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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

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seiner Begleitung befanden sich als Vertreter
deS Auswärtigen Amtes der Unterstacits-
sckretär Freiherr Langwerth von Simmern,
ferner als Leiter der Zentralstelle des deut¬
schen Grenzschutzes Ost der Major im Ge-
nernlstabe Freiherr von Willisen, dann der
Vorsitzende der Unterkommission für Trans¬
portwesen bei der Deutschen Waffenstillstands¬
kommission in Spaci Major ini Generalsto.be
von Boettischer, der Oberbürgermeister der
Stadt Danzig sahen, sowie als Vertreter
der Waffenstillstandskommission Berlin die
Referenten Dr. Hemmer und Dr. Driesen.

Die Verhandlungen fanden am 3. und
4. April statt. Ihr Ergebnis war folgendes
Abkommen:

I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬
standsabkommens vom 11. November 1913
ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung,
den Durchmarsch alliierter Streitlüste über
Danzig zuzulassen, und infolgedessen nach
der Auffassung der Alliierten auch der Truppen
des Generals Haller.

II. die deutsche Negierung hat folgende
"nie Transportwege vorgeschlagen:

1. von Stettin über Kreuz, Richtung
Posen--Warschau,

2. von Pillau--Königsberg und Memel
über Korschen--Lyck--Grajewo,

3. überKoblenz - Gießen--Cassel--Halle
^Eilenburg, und über

Frankfurt - Main --Bebra--Erfurt--Leip.
i5>g--Eilenburg, dann weiter über Cottbus--
Lissa-Kalisch.

Die deutsche Negierung gewährleistet
ö>e vollkommene Sicherheit dieser Transport¬
wege. Auf der Gegenseite werden Maß-
'nehmen ergriffen werden, damit die auf dem
Transport dach deutsches Gebiet befindlichen
Truppen alles unterlassen, was Unruhe in
ver Bevölkerung hervorrufen könnte.

Die Transporte werden, gegen den
April beginnen und ungefähr zwei
Monate dauern.

Die beförderten Polnischen Truppen sind
tur die Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß
Artikel ig des Wnffenftillstandsabkommens
d°'n ii. November 1918 bestimmt.

IV. Die Durchführung der Transporte
^d durch einen Zusatzvertrag zu diesem
Protokoll geregelt.

[Spaltenumbruch]

V. Sollten bei dem Transport über die
von der deutschen Negierung vorgeschlagenen
Verkehrswege ernste Schwierigkeiten entstehen,
welche die deutsche Negierung, nachdem sie
von den alliierten und assoziierten Re¬
gierungen benachrichtigt ist, nicht zu beseitigen
vermag, so behält sich Marschnll Fons, der
Höchstknmmandierende der alliierten Armeen,
das Recht vor, auf die Transporte zurück¬
zukommen, die im Artikel IlZ des Waffen¬
stillstandsabkommens vom 11. November
vorgesehen sind, und zwar nach Aus¬
führungsbestimmungen und mit Garantien,
die durch die Internationale Permanente
Waffenstillstandskommifsion festgesetzt sind.

Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬
gendes Zusatzabkommen getroffen, daS die
Einzelheiten des Durchzugs regelt (auszugs¬
weise) :

I. Die Transporte werden stattfinden
auf einem der folgenden Wege:

a) Koblenz - Kassel--Halle--Frankfurt
-- Leipzig
Eilenburg--Kottbus--Lissa-Knlisch
b) Stettin--Kalisch
c) Pillau -- Königsberg-- Korschen --
Lyck--Grnjewo.

Der Oberbefehlshaber der alliierten
Armeen wird zunächst die Linie a bean¬
spruchen.

Der Beginn der Bewegung wird so bald
als möglich, wenigstens 4 Tage vorher, den
deutschen Behörden durch Vermittlung der
ständigen interalliierten Waffenstillstandskom¬
mission im Falle der Verwendung der einen
oder der anderen Linie mitgeteilt. Die
Transporte können vom 16. April ab be¬
ginnen und werden ungefähr zwei Monate
dauern.

II. Die Organisation der Transporte
im einzelnen wird durch eine gemischte Kom¬
mission in Spaa geregelt. Für die Trans-
Porte b und e werden Gencralstabsoffiziere
der alliierten Armeen in Stettin und Königs¬
berg gemeinsam mit den zuständigen deutschen
Behörden die Bewegungen regeln.

