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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

[Beginn Spaltensatz]

Vorbereitung der Ausschiffung und des
Weitertransportes der Truppen verlangt:

Auf diese Forderung hin machte der Vor¬
sitzende der deutschen Waffenstillstandskom¬
mission in Spaa in der Sitzung vom 7. März
in einer Note die Alliierten nochmals dring¬
lich darauf aufmerksam, daß die Landung
stärkerer polnischer Kräfte in Danzig zweifel¬
los den Anlaß zu neuem Blutvergießen geben
würde. Auch die Lebeusmitteltransporte von
Danzig nach Polen würden durch die gleich?
zeitigen Truppentransporte erheblich beein¬
trächtigt werden. Mit besonderen! Nachdruck
betonte der deutsche Vorsitzende in der Note,
welch schwere Gefährdung der deutschen Ost¬
front gegenüber den russischen Bolschewisten
eintreten würde, wenn die rückwärtigen Ver¬
bindungen der deutschen Truppen im Osten
gestört würden. Er schlug daher vor, etwaige
Transporte polnischer Truppen in erster
Linie über Libau zu leiten. In zweiter
Linie kämen die ostpreußischen Häfen Meniel
und Pillau in Betracht. General Undank
versprach, die deutsche Note sofort nach Paris
Weiterzugeben.

Bei der Fortsetzung der Posener Ver¬
handlungen am 16. März verlangten die
alliierten Vertreter rascheste Entscheidung
über die Landung der polnischen Division
in Danzig und deren Transport nach Polen;
andernfalls würde Danzig besetzt werden.
Der Vorsitzende der deutschen Kommission
Protestierte dagegen und erklärte in einer
Note, die Danziger Frage gehöre nicht
zur Zuständigkeit der Kommissionsverhand¬
lungen und könne nach dem Standpunkt der
deutschen Negierung nur in Spaa entschieden
werden. Hierauf verlas Botschafter Noulens
einen Auftrag der alliierten Regierungen, in
Posen über diese Frage zu verhandeln.

In der Vollsitzung der Waffenstillstands-
lommission in Spaa vom Is. März teilte
Undank mit, daß die Entente den deutschen
Vorschlag ablehne, die Polnischen Truppen
statt in Danzig, in Königsberg, Memel oder
Libau zu landen. Die interalliierte Kom¬
mission in Warschau sei vielmehr beauftragt
worden, alle Vorbereitungen für die Landung
der Truppen in Danzig zu treffen. Die
deutsche Negierung werde zu diesem Zweck

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ersucht, den Mitgliedern der Kommission die
dazu nötige Verkehrsfreiheit einzuräumen.

General v. Hammerstein wies daraus hin,
daß die deutsche Negierung ihren Standpunkt
in vorliegender Frage wiederholt kundgegeben
hat. Artikel 16 des Waffenstillstandsver-
trngeS vom 11. November 1918 gebe der
Entente nicht das Recht, die Landung der
polnischen Truppen in Danzig zu fordern.
Aber abgesehen von der Auslegung dieses
Artikels würde die Landung der Polnischen
Truppen Unruhe unter der Bevölkerung öst¬
lich der Weichsel hervorrufen, was dem Geist
dieser Bestimmung des Waffenstillstands-
vertrages widerspreche. Aus zahlreichen Mit¬
teilungen gehe hervor, daß die dortige pol¬
nische Minderheit die Landung als Signal
betrachten werde, um mit Unruhen und
Agitationen zu beginnen, v. Hammerstein
fuhr fort:

"Die deutsche Negierung hat mich offiziell
ermächtigt, zu erklären, daß sie eine Landung
polnischer Truppen in Danzig nicht wünscht.
Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß
alliierte Offiziere die Frage dieser Landung
in Danzig Prüfen. Das Anerbieten der
Häfen Memel, Libau, Königsberg bleibt
bestehen."

Undank erwiderte, die vorgebrachten
Gründe für die Ausschaltung DanzigS könnten
von den Alliierten nicht angenommen werden.
Im übrigen könne diese Frage nicht gleich¬
zeitig in Spaa und Posen behandelt werden.
Die interalliierte Kommission in Posen besitze
die notwendigen Vollmachten zu ihrer Er¬
ledigung, und seine soeben gemachte Mit¬
teilung sei nur die Wiedergabe des Befehls,
den die Posener Kommission erhalten habe.

General v. Hammerstein betonte, daß
gegenwärtig in Danzig und Westpreußen
Ruhe herrsche. Eine Notwendigkeit, in Danzig
Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung
zu landen, könne also nicht anerkannt werden.
Die deutsche Negierung habe angeordnet, daß
sämtliche Fragen betreffend die Landung
polnischer Truppen in Danzig durch die
Waffenstillstandskommission in Spaa erledigt
werden, wie dies Artikel 34 des Wasfenstill-
standsvertrages vom 11. November 1913
vorsieht.

