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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Der dritte Punkt ist die Beseitigung, soweit sie möglich ist, aller wirtschaftlichen
Schranken und die Errichtung der Gleichheit der Handelsbeziehungen unter allen Nationen,
die sich dem Frieden anschließen und sich zu seiner Aufrechterhaltung vereinigen.

Die vierte Bedingung ist, daß entsprechende Garantien gegeben und angenommen
werden, daß die Rüstungen der Völker auf das niedrigste, mit der inneren Sicherheit
vereinbarende Maß herabgesetzt werden.

Punkt fünf: Es sollte eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische Schlichtung
aller kolonialen Ansprüche herbeigeführt werden, die auf einer strikten Beobachtung des
Grundsatzes fußt, daß bei der Entscheidung aller solcher Souveränitätsfragen die Interessen
der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben müssen, wie die berechtigten
Ansprüche der Negierung, deren Rechtstitel bestimmt werden sollen.

Punkt sechs: Wir müßten ferner die Räumung des ganzen russischen Gebietes
sowie ein Einvernehmen in allen Fragen, die es betreffen, verlangen, zwecks freier Mit¬
wirkung der anderen Nationen der Welt, um Nußland eine unbeeinträchtigte und un¬
behinderte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner Politischen Entwicklung und
nationalen Politik erringen zu helfen, um es in der Gesellschaft freier Nationen unter
selbstgewählten Staatseinrichtungen willkommen heißen zu können; darüber hinaus würden
.wir Rußland Unterstützung jeder Art, die es nötig hätte und wünschen würde, gewähren.

Punkt sieben: Belgien muß, worin die ganze Welt übereinstimmt, geräumt und
wieder aufgerichtet werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich in gleicher
Weise wie alle anderen freien Nationen erfreuen soll, zu beschränken.

Punkt acht: Das ganze französische Territorium müßte befreit und die besetzten
Teile wieder hergestellt werden, sowie das Unrecht, daß Frankreich durch Preußen im
Jahre 1871 hinsichtlich Elsaß-Lothringens zugefügt wurde und das den Weltfrieden während
nahezu fünfzig Jahren in Frage gestellt hat, sollte wieder gutgemacht werden, damit der
Frieden im Interesse aller wieder sichergestellt werden kann.

Punkt neun: Es müßte eine Berichtigung der italienischen Grenzen nach dem klar
erkennbaren nationalen Besitzstande durchgeführt werden.

Punkt zehn: Den Völkern von Österreich-Ungarn, deren Platz unter den anderen
Nationen wir sichergestellt zu sehen wünschen, müßte die erste Gelegenheit einer autonomen
Entwicklung gegeben werden.

Punkt elf: Rumänien, Serbien und Montenegro müßten geräumt und die besetzten
Gebiete zurückerstattet werden; Serbien müßte einen freien und sicheren Zugang zur See
erhalten und die Beziehungen der Balkanstaaten 'zueinander müßten durch freundschaftlichen
Verkehr gemäß den historisch feststehenden Grundlinien von Zusammengehörigkeit und Natio¬
nalität bestimmt sein; auch müßten internationale Garantien der Politischen und wirtschaftlichen
Unabhängigkeit sowie der Unverletzlichkeit des Landbesitzes der Balkanstaaten gegeben werden.

Punkt zwölf: Den türkischen Teilen des gegenwärtigen osmanischen Kaiserreiches
müßte unbedingte Selbständigkeit sichergestellt werden. Aber die anderen Nationalitäten,
die jetzt unter türkischer Herrschaft stehen, wollen eine unzweifelhafte Sicherheit für ihre
Lebensbedingungen und eine vollkommen unbeeinträchtigte Gelegenheit zu autonomer Ent¬
wicklung erhalten. Die Dardanellen sollten dauernd als freie Durchfahrt unter inter¬
nationalen Garantien den Handelsschiffen aller Nationen geöffnet werden.

Punkt dreizehn: Ein unabhängiger Polnischer Staat, der alle Länder umfaßt, die
von einer unzweifelhaft Polnischen Bevölkerung bewohnt sind, der einen gesicherten freien
und zuverlässigen Zugang zur See besitzt und dessen Politische und wirtschaftliche Unab¬
hängigkeit sowie territoriale Unverletzlichkeit durch internationalen Vertrag garantiert sein
müßten, sollte errichtet werden.

Punkt vierzehn: Es muß eine allgemeine Vereinigung der Nationen mit be¬
stimmten Vertragsbedingungen gebildet werden zum Zwecke gegenseitiger Garantieleistung
für die Politische Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der großen sowie der kleinen Nationen.


