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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Politik und Wissenschaft

wissenschaftlichen formalen Methode im Suchen nach Begriff und Idee des jeweils
in Betracht gezogenen Stoffgebietes zum Grundsatz seines Forschens erhoben und
damit auch zum Inhalt seiner Untersuchung gemacht.

Was ist nun seinem allgemein gültigen Begriff nach Politik?

Politik ist nach Stammler etwa die Willenserscheinung einer sozialen Ge¬
meinschaft, d- h. einer Verbindung von Zwecke setzenden Menschen^) unter recht¬
lichen Formen,

Soziales Wollen ist ihm die Vorstellung dieses Verbindens menschlicher
Zwecke. "Es wird das Streben des einen als Mittel für den andern genommen
und wieder umgekehrt in Wechselseitigkeit"), Man könnte Politik auch kurz so
definieren: ein soziales Wollen rechtlicher Art. Das lchtere ist wichtig, es bedeutet
die rechtliche Regelung, d. h. die selbstherrliche, unverletzliche Eigenart des Rechts¬
gedankens. Politik ist kein erweitertes rechtliches Wollen mit dem Ziele des
objektiv richtigen Inhaltes des die verbundene Gruppe von Menschen verbindenden
Wollens.

Damit ist aber bereits der Begriff der Politik überschritten und eine Findunq
der Idee gegeben, nach der im Zielpunkt als wissenschaftlicher Grundlage jede
Politik zu handhaben und leiten wäre. Dieses Ziel, diese Grundlage, diese Richt-
linie ist die Idee der reinen Gemeinschaft. Es ist die Vorstellung von eine"-,
solchen rechtlichen Verbinden, da keiner in stärkerer Weise als Mittel für Persön-
liches Begehren des anderen eingefügt wird, als ihm die anderen verbunden
sind"). Mit anderen Worten: Politik auf wissenschaftlicher Grundlage heißt nach
unserer Methode dasselbe wie eine Verbindung von Zwecke setzenden Menschen
mit dem Zielpunkt der Schaffung einer Gemeinschaft frei wollender Menschen'",

Im praktischen Leben soll so der einzelne grundsätzlich als Selbstzweck noch
geachtet sem°), andrerseits soll der, der einer rechtlichen Zwangsordnung eingefügt
ist, daran auch in Wahrheit teilnehmen und nicht z. B. im Falls der Not ver-
einzelt dem Ringen um sein Bestehen überlassen werden.

In der großen Politik, das heißt, im Leben der einzelnen Gemeinschaften,
in dem jede Gruppe geschlossen als Träger des politischen Willens erscheint, ist
gleichfalls der Begriff'und die Idee des politischen Wol"us zu untersuchen.

Der gefundene Begriff von Politik als soziales Wollen rechtlicher Art ist
nur dann geeignet auch für die große Politik, wenn das Geschehen der Geschichte,
das die rechtliche Regelung zu sprengen scheint, der Krieg, mit einem Wollen
rechtlicher Art vereinbar wird. Das bedarf einer besonderen Untersuchung, wie
es vielleicht auch nicht unangebracht erscheint, in der inneren Politik die Idee
der Politik auf ihre notwendige Durchführung zu prüfen. Daß sich eine solche
Prüfung der Anlegung jenes Maßes anschließen muß an wirtschaftliche Zustände
und vorliegende politische Tatsachen, dürfte selbstverständlich sein. Begriff und
Idee der Politik sind anzulegen an die fachwisienschaftlich gefundenen Motive und
Ergebnisse der politischen und wirtschaftlichen Gegenwart, an die jeweiligen Zu¬
stände und Probleme der Gegenwartspolitik.

Letzteres sei als das allgemeinere zuerst versucht. Wie lösen sich mit unserm
Begriff von Politik und ihrer Idee Fragen wie Macht und Recht, Freiheit des
einzelnen und die Beherrschung seiner Selbstbestimmung? Das sind die, ewigen
alten Fragen von Ziel und Hemmung, vom Zwiespalt von Ethik und Tat.

Jene erste Frage von Recht und Macht hat Stammler in seiner oben bereits
erwähnten Arbeit zu lösen gesucht und hat in ihr auch die Antwort auf die oben
aufgeworfene Frage gegeben, wie der Krieg mit dem rechtlichen Wollen der sozialen
Gemeinschaft, innerhalb der wir als Staat leben, vereinbar ist. Im Gegensatz
zum Recht, das heißt einer allgemein gültigen Weise des Ordnens, dessen Klar-







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Politik und Wissenschaft

wissenschaftlichen formalen Methode im Suchen nach Begriff und Idee des jeweils
in Betracht gezogenen Stoffgebietes zum Grundsatz seines Forschens erhoben und
damit auch zum Inhalt seiner Untersuchung gemacht.

