Die Grenzboten. Jg. 77, 1918, Erstes Vierteljahr.Der Kampf an das kommunale Wahlrecht Wahlrechtsfragen in der letzten Zeit hervorgetreten sind. Namentlich wird dem Endlich möchte ich auch noch an das ältere österreichische Wahlrecht, das *) Von anderen neueren'Arbeiten, die sich mit der Wahlrechtsfrage beschäftigen, möchte
ich hier hinweisen auf des Präsidenten Dr. E. Grüner Schrift "Die Neugestaltung des Preußischen Wahlrechts" (Berlin 1917, F. Wahlen) und auf das vom Standpunkt der schönen Traditionen des deutschen Idealismus geschriebene Buch des Professor M. Pomtow, "Preußen und das Reichstagswahlrecht" (Leipzig 1917, Th. Welcher). Eine Fundgrube für die hier in Betracht kommenden Fragen ist K. I, Mündel, "Deutschland auf dem Wege zur Demokratie?" (Verlag der deutschen Vereinigung in Bonn). Zu der Schrift von Professor Max Weber, "Wahlrecht und Demokratie in Deutschland" (Berlin-Schöneberg 1917, Buch¬ handlung "Fortschritt") möchte ich bemerken, dnß der scharssinnige Forscher hier seinen Scharfsinn doch in den Dienst einer Verschiebung der Gesichtspunkte stellt, me ein Zerrbild entstehen läßt. Der Kampf an das kommunale Wahlrecht Wahlrechtsfragen in der letzten Zeit hervorgetreten sind. Namentlich wird dem Endlich möchte ich auch noch an das ältere österreichische Wahlrecht, das *) Von anderen neueren'Arbeiten, die sich mit der Wahlrechtsfrage beschäftigen, möchte
ich hier hinweisen auf des Präsidenten Dr. E. Grüner Schrift „Die Neugestaltung des Preußischen Wahlrechts" (Berlin 1917, F. Wahlen) und auf das vom Standpunkt der schönen Traditionen des deutschen Idealismus geschriebene Buch des Professor M. Pomtow, „Preußen und das Reichstagswahlrecht" (Leipzig 1917, Th. Welcher). Eine Fundgrube für die hier in Betracht kommenden Fragen ist K. I, Mündel, „Deutschland auf dem Wege zur Demokratie?" (Verlag der deutschen Vereinigung in Bonn). Zu der Schrift von Professor Max Weber, „Wahlrecht und Demokratie in Deutschland" (Berlin-Schöneberg 1917, Buch¬ handlung „Fortschritt") möchte ich bemerken, dnß der scharssinnige Forscher hier seinen Scharfsinn doch in den Dienst einer Verschiebung der Gesichtspunkte stellt, me ein Zerrbild entstehen läßt. <TEI> <text> <body> <div> <div n="1"> <pb facs="#f0298" corresp="http://brema.suub.uni-bremen.de/grenzboten/periodical/pageview/333395"/> <fw type="header" place="top"> Der Kampf an das kommunale Wahlrecht</fw><lb/> <p xml:id="ID_1090" prev="#ID_1089"> Wahlrechtsfragen in der letzten Zeit hervorgetreten sind. Namentlich wird dem<lb/> berussständischen Parlament heute eine Aufmerksamkeit gewidmet, die vor einigen<lb/> Jahren noch unbekannt war. Als im Jahre 1913 in den „Grenzboten" Graf<lb/> Albrecht Stolberg-Wernigerode seine Abhandlung „Eine Reform des preußischen<lb/> Wahlrechts", die die berufsständische Vertretung empfahl, veröffentlichte (auch als<lb/> Sonderabdruck im Verlag der „Grenzboten" erschienen), konnte seine Äußerung<lb/> fast noch als eine einzelne ^stimme gelten. Inzwischen aber haben sich die Sym¬<lb/> pathien für eine solche Vertretung gemehrt, und von verschiedenen Ausgangspunkten<lb/> aus wird sie gefordert. Wenn Graf Stolberg die Berücksichtigung der Selbstver¬<lb/> waltungskörper forderte, so wird auch dieser Gedanke heute stark