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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr.

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leistet, ohne es dabei durch Vorrechte zu verhätscheln und dadurch die Fremd¬
stämmigen von vornherein zu benachteiligen und zu erbittern. Sind freilich so
die Boraussetzungen für Besiedlung und Verwaltung der neuen Ostmark
geschaffen, dann erheben sich gebieterisch eben jene Behändlungsfragen, die auf
die Stellungnahme dieses einwandernden Deutschtums zu den dort einheimischen
Volksgenossen und Fremdstämmigen hinzielen. Diesen Problemen soll in den
folgenden Aufsätzen eine gesonderte Behandlung zuteil werden.




Ethik, Politik und Arieg
Dr. Gustav Abb von

le Frage nach der Beziehung der Ethik zur Politik hat zwei ein¬
ander widersprechende Antworten gefunden: die eine (v. d. Pfordten
in den "Grenzboten" 1917 Ur. 2) hält die bedingungslose Gültigkeit
der ethischen Norm in der Politik fest und spricht dem Staatsmann
höchstens mildernde Umstände zu; die andere (Heinrich Scholz,
"Politik und Moral". Gotha, Berthes 1915) sieht in der Macht
zum Schutz der Gerechtigkeit das Wesen des Staates, woraus sich für sein
Handeln andere Normen als für das Individuum ergeben.

Dieser Zwiespalt zwingt uns entweder Macchiavellis Lehre, manche Taten
Friedrichs des Großen, Bismarcks und anderer Männer zu verwerfen, die im
Kampf für ihr Land mit den Grundsätzen der Ethik in Widerstreit gerieten. Das
widerspricht unserm Gefühl. Oder aber wir müssen sür unser ethisches Wert¬
urteil zweierlei Maß anwenden. Das widerspricht dem logischen Denken.

Ist dieser Zwiespalt ein theoretischer, so müßte er vom Ethiker zu lösen
sein oder ein Fehler in der Fragestellung vorliegen; ist er ein praktischer, auf der
Verwirklichung der Moralität beruhender, so müßte er genetisch oder historisch
zu erklären sein.'




Kant hat gelehrt, daß das Objekt der ethischen Beurteilung nicht die Hand¬
lung, sondern ihr Motiv, der Wille des Handelnden, darbietet und das Kriterium
für den guten Willen dahin bestimmt, daß er als Prinzip einer allgemeinen Gesetz¬
gebung gelte" kann. Nun können aber nur solche Handlungen nach ihren Motiven
gut oder schlecht genannt werden, die der Mensch als Glied einer sozialen Gemein¬
schaft vollführt, oder die man zu eiuer folchen Gemeinschaft in Beziehung bringen
kann; willkürliche Bewegungen z. B. find moralisch indifferent. Was bedeutet
also gut, sittlich, moralisch in bezug auf die Gemeinschaft? Format, was für sie
allgemeines Gesetz darstellen kann, inhaltlich, was zur Maxime der Handlungen
ihrer Glieder erhoben, sie erhält und fördert.

Das besagt nicht, das Sittliche ist das der Gemeinschaft Nützliche oder der
sittlich Wollende will bewußt etwas die Gemeinschaft Förderndes tun, sondern es
ist möglich, in allen moralischen Grundsätzen, Gesinnungen, Handlungsweisen
eine ursprüngliche Beziehung auf die Erhaltung einer menschlich sozialen Gemein¬
schaft nachzuweisen. Ebenso verhält sich das Schlechte zur Schädigung der Gemein¬
schaft in ihren Gliedern und wird deshalb vom Gesetz, der angewandten Moral,
verfolgt. Anthropologisch gründet sich dieser Ursprung der Sittlichkeit auf das
Gemeinschaftsgefühl, das dem Menschen als sozialemWesen innewohnt, und auf den
Selbsterhaltungstrieb, der je weiter man in der Menschheitsgeschichte zurückgreift,
desto weniger auf den einzelnen, desto mehr auf die Horde oder den Stamm, also
die Gemeinschaft, bezogen wird. Dieses Haften der Sittlichkeit an der Gemein-


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leistet, ohne es dabei durch Vorrechte zu verhätscheln und dadurch die Fremd¬
stämmigen von vornherein zu benachteiligen und zu erbittern. Sind freilich so
die Boraussetzungen für Besiedlung und Verwaltung der neuen Ostmark
geschaffen, dann erheben sich gebieterisch eben jene Behändlungsfragen, die auf
die Stellungnahme dieses einwandernden Deutschtums zu den dort einheimischen
Volksgenossen und Fremdstämmigen hinzielen. Diesen Problemen soll in den
folgenden Aufsätzen eine gesonderte Behandlung zuteil werden.




