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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr.

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Daß weiter der Verkehr zwischen Direktor und Provinzialschulkollegium
durch die Hand des Schulausschußvorsitzenden geleitet wird, ist eine außer¬
ordentlich einschneidende Maßregel -- um so mehr, als es diesem freisteht,
Aeußerungen zu den einzelnen Gegenständen abzugeben und die Angelegen¬
heiten im Schulausschuß zur Sprache zu bringen. Hier liegt, nachdem die wich¬
tigsten Gebiete vom "Durchgangsverkehr", wie schon erwähnt, ausgeschlossen
sind, eine Gefahr darin, daß der Bürgermeister nicht nur Einblick, sondern auch
Mittel und Wege erhält, gewisse angestrebte Maßregeln, die zwar zum besten der
Schule, aber scheinbar nicht zu dem der Stadt, etwa des Stadtsäckels sind, zu ver¬
hindern. Auch solche Eventualitäten werden in kleineren Städten viel häufiger
auftreten, da dort die finanziellen Verhältnisse viel enger sind als in den größeren.

Endlich hat das Provinzialschulkollegium^ über mehr als vierwöchigen
Urlaub und Nebenbeschäftigungen der Oberlehrer, soweit sie über vier Wochen¬
stunden hinausgehen, "im Einverständnis mit dem Schulausschuß" zu befinden.
Das bedeutet natürlich, daß es nicht imstande ist, etwas zu bewilligen, wenn
nicht der Schulausschuß seine Einwilligung gegeben hat. Hier liegt die Gefahr
auf der anderen Seite: die Oberlehrer könnten bei dem engen Zusammenhang,
den die kleine Stadt gibt, versucht sein, Beziehungen, die sie außer der Schule
begonnen haben, für ihre eigenen Wünsche auszunützen. Die rein menschliche
Folge gewonnener Freundschaften zu maßgebenden Persönlichkeiten in der Ge¬
meinde würde auch hier zu einer Schädigung reiner Schulinteressen führen
können. Allerdings spricht das Provinzialschulkollegium das letzte Wort, in¬
dessen wird, wie wir gleich sehen werden, im allgemeinen die Entscheidung in
der Stadt doch sozusagen die letztinstanzliche sein. Ein Gutes wird allerdings
in der Möglichkeit des Widerspruches der staatlichen Behörde liegen: es ist durch¬
aus möglich, daß nach dem Kriege eine ganze Reihe neuer Schulen -- Handels¬
schüler usw. -- gegründet werden. Es liegt dann im Interesse der Gemeinden,
diese durch Mehrbelastung von Oberlehrern für sich weniger kostspielig zu ge¬
stalten; da würde das Provinzialschulkollegium einen wirksamen Schuy
für sie bilden können. Anderseits darf man nicht vergessen, daß nach diesem
furchtbaren Kriege gerade die Oberlehrer in weit höherem Maße als sonst auf
Nebenverdienst werden angewiesen sein. Unvernünftige städtische Weigerungen,
ihnen solchen zu erlauben, würden schwere Schädigungen im Gefolge haben.

Die Folgen der neuen Ordnung lassen sich nach alledem nicht übersehen,
Eins aber kann schon heute gesagt werden: Provinzialschulkollegien werden noch
mehr ausgeschaltet sein als früher und mehr reine Verwaltungsbehörden werden.
Ihnen ist in den genannten Fällen das Berufungsrecht entzogen; so werden sie
keine Neigung haben, sich mit ihnen zu befassen, namentlich wenn sie annehmen
müssen, daß "sie doch nichts ausrichten können. Diese Stellung den Städten
gegenüber wird sie zur äußersten Vorsicht auch in anderen Angelegenheiten
mahnen.

Ein Weiteres steht in Aussicht: wenn die Neuordnung in den kleinen
Städten nicht eine Besserung, sondern eine Verschlechterung der Verhältnisse
zwischen den Schulen und den städtischen Beamten bringt, oder wenn der eben¬
falls mögliche Fall eintritt, das; die persönlichen Benehnngen Zwischen Lehrer¬
kollegium und städtischen Beamten zum Schaden der "schule ausschlagen, so wird
der Staat dazu gedrängt, die in Frage stehenden Schulen zu verstaatlichen. Die
Neigung^ in einer allgemeinen Verstaatlichung der höheren Lehranstalten den
richtigen Weg zu sehen, ist in weiten Kreisen, auch der Oberlehrer, verbreitet:
sie. hat aber auch, abgesehen von der daraus Mgenoen starben Belastung des
Staatssäckels, ihre Schattenseiten. Aber wenn an den Stellen, wo nnr durch
diese Maßregel gedeihliche Verhältnisse zu erreichen sind, der Staat eingreift, so
wird dagegen nichts einzuwenden sein."

