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Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.

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Die Beratungen der Wahlrechtskommission

maßen zu einer gesetzlichen Einrichtung erhoben. Es würde nicht leicht sein, dieser
Entwicklung bei dem System der Verhältniswahl, in dem mir dennoch -- ich
deutete es schon vor vier Wochen an -- der Stein der Weisen verborgen zu sein
scheint -- vorzubeugen.

Auf die Vorschläge des Herrn Dr. Fraenkel hinsichtlich des Pluralwahl-.
systems möchte ich hier nicht näher eingehen. Die Leser der "Grenzboten" wissen
ja, daß ich mich zu derselben Auffassung durchgerungen habe, die der stellver¬
tretende Präsident des Staatsministeriums Dr. Friedberg in seiner Rede vom
6. Dezember bekannt hat: daß die idealen Pluralstimmen, die in Betracht kommen,
Alter, Familienstand, höhere Bildung, entweder nach der demokratischen Seite hin
verschärft wirken, oder daß sie, so namentlich die Bildungsstimmen, nicht zu Buche
schlagen, und daß nur eine Häufung von Besitzstimmen, die nach den gewaltigen
und erschütternden Erlebnissen und Erfahrungen des Weltkrieges nicht mehr in
Frage kommen kann und darf, eine antidemokratische Wirkung haben kann. Die
Vorschläge des Herrn Dr. Fraenkel haben übrigens viel Ähnlichkeit mit denen,
die der freikonservative Abgeordnete von Dewitz vor einiger Zeit gemacht hat*),
nur daß dieser nicht, wie Herr Dr. Fraenkel, zwei Besitzstimmen und drei
Bildungsstimmen, sondern umgekehrt drei Besitzstimmen neben zwei Bildungs--
stimmen befürwortet.

Von besonderem Wert wird den Lesern der "Grenzboten" der ausgezeichnete
Aufsatz des Herrn Dr. Reiche sein. Es ist von großem Interesse, daß dieser
Kenner unserer Ostmarkenverhältnisse nicht etwa die Gefahr der Demokratisierung
und Polonisierung der östlichen Kommunalverwaltung zum Anlaß nimmt, um das
gleiche Wahlrecht a limine abzulehnen, wie es der Ostmarkenverein und in Harmonie
mit ihm die Redner der Östmarkenmehrheit im Abgeordnetenhause getan haben,
sondern daß er entschlossen die Mittel und Wege untersucht, die dennoch bleiben,
um das staatliche Interesse in den polnischen Gebietsteilen besonders in bezug
auf Polizei und Schule voll zu wahren. Die Gegner der Wahlreform, die so
gern das Ostmarkenproblem als Hebel benutzen möchten, um das gleiche Wahl-
recht aus den Angeln zu heben**), sollten sich lieber mit Herrn Dr. Reiche auf den
Standpunkt stellen, daß auch bei der Einführung desselben die stolze Devise
"Arbeiten und nicht Verzweifeln" Gefahren beschwören kann, die nicht ganz so
drohend sind, wie sie scheinen mögen. Bei alledem wird doch auch nach unserer
Auffassung mit allem Ernst zu versuchen sein, die deutschen Interessen in den
Ostmarken auch wahlrechtlich nach Möglichkeit zu sichern, ohne daß den Polen ein
begründeter Anlaß gegeben würde, über Vergewaltigung zu klagen. Es gibt
zwei Wege, die dahin führen, einmal die Einführung der Verhältniswahl in den
Ostmarken, sodann die Festlegung nationaler Wahlkreise nach österreichischem
Muster, wie sie namentlich in Böhmen, Mähren und der Bukowina durchgeführt
ist, und die Anlegung eines nationalen Katasters. Beide Wege haben ihre be-




*) Zur Reform des Preußischen Wahlrechts. Reden an dem Erörterungsabend der
Freien Vaterländischen Vereinigung am 23. April 1917 gehalten (S. 18).
**) Zu ihnen gesellt sich auch der Berliner Historiker Dietrich Schäfer in dem übrigen"
sehr beachtenswerten Aufsatz "Die Wahlrechtsreform und die Polenfrage". "Berliner Neueste
Nachrichten", Morgenausgabe vom 20. Dezember 1S17.
Die Beratungen der Wahlrechtskommission

maßen zu einer gesetzlichen Einrichtung erhoben. Es würde nicht leicht sein, dieser
Entwicklung bei dem System der Verhältniswahl, in dem mir dennoch — ich
deutete es schon vor vier Wochen an — der Stein der Weisen verborgen zu sein
scheint — vorzubeugen.

Auf die Vorschläge des Herrn Dr. Fraenkel hinsichtlich des Pluralwahl-.
systems möchte ich hier nicht näher eingehen. Die Leser der „Grenzboten" wissen
ja, daß ich mich zu derselben Auffassung durchgerungen habe, die der stellver¬
tretende Präsident des Staatsministeriums Dr. Friedberg in seiner Rede vom
6. Dezember bekannt hat: daß die idealen Pluralstimmen, die in Betracht kommen,
Alter, Familienstand, höhere Bildung, entweder nach der demokratischen Seite hin
verschärft wirken, oder daß sie, so namentlich die Bildungsstimmen, nicht zu Buche
schlagen, und daß nur eine Häufung von Besitzstimmen, die nach den gewaltigen
und erschütternden Erlebnissen und Erfahrungen des Weltkrieges nicht mehr in
Frage kommen kann und darf, eine antidemokratische Wirkung haben kann. Die
Vorschläge des Herrn Dr. Fraenkel haben übrigens viel Ähnlichkeit mit denen,
die der freikonservative Abgeordnete von Dewitz vor einiger Zeit gemacht hat*),
nur daß dieser nicht, wie Herr Dr. Fraenkel, zwei Besitzstimmen und drei
Bildungsstimmen, sondern umgekehrt drei Besitzstimmen neben zwei Bildungs--
stimmen befürwortet.

Von besonderem Wert wird den Lesern der „Grenzboten" der ausgezeichnete
Aufsatz des Herrn Dr. Reiche sein. Es ist von großem Interesse, daß dieser
Kenner unserer Ostmarkenverhältnisse nicht etwa die Gefahr der Demokratisierung
und Polonisierung der östlichen Kommunalverwaltung zum Anlaß nimmt, um das
gleiche Wahlrecht a limine abzulehnen, wie es der Ostmarkenverein und in Harmonie
mit ihm die Redner der Östmarkenmehrheit im Abgeordnetenhause getan haben,
sondern daß er entschlossen die Mittel und Wege untersucht, die dennoch bleiben,
um das staatliche Interesse in den polnischen Gebietsteilen besonders in bezug
auf Polizei und Schule voll zu wahren. Die Gegner der Wahlreform, die so
gern das Ostmarkenproblem als Hebel benutzen möchten, um das gleiche Wahl-
recht aus den Angeln zu heben**), sollten sich lieber mit Herrn Dr. Reiche auf den
Standpunkt stellen, daß auch bei der Einführung desselben die stolze Devise
„Arbeiten und nicht Verzweifeln" Gefahren beschwören kann, die nicht ganz so
drohend sind, wie sie scheinen mögen. Bei alledem wird doch auch nach unserer
Auffassung mit allem Ernst zu versuchen sein, die deutschen Interessen in den
Ostmarken auch wahlrechtlich nach Möglichkeit zu sichern, ohne daß den Polen ein
begründeter Anlaß gegeben würde, über Vergewaltigung zu klagen. Es gibt
zwei Wege, die dahin führen, einmal die Einführung der Verhältniswahl in den
Ostmarken, sodann die Festlegung nationaler Wahlkreise nach österreichischem
Muster, wie sie namentlich in Böhmen, Mähren und der Bukowina durchgeführt
ist, und die Anlegung eines nationalen Katasters. Beide Wege haben ihre be-




*) Zur Reform des Preußischen Wahlrechts. Reden an dem Erörterungsabend der
Freien Vaterländischen Vereinigung am 23. April 1917 gehalten (S. 18).
**) Zu ihnen gesellt sich auch der Berliner Historiker Dietrich Schäfer in dem übrigen»
sehr beachtenswerten Aufsatz „Die Wahlrechtsreform und die Polenfrage". „Berliner Neueste
Nachrichten", Morgenausgabe vom 20. Dezember 1S17.
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Zitationshilfe: Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/grenzboten_341907_333095/97>, abgerufen am 22.07.2024.