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Der dritte Punkt ist die Beseitigung, soweit sie möglich ist, aller wirtschaftlichen
Schranken und die Errichtung der Gleichheit der Handelsbeziehungen unter allen Nationen,
die sich dem Frieden anschließen und sich zu seiner Aufrechterhaltung vereinigen.

Die vierte Bedingung ist, daß entsprechende Garantien gegeben und angenommen
werden, daß die Rüstungen der Völker auf das niedrigste, mit der inneren Sicherheit
vereinbarende Maß herabgesetzt werden.

Punkt fünf: Es sollte eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische Schlichtung
aller kolonialen Ansprüche herbeigeführt werden, die auf einer strikten Beobachtung des
Grundsatzes fußt, daß bei der Entscheidung aller solcher Souveränitätsfragen die Interessen
der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben müssen, wie die berechtigten
Ansprüche der Negierung, deren Rechtstitel bestimmt werden sollen.

Punkt sechs: Wir müßten ferner die Räumung des ganzen russischen Gebietes
sowie ein Einvernehmen in allen Fragen, die es betreffen, verlangen, zwecks freier Mit¬
wirkung der anderen Nationen der Welt, um Nußland eine unbeeinträchtigte und un¬
behinderte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner Politischen Entwicklung und
nationalen Politik erringen zu helfen, um es in der Gesellschaft freier Nationen unter
selbstgewählten Staatseinrichtungen willkommen heißen zu können; darüber hinaus würden
.wir Rußland Unterstützung jeder Art, die es nötig hätte und wünschen würde, gewähren.

Punkt sieben: Belgien muß, worin die ganze Welt übereinstimmt, geräumt und
wieder aufgerichtet werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich in gleicher
Weise wie alle anderen freien Nationen erfreuen soll, zu beschränken.

Punkt acht: Das ganze französische Territorium müßte befreit und die besetzten
Teile wieder hergestellt werden, sowie das Unrecht, daß Frankreich durch Preußen im
Jahre 1871 hinsichtlich Elsaß-Lothringens zugefügt wurde und das den Weltfrieden während
nahezu fünfzig Jahren in Frage gestellt hat, sollte wieder gutgemacht werden, damit der
Frieden im Interesse aller wieder sichergestellt werden kann.

Punkt neun: Es müßte eine Berichtigung der italienischen Grenzen nach dem klar
erkennbaren nationalen Besitzstande durchgeführt werden.

Punkt zehn: Den Völkern von Österreich-Ungarn, deren Platz unter den anderen
Nationen wir sichergestellt zu sehen wünschen, müßte die erste Gelegenheit einer autonomen
Entwicklung gegeben werden.

Punkt elf: Rumänien, Serbien und Montenegro müßten geräumt und die besetzten
Gebiete zurückerstattet werden; Serbien müßte einen freien und sicheren Zugang zur See
erhalten und die Beziehungen der Balkanstaaten 'zueinander müßten durch freundschaftlichen
Verkehr gemäß den historisch feststehenden Grundlinien von Zusammengehörigkeit und Natio¬
nalität bestimmt sein; auch müßten internationale Garantien der Politischen und wirtschaftlichen
Unabhängigkeit sowie der Unverletzlichkeit des Landbesitzes der Balkanstaaten gegeben werden.

Punkt zwölf: Den türkischen Teilen des gegenwärtigen osmanischen Kaiserreiches
müßte unbedingte Selbständigkeit sichergestellt werden. Aber die anderen Nationalitäten,
die jetzt unter türkischer Herrschaft stehen, wollen eine unzweifelhafte Sicherheit für ihre
Lebensbedingungen und eine vollkommen unbeeinträchtigte Gelegenheit zu autonomer Ent¬
wicklung erhalten. Die Dardanellen sollten dauernd als freie Durchfahrt unter inter¬
nationalen Garantien den Handelsschiffen aller Nationen geöffnet werden.

Punkt dreizehn: Ein unabhängiger Polnischer Staat, der alle Länder umfaßt, die
von einer unzweifelhaft Polnischen Bevölkerung bewohnt sind, der einen gesicherten freien
und zuverlässigen Zugang zur See besitzt und dessen Politische und wirtschaftliche Unab¬
hängigkeit sowie territoriale Unverletzlichkeit durch internationalen Vertrag garantiert sein
müßten, sollte errichtet werden.

Punkt vierzehn: Es muß eine allgemeine Vereinigung der Nationen mit be¬
stimmten Vertragsbedingungen gebildet werden zum Zwecke gegenseitiger Garantieleistung
für die Politische Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der großen sowie der kleinen Nationen.