III. Militärische Maßnahmen: Die
Truppen werden in geschlossenen Zügen mit
ihrer Munition und ihren Lebensmitteln
befördert. Die Soldaten werden ihre Muni¬
tion nicht bei sich tragen; diese wird viel-

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Materialien zur ostdeutschen Frage

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seiner Begleitung befanden sich als Vertreter
deS Auswärtigen Amtes der Unterstacits-
sckretär Freiherr Langwerth von Simmern,
ferner als Leiter der Zentralstelle des deut¬
schen Grenzschutzes Ost der Major im Ge-
nernlstabe Freiherr von Willisen, dann der
Vorsitzende der Unterkommission für Trans¬
portwesen bei der Deutschen Waffenstillstands¬
kommission in Spaci Major ini Generalsto.be
von Boettischer, der Oberbürgermeister der
Stadt Danzig sahen, sowie als Vertreter
der Waffenstillstandskommission Berlin die
Referenten Dr. Hemmer und Dr. Driesen.

Die Verhandlungen fanden am 3. und
4. April statt. Ihr Ergebnis war folgendes
Abkommen:

I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬
standsabkommens vom 11. November 1913
ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung,
den Durchmarsch alliierter Streitlüste über
Danzig zuzulassen, und infolgedessen nach
der Auffassung der Alliierten auch der Truppen
des Generals Haller.

II. die deutsche Negierung hat folgende
"nie Transportwege vorgeschlagen:

1. von Stettin über Kreuz, Richtung
Posen—Warschau,

2. von Pillau—Königsberg und Memel
über Korschen—Lyck—Grajewo,

3. überKoblenz - Gießen—Cassel—Halle
^Eilenburg, und über

Frankfurt - Main —Bebra—Erfurt—Leip.
i5>g—Eilenburg, dann weiter über Cottbus—
Lissa-Kalisch.

Die deutsche Negierung gewährleistet
ö>e vollkommene Sicherheit dieser Transport¬
wege. Auf der Gegenseite werden Maß-
'nehmen ergriffen werden, damit die auf dem
Transport dach deutsches Gebiet befindlichen
Truppen alles unterlassen, was Unruhe in
ver Bevölkerung hervorrufen könnte.

Die Transporte werden, gegen den
April beginnen und ungefähr zwei
Monate dauern.

Die beförderten Polnischen Truppen sind
tur die Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß
Artikel ig des Wnffenftillstandsabkommens
d°'n ii. November 1918 bestimmt.

IV. Die Durchführung der Transporte
^d durch einen Zusatzvertrag zu diesem
Protokoll geregelt.

[Spaltenumbruch]

V. Sollten bei dem Transport über die
von der deutschen Negierung vorgeschlagenen
Verkehrswege ernste Schwierigkeiten entstehen,
welche die deutsche Negierung, nachdem sie
von den alliierten und assoziierten Re¬
gierungen benachrichtigt ist, nicht zu beseitigen
vermag, so behält sich Marschnll Fons, der
Höchstknmmandierende der alliierten Armeen,
das Recht vor, auf die Transporte zurück¬
zukommen, die im Artikel IlZ des Waffen¬
stillstandsabkommens vom 11. November
vorgesehen sind, und zwar nach Aus¬
führungsbestimmungen und mit Garantien,
die durch die Internationale Permanente
Waffenstillstandskommifsion festgesetzt sind.

Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬
gendes Zusatzabkommen getroffen, daS die
Einzelheiten des Durchzugs regelt (auszugs¬
weise) :

I. Die Transporte werden stattfinden
auf einem der folgenden Wege:

a) Koblenz - Kassel—Halle—Frankfurt
— Leipzig
Eilenburg—Kottbus—Lissa-Knlisch
b) Stettin—Kalisch
c) Pillau — Königsberg— Korschen —
Lyck—Grnjewo.

Der Oberbefehlshaber der alliierten
Armeen wird zunächst die Linie a bean¬
spruchen.

Der Beginn der Bewegung wird so bald
als möglich, wenigstens 4 Tage vorher, den
deutschen Behörden durch Vermittlung der
ständigen interalliierten Waffenstillstandskom¬
mission im Falle der Verwendung der einen
oder der anderen Linie mitgeteilt. Die
Transporte können vom 16. April ab be¬
ginnen und werden ungefähr zwei Monate
dauern.

II. Die Organisation der Transporte
im einzelnen wird durch eine gemischte Kom¬
mission in Spaa geregelt. Für die Trans-
Porte b und e werden Gencralstabsoffiziere
der alliierten Armeen in Stettin und Königs¬
berg gemeinsam mit den zuständigen deutschen
Behörden die Bewegungen regeln.

III. Militärische Maßnahmen: Die
Truppen werden in geschlossenen Zügen mit
ihrer Munition und ihren Lebensmitteln
befördert. Die Soldaten werden ihre Muni¬
tion nicht bei sich tragen; diese wird viel-

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[0427] Materialien zur ostdeutschen Frage seiner Begleitung befanden sich als Vertreter deS Auswärtigen Amtes der Unterstacits- sckretär Freiherr Langwerth von Simmern, ferner als Leiter der Zentralstelle des deut¬ schen Grenzschutzes Ost der Major im Ge- nernlstabe Freiherr von Willisen, dann der Vorsitzende der Unterkommission für Trans¬ portwesen bei der Deutschen Waffenstillstands¬ kommission in Spaci Major ini Generalsto.be von Boettischer, der Oberbürgermeister der Stadt Danzig sahen, sowie als Vertreter der Waffenstillstandskommission Berlin die Referenten Dr. Hemmer und Dr. Driesen. Die Verhandlungen fanden am 3. und 4. April statt. Ihr Ergebnis war folgendes Abkommen: I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬ standsabkommens vom 11. November 1913 ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung, den Durchmarsch alliierter Streitlüste über Danzig zuzulassen, und infolgedessen nach der Auffassung der Alliierten auch der Truppen des Generals Haller. II. die deutsche Negierung hat folgende "nie Transportwege vorgeschlagen: 1. von Stettin über Kreuz, Richtung Posen—Warschau, 2. von Pillau—Königsberg und Memel über Korschen—Lyck—Grajewo, 3. überKoblenz - Gießen—Cassel—Halle ^Eilenburg, und über Frankfurt - Main —Bebra—Erfurt—Leip. i5>g—Eilenburg, dann weiter über Cottbus— Lissa-Kalisch. Die deutsche Negierung gewährleistet ö>e vollkommene Sicherheit dieser Transport¬ wege. Auf der Gegenseite werden Maß- 'nehmen ergriffen werden, damit die auf dem Transport dach deutsches Gebiet befindlichen Truppen alles unterlassen, was Unruhe in ver Bevölkerung hervorrufen könnte. Die Transporte werden, gegen den April beginnen und ungefähr zwei Monate dauern. Die beförderten Polnischen Truppen sind tur die Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß Artikel ig des Wnffenftillstandsabkommens d°'n ii. November 1918 bestimmt. IV. Die Durchführung der Transporte ^d durch einen Zusatzvertrag zu diesem Protokoll geregelt. V. Sollten bei dem Transport über die von der deutschen Negierung vorgeschlagenen Verkehrswege ernste Schwierigkeiten entstehen, welche die deutsche Negierung, nachdem sie von den alliierten und assoziierten Re¬ gierungen benachrichtigt ist, nicht zu beseitigen vermag, so behält sich Marschnll Fons, der Höchstknmmandierende der alliierten Armeen, das Recht vor, auf die Transporte zurück¬ zukommen, die im Artikel IlZ des Waffen¬ stillstandsabkommens vom 11. November vorgesehen sind, und zwar nach Aus¬ führungsbestimmungen und mit Garantien, die durch die Internationale Permanente Waffenstillstandskommifsion festgesetzt sind. Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬ gendes Zusatzabkommen getroffen, daS die Einzelheiten des Durchzugs regelt (auszugs¬ weise) : I. Die Transporte werden stattfinden auf einem der folgenden Wege: a) Koblenz - Kassel—Halle—Frankfurt — Leipzig Eilenburg—Kottbus—Lissa-Knlisch b) Stettin—Kalisch c) Pillau — Königsberg— Korschen — Lyck—Grnjewo. Der Oberbefehlshaber der alliierten Armeen wird zunächst die Linie a bean¬ spruchen. Der Beginn der Bewegung wird so bald als möglich, wenigstens 4 Tage vorher, den deutschen Behörden durch Vermittlung der ständigen interalliierten Waffenstillstandskom¬ mission im Falle der Verwendung der einen oder der anderen Linie mitgeteilt. Die Transporte können vom 16. April ab be¬ ginnen und werden ungefähr zwei Monate dauern. II. Die Organisation der Transporte im einzelnen wird durch eine gemischte Kom¬ mission in Spaa geregelt. Für die Trans- Porte b und e werden Gencralstabsoffiziere der alliierten Armeen in Stettin und Königs¬ berg gemeinsam mit den zuständigen deutschen Behörden die Bewegungen regeln. III. Militärische Maßnahmen: Die Truppen werden in geschlossenen Zügen mit ihrer Munition und ihren Lebensmitteln befördert. Die Soldaten werden ihre Muni¬ tion nicht bei sich tragen; diese wird viel-

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/427>, abgerufen am 18.12.2024.