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Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr.

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vom Aufbau der Gewalten

Vom Aufbau der Gewalten
Dr. Heinrich Gelo Meisner von

it dem" am 24. Februar der Nationalversammlung vorgelegten
"endgültigen Entwurf" einer Reichsverfassung ist das große Werk
des Ausbaues der Gewalten in sein drittes Stadium getreten. Am
20. Januar brachte der "Reichsanzeiger" den ersten offiziellen
Versuch einer Neugestaltung aus -der Feder des damaligen Staats¬
sekretärs Ureus. Er begegnete vornehmlich wegen seines K 11,
der die Bildung neuer Freistaaten ohne Rücksicht aus die bisherigen Binnen-
gvenzen auf dein Wege der Volksabstimmung gestattete, starkem Widerspruch,
und verschwand im Schoße einer bundesstaatlichen Kommission, die statt seiner
der Weimarer Konstituante ein äußerst knapp gehaltenes Notgesetz unterbreitete,
das nach einigen Änderungen und Zusätzen in vorbildlich schneller Weise am
1V. Februar als "Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt" (G. V. R.) in Kraft
trat. Man wollte vor allem erst einmal festen Boden unter die Füße bekommen,
was "die politische Lage dringend .erforderte. Andererseits war klar, daß dies aus
der Politik des geringsten Widerstandes geborene Provisorium mit seiner be¬
wußten Fortlassung aller schwierigen Streitpunkte so bald wie möglich von einer
endgültigen, tragfähigen Formulierung abgelöst werden mußte. Das geschieht
durch die Vorlage vom 24. Februar,, die auf dringenden Wunsch her Einzel¬
staaten zunächst einer gründlichen Beratung im "Staatenausschuß" unterzogen
wurde. Diese Bohörde'vevdankt ihren Ursprung dem "Notgesetz", sie ist, wie der
Name schon sagt, eine Vertretung der Einzelstaaten, also die revolu¬
tionäre Fortsetzung des früheren Bundesrath. Nicht nur, daß hier
die "leer bundesstaatlichen .Gesandten mit den neuen Ministern
der deutschen Freistaaten friedlich zusammensitzen, auch an der
Partikularistischen Gesinnung der Mitglieder .soll sich -- Berichten
aus Weimar zufolge -- nichts .geändert haben. Was nunmehr aus der gemein¬
samen Arbeit von Staatenausschuß und .Neichsregierung geboren, das politische
Rampenlicht erblickt/verleugnet, wie kaum anders zu erwarten, die Vaterschaft
des Preuß'schen Geistes nicht; wenn man auch den ominösen § 11 gestrichen, den
Umfang des Ganzen beträchtlich erweitert -- von 73 Paragraphen auf 118 Ar¬
tikel -- und sonst verschiedene Aenderungen vorgenommen hat.

Preuß strebte im Endziel eine unitarifche Gestaltung der Verfassung, eine
kraftvolle Reich sgow alt an, wobei er die Hemmungen und Widerstände des ein¬
gefleischter Partikularismus im deutschen Vaterlande zu optiMistisch beurteilte.
Denn das Problem: Unitarismus oder Föderalismus wurde, soweit es die
Staatenbildung angeht, also räumlich-extensiver Natur ist, zugunsten der zweiten
ellternative entschieden. Aus der Fanfare des Z 11 bei Preuß wurde die Eha-
made des § 4 Satz 2 im Notgesetz, der also lautete: "Es kann der Gebietsbestand
"er Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden." Damit hatte
man bereits der" endgültigen Verfassung das föderalistische Siegel aufgedrückt,
Mut schon vor ihrer Geburt fest, daß die Bundesstaaten über die provisorische
-Periode hinweg fortexistieren würden, war der souveränen Entscheidung der Na-
nonalversammlung in einem wichtigen Punkte präjudiziert! Der endgültige
Entwurf drückt sich denn auch dementsprechend vorsichtig aus. (Art. 15.) Die
deutschen Gliedstaaten sind berechtigt, sich zum Zwecke der Bildung leistungsfähi¬
ger Gliedstaaten im Ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen. Ist unter den
-beteiligten keine Einigung zu erzielen, fo.soll die Vermittlung der Reichsregie¬
rung, angerufen werden können. Es wird aber nicht gesagt, was geschehen soll,
wenn diese Vermittlung ergebnislos verläuft. Angeblich konnten sich Reichs-
Mlerung und Staatenaüsschuß darüber nicht verständigen. Ein deutliches
Venen! Wie eine amtliche Meldung aus Weimar (Abendblatt der "Voss. Ztg."
MM ZZ. Februar) betont, "legt die Neichsregierung Wert darauf, daß in diesem
Fall .ein verfassungsänderndes Reichsgesetz die Angelegenheit unter Umstünden


