Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.Materialien zur ostdeutschen Frage [Beginn Spaltensatz] seiner Begleitung befanden sich als Vertreter Die Verhandlungen fanden am 3. und I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬ II. die deutsche Negierung hat folgende 1. von Stettin über Kreuz, Richtung 2. von Pillau--Königsberg und Memel 3. überKoblenz - Gießen--Cassel--Halle Frankfurt - Main --Bebra--Erfurt--Leip. Die deutsche Negierung gewährleistet Die Transporte werden, gegen den Die beförderten Polnischen Truppen sind IV. Die Durchführung der Transporte V. Sollten bei dem Transport über die Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬ I. Die Transporte werden stattfinden a) Koblenz - Kassel--Halle--Frankfurt -- Leipzig Eilenburg--Kottbus--Lissa-Knlisch b) Stettin--Kalisch c) Pillau -- Königsberg-- Korschen -- Lyck--Grnjewo. Der Oberbefehlshaber der alliierten Der Beginn der Bewegung wird so bald II. Die Organisation der Transporte III. Militärische Maßnahmen: Die Materialien zur ostdeutschen Frage [Beginn Spaltensatz] seiner Begleitung befanden sich als Vertreter Die Verhandlungen fanden am 3. und I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬ II. die deutsche Negierung hat folgende 1. von Stettin über Kreuz, Richtung 2. von Pillau—Königsberg und Memel 3. überKoblenz - Gießen—Cassel—Halle Frankfurt - Main —Bebra—Erfurt—Leip. Die deutsche Negierung gewährleistet Die Transporte werden, gegen den Die beförderten Polnischen Truppen sind IV. Die Durchführung der Transporte V. Sollten bei dem Transport über die Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬ I. Die Transporte werden stattfinden a) Koblenz - Kassel—Halle—Frankfurt — Leipzig Eilenburg—Kottbus—Lissa-Knlisch b) Stettin—Kalisch c) Pillau — Königsberg— Korschen — Lyck—Grnjewo. Der Oberbefehlshaber der alliierten Der Beginn der Bewegung wird so bald II. Die Organisation der Transporte III. Militärische Maßnahmen: Die <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0427" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/335839"/> <fw type="header" place="top"> Materialien zur ostdeutschen Frage</fw><lb/> <cb type="start"/> <p xml:id="ID_2137" prev="#ID_2136"> seiner Begleitung befanden sich als Vertreter<lb/> deS Auswärtigen Amtes der Unterstacits-<lb/> sckretär Freiherr Langwerth von Simmern,<lb/> ferner als Leiter der Zentralstelle des deut¬<lb/> schen Grenzschutzes Ost der Major im Ge-<lb/> nernlstabe Freiherr von Willisen, dann der<lb/> Vorsitzende der Unterkommission für Trans¬<lb/> portwesen bei der Deutschen Waffenstillstands¬<lb/> kommission in Spaci Major ini Generalsto.be<lb/> von Boettischer, der Oberbürgermeister der<lb/> Stadt Danzig sahen, sowie als Vertreter<lb/> der Waffenstillstandskommission Berlin die<lb/> Referenten Dr. Hemmer und Dr. Driesen.</p> <p xml:id="ID_2138"> Die Verhandlungen fanden am 3. und<lb/> 4. April statt. Ihr Ergebnis war folgendes<lb/> Abkommen:</p> <p xml:id="ID_2139"> I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬<lb/> standsabkommens vom 11. November 1913<lb/> ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung,<lb/> den Durchmarsch alliierter Streitlüste über<lb/> Danzig zuzulassen, und infolgedessen nach<lb/> der Auffassung der Alliierten auch der Truppen<lb/> des Generals Haller.</p> <p xml:id="ID_2140"> II. die deutsche Negierung hat folgende<lb/> "nie Transportwege vorgeschlagen:</p> <p xml:id="ID_2141"> 1. von Stettin über Kreuz, Richtung<lb/> Posen—Warschau,</p> <p xml:id="ID_2142"> 2. von Pillau—Königsberg und Memel<lb/> über Korschen—Lyck—Grajewo,</p> <p xml:id="ID_2143"> 3. überKoblenz - Gießen—Cassel—Halle<lb/> ^Eilenburg, und über</p> <p xml:id="ID_2144"> Frankfurt - Main —Bebra—Erfurt—Leip.<lb/> i5>g—Eilenburg, dann weiter über Cottbus—<lb/> Lissa-Kalisch.