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Materialien zur ostdeutschen Frage

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Vorbereitung der Ausschiffung und des
Weitertransportes der Truppen verlangt:

Auf diese Forderung hin machte der Vor¬
sitzende der deutschen Waffenstillstandskom¬
mission in Spaa in der Sitzung vom 7. März
in einer Note die Alliierten nochmals dring¬
lich darauf aufmerksam, daß die Landung
stärkerer polnischer Kräfte in Danzig zweifel¬
los den Anlaß zu neuem Blutvergießen geben
würde. Auch die Lebeusmitteltransporte von
Danzig nach Polen würden durch die gleich?
zeitigen Truppentransporte erheblich beein¬
trächtigt werden. Mit besonderen! Nachdruck
betonte der deutsche Vorsitzende in der Note,
welch schwere Gefährdung der deutschen Ost¬
front gegenüber den russischen Bolschewisten
eintreten würde, wenn die rückwärtigen Ver¬
bindungen der deutschen Truppen im Osten
gestört würden. Er schlug daher vor, etwaige
Transporte polnischer Truppen in erster
Linie über Libau zu leiten. In zweiter
Linie kämen die ostpreußischen Häfen Meniel
und Pillau in Betracht. General Undank
versprach, die deutsche Note sofort nach Paris
Weiterzugeben.

Bei der Fortsetzung der Posener Ver¬
handlungen am 16. März verlangten die
alliierten Vertreter rascheste Entscheidung
über die Landung der polnischen Division
in Danzig und deren Transport nach Polen;
andernfalls würde Danzig besetzt werden.
Der Vorsitzende der deutschen Kommission
Protestierte dagegen und erklärte in einer
Note, die Danziger Frage gehöre nicht
zur Zuständigkeit der Kommissionsverhand¬
lungen und könne nach dem Standpunkt der
deutschen Negierung nur in Spaa entschieden
werden. Hierauf verlas Botschafter Noulens
einen Auftrag der alliierten Regierungen, in
Posen über diese Frage zu verhandeln.

In der Vollsitzung der Waffenstillstands-
lommission in Spaa vom Is. März teilte
Undank mit, daß die Entente den deutschen
Vorschlag ablehne, die Polnischen Truppen
statt in Danzig, in Königsberg, Memel oder
Libau zu landen. Die interalliierte Kom¬
mission in Warschau sei vielmehr beauftragt
worden, alle Vorbereitungen für die Landung
der Truppen in Danzig zu treffen. Die
deutsche Negierung werde zu diesem Zweck

[Spaltenumbruch]

ersucht, den Mitgliedern der Kommission die
dazu nötige Verkehrsfreiheit einzuräumen.

General v. Hammerstein wies daraus hin,
daß die deutsche Negierung ihren Standpunkt
in vorliegender Frage wiederholt kundgegeben
hat. Artikel 16 des Waffenstillstandsver-
trngeS vom 11. November 1918 gebe der
Entente nicht das Recht, die Landung der
polnischen Truppen in Danzig zu fordern.
Aber abgesehen von der Auslegung dieses
Artikels würde die Landung der Polnischen
Truppen Unruhe unter der Bevölkerung öst¬
lich der Weichsel hervorrufen, was dem Geist
dieser Bestimmung des Waffenstillstands-
vertrages widerspreche. Aus zahlreichen Mit¬
teilungen gehe hervor, daß die dortige pol¬
nische Minderheit die Landung als Signal
betrachten werde, um mit Unruhen und
Agitationen zu beginnen, v. Hammerstein
fuhr fort:

„Die deutsche Negierung hat mich offiziell
ermächtigt, zu erklären, daß sie eine Landung
polnischer Truppen in Danzig nicht wünscht.
Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß
alliierte Offiziere die Frage dieser Landung
in Danzig Prüfen. Das Anerbieten der
Häfen Memel, Libau, Königsberg bleibt
bestehen."

Undank erwiderte, die vorgebrachten
Gründe für die Ausschaltung DanzigS könnten
von den Alliierten nicht angenommen werden.
Im übrigen könne diese Frage nicht gleich¬
zeitig in Spaa und Posen behandelt werden.
Die interalliierte Kommission in Posen besitze
die notwendigen Vollmachten zu ihrer Er¬
ledigung, und seine soeben gemachte Mit¬
teilung sei nur die Wiedergabe des Befehls,
den die Posener Kommission erhalten habe.

General v. Hammerstein betonte, daß
gegenwärtig in Danzig und Westpreußen
Ruhe herrsche. Eine Notwendigkeit, in Danzig
Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung
zu landen, könne also nicht anerkannt werden.
Die deutsche Negierung habe angeordnet, daß
sämtliche Fragen betreffend die Landung
polnischer Truppen in Danzig durch die
Waffenstillstandskommission in Spaa erledigt
werden, wie dies Artikel 34 des Wasfenstill-
standsvertrages vom 11. November 1913
vorsieht.