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vom Aufbau der Gewalten

Vom Aufbau der Gewalten
Dr. Heinrich Gelo Meisner von

it dem" am 24. Februar der Nationalversammlung vorgelegten
„endgültigen Entwurf" einer Reichsverfassung ist das große Werk
des Ausbaues der Gewalten in sein drittes Stadium getreten. Am
20. Januar brachte der „Reichsanzeiger" den ersten offiziellen
Versuch einer Neugestaltung aus -der Feder des damaligen Staats¬
sekretärs Ureus. Er begegnete vornehmlich wegen seines K 11,
der die Bildung neuer Freistaaten ohne Rücksicht aus die bisherigen Binnen-
gvenzen auf dein Wege der Volksabstimmung gestattete, starkem Widerspruch,
und verschwand im Schoße einer bundesstaatlichen Kommission, die statt seiner
der Weimarer Konstituante ein äußerst knapp gehaltenes Notgesetz unterbreitete,
das nach einigen Änderungen und Zusätzen in vorbildlich schneller Weise am
1V. Februar als „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt" (G. V. R.) in Kraft
trat. Man wollte vor allem erst einmal festen Boden unter die Füße bekommen,
was «die politische Lage dringend .erforderte. Andererseits war klar, daß dies aus
der Politik des geringsten Widerstandes geborene Provisorium mit seiner be¬
wußten Fortlassung aller schwierigen Streitpunkte so bald wie möglich von einer
endgültigen, tragfähigen Formulierung abgelöst werden mußte. Das geschieht
durch die Vorlage vom 24. Februar,, die auf dringenden Wunsch her Einzel¬
staaten zunächst einer gründlichen Beratung im „Staatenausschuß" unterzogen
wurde. Diese Bohörde'vevdankt ihren Ursprung dem „Notgesetz", sie ist, wie der
Name schon sagt, eine Vertretung der Einzelstaaten, also die revolu¬
tionäre Fortsetzung des früheren Bundesrath. Nicht nur, daß hier
die «leer bundesstaatlichen .Gesandten mit den neuen Ministern
der deutschen Freistaaten friedlich zusammensitzen, auch an der
Partikularistischen Gesinnung der Mitglieder .soll sich — Berichten
aus Weimar zufolge — nichts .geändert haben. Was nunmehr aus der gemein¬
samen Arbeit von Staatenausschuß und .Neichsregierung geboren, das politische
Rampenlicht erblickt/verleugnet, wie kaum anders zu erwarten, die Vaterschaft
des Preuß'schen Geistes nicht; wenn man auch den ominösen § 11 gestrichen, den
Umfang des Ganzen beträchtlich erweitert — von 73 Paragraphen auf 118 Ar¬
tikel — und sonst verschiedene Aenderungen vorgenommen hat.

Preuß strebte im Endziel eine unitarifche Gestaltung der Verfassung, eine
kraftvolle Reich sgow alt an, wobei er die Hemmungen und Widerstände des ein¬
gefleischter Partikularismus im deutschen Vaterlande zu optiMistisch beurteilte.
Denn das Problem: Unitarismus oder Föderalismus wurde, soweit es die
Staatenbildung angeht, also räumlich-extensiver Natur ist, zugunsten der zweiten
ellternative entschieden. Aus der Fanfare des Z 11 bei Preuß wurde die Eha-
made des § 4 Satz 2 im Notgesetz, der also lautete: „Es kann der Gebietsbestand
»er Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden." Damit hatte
man bereits der" endgültigen Verfassung das föderalistische Siegel aufgedrückt,
Mut schon vor ihrer Geburt fest, daß die Bundesstaaten über die provisorische
-Periode hinweg fortexistieren würden, war der souveränen Entscheidung der Na-
nonalversammlung in einem wichtigen Punkte präjudiziert! Der endgültige
Entwurf drückt sich denn auch dementsprechend vorsichtig aus. (Art. 15.) Die
deutschen Gliedstaaten sind berechtigt, sich zum Zwecke der Bildung leistungsfähi¬
ger Gliedstaaten im Ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen. Ist unter den
-beteiligten keine Einigung zu erzielen, fo.soll die Vermittlung der Reichsregie¬
rung, angerufen werden können. Es wird aber nicht gesagt, was geschehen soll,
wenn diese Vermittlung ergebnislos verläuft. Angeblich konnten sich Reichs-
Mlerung und Staatenaüsschuß darüber nicht verständigen. Ein deutliches
Venen! Wie eine amtliche Meldung aus Weimar (Abendblatt der „Voss. Ztg."
MM ZZ. Februar) betont, „legt die Neichsregierung Wert darauf, daß in diesem
Fall .ein verfassungsänderndes Reichsgesetz die Angelegenheit unter Umstünden


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[0155] vom Aufbau der Gewalten Vom Aufbau der Gewalten Dr. Heinrich Gelo Meisner von it dem" am 24. Februar der Nationalversammlung vorgelegten „endgültigen Entwurf" einer Reichsverfassung ist das große Werk des Ausbaues der Gewalten in sein drittes Stadium getreten. Am 20. Januar brachte der „Reichsanzeiger" den ersten offiziellen Versuch einer Neugestaltung aus -der Feder des damaligen Staats¬ sekretärs Ureus. Er begegnete vornehmlich wegen seines K 11, der die Bildung neuer Freistaaten ohne Rücksicht aus die bisherigen Binnen- gvenzen auf dein Wege der Volksabstimmung gestattete, starkem Widerspruch, und verschwand im Schoße einer bundesstaatlichen Kommission, die statt seiner der Weimarer Konstituante ein äußerst knapp gehaltenes Notgesetz unterbreitete, das nach einigen Änderungen und Zusätzen in vorbildlich schneller Weise am 1V. Februar als „Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt" (G. V. R.) in Kraft trat. Man wollte vor allem erst einmal festen Boden unter die Füße bekommen, was «die politische Lage dringend .erforderte. Andererseits war klar, daß dies aus der Politik des geringsten Widerstandes geborene Provisorium mit seiner be¬ wußten Fortlassung aller schwierigen Streitpunkte so bald wie möglich von einer endgültigen, tragfähigen Formulierung abgelöst werden mußte. Das geschieht durch die Vorlage vom 24. Februar,, die auf dringenden Wunsch her Einzel¬ staaten zunächst einer gründlichen Beratung im „Staatenausschuß" unterzogen wurde. Diese Bohörde'vevdankt ihren Ursprung dem „Notgesetz", sie ist, wie der Name schon sagt, eine Vertretung der Einzelstaaten, also die revolu¬ tionäre Fortsetzung des früheren Bundesrath. Nicht nur, daß hier die «leer bundesstaatlichen .Gesandten mit den neuen Ministern der deutschen Freistaaten friedlich zusammensitzen, auch an der Partikularistischen Gesinnung der Mitglieder .soll sich — Berichten aus Weimar zufolge — nichts .geändert haben. Was nunmehr aus der gemein¬ samen Arbeit von Staatenausschuß und .Neichsregierung geboren, das politische Rampenlicht erblickt/verleugnet, wie kaum anders zu erwarten, die Vaterschaft des Preuß'schen Geistes nicht; wenn man auch den ominösen § 11 gestrichen, den Umfang des Ganzen beträchtlich erweitert — von 73 Paragraphen auf 118 Ar¬ tikel — und sonst verschiedene Aenderungen vorgenommen hat. Preuß strebte im Endziel eine unitarifche Gestaltung der Verfassung, eine kraftvolle Reich sgow alt an, wobei er die Hemmungen und Widerstände des ein¬ gefleischter Partikularismus im deutschen Vaterlande zu optiMistisch beurteilte. Denn das Problem: Unitarismus oder Föderalismus wurde, soweit es die Staatenbildung angeht, also räumlich-extensiver Natur ist, zugunsten der zweiten ellternative entschieden. Aus der Fanfare des Z 11 bei Preuß wurde die Eha- made des § 4 Satz 2 im Notgesetz, der also lautete: „Es kann der Gebietsbestand »er Freistaaten nur mit ihrer Zustimmung geändert werden." Damit hatte man bereits der" endgültigen Verfassung das föderalistische Siegel aufgedrückt, Mut schon vor ihrer Geburt fest, daß die Bundesstaaten über die provisorische -Periode hinweg fortexistieren würden, war der souveränen Entscheidung der Na- nonalversammlung in einem wichtigen Punkte präjudiziert! Der endgültige Entwurf drückt sich denn auch dementsprechend vorsichtig aus. (Art. 15.) Die deutschen Gliedstaaten sind berechtigt, sich zum Zwecke der Bildung leistungsfähi¬ ger Gliedstaaten im Ganzen oder in Teilen zusammenzuschließen. Ist unter den -beteiligten keine Einigung zu erzielen, fo.soll die Vermittlung der Reichsregie¬ rung, angerufen werden können. Es wird aber nicht gesagt, was geschehen soll, wenn diese Vermittlung ergebnislos verläuft. Angeblich konnten sich Reichs- Mlerung und Staatenaüsschuß darüber nicht verständigen. Ein deutliches Venen! Wie eine amtliche Meldung aus Weimar (Abendblatt der „Voss. Ztg." MM ZZ. Februar) betont, „legt die Neichsregierung Wert darauf, daß in diesem Fall .ein verfassungsänderndes Reichsgesetz die Angelegenheit unter Umstünden 10'"

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Bogensignaturen: gekennzeichnet;Druckfehler: ignoriert;fremdsprachliches Material: nicht gekennzeichnet;Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): nicht ausgezeichnet;i/j in Fraktur: wie Vorlage;I/J in Fraktur: wie Vorlage;Kolumnentitel: gekennzeichnet;Kustoden: gekennzeichnet;langes s (ſ): als s transkribiert;Normalisierungen: stillschweigend;rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert;Seitenumbrüche markiert: ja;Silbentrennung: wie Vorlage;u/v bzw. U/V: wie Vorlage;Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert;Vollständigkeit: vollständig erfasst;Zeichensetzung: wie Vorlage;Zeilenumbrüche markiert: ja;

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 78, 1919, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341909_335181/155>, abgerufen am 05.02.2025.