Was ist nun seinem allgemein gültigen Begriff nach Politik?

Politik ist nach Stammler etwa die Willenserscheinung einer sozialen Ge¬
meinschaft, d- h. einer Verbindung von Zwecke setzenden Menschen^) unter recht¬
lichen Formen,

Soziales Wollen ist ihm die Vorstellung dieses Verbindens menschlicher
Zwecke. „Es wird das Streben des einen als Mittel für den andern genommen
und wieder umgekehrt in Wechselseitigkeit"), Man könnte Politik auch kurz so
definieren: ein soziales Wollen rechtlicher Art. Das lchtere ist wichtig, es bedeutet
die rechtliche Regelung, d. h. die selbstherrliche, unverletzliche Eigenart des Rechts¬
gedankens. Politik ist kein erweitertes rechtliches Wollen mit dem Ziele des
objektiv richtigen Inhaltes des die verbundene Gruppe von Menschen verbindenden
Wollens.

Damit ist aber bereits der Begriff der Politik überschritten und eine Findunq
der Idee gegeben, nach der im Zielpunkt als wissenschaftlicher Grundlage jede
Politik zu handhaben und leiten wäre. Dieses Ziel, diese Grundlage, diese Richt-
linie ist die Idee der reinen Gemeinschaft. Es ist die Vorstellung von eine»-,
solchen rechtlichen Verbinden, da keiner in stärkerer Weise als Mittel für Persön-
liches Begehren des anderen eingefügt wird, als ihm die anderen verbunden
sind"). Mit anderen Worten: Politik auf wissenschaftlicher Grundlage heißt nach
unserer Methode dasselbe wie eine Verbindung von Zwecke setzenden Menschen
mit dem Zielpunkt der Schaffung einer Gemeinschaft frei wollender Menschen'»,

Im praktischen Leben soll so der einzelne grundsätzlich als Selbstzweck noch
geachtet sem°), andrerseits soll der, der einer rechtlichen Zwangsordnung eingefügt
ist, daran auch in Wahrheit teilnehmen und nicht z. B. im Falls der Not ver-
einzelt dem Ringen um sein Bestehen überlassen werden.

In der großen Politik, das heißt, im Leben der einzelnen Gemeinschaften,
in dem jede Gruppe geschlossen als Träger des politischen Willens erscheint, ist
gleichfalls der Begriff'und die Idee des politischen Wol»us zu untersuchen.

Der gefundene Begriff von Politik als soziales Wollen rechtlicher Art ist
nur dann geeignet auch für die große Politik, wenn das Geschehen der Geschichte,
das die rechtliche Regelung zu sprengen scheint, der Krieg, mit einem Wollen
rechtlicher Art vereinbar wird. Das bedarf einer besonderen Untersuchung, wie
es vielleicht auch nicht unangebracht erscheint, in der inneren Politik die Idee
der Politik auf ihre notwendige Durchführung zu prüfen. Daß sich eine solche
Prüfung der Anlegung jenes Maßes anschließen muß an wirtschaftliche Zustände
und vorliegende politische Tatsachen, dürfte selbstverständlich sein. Begriff und
Idee der Politik sind anzulegen an die fachwisienschaftlich gefundenen Motive und
Ergebnisse der politischen und wirtschaftlichen Gegenwart, an die jeweiligen Zu¬
stände und Probleme der Gegenwartspolitik.

Letzteres sei als das allgemeinere zuerst versucht. Wie lösen sich mit unserm
Begriff von Politik und ihrer Idee Fragen wie Macht und Recht, Freiheit des
einzelnen und die Beherrschung seiner Selbstbestimmung? Das sind die, ewigen
alten Fragen von Ziel und Hemmung, vom Zwiespalt von Ethik und Tat.

