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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr.

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Materialien zur ostdeutschen Fraae

Damals standen Ost- und Westpommern unter polnischer Oberhoheit, bildeten
aber keine polnischen Provinzen, sondern hatten ihre eigenen Fürstengeschlechter
behalten, die die polnische Lehnsoberhoh-eit anerkannten. Doch auch diese
Abhängigkeit ertrugen sie nur widerwillig und benutzten die erste Gelegenheit,
um sie abzuschütteln. , Den Westpommern gelang dies schon im Jahre 1013, auch
Ostpommern scheint sich damals losgerissen zu haben. In der zweiten Hälfte
des zwölften Jahrhunderts zerfiel Ostpommern in zwei Gebiete. Das eine
umfasste das Land, das begrenzt wird von Weichsel, Breche, der Konitz-
Schlochauer Kreisgrenze, "der 'westpreußisch-ponim-erschett Grenze und der Leba,
das andere umfasst die heutigen pommerschen Kreise Stolp, Schlawe, Bülow und
Rummelsburg und von Westpreußen den zwischen Breche, K-annonka und
Küddow liegenden Teil, früher auch noch die Kastellanei Reitet, d. h. den .Kreis
Flatow und den nördlichen Teil der Provinz Posen bis zur Netze. Nicht zu
Pommern gehörte die Kastellanei Wyscegrod, d. h. der zwischen Weichsel und
Brahe liegende Teil der Provinz Posen. Der Kampf um Ostpommern wogte hin
und her, bei jedem Niedergange der Polnischen Macht erhoben sich die Pommern
und suchten sich die Netzegrenze zu sichern, wenn die polnische Macht erstarkte,
kam der Rückschlag. Noch verwickelter .wurde die Sachlage durch das Eingreifen
der Dänen, die im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts die Kastellaneren
Schlawe und Stolp besetzten und den Danziger Fürsten M-estwin den Ersten zum
Lehnseid zwangen. Dessen Sohn Swantopolk befreite sich jedoch von der
polnischen Herrschaft und entriß den Dänen die Kastellanei Stolp. Das
Schlawer Besitztum fiel ihm durch Erbschaft zu, nur der dauernde Erwerb der
Kastellanei Nabel gelang ihm nicht. Mestwin der Zweite, der Nachfolger
Swantopolks, musste das Mewer Gebiet an den Deutschen Orden abtreten. Er
suchte Schutz durch Unterwerfung unter die Lehnsoberhoheit des Markgrafen von
Brandenburg, vermachte aber sein Reich an Przemyslav von Polen. So fiel
Ostpommern nach feinem Tode an Polen. Dadurch wurde es aber in die
polnischen Parteikämpfe hereingezogen. Durch unzufriedene Graste herbei¬
gerufen, nvachten dann die Brandenburger Markgrafen ihr Lehnsrecht geltend
und rückten -in das Land ein. Der Teutsche Orden besetzte als Verbündeter
Polens die Stadt Danzig, -wandte sich dann aber gegen Polen, eroberte das ganze
Land und erwarb von "den Brandenburgern den Rechtsanspruch darauf. So
wurde Ostpommern mit Ausnahme der Kastellaneien Stolp und sah-la-we ein
Teil des Ordensstaates. Die Bedeutung -dieser ersten Periode seiner Geschichte
für den kafchnbischen Volksstamm besteht darin, das ihm ein Teil seines Gebietes
verloren ging. Die Kastellanei Ratel, ursprünglich ein Teil Ostpommerns und
von Kafchuben bewohnt, fiel an Polen und -blieb einstweilen mit ihm vereinigt.
Die Folge war, daß dort -die Polonisierung frühzeitig einsetzte und das ursprüng¬
liche k-aschubische V-olkstum verdrängte.


I II. Die 5? -a s es u b e i unterder H e rrf es äst des Deutschen Ordens
(1310--1466).

Die Herrschaft des Deutschen Ordens brachte der Kaschubei eine reiche
Blüte, Recht und Gesetz'kamen wieder zur Geltung, der wirtschaftliche Zustand
besserte sich, eine nationale Bedrängun-g fand nicht' statt. Allerdings führte der
Orden zahlreiche Kolonist-en ins Land,-das war jedoch nichts Neues, denn schon
unter den einheimischen Fürsten hatten die von ihrer Gründung an deutschen
Klöster Oliva und Pogutken-Pelplin das Recht bekommen, ihre großen
Besitzungen mit Deutschen zu besiedeln, dasselbe Recht war auch anderen Grund '
besitzern verliehen und die Städte Danzig und Dirsch-an waren als deutsche
Städte gegründet. Dem kaschubischen Volkstum drohte eine viel größere Gefahr
als von den -Deutschen -von feiten der Polen. Die letzten Jahre der Ordens¬
herrschaft, in denen die Macht des Ordens niederging, waren durch Kriege mit
Polen und Hussiten angefüllt, die das Land in eine 'Wüste verwandelten. Im
Frieden von Thorn 1466 fiel das Land an Polen.


