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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Straßburger Brief

der deutschen Sturmtruppen durch allerlei Zufälligkeiten auf der Panzerfeste
Douaumont stockte.

Gegenüber all diesem Großen erscheint in der Tat das, was sich heute in
Straßburg vorbereitet, als ein rechtes Satyrspiel. Und echt komödienhaft wird
es durch den Kampf der beiden Führer des elsaß-lothringischen "Parlaments"
eingeleitet, deren Rivalität jüngst auf der Tribüne des Deutschen Reichstags zum
offenen Ausdruck gelangte.
"

Auch die "Elsässer, besser gesagt "das elsässische Zentrum", wollten selbst¬
verständlich vor der Welt nicht zurückstehen, als alle die -anderen "Fremdvölker",
wie Dänen und Polen dem Deutschen Reich den Eselstritt versetzten. Bei einer
Besprechung sämtlicher elsaß-lothringer Abgeordneter im Reichstag, so berichtet
der neue "parlamentarische" Staatssekretär Hauß, "wurde eine Erklärung ver¬
einbart und festgelegt, welche für das elsaß-lothringische Volk auf Grund der
Prinzipien des Präsidenten Wilson das Recht der Selbstbestimmung, also des
Volksreferendums", verlangte.

Diese programmatische Erklärung lautete folgendermaßßen:

"Bon den ersten Tagen des unglücklichen Kriegs an sind die Augen der
Welt mit Spannung auf Elsaß-Lothringen gerichtet geblieben. Der Krieg, welcher
die durch den Frankfurter Frieden geschaffenen völkerrechtlichen Beziehungen
entzweibrach, hat auch die elsaß-lothringische Frage erneut in den Brennpunkt der
öffentlichen Erörterungen gerückt und Hot den Besitz Elsaß-Lothringens alsbald
zu einem Kriegsziel werden lassen.

In den Erörterungen über die Frage ihres eigenen Schicksals hat die
Bevölkerung Elsaß-Lothringens bis zur Stunde völlig unbeteiligt bleiben müssen.
Das Militärregiment hat jedes politische Leben auf dem Boden des Landes mit
rücksichtsloser Vollständigkeit unterdrückt, die Parteiorganisation suspendiert, das
Vereins-, Versammlungsrecht und Preßfreiheit aufgehoben und selbst den elsa߬
lothringischen Landtag seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt. So ist in vier
Jahren zede politische Aussprache und damit auch jede Meinungsbildung und
jede Meinungsäußerung zur Unmöglichkeit gemacht worden.

Das Friedensprogramm des Präsidenten der Vereinigten Staaten Wilson,
dessen 14 Punkte die Annahme der deutschen Regierung und der Mehrheit des
Deutschen Reichstags gefunden haben, macht die Lösung des elsaß-lothringischen
Problems zu einer Borsrage der friedlichen Neuordnung der Welt. Punkt 8 greift
zurück auf die Ereignisse des Jahres 1871. Damals hat die große Mehrheit der
französischen Nationalversammlung in Bordeaux, der Abtretung Elsaß-
Lothringens in der Zwangslage des Kriegs zugestimmt. Die Abgeordneten aus
Elsaß-Lothringen haben gegen diese Abtretung Einspruch erhoben. Die fünfzehn
ersten Vertreter Elsaß-Lothringens im Deutschen Reichstag haben im Jahre 1874
dem ausgesprochenen Willen ihrer Wähler Folge leistend, folgenden Antrag
eingebracht:

.Der Reichstag wolle beschließen, daß die Bevölkerung Elsaß-Lothringens,
welche ohne darüber befragt worden zu sein, dem Deutschen Reich durch den
Friedensvertrag von Frankfurt einverleibt worden ist, sich speziell über diese
Einverleibung auszusprechen berufen werde/

Bei der Beratung des Antrags am 18. Februar 1874 hat der Sprecher der
Elsaß-Lothringer, der Abgeordnete Teutsch, sich besonders auf Artikel 286 des
Gesetzbuchs des Völkerrechts von Professor Bluntschli (Heidelberg) berufen, der
lautet: -Damit die Abtretung eines Gebiets Gültigkeit erlange, muß dieselbe vor¬
erst von den Einwohnern des abgetretenen Geb-reth im Besitz ihrer politischen
Rechte gutgeheißen werden. Diese Anerkennung darf unter keinen Umständen
mit Stillschweigen übergangen oder unterdrückt werden, denn die Bevölkerungen
sind keine der Rechte und des Willens bare Sache, die man dem ersten Besten als
Eigentum überlassen kann/

Für diesen ihren Antrag haben unsre Vorgänger in der elsaß-lothringischen
Volksvertretung achtungsvolles Entgegenkommen nicht zu finden vermocht. Es
war für die Rechtsforderung eines Volksentscheids über eine solche Frage das


Straßburger Brief

der deutschen Sturmtruppen durch allerlei Zufälligkeiten auf der Panzerfeste
Douaumont stockte.