Der Minister hat in der Einleitung betont, daß die ,.inneren Angelegen¬
heiten der Schulen nach wie vor dem Staat und seinen Organen untersteyen,
weiter, daß aus der hervorragenden Stellung des Vorsitzenden des Schulaus¬
schusses, der ja zugleich der Bürgermeister ist, nicht geschlossen werden darf, daß


Daß weiter der Verkehr zwischen Direktor und Provinzialschulkollegium
durch die Hand des Schulausschußvorsitzenden geleitet wird, ist eine außer¬
ordentlich einschneidende Maßregel — um so mehr, als es diesem freisteht,
Aeußerungen zu den einzelnen Gegenständen abzugeben und die Angelegen¬
heiten im Schulausschuß zur Sprache zu bringen. Hier liegt, nachdem die wich¬
tigsten Gebiete vom „Durchgangsverkehr", wie schon erwähnt, ausgeschlossen
sind, eine Gefahr darin, daß der Bürgermeister nicht nur Einblick, sondern auch
Mittel und Wege erhält, gewisse angestrebte Maßregeln, die zwar zum besten der
Schule, aber scheinbar nicht zu dem der Stadt, etwa des Stadtsäckels sind, zu ver¬
hindern. Auch solche Eventualitäten werden in kleineren Städten viel häufiger
auftreten, da dort die finanziellen Verhältnisse viel enger sind als in den größeren.

Endlich hat das Provinzialschulkollegium^ über mehr als vierwöchigen
Urlaub und Nebenbeschäftigungen der Oberlehrer, soweit sie über vier Wochen¬
stunden hinausgehen, „im Einverständnis mit dem Schulausschuß" zu befinden.
Das bedeutet natürlich, daß es nicht imstande ist, etwas zu bewilligen, wenn
nicht der Schulausschuß seine Einwilligung gegeben hat. Hier liegt die Gefahr
auf der anderen Seite: die Oberlehrer könnten bei dem engen Zusammenhang,
den die kleine Stadt gibt, versucht sein, Beziehungen, die sie außer der Schule
begonnen haben, für ihre eigenen Wünsche auszunützen. Die rein menschliche
Folge gewonnener Freundschaften zu maßgebenden Persönlichkeiten in der Ge¬
meinde würde auch hier zu einer Schädigung reiner Schulinteressen führen
können. Allerdings spricht das Provinzialschulkollegium das letzte Wort, in¬
dessen wird, wie wir gleich sehen werden, im allgemeinen die Entscheidung in
der Stadt doch sozusagen die letztinstanzliche sein. Ein Gutes wird allerdings
in der Möglichkeit des Widerspruches der staatlichen Behörde liegen: es ist durch¬
aus möglich, daß nach dem Kriege eine ganze Reihe neuer Schulen — Handels¬
schüler usw. — gegründet werden. Es liegt dann im Interesse der Gemeinden,
diese durch Mehrbelastung von Oberlehrern für sich weniger kostspielig zu ge¬
stalten; da würde das Provinzialschulkollegium einen wirksamen Schuy
für sie bilden können. Anderseits darf man nicht vergessen, daß nach diesem
furchtbaren Kriege gerade die Oberlehrer in weit höherem Maße als sonst auf
Nebenverdienst werden angewiesen sein. Unvernünftige städtische Weigerungen,
ihnen solchen zu erlauben, würden schwere Schädigungen im Gefolge haben.

Die Folgen der neuen Ordnung lassen sich nach alledem nicht übersehen,
Eins aber kann schon heute gesagt werden: Provinzialschulkollegien werden noch
mehr ausgeschaltet sein als früher und mehr reine Verwaltungsbehörden werden.
Ihnen ist in den genannten Fällen das Berufungsrecht entzogen; so werden sie
keine Neigung haben, sich mit ihnen zu befassen, namentlich wenn sie annehmen
müssen, daß "sie doch nichts ausrichten können. Diese Stellung den Städten
gegenüber wird sie zur äußersten Vorsicht auch in anderen Angelegenheiten
mahnen.

Ein Weiteres steht in Aussicht: wenn die Neuordnung in den kleinen
Städten nicht eine Besserung, sondern eine Verschlechterung der Verhältnisse
zwischen den Schulen und den städtischen Beamten bringt, oder wenn der eben¬
falls mögliche Fall eintritt, das; die persönlichen Benehnngen Zwischen Lehrer¬
kollegium und städtischen Beamten zum Schaden der «schule ausschlagen, so wird
der Staat dazu gedrängt, die in Frage stehenden Schulen zu verstaatlichen. Die
Neigung^ in einer allgemeinen Verstaatlichung der höheren Lehranstalten den
richtigen Weg zu sehen, ist in weiten Kreisen, auch der Oberlehrer, verbreitet:
sie. hat aber auch, abgesehen von der daraus Mgenoen starben Belastung des
Staatssäckels, ihre Schattenseiten. Aber wenn an den Stellen, wo nnr durch
diese Maßregel gedeihliche Verhältnisse zu erreichen sind, der Staat eingreift, so
wird dagegen nichts einzuwenden sein."

Der Minister hat in der Einleitung betont, daß die ,.inneren Angelegen¬
heiten der Schulen nach wie vor dem Staat und seinen Organen untersteyen,
weiter, daß aus der hervorragenden Stellung des Vorsitzenden des Schulaus¬
schusses, der ja zugleich der Bürgermeister ist, nicht geschlossen werden darf, daß


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Viertes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_88238/100>, abgerufen am 22.07.2024.