Materialien zur ostdeutschen Fraae

Damals standen Ost- und Westpommern unter polnischer Oberhoheit, bildeten
aber keine polnischen Provinzen, sondern hatten ihre eigenen Fürstengeschlechter
behalten, die die polnische Lehnsoberhoh-eit anerkannten. Doch auch diese
Abhängigkeit ertrugen sie nur widerwillig und benutzten die erste Gelegenheit,
um sie abzuschütteln. , Den Westpommern gelang dies schon im Jahre 1013, auch
Ostpommern scheint sich damals losgerissen zu haben. In der zweiten Hälfte
des zwölften Jahrhunderts zerfiel Ostpommern in zwei Gebiete. Das eine
umfasste das Land, das begrenzt wird von Weichsel, Breche, der Konitz-
Schlochauer Kreisgrenze, «der 'westpreußisch-ponim-erschett Grenze und der Leba,
das andere umfasst die heutigen pommerschen Kreise Stolp, Schlawe, Bülow und
Rummelsburg und von Westpreußen den zwischen Breche, K-annonka und
Küddow liegenden Teil, früher auch noch die Kastellanei Reitet, d. h. den .Kreis
Flatow und den nördlichen Teil der Provinz Posen bis zur Netze. Nicht zu
Pommern gehörte die Kastellanei Wyscegrod, d. h. der zwischen Weichsel und
Brahe liegende Teil der Provinz Posen. Der Kampf um Ostpommern wogte hin
und her, bei jedem Niedergange der Polnischen Macht erhoben sich die Pommern
und suchten sich die Netzegrenze zu sichern, wenn die polnische Macht erstarkte,
kam der Rückschlag. Noch verwickelter .wurde die Sachlage durch das Eingreifen
der Dänen, die im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts die Kastellaneren
Schlawe und Stolp besetzten und den Danziger Fürsten M-estwin den Ersten zum
Lehnseid zwangen. Dessen Sohn Swantopolk befreite sich jedoch von der
polnischen Herrschaft und entriß den Dänen die Kastellanei Stolp. Das
Schlawer Besitztum fiel ihm durch Erbschaft zu, nur der dauernde Erwerb der
Kastellanei Nabel gelang ihm nicht. Mestwin der Zweite, der Nachfolger
Swantopolks, musste das Mewer Gebiet an den Deutschen Orden abtreten. Er
suchte Schutz durch Unterwerfung unter die Lehnsoberhoheit des Markgrafen von
Brandenburg, vermachte aber sein Reich an Przemyslav von Polen. So fiel
Ostpommern nach feinem Tode an Polen. Dadurch wurde es aber in die
polnischen Parteikämpfe hereingezogen. Durch unzufriedene Graste herbei¬
gerufen, nvachten dann die Brandenburger Markgrafen ihr Lehnsrecht geltend
und rückten -in das Land ein. Der Teutsche Orden besetzte als Verbündeter
Polens die Stadt Danzig, -wandte sich dann aber gegen Polen, eroberte das ganze
Land und erwarb von "den Brandenburgern den Rechtsanspruch darauf. So
wurde Ostpommern mit Ausnahme der Kastellaneien Stolp und sah-la-we ein
Teil des Ordensstaates. Die Bedeutung -dieser ersten Periode seiner Geschichte
für den kafchnbischen Volksstamm besteht darin, das ihm ein Teil seines Gebietes
verloren ging. Die Kastellanei Ratel, ursprünglich ein Teil Ostpommerns und
von Kafchuben bewohnt, fiel an Polen und -blieb einstweilen mit ihm vereinigt.
Die Folge war, daß dort -die Polonisierung frühzeitig einsetzte und das ursprüng¬
liche k-aschubische V-olkstum verdrängte.


I II. Die 5? -a s es u b e i unterder H e rrf es äst des Deutschen Ordens
(1310—1466).

Die Herrschaft des Deutschen Ordens brachte der Kaschubei eine reiche
Blüte, Recht und Gesetz'kamen wieder zur Geltung, der wirtschaftliche Zustand
besserte sich, eine nationale Bedrängun-g fand nicht' statt. Allerdings führte der
Orden zahlreiche Kolonist-en ins Land,-das war jedoch nichts Neues, denn schon
unter den einheimischen Fürsten hatten die von ihrer Gründung an deutschen
Klöster Oliva und Pogutken-Pelplin das Recht bekommen, ihre großen
Besitzungen mit Deutschen zu besiedeln, dasselbe Recht war auch anderen Grund '
besitzern verliehen und die Städte Danzig und Dirsch-an waren als deutsche
Städte gegründet. Dem kaschubischen Volkstum drohte eine viel größere Gefahr
als von den -Deutschen -von feiten der Polen. Die letzten Jahre der Ordens¬
herrschaft, in denen die Macht des Ordens niederging, waren durch Kriege mit
Polen und Hussiten angefüllt, die das Land in eine 'Wüste verwandelten. Im
Frieden von Thorn 1466 fiel das Land an Polen.


