="ID_655" prev="#ID_654" next="#ID_656"> und abgestimmt, sondern nach Hochschulen, d. h. nach den vorhandenen<lb/> und geschichtlich gegebenen Daseinsverbänden unter den Studierenden. Aber<lb/> das Vertretungsrecht der verschiedenen Hochschulen ist ungleich, und die Stimmen¬<lb/> zahl, über die eine jede von ihnen verfügt, richtet sich allein nach der Zahl<lb/> ihrer eingeschriebenen Studenten; die Macht des Wahlrechts entsteht aus einer<lb/> bloßen Summierung von Ziffern. Somit wird innerhalb der Hochschule die<lb/> sogenannte alte Gruppenvertretung außer Geltung gesetzt, und in der praktischen<lb/> Gesamtwirkung würden die verschiedenen Hochschulen etwa nur ti- Rolle von<lb/> Wahlkreisen spielen. Tatsächlich schaltet jedoch die mechanisierende Allseitigkeit<lb/> dieses Vertretungssystems sich wenigstens teilweise weder aus; sie hemmt sich<lb/> selbst durch einen berufsständischen Einschlag, insofern es daneben besondere<lb/> „Fachgruppen" gibt, die sich aus den Fachausschüssen der Hochschulen bilden<lb/> und in allen Fachfragen des Studiums „selbständig beschließen". Seine stärkste<lb/> Beeinträchtigung erfährt der reine Demokratismus in der Durchführung jener<lb/> parlamentarischen Denkart indessen durch einen jähen Rückgriff auf die Wesens -<lb/> einheit der Einzelhochschule, der sich im Revisionsverfahren kundtut. Binnen<lb/> einer vorgeschriebenen Frist kann jede schriftliche Abstimmung durch den Ein¬<lb/> spruch von mindestens drei, jeder Beschluß eines Allgemeinen Studententages<lb/> durch den Einspruch von zwölf Hochschulen angefochten werden, und solche Be¬<lb/> schlüsse oder Abstimmungen sollen ungültig sein, sobald in der Neuabstimmung<lb/> Zwei Drittel der Hochschulen dagegen sind. Hiernach müssen in der Neu-<lb/> cibstimmung die Universitäten und Hochschulen nicht nach der Zahl der ihnen<lb/> Zustehenden Vertreter, sondern als selbständige Einheiten rechnen. Das heißt<lb/> nichts geringeres, als daß man in allen strittigen Fällen die letzte Entscheidung<lb/> doch wieder in ein gegenseitiges Abwägen der natürlichen Daseinsansprüche- der<lb/> verschiedenen Universitäten und Hochschulen, in die wirklichkeitsmäßige Selbst¬<lb/> verwaltungsgemeinschaft der Studenten, verlegt; zum wenigsten wird das<lb/> N'echanisch-parlamentarische Vertretnngssystem korrigiert durch die organischen<lb/> Lebenswirkungen des Selbstverwaltungsgedankens. Und es kann auch kaum<lb/> anders sein, da die Selbsttätige Regelung aller wirtschaftlichen und akademischen<lb/> Obliegenheiten im studentischen Interessenkreise. eben die Selbstverwaltung, die<lb/> ursprünglichste Absicht und der hauptsächlichste Zweck ist. Der Geist der<lb/> Selbstverwaltung hält die Schwerpunkte fest in der tragenden Schicht, im ein¬<lb/> zelnen „Asta" (Allgemeinen Studentenausschuß) des örtlichen Hochschulgebildes.<lb/> ^ ist in der Anordnung der bestimmenden Energien ein Aufwärtsdringen<lb/> von unten nach oben. Denn die Zusammensetzung des „Asta". der selbst aus<lb/> ^gemeinen und gleichen Wahlen hervorgeht, wird im wesentlichen mit der be¬<lb/> treffenden Hochschülvertretung für den Studententag übereinstimmen, so daß eine<lb/> Einhelligkeit zwischen Selbstverwaltung und parlamentarischer Vertretung Platz<lb/> greifen kann. Für die Wahlen zum „Asta" gibt es Parteibildungen, die sich<lb/> auf den Studententag übertragen und dort wiedereinfinden. Der parlamentarische<lb/> Nahmen tritt von neuem hervor. Vielleicht ist es aber das Entscheidende,<lb/> daß bei diesen Studentenparteien keinesfalls gewisse parteipolitische Einströmungen<lb/> den Ausschlaq hervorrufen, sondern daß in ihnen das „sachliche" Bekenntnis<lb/> (Theologen. Mediziner. Juristen usw.). also berufsständische Gesichtspunkte, und<lb/> das „studentische" Bekenntnis (Waffenstudenten. Wandervögel, christliche oder<lb/> konfessionelle Verbindungen usw.). also organische Gesichtspunkte der historischen<lb/> Gegebenheit in der Gemeinschaft, um die Oberhand ringen. Infolgedessen<lb/> kommen die Gliederung und sonderlich an den kleineren Universitäten und<lb/> Hochschulen auch die alten „Gruppen", die großen Vereine und korporativen<lb/> Verbände, in letzter Linie die Verbindungen selber, einfach durch die Wucht</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0185]