Gegenüber all diesem Großen erscheint in der Tat das, was sich heute in
Straßburg vorbereitet, als ein rechtes Satyrspiel. Und echt komödienhaft wird
es durch den Kampf der beiden Führer des elsaß-lothringischen „Parlaments"
eingeleitet, deren Rivalität jüngst auf der Tribüne des Deutschen Reichstags zum
offenen Ausdruck gelangte.
"

Auch die „Elsässer, besser gesagt „das elsässische Zentrum", wollten selbst¬
verständlich vor der Welt nicht zurückstehen, als alle die -anderen „Fremdvölker",
wie Dänen und Polen dem Deutschen Reich den Eselstritt versetzten. Bei einer
Besprechung sämtlicher elsaß-lothringer Abgeordneter im Reichstag, so berichtet
der neue „parlamentarische" Staatssekretär Hauß, „wurde eine Erklärung ver¬
einbart und festgelegt, welche für das elsaß-lothringische Volk auf Grund der
Prinzipien des Präsidenten Wilson das Recht der Selbstbestimmung, also des
Volksreferendums", verlangte.

Diese programmatische Erklärung lautete folgendermaßßen:

„Bon den ersten Tagen des unglücklichen Kriegs an sind die Augen der
Welt mit Spannung auf Elsaß-Lothringen gerichtet geblieben. Der Krieg, welcher
die durch den Frankfurter Frieden geschaffenen völkerrechtlichen Beziehungen
entzweibrach, hat auch die elsaß-lothringische Frage erneut in den Brennpunkt der
öffentlichen Erörterungen gerückt und Hot den Besitz Elsaß-Lothringens alsbald
zu einem Kriegsziel werden lassen.

In den Erörterungen über die Frage ihres eigenen Schicksals hat die
Bevölkerung Elsaß-Lothringens bis zur Stunde völlig unbeteiligt bleiben müssen.
Das Militärregiment hat jedes politische Leben auf dem Boden des Landes mit
rücksichtsloser Vollständigkeit unterdrückt, die Parteiorganisation suspendiert, das
Vereins-, Versammlungsrecht und Preßfreiheit aufgehoben und selbst den elsa߬
lothringischen Landtag seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt. So ist in vier
Jahren zede politische Aussprache und damit auch jede Meinungsbildung und
jede Meinungsäußerung zur Unmöglichkeit gemacht worden.

Das Friedensprogramm des Präsidenten der Vereinigten Staaten Wilson,
dessen 14 Punkte die Annahme der deutschen Regierung und der Mehrheit des
Deutschen Reichstags gefunden haben, macht die Lösung des elsaß-lothringischen
Problems zu einer Borsrage der friedlichen Neuordnung der Welt. Punkt 8 greift
zurück auf die Ereignisse des Jahres 1871. Damals hat die große Mehrheit der
französischen Nationalversammlung in Bordeaux, der Abtretung Elsaß-
Lothringens in der Zwangslage des Kriegs zugestimmt. Die Abgeordneten aus
Elsaß-Lothringen haben gegen diese Abtretung Einspruch erhoben. Die fünfzehn
ersten Vertreter Elsaß-Lothringens im Deutschen Reichstag haben im Jahre 1874
dem ausgesprochenen Willen ihrer Wähler Folge leistend, folgenden Antrag
eingebracht:

.Der Reichstag wolle beschließen, daß die Bevölkerung Elsaß-Lothringens,
welche ohne darüber befragt worden zu sein, dem Deutschen Reich durch den
Friedensvertrag von Frankfurt einverleibt worden ist, sich speziell über diese
Einverleibung auszusprechen berufen werde/

Bei der Beratung des Antrags am 18. Februar 1874 hat der Sprecher der
Elsaß-Lothringer, der Abgeordnete Teutsch, sich besonders auf Artikel 286 des
Gesetzbuchs des Völkerrechts von Professor Bluntschli (Heidelberg) berufen, der
lautet: -Damit die Abtretung eines Gebiets Gültigkeit erlange, muß dieselbe vor¬
erst von den Einwohnern des abgetretenen Geb-reth im Besitz ihrer politischen
Rechte gutgeheißen werden. Diese Anerkennung darf unter keinen Umständen
mit Stillschweigen übergangen oder unterdrückt werden, denn die Bevölkerungen
sind keine der Rechte und des Willens bare Sache, die man dem ersten Besten als
Eigentum überlassen kann/

Für diesen ihren Antrag haben unsre Vorgänger in der elsaß-lothringischen
Volksvertretung achtungsvolles Entgegenkommen nicht zu finden vermocht. Es
war für die Rechtsforderung eines Volksentscheids über eine solche Frage das