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[0424] Materialien zur ostdeutschen Frage Vorbereitung der Ausschiffung und des Weitertransportes der Truppen verlangt: Auf diese Forderung hin machte der Vor¬ sitzende der deutschen Waffenstillstandskom¬ mission in Spaa in der Sitzung vom 7. März in einer Note die Alliierten nochmals dring¬ lich darauf aufmerksam, daß die Landung stärkerer polnischer Kräfte in Danzig zweifel¬ los den Anlaß zu neuem Blutvergießen geben würde. Auch die Lebeusmitteltransporte von Danzig nach Polen würden durch die gleich? zeitigen Truppentransporte erheblich beein¬ trächtigt werden. Mit besonderen! Nachdruck betonte der deutsche Vorsitzende in der Note, welch schwere Gefährdung der deutschen Ost¬ front gegenüber den russischen Bolschewisten eintreten würde, wenn die rückwärtigen Ver¬ bindungen der deutschen Truppen im Osten gestört würden. Er schlug daher vor, etwaige Transporte polnischer Truppen in erster Linie über Libau zu leiten. In zweiter Linie kämen die ostpreußischen Häfen Meniel und Pillau in Betracht. General Undank versprach, die deutsche Note sofort nach Paris Weiterzugeben. Bei der Fortsetzung der Posener Ver¬ handlungen am 16. März verlangten die alliierten Vertreter rascheste Entscheidung über die Landung der polnischen Division in Danzig und deren Transport nach Polen; andernfalls würde Danzig besetzt werden. Der Vorsitzende der deutschen Kommission Protestierte dagegen und erklärte in einer Note, die Danziger Frage gehöre nicht zur Zuständigkeit der Kommissionsverhand¬ lungen und könne nach dem Standpunkt der deutschen Negierung nur in Spaa entschieden werden. Hierauf verlas Botschafter Noulens einen Auftrag der alliierten Regierungen, in Posen über diese Frage zu verhandeln. In der Vollsitzung der Waffenstillstands- lommission in Spaa vom Is. März teilte Undank mit, daß die Entente den deutschen Vorschlag ablehne, die Polnischen Truppen statt in Danzig, in Königsberg, Memel oder Libau zu landen. Die interalliierte Kom¬ mission in Warschau sei vielmehr beauftragt worden, alle Vorbereitungen für die Landung der Truppen in Danzig zu treffen. Die deutsche Negierung werde zu diesem Zweck ersucht, den Mitgliedern der Kommission die dazu nötige Verkehrsfreiheit einzuräumen. General v. Hammerstein wies daraus hin, daß die deutsche Negierung ihren Standpunkt in vorliegender Frage wiederholt kundgegeben hat. Artikel 16 des Waffenstillstandsver- trngeS vom 11. November 1918 gebe der Entente nicht das Recht, die Landung der polnischen Truppen in Danzig zu fordern. Aber abgesehen von der Auslegung dieses Artikels würde die Landung der Polnischen Truppen Unruhe unter der Bevölkerung öst¬ lich der Weichsel hervorrufen, was dem Geist dieser Bestimmung des Waffenstillstands- vertrages widerspreche. Aus zahlreichen Mit¬ teilungen gehe hervor, daß die dortige pol¬ nische Minderheit die Landung als Signal betrachten werde, um mit Unruhen und Agitationen zu beginnen, v. Hammerstein fuhr fort: „Die deutsche Negierung hat mich offiziell ermächtigt, zu erklären, daß sie eine Landung polnischer Truppen in Danzig nicht wünscht. Demgemäß ist es auch nicht erforderlich, daß alliierte Offiziere die Frage dieser Landung in Danzig Prüfen. Das Anerbieten der Häfen Memel, Libau, Königsberg bleibt bestehen." Undank erwiderte, die vorgebrachten Gründe für die Ausschaltung DanzigS könnten von den Alliierten nicht angenommen werden. Im übrigen könne diese Frage nicht gleich¬ zeitig in Spaa und Posen behandelt werden. Die interalliierte Kommission in Posen besitze die notwendigen Vollmachten zu ihrer Er¬ ledigung, und seine soeben gemachte Mit¬ teilung sei nur die Wiedergabe des Befehls, den die Posener Kommission erhalten habe. General v. Hammerstein betonte, daß gegenwärtig in Danzig und Westpreußen Ruhe herrsche. Eine Notwendigkeit, in Danzig Truppen zur Aufrechterhaltung der Ordnung zu landen, könne also nicht anerkannt werden. Die deutsche Negierung habe angeordnet, daß sämtliche Fragen betreffend die Landung polnischer Truppen in Danzig durch die Waffenstillstandskommission in Spaa erledigt werden, wie dies Artikel 34 des Wasfenstill- standsvertrages vom 11. November 1913 vorsieht.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/424>, abgerufen am 18.12.2024.