vie akademische Jugend und die Parteien
und abgestimmt, sondern nach Hochschulen, d. h. nach den vorhandenen
und geschichtlich gegebenen Daseinsverbänden unter den Studierenden. Aber
das Vertretungsrecht der verschiedenen Hochschulen ist ungleich, und die Stimmen¬
zahl, über die eine jede von ihnen verfügt, richtet sich allein nach der Zahl
ihrer eingeschriebenen Studenten; die Macht des Wahlrechts entsteht aus einer
bloßen Summierung von Ziffern. Somit wird innerhalb der Hochschule die
sogenannte alte Gruppenvertretung außer Geltung gesetzt, und in der praktischen
Gesamtwirkung würden die verschiedenen Hochschulen etwa nur ti- Rolle von
Wahlkreisen spielen. Tatsächlich schaltet jedoch die mechanisierende Allseitigkeit
dieses Vertretungssystems sich wenigstens teilweise weder aus; sie hemmt sich
selbst durch einen berufsständischen Einschlag, insofern es daneben besondere
„Fachgruppen" gibt, die sich aus den Fachausschüssen der Hochschulen bilden
und in allen Fachfragen des Studiums „selbständig beschließen". Seine stärkste
Beeinträchtigung erfährt der reine Demokratismus in der Durchführung jener
parlamentarischen Denkart indessen durch einen jähen Rückgriff auf die Wesens -
einheit der Einzelhochschule, der sich im Revisionsverfahren kundtut. Binnen
einer vorgeschriebenen Frist kann jede schriftliche Abstimmung durch den Ein¬
spruch von mindestens drei, jeder Beschluß eines Allgemeinen Studententages
durch den Einspruch von zwölf Hochschulen angefochten werden, und solche Be¬
schlüsse oder Abstimmungen sollen ungültig sein, sobald in der Neuabstimmung
Zwei Drittel der Hochschulen dagegen sind. Hiernach müssen in der Neu-
cibstimmung die Universitäten und Hochschulen nicht nach der Zahl der ihnen
Zustehenden Vertreter, sondern als selbständige Einheiten rechnen. Das heißt
nichts geringeres, als daß man in allen strittigen Fällen die letzte Entscheidung
doch wieder in ein gegenseitiges Abwägen der natürlichen Daseinsansprüche- der
verschiedenen Universitäten und Hochschulen, in die wirklichkeitsmäßige Selbst¬
verwaltungsgemeinschaft der Studenten, verlegt; zum wenigsten wird das
N'echanisch-parlamentarische Vertretnngssystem korrigiert durch die organischen
Lebenswirkungen des Selbstverwaltungsgedankens. Und es kann auch kaum
anders sein, da die Selbsttätige Regelung aller wirtschaftlichen und akademischen
Obliegenheiten im studentischen Interessenkreise. eben die Selbstverwaltung, die
ursprünglichste Absicht und der hauptsächlichste Zweck ist. Der Geist der
Selbstverwaltung hält die Schwerpunkte fest in der tragenden Schicht, im ein¬
zelnen „Asta" (Allgemeinen Studentenausschuß) des örtlichen Hochschulgebildes.
^ ist in der Anordnung der bestimmenden Energien ein Aufwärtsdringen
von unten nach oben. Denn die Zusammensetzung des „Asta". der selbst aus
^gemeinen und gleichen Wahlen hervorgeht, wird im wesentlichen mit der be¬
treffenden Hochschülvertretung für den Studententag übereinstimmen, so daß eine
Einhelligkeit zwischen Selbstverwaltung und parlamentarischer Vertretung Platz
greifen kann. Für die Wahlen zum „Asta" gibt es Parteibildungen, die sich
auf den Studententag übertragen und dort wiedereinfinden. Der parlamentarische
Nahmen tritt von neuem hervor. Vielleicht ist es aber das Entscheidende,
daß bei diesen Studentenparteien keinesfalls gewisse parteipolitische Einströmungen
den Ausschlaq hervorrufen, sondern daß in ihnen das „sachliche" Bekenntnis
(Theologen. Mediziner. Juristen usw.). also berufsständische Gesichtspunkte, und
das „studentische" Bekenntnis (Waffenstudenten. Wandervögel, christliche oder
konfessionelle Verbindungen usw.). also organische Gesichtspunkte der historischen
Gegebenheit in der Gemeinschaft, um die Oberhand ringen. Infolgedessen
kommen die Gliederung und sonderlich an den kleineren Universitäten und
Hochschulen auch die alten „Gruppen", die großen Vereine und korporativen
Verbände, in letzter Linie die Verbindungen selber, einfach durch die Wucht
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