vertreten. Von<lb/> neuesten Beiträgen möchte ich hier einige Artikel eines Altmeisters der Rechts¬<lb/> wissenschaft, Professor Binding im „Tag", Jahrgang 1917, Ur. 266 bis 268<lb/> nennen, der mit Recht betont, daß die Vertretungskörper im Staat nicht bloß<lb/> auf eine Art zustande kommen müßten, sodann einen Aufsatz von Staatsanwalt<lb/> l)r. Ficker, „Der Weg zu einem gerechten Wahlrecht", in den „Anhaltischen Nach-<lb/> richten" vom 1. Dezember 1917, ferner einen Artikel eines im praktischen Leben<lb/> der Selbstverwaltung stehenden Mannes, des Direktors der Vereinigung der<lb/> preußischen Landkreise, U. v. Hasselt, ebenfalls im „Tag", Jahrgang 1918, Ur. 4,<lb/> endlich die soeben erschienene Schrift des Professors Ed. Heyck, „Parlament oder<lb/> Volksvertretung der Berufe und der Arbeit" (Halle a. S.. N. Mühlmann)"). Wenn<lb/> die Gründlichkeit der Prüfung der neueren Vorschläge die Fertigstellung des Wahl¬<lb/> gesetzes um ein paar Monate hinausschiebt, so wird es immer zeitig genug fertig<lb/> werden.</p><lb/> <p xml:id="ID_1091"> Endlich möchte ich auch noch an das ältere österreichische Wahlrecht, das<lb/> einem berufsständischen nahekam, erinnern. Es hat sich besser bewährt als das<lb/> gegenwärtige ganz demokratische und hat dem österreichischen Staat weniger<lb/> Schwierigkeiten gemacht, während — es ist traurig, daß man die Sache so for¬<lb/> mulieren muß — das nach dem gegenwärtigen Wahlrecht gewählte Abgeordneten¬<lb/> haus ihn fast zum Stillstand zu verdammen droht. Die Schwierigkeiten Öster¬<lb/> reichs werden wahrlich nicht durch die Steigerung der -Demokratie gehoben. Daß<lb/> aber auch uns Reichsdeutschen die Verstärkung der Demokratie Gefahren bringt,<lb/> hat unsere obige Betrachtung gelehrt. Unser Ideal ist ein nicht extrem demo¬<lb/> kratisches und doch volkstümliches Parlament, eine Volksvertretung, welche die<lb/> staatliche Entwicklung nicht hindert, sondern fördert.</p><lb/> <note xml:id="FID_123" place="foot"> *) Von anderen neueren'Arbeiten, die sich mit der Wahlrechtsfrage beschäftigen, möchte<lb/> ich hier hinweisen auf des Präsidenten Dr. E. Grüner Schrift „Die Neugestaltung des<lb/> Preußischen Wahlrechts" (Berlin 1917, F. Wahlen) und auf das vom Standpunkt der<lb/> schönen Traditionen des deutschen Idealismus geschriebene Buch des Professor M. Pomtow,<lb/> „Preußen und das Reichstagswahlrecht" (Leipzig 1917, Th. Welcher). Eine Fundgrube für<lb/> die hier in Betracht kommenden Fragen ist K. I, Mündel, „Deutschland auf dem Wege zur<lb/> Demokratie?" (Verlag der deutschen Vereinigung in Bonn). Zu der Schrift von Professor<lb/> Max Weber, „Wahlrecht und Demokratie in Deutschland" (Berlin-Schöneberg 1917, Buch¬<lb/> handlung „Fortschritt") möchte ich bemerken, dnß der scharssinnige Forscher hier seinen<lb/> Scharfsinn doch in den Dienst einer Verschiebung der Gesichtspunkte stellt, me ein Zerrbild<lb/> entstehen läßt.</note><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [0298]
Der Kampf an das kommunale Wahlrecht
Wahlrechtsfragen in der letzten Zeit hervorgetreten sind. Namentlich wird dem
berussständischen Parlament heute eine Aufmerksamkeit gewidmet, die vor einigen
Jahren noch unbekannt war. Als im Jahre 1913 in den „Grenzboten" Graf
Albrecht Stolberg-Wernigerode seine Abhandlung „Eine Reform des preußischen
Wahlrechts", die die berufsständische Vertretung empfahl, veröffentlichte (auch als
Sonderabdruck im Verlag der „Grenzboten" erschienen), konnte seine Äußerung
fast noch als eine einzelne ^stimme gelten. Inzwischen aber haben sich die Sym¬
pathien für eine solche Vertretung gemehrt, und von verschiedenen Ausgangspunkten
aus wird sie gefordert. Wenn Graf Stolberg die Berücksichtigung der Selbstver¬
waltungskörper forderte, so wird auch dieser Gedanke heute stark vertreten. Von
neuesten Beiträgen möchte ich hier einige Artikel eines Altmeisters der Rechts¬
wissenschaft, Professor Binding im „Tag", Jahrgang 1917, Ur. 266 bis 268
nennen, der mit Recht betont, daß die Vertretungskörper im Staat nicht bloß
auf eine Art zustande kommen müßten, sodann einen Aufsatz von Staatsanwalt
l)r. Ficker, „Der Weg zu einem gerechten Wahlrecht", in den „Anhaltischen Nach-
richten" vom 1. Dezember 1917, ferner einen Artikel eines im praktischen Leben
der Selbstverwaltung stehenden Mannes, des Direktors der Vereinigung der
preußischen Landkreise, U. v. Hasselt, ebenfalls im „Tag", Jahrgang 1918, Ur. 4,
endlich die soeben erschienene Schrift des Professors Ed. Heyck, „Parlament oder
Volksvertretung der Berufe und der Arbeit" (Halle a. S.. N. Mühlmann)"). Wenn
die Gründlichkeit der Prüfung der neueren Vorschläge die Fertigstellung des Wahl¬
gesetzes um ein paar Monate hinausschiebt, so wird es immer zeitig genug fertig
werden.
Endlich möchte ich auch noch an das ältere österreichische Wahlrecht, das
einem berufsständischen nahekam, erinnern. Es hat sich besser bewährt als das
gegenwärtige ganz demokratische und hat dem österreichischen Staat weniger
Schwierigkeiten gemacht, während — es ist traurig, daß man die Sache so for¬
mulieren muß — das nach dem gegenwärtigen Wahlrecht gewählte Abgeordneten¬
haus ihn fast zum Stillstand zu verdammen droht. Die Schwierigkeiten Öster¬
reichs werden wahrlich nicht durch die Steigerung der -Demokratie gehoben. Daß
aber auch uns Reichsdeutschen die Verstärkung der Demokratie Gefahren bringt,
hat unsere obige Betrachtung gelehrt. Unser Ideal ist ein nicht extrem demo¬
kratisches und doch volkstümliches Parlament, eine Volksvertretung, welche die
staatliche Entwicklung nicht hindert, sondern fördert.
*) Von anderen neueren'Arbeiten, die sich mit der Wahlrechtsfrage beschäftigen, möchte
ich hier hinweisen auf des Präsidenten Dr. E. Grüner Schrift „Die Neugestaltung des
Preußischen Wahlrechts" (Berlin 1917, F. Wahlen) und auf das vom Standpunkt der
schönen Traditionen des deutschen Idealismus geschriebene Buch des Professor M. Pomtow,
„Preußen und das Reichstagswahlrecht" (Leipzig 1917, Th. Welcher). Eine Fundgrube für
die hier in Betracht kommenden Fragen ist K. I, Mündel, „Deutschland auf dem Wege zur
Demokratie?" (Verlag der deutschen Vereinigung in Bonn). Zu der Schrift von Professor
Max Weber, „Wahlrecht und Demokratie in Deutschland" (Berlin-Schöneberg 1917, Buch¬
handlung „Fortschritt") möchte ich bemerken, dnß der scharssinnige Forscher hier seinen
Scharfsinn doch in den Dienst einer Verschiebung der Gesichtspunkte stellt, me ein Zerrbild
entstehen läßt.
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