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[0131] Straßburger Brief der deutschen Sturmtruppen durch allerlei Zufälligkeiten auf der Panzerfeste Douaumont stockte. Gegenüber all diesem Großen erscheint in der Tat das, was sich heute in Straßburg vorbereitet, als ein rechtes Satyrspiel. Und echt komödienhaft wird es durch den Kampf der beiden Führer des elsaß-lothringischen „Parlaments" eingeleitet, deren Rivalität jüngst auf der Tribüne des Deutschen Reichstags zum offenen Ausdruck gelangte. " Auch die „Elsässer, besser gesagt „das elsässische Zentrum", wollten selbst¬ verständlich vor der Welt nicht zurückstehen, als alle die -anderen „Fremdvölker", wie Dänen und Polen dem Deutschen Reich den Eselstritt versetzten. Bei einer Besprechung sämtlicher elsaß-lothringer Abgeordneter im Reichstag, so berichtet der neue „parlamentarische" Staatssekretär Hauß, „wurde eine Erklärung ver¬ einbart und festgelegt, welche für das elsaß-lothringische Volk auf Grund der Prinzipien des Präsidenten Wilson das Recht der Selbstbestimmung, also des Volksreferendums", verlangte. Diese programmatische Erklärung lautete folgendermaßßen: „Bon den ersten Tagen des unglücklichen Kriegs an sind die Augen der Welt mit Spannung auf Elsaß-Lothringen gerichtet geblieben. Der Krieg, welcher die durch den Frankfurter Frieden geschaffenen völkerrechtlichen Beziehungen entzweibrach, hat auch die elsaß-lothringische Frage erneut in den Brennpunkt der öffentlichen Erörterungen gerückt und Hot den Besitz Elsaß-Lothringens alsbald zu einem Kriegsziel werden lassen. In den Erörterungen über die Frage ihres eigenen Schicksals hat die Bevölkerung Elsaß-Lothringens bis zur Stunde völlig unbeteiligt bleiben müssen. Das Militärregiment hat jedes politische Leben auf dem Boden des Landes mit rücksichtsloser Vollständigkeit unterdrückt, die Parteiorganisation suspendiert, das Vereins-, Versammlungsrecht und Preßfreiheit aufgehoben und selbst den elsa߬ lothringischen Landtag seiner verfassungsmäßigen Rechte beraubt. So ist in vier Jahren zede politische Aussprache und damit auch jede Meinungsbildung und jede Meinungsäußerung zur Unmöglichkeit gemacht worden. Das Friedensprogramm des Präsidenten der Vereinigten Staaten Wilson, dessen 14 Punkte die Annahme der deutschen Regierung und der Mehrheit des Deutschen Reichstags gefunden haben, macht die Lösung des elsaß-lothringischen Problems zu einer Borsrage der friedlichen Neuordnung der Welt. Punkt 8 greift zurück auf die Ereignisse des Jahres 1871. Damals hat die große Mehrheit der französischen Nationalversammlung in Bordeaux, der Abtretung Elsaß- Lothringens in der Zwangslage des Kriegs zugestimmt. Die Abgeordneten aus Elsaß-Lothringen haben gegen diese Abtretung Einspruch erhoben. Die fünfzehn ersten Vertreter Elsaß-Lothringens im Deutschen Reichstag haben im Jahre 1874 dem ausgesprochenen Willen ihrer Wähler Folge leistend, folgenden Antrag eingebracht: .Der Reichstag wolle beschließen, daß die Bevölkerung Elsaß-Lothringens, welche ohne darüber befragt worden zu sein, dem Deutschen Reich durch den Friedensvertrag von Frankfurt einverleibt worden ist, sich speziell über diese Einverleibung auszusprechen berufen werde/ Bei der Beratung des Antrags am 18. Februar 1874 hat der Sprecher der Elsaß-Lothringer, der Abgeordnete Teutsch, sich besonders auf Artikel 286 des Gesetzbuchs des Völkerrechts von Professor Bluntschli (Heidelberg) berufen, der lautet: -Damit die Abtretung eines Gebiets Gültigkeit erlange, muß dieselbe vor¬ erst von den Einwohnern des abgetretenen Geb-reth im Besitz ihrer politischen Rechte gutgeheißen werden. Diese Anerkennung darf unter keinen Umständen mit Stillschweigen übergangen oder unterdrückt werden, denn die Bevölkerungen sind keine der Rechte und des Willens bare Sache, die man dem ersten Besten als Eigentum überlassen kann/ Für diesen ihren Antrag haben unsre Vorgänger in der elsaß-lothringischen Volksvertretung achtungsvolles Entgegenkommen nicht zu finden vermocht. Es war für die Rechtsforderung eines Volksentscheids über eine solche Frage das

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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/131>, abgerufen am 22.07.2024.