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[0049] Zuscimmenbrnch? Der dritte Punkt ist die Beseitigung, soweit sie möglich ist, aller wirtschaftlichen Schranken und die Errichtung der Gleichheit der Handelsbeziehungen unter allen Nationen, die sich dem Frieden anschließen und sich zu seiner Aufrechterhaltung vereinigen. Die vierte Bedingung ist, daß entsprechende Garantien gegeben und angenommen werden, daß die Rüstungen der Völker auf das niedrigste, mit der inneren Sicherheit vereinbarende Maß herabgesetzt werden. Punkt fünf: Es sollte eine freie, weitherzige und unbedingt unparteiische Schlichtung aller kolonialen Ansprüche herbeigeführt werden, die auf einer strikten Beobachtung des Grundsatzes fußt, daß bei der Entscheidung aller solcher Souveränitätsfragen die Interessen der betroffenen Bevölkerung ein ebensolches Gewicht haben müssen, wie die berechtigten Ansprüche der Negierung, deren Rechtstitel bestimmt werden sollen. Punkt sechs: Wir müßten ferner die Räumung des ganzen russischen Gebietes sowie ein Einvernehmen in allen Fragen, die es betreffen, verlangen, zwecks freier Mit¬ wirkung der anderen Nationen der Welt, um Nußland eine unbeeinträchtigte und un¬ behinderte Gelegenheit zur unabhängigen Bestimmung seiner Politischen Entwicklung und nationalen Politik erringen zu helfen, um es in der Gesellschaft freier Nationen unter selbstgewählten Staatseinrichtungen willkommen heißen zu können; darüber hinaus würden .wir Rußland Unterstützung jeder Art, die es nötig hätte und wünschen würde, gewähren. Punkt sieben: Belgien muß, worin die ganze Welt übereinstimmt, geräumt und wieder aufgerichtet werden, ohne jeden Versuch, seine Souveränität, deren es sich in gleicher Weise wie alle anderen freien Nationen erfreuen soll, zu beschränken. Punkt acht: Das ganze französische Territorium müßte befreit und die besetzten Teile wieder hergestellt werden, sowie das Unrecht, daß Frankreich durch Preußen im Jahre 1871 hinsichtlich Elsaß-Lothringens zugefügt wurde und das den Weltfrieden während nahezu fünfzig Jahren in Frage gestellt hat, sollte wieder gutgemacht werden, damit der Frieden im Interesse aller wieder sichergestellt werden kann. Punkt neun: Es müßte eine Berichtigung der italienischen Grenzen nach dem klar erkennbaren nationalen Besitzstande durchgeführt werden. Punkt zehn: Den Völkern von Österreich-Ungarn, deren Platz unter den anderen Nationen wir sichergestellt zu sehen wünschen, müßte die erste Gelegenheit einer autonomen Entwicklung gegeben werden. Punkt elf: Rumänien, Serbien und Montenegro müßten geräumt und die besetzten Gebiete zurückerstattet werden; Serbien müßte einen freien und sicheren Zugang zur See erhalten und die Beziehungen der Balkanstaaten 'zueinander müßten durch freundschaftlichen Verkehr gemäß den historisch feststehenden Grundlinien von Zusammengehörigkeit und Natio¬ nalität bestimmt sein; auch müßten internationale Garantien der Politischen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit sowie der Unverletzlichkeit des Landbesitzes der Balkanstaaten gegeben werden. Punkt zwölf: Den türkischen Teilen des gegenwärtigen osmanischen Kaiserreiches müßte unbedingte Selbständigkeit sichergestellt werden. Aber die anderen Nationalitäten, die jetzt unter türkischer Herrschaft stehen, wollen eine unzweifelhafte Sicherheit für ihre Lebensbedingungen und eine vollkommen unbeeinträchtigte Gelegenheit zu autonomer Ent¬ wicklung erhalten. Die Dardanellen sollten dauernd als freie Durchfahrt unter inter¬ nationalen Garantien den Handelsschiffen aller Nationen geöffnet werden. Punkt dreizehn: Ein unabhängiger Polnischer Staat, der alle Länder umfaßt, die von einer unzweifelhaft Polnischen Bevölkerung bewohnt sind, der einen gesicherten freien und zuverlässigen Zugang zur See besitzt und dessen Politische und wirtschaftliche Unab¬ hängigkeit sowie territoriale Unverletzlichkeit durch internationalen Vertrag garantiert sein müßten, sollte errichtet werden. Punkt vierzehn: Es muß eine allgemeine Vereinigung der Nationen mit be¬ stimmten Vertragsbedingungen gebildet werden zum Zwecke gegenseitiger Garantieleistung für die Politische Unabhängigkeit und Unverletzlichkeit der großen sowie der kleinen Nationen.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/49>, abgerufen am 28.09.2024.