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[0362] Materialien zur ostdeutschen Fraae Damals standen Ost- und Westpommern unter polnischer Oberhoheit, bildeten aber keine polnischen Provinzen, sondern hatten ihre eigenen Fürstengeschlechter behalten, die die polnische Lehnsoberhoh-eit anerkannten. Doch auch diese Abhängigkeit ertrugen sie nur widerwillig und benutzten die erste Gelegenheit, um sie abzuschütteln. , Den Westpommern gelang dies schon im Jahre 1013, auch Ostpommern scheint sich damals losgerissen zu haben. In der zweiten Hälfte des zwölften Jahrhunderts zerfiel Ostpommern in zwei Gebiete. Das eine umfasste das Land, das begrenzt wird von Weichsel, Breche, der Konitz- Schlochauer Kreisgrenze, «der 'westpreußisch-ponim-erschett Grenze und der Leba, das andere umfasst die heutigen pommerschen Kreise Stolp, Schlawe, Bülow und Rummelsburg und von Westpreußen den zwischen Breche, K-annonka und Küddow liegenden Teil, früher auch noch die Kastellanei Reitet, d. h. den .Kreis Flatow und den nördlichen Teil der Provinz Posen bis zur Netze. Nicht zu Pommern gehörte die Kastellanei Wyscegrod, d. h. der zwischen Weichsel und Brahe liegende Teil der Provinz Posen. Der Kampf um Ostpommern wogte hin und her, bei jedem Niedergange der Polnischen Macht erhoben sich die Pommern und suchten sich die Netzegrenze zu sichern, wenn die polnische Macht erstarkte, kam der Rückschlag. Noch verwickelter .wurde die Sachlage durch das Eingreifen der Dänen, die im Anfange des dreizehnten Jahrhunderts die Kastellaneren Schlawe und Stolp besetzten und den Danziger Fürsten M-estwin den Ersten zum Lehnseid zwangen. Dessen Sohn Swantopolk befreite sich jedoch von der polnischen Herrschaft und entriß den Dänen die Kastellanei Stolp. Das Schlawer Besitztum fiel ihm durch Erbschaft zu, nur der dauernde Erwerb der Kastellanei Nabel gelang ihm nicht. Mestwin der Zweite, der Nachfolger Swantopolks, musste das Mewer Gebiet an den Deutschen Orden abtreten. Er suchte Schutz durch Unterwerfung unter die Lehnsoberhoheit des Markgrafen von Brandenburg, vermachte aber sein Reich an Przemyslav von Polen. So fiel Ostpommern nach feinem Tode an Polen. Dadurch wurde es aber in die polnischen Parteikämpfe hereingezogen. Durch unzufriedene Graste herbei¬ gerufen, nvachten dann die Brandenburger Markgrafen ihr Lehnsrecht geltend und rückten -in das Land ein. Der Teutsche Orden besetzte als Verbündeter Polens die Stadt Danzig, -wandte sich dann aber gegen Polen, eroberte das ganze Land und erwarb von "den Brandenburgern den Rechtsanspruch darauf. So wurde Ostpommern mit Ausnahme der Kastellaneien Stolp und sah-la-we ein Teil des Ordensstaates. Die Bedeutung -dieser ersten Periode seiner Geschichte für den kafchnbischen Volksstamm besteht darin, das ihm ein Teil seines Gebietes verloren ging. Die Kastellanei Ratel, ursprünglich ein Teil Ostpommerns und von Kafchuben bewohnt, fiel an Polen und -blieb einstweilen mit ihm vereinigt. Die Folge war, daß dort -die Polonisierung frühzeitig einsetzte und das ursprüng¬ liche k-aschubische V-olkstum verdrängte. I II. Die 5? -a s es u b e i unterder H e rrf es äst des Deutschen Ordens (1310—1466). Die Herrschaft des Deutschen Ordens brachte der Kaschubei eine reiche Blüte, Recht und Gesetz'kamen wieder zur Geltung, der wirtschaftliche Zustand besserte sich, eine nationale Bedrängun-g fand nicht' statt. Allerdings führte der Orden zahlreiche Kolonist-en ins Land,-das war jedoch nichts Neues, denn schon unter den einheimischen Fürsten hatten die von ihrer Gründung an deutschen Klöster Oliva und Pogutken-Pelplin das Recht bekommen, ihre großen Besitzungen mit Deutschen zu besiedeln, dasselbe Recht war auch anderen Grund ' besitzern verliehen und die Städte Danzig und Dirsch-an waren als deutsche Städte gegründet. Dem kaschubischen Volkstum drohte eine viel größere Gefahr als von den -Deutschen -von feiten der Polen. Die letzten Jahre der Ordens¬ herrschaft, in denen die Macht des Ordens niederging, waren durch Kriege mit Polen und Hussiten angefüllt, die das Land in eine 'Wüste verwandelten. Im Frieden von Thorn 1466 fiel das Land an Polen.

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Zweites Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335407/362>, abgerufen am 18.12.2024.