Ethik, Politik und Arieg
Dr. Gustav Abb von

le Frage nach der Beziehung der Ethik zur Politik hat zwei ein¬
ander widersprechende Antworten gefunden: die eine (v. d. Pfordten
in den „Grenzboten" 1917 Ur. 2) hält die bedingungslose Gültigkeit
der ethischen Norm in der Politik fest und spricht dem Staatsmann
höchstens mildernde Umstände zu; die andere (Heinrich Scholz,
„Politik und Moral". Gotha, Berthes 1915) sieht in der Macht
zum Schutz der Gerechtigkeit das Wesen des Staates, woraus sich für sein
Handeln andere Normen als für das Individuum ergeben.

Dieser Zwiespalt zwingt uns entweder Macchiavellis Lehre, manche Taten
Friedrichs des Großen, Bismarcks und anderer Männer zu verwerfen, die im
Kampf für ihr Land mit den Grundsätzen der Ethik in Widerstreit gerieten. Das
widerspricht unserm Gefühl. Oder aber wir müssen sür unser ethisches Wert¬
urteil zweierlei Maß anwenden. Das widerspricht dem logischen Denken.

Ist dieser Zwiespalt ein theoretischer, so müßte er vom Ethiker zu lösen
sein oder ein Fehler in der Fragestellung vorliegen; ist er ein praktischer, auf der
Verwirklichung der Moralität beruhender, so müßte er genetisch oder historisch
zu erklären sein.'




Kant hat gelehrt, daß das Objekt der ethischen Beurteilung nicht die Hand¬
lung, sondern ihr Motiv, der Wille des Handelnden, darbietet und das Kriterium
für den guten Willen dahin bestimmt, daß er als Prinzip einer allgemeinen Gesetz¬
gebung gelte» kann. Nun können aber nur solche Handlungen nach ihren Motiven
gut oder schlecht genannt werden, die der Mensch als Glied einer sozialen Gemein¬
schaft vollführt, oder die man zu eiuer folchen Gemeinschaft in Beziehung bringen
kann; willkürliche Bewegungen z. B. find moralisch indifferent. Was bedeutet
also gut, sittlich, moralisch in bezug auf die Gemeinschaft? Format, was für sie
allgemeines Gesetz darstellen kann, inhaltlich, was zur Maxime der Handlungen
ihrer Glieder erhoben, sie erhält und fördert.

Das besagt nicht, das Sittliche ist das der Gemeinschaft Nützliche oder der
sittlich Wollende will bewußt etwas die Gemeinschaft Förderndes tun, sondern es
ist möglich, in allen moralischen Grundsätzen, Gesinnungen, Handlungsweisen
eine ursprüngliche Beziehung auf die Erhaltung einer menschlich sozialen Gemein¬
schaft nachzuweisen. Ebenso verhält sich das Schlechte zur Schädigung der Gemein¬
schaft in ihren Gliedern und wird deshalb vom Gesetz, der angewandten Moral,
verfolgt. Anthropologisch gründet sich dieser Ursprung der Sittlichkeit auf das
Gemeinschaftsgefühl, das dem Menschen als sozialemWesen innewohnt, und auf den
Selbsterhaltungstrieb, der je weiter man in der Menschheitsgeschichte zurückgreift,
desto weniger auf den einzelnen, desto mehr auf die Horde oder den Stamm, also
die Gemeinschaft, bezogen wird. Dieses Haften der Sittlichkeit an der Gemein-


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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Drittes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333844/278>, abgerufen am 22.07.2024.