Jene erste Frage von Recht und Macht hat Stammler in seiner oben bereits
erwähnten Arbeit zu lösen gesucht und hat in ihr auch die Antwort auf die oben
aufgeworfene Frage gegeben, wie der Krieg mit dem rechtlichen Wollen der sozialen
Gemeinschaft, innerhalb der wir als Staat leben, vereinbar ist. Im Gegensatz
zum Recht, das heißt einer allgemein gültigen Weise des Ordnens, dessen Klar-







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[0243] Politik und Wissenschaft wissenschaftlichen formalen Methode im Suchen nach Begriff und Idee des jeweils in Betracht gezogenen Stoffgebietes zum Grundsatz seines Forschens erhoben und damit auch zum Inhalt seiner Untersuchung gemacht. Was ist nun seinem allgemein gültigen Begriff nach Politik? Politik ist nach Stammler etwa die Willenserscheinung einer sozialen Ge¬ meinschaft, d- h. einer Verbindung von Zwecke setzenden Menschen^) unter recht¬ lichen Formen, Soziales Wollen ist ihm die Vorstellung dieses Verbindens menschlicher Zwecke. „Es wird das Streben des einen als Mittel für den andern genommen und wieder umgekehrt in Wechselseitigkeit"), Man könnte Politik auch kurz so definieren: ein soziales Wollen rechtlicher Art. Das lchtere ist wichtig, es bedeutet die rechtliche Regelung, d. h. die selbstherrliche, unverletzliche Eigenart des Rechts¬ gedankens. Politik ist kein erweitertes rechtliches Wollen mit dem Ziele des objektiv richtigen Inhaltes des die verbundene Gruppe von Menschen verbindenden Wollens. Damit ist aber bereits der Begriff der Politik überschritten und eine Findunq der Idee gegeben, nach der im Zielpunkt als wissenschaftlicher Grundlage jede Politik zu handhaben und leiten wäre. Dieses Ziel, diese Grundlage, diese Richt- linie ist die Idee der reinen Gemeinschaft. Es ist die Vorstellung von eine»-, solchen rechtlichen Verbinden, da keiner in stärkerer Weise als Mittel für Persön- liches Begehren des anderen eingefügt wird, als ihm die anderen verbunden sind"). Mit anderen Worten: Politik auf wissenschaftlicher Grundlage heißt nach unserer Methode dasselbe wie eine Verbindung von Zwecke setzenden Menschen mit dem Zielpunkt der Schaffung einer Gemeinschaft frei wollender Menschen'», Im praktischen Leben soll so der einzelne grundsätzlich als Selbstzweck noch geachtet sem°), andrerseits soll der, der einer rechtlichen Zwangsordnung eingefügt ist, daran auch in Wahrheit teilnehmen und nicht z. B. im Falls der Not ver- einzelt dem Ringen um sein Bestehen überlassen werden. In der großen Politik, das heißt, im Leben der einzelnen Gemeinschaften, in dem jede Gruppe geschlossen als Träger des politischen Willens erscheint, ist gleichfalls der Begriff'und die Idee des politischen Wol»us zu untersuchen. Der gefundene Begriff von Politik als soziales Wollen rechtlicher Art ist nur dann geeignet auch für die große Politik, wenn das Geschehen der Geschichte, das die rechtliche Regelung zu sprengen scheint, der Krieg, mit einem Wollen rechtlicher Art vereinbar wird. Das bedarf einer besonderen Untersuchung, wie es vielleicht auch nicht unangebracht erscheint, in der inneren Politik die Idee der Politik auf ihre notwendige Durchführung zu prüfen. Daß sich eine solche Prüfung der Anlegung jenes Maßes anschließen muß an wirtschaftliche Zustände und vorliegende politische Tatsachen, dürfte selbstverständlich sein. Begriff und Idee der Politik sind anzulegen an die fachwisienschaftlich gefundenen Motive und Ergebnisse der politischen und wirtschaftlichen Gegenwart, an die jeweiligen Zu¬ stände und Probleme der Gegenwartspolitik. Letzteres sei als das allgemeinere zuerst versucht. Wie lösen sich mit unserm Begriff von Politik und ihrer Idee Fragen wie Macht und Recht, Freiheit des einzelnen und die Beherrschung seiner Selbstbestimmung? Das sind die, ewigen alten Fragen von Ziel und Hemmung, vom Zwiespalt von Ethik und Tat. Jene erste Frage von Recht und Macht hat Stammler in seiner oben bereits erwähnten Arbeit zu lösen gesucht und hat in ihr auch die Antwort auf die oben aufgeworfene Frage gegeben, wie der Krieg mit dem rechtlichen Wollen der sozialen Gemeinschaft, innerhalb der wir als Staat leben, vereinbar ist. Im Gegensatz zum Recht, das heißt einer allgemein gültigen Weise des Ordnens, dessen Klar- 2> Stammlers „Bienenfabel", S, 2S ff. und besonders Seite 23, " Stammler, „Recht und Macht, S. S, " «> Stammler, „Recht und Macht, S. 7, 5" ) Stammler, „Bienenfabel, S. 28, ° ) Stammler, a, a. O,, S, »2.

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/243>, abgerufen am 24.11.2024.