</p> <p xml:id="ID_2145"> Die deutsche Negierung gewährleistet<lb/> ö>e vollkommene Sicherheit dieser Transport¬<lb/> wege. Auf der Gegenseite werden Maß-<lb/> 'nehmen ergriffen werden, damit die auf dem<lb/> Transport dach deutsches Gebiet befindlichen<lb/> Truppen alles unterlassen, was Unruhe in<lb/> ver Bevölkerung hervorrufen könnte.</p> <p xml:id="ID_2146"> Die Transporte werden, gegen den<lb/> April beginnen und ungefähr zwei<lb/> Monate dauern.</p> <p xml:id="ID_2147"> Die beförderten Polnischen Truppen sind<lb/> tur die Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß<lb/> Artikel ig des Wnffenftillstandsabkommens<lb/> d°'n ii. November 1918 bestimmt.</p> <p xml:id="ID_2148"> IV. Die Durchführung der Transporte<lb/> ^d durch einen Zusatzvertrag zu diesem<lb/> Protokoll geregelt.</p> <cb/><lb/> <p xml:id="ID_2149"> V. Sollten bei dem Transport über die<lb/> von der deutschen Negierung vorgeschlagenen<lb/> Verkehrswege ernste Schwierigkeiten entstehen,<lb/> welche die deutsche Negierung, nachdem sie<lb/> von den alliierten und assoziierten Re¬<lb/> gierungen benachrichtigt ist, nicht zu beseitigen<lb/> vermag, so behält sich Marschnll Fons, der<lb/> Höchstknmmandierende der alliierten Armeen,<lb/> das Recht vor, auf die Transporte zurück¬<lb/> zukommen, die im Artikel IlZ des Waffen¬<lb/> stillstandsabkommens vom 11. November<lb/> vorgesehen sind, und zwar nach Aus¬<lb/> führungsbestimmungen und mit Garantien,<lb/> die durch die Internationale Permanente<lb/> Waffenstillstandskommifsion festgesetzt sind.</p> <p xml:id="ID_2150"> Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬<lb/> gendes Zusatzabkommen getroffen, daS die<lb/> Einzelheiten des Durchzugs regelt (auszugs¬<lb/> weise) :</p> <p xml:id="ID_2151"> I. Die Transporte werden stattfinden<lb/> auf einem der folgenden Wege:</p> <list> <item> a) Koblenz - Kassel—Halle—Frankfurt<lb/> — Leipzig<lb/> Eilenburg—Kottbus—Lissa-Knlisch</item> <item> b) Stettin—Kalisch</item> <item> c) Pillau — Königsberg— Korschen —<lb/> Lyck—Grnjewo.</item> </list> <p xml:id="ID_2152"> Der Oberbefehlshaber der alliierten<lb/> Armeen wird zunächst die Linie a bean¬<lb/> spruchen.</p> <p xml:id="ID_2153"> Der Beginn der Bewegung wird so bald<lb/> als möglich, wenigstens 4 Tage vorher, den<lb/> deutschen Behörden durch Vermittlung der<lb/> ständigen interalliierten Waffenstillstandskom¬<lb/> mission im Falle der Verwendung der einen<lb/> oder der anderen Linie mitgeteilt. Die<lb/> Transporte können vom 16. April ab be¬<lb/> ginnen und werden ungefähr zwei Monate<lb/> dauern.</p> <p xml:id="ID_2154"> II. Die Organisation der Transporte<lb/> im einzelnen wird durch eine gemischte Kom¬<lb/> mission in Spaa geregelt. Für die Trans-<lb/> Porte b und e werden Gencralstabsoffiziere<lb/> der alliierten Armeen in Stettin und Königs¬<lb/> berg gemeinsam mit den zuständigen deutschen<lb/> Behörden die Bewegungen regeln.</p> <p xml:id="ID_2155" next="#ID_2156"> III. Militärische Maßnahmen: Die<lb/> Truppen werden in geschlossenen Zügen mit<lb/> ihrer Munition und ihren Lebensmitteln<lb/> befördert. Die Soldaten werden ihre Muni¬<lb/> tion nicht bei sich tragen; diese wird viel-</p> <cb type="end"/><lb/> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0427]
Materialien zur ostdeutschen Frage
seiner Begleitung befanden sich als Vertreter
deS Auswärtigen Amtes der Unterstacits-
sckretär Freiherr Langwerth von Simmern,
ferner als Leiter der Zentralstelle des deut¬
schen Grenzschutzes Ost der Major im Ge-
nernlstabe Freiherr von Willisen, dann der
Vorsitzende der Unterkommission für Trans¬
portwesen bei der Deutschen Waffenstillstands¬
kommission in Spaci Major ini Generalsto.be
von Boettischer, der Oberbürgermeister der
Stadt Danzig sahen, sowie als Vertreter
der Waffenstillstandskommission Berlin die
Referenten Dr. Hemmer und Dr. Driesen.
Die Verhandlungen fanden am 3. und
4. April statt. Ihr Ergebnis war folgendes
Abkommen:
I. Aus dem Artikel 16 des Waffenstill¬
standsabkommens vom 11. November 1913
ergibt sich für Deutschland die Verpflichtung,
den Durchmarsch alliierter Streitlüste über
Danzig zuzulassen, und infolgedessen nach
der Auffassung der Alliierten auch der Truppen
des Generals Haller.
II. die deutsche Negierung hat folgende
"nie Transportwege vorgeschlagen:
1. von Stettin über Kreuz, Richtung
Posen—Warschau,
2. von Pillau—Königsberg und Memel
über Korschen—Lyck—Grajewo,
3. überKoblenz - Gießen—Cassel—Halle
^Eilenburg, und über
Frankfurt - Main —Bebra—Erfurt—Leip.
i5>g—Eilenburg, dann weiter über Cottbus—
Lissa-Kalisch.
Die deutsche Negierung gewährleistet
ö>e vollkommene Sicherheit dieser Transport¬
wege. Auf der Gegenseite werden Maß-
'nehmen ergriffen werden, damit die auf dem
Transport dach deutsches Gebiet befindlichen
Truppen alles unterlassen, was Unruhe in
ver Bevölkerung hervorrufen könnte.
Die Transporte werden, gegen den
April beginnen und ungefähr zwei
Monate dauern.
Die beförderten Polnischen Truppen sind
tur die Aufrechterhaltung der Ordnung gemäß
Artikel ig des Wnffenftillstandsabkommens
d°'n ii. November 1918 bestimmt.
IV. Die Durchführung der Transporte
^d durch einen Zusatzvertrag zu diesem
Protokoll geregelt.
V. Sollten bei dem Transport über die
von der deutschen Negierung vorgeschlagenen
Verkehrswege ernste Schwierigkeiten entstehen,
welche die deutsche Negierung, nachdem sie
von den alliierten und assoziierten Re¬
gierungen benachrichtigt ist, nicht zu beseitigen
vermag, so behält sich Marschnll Fons, der
Höchstknmmandierende der alliierten Armeen,
das Recht vor, auf die Transporte zurück¬
zukommen, die im Artikel IlZ des Waffen¬
stillstandsabkommens vom 11. November
vorgesehen sind, und zwar nach Aus¬
führungsbestimmungen und mit Garantien,
die durch die Internationale Permanente
Waffenstillstandskommifsion festgesetzt sind.
Zu diefem Hauptabkvmmen wurde fol¬
gendes Zusatzabkommen getroffen, daS die
Einzelheiten des Durchzugs regelt (auszugs¬
weise) :
I. Die Transporte werden stattfinden
auf einem der folgenden Wege:
a) Koblenz - Kassel—Halle—Frankfurt
— Leipzig
Eilenburg—Kottbus—Lissa-Knlisch
b) Stettin—Kalisch
c) Pillau — Königsberg— Korschen —
Lyck—Grnjewo.
Der Oberbefehlshaber der alliierten
Armeen wird zunächst die Linie a bean¬
spruchen.
Der Beginn der Bewegung wird so bald
als möglich, wenigstens 4 Tage vorher, den
deutschen Behörden durch Vermittlung der
ständigen interalliierten Waffenstillstandskom¬
mission im Falle der Verwendung der einen
oder der anderen Linie mitgeteilt. Die
Transporte können vom 16. April ab be¬
ginnen und werden ungefähr zwei Monate
dauern.
II. Die Organisation der Transporte
im einzelnen wird durch eine gemischte Kom¬
mission in Spaa geregelt. Für die Trans-
Porte b und e werden Gencralstabsoffiziere
der alliierten Armeen in Stettin und Königs¬
berg gemeinsam mit den zuständigen deutschen
Behörden die Bewegungen regeln.
III. Militärische Maßnahmen: Die
Truppen werden in geschlossenen Zügen mit
ihrer Munition und ihren Lebensmitteln
befördert. Die Soldaten werden ihre Muni¬
tion nicht bei sich tragen; diese wird viel-
Informationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Staats- und Universitätsbibliothek (SuUB) Bremen: Bereitstellung der Texttranskription.
Kay-Michael Würzner: Bearbeitung der digitalen Edition.
Weitere Informationen:Verfahren der Texterfassung: OCR mit Nachkorrektur. Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (ꝛ): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja; Nachkorrektur